| Titel: | BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. | 
| Autor: | Robert Edler | 
| Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 437 | 
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                        BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN
                           								OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
                        Von Ing. Robert Edler,
                           								K. K. Professor, Wien.
                        (Fortsetzung von S. 420 d. Bd.)
                        EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne
                           								Zwischenblockstellen.
                        
                     
                        
                           Vor allem ist es wichtig, nachzusehen, ob nicht etwa Stromteilungen
                              									(Stromverzweigungen) durch unbeabsichtigte oder unzulässige Parallelschaltung von
                              									Blockfeldern eintreten können. Dies ist bald festgestellt; denn man hat nur zu
                              									untersuchen, ob eine Leitung, welche beim Blocken eines Blockfeldes benutzt wird,
                              									tatsächlich nur mit einem einzigen anderen Blockfelde verbunden ist. So sieht man
                              									z.B. (vgl. Tab. 3), daß die Leitung L1, welche beim Blocken von A1 benutzt wird, nur noch bei der Freigabe
                              									von E2 vorkommt; eine
                              									Stromteilung ist also nicht möglich. Ebenso arbeiten die Blockfelder E1 (Blockung) und Z1 (Freigabe), bezw.
                              										E2 und Z2, sowie A.2 und E1 ganz einwandfrei
                              									zusammen (dabei kommen die Leitungen a, bezw. b, bezw. L3 in Betracht).
                           Bei der Blockung von Z1
                              									jedoch gelangt die Leitung L3 zur Verwendung, welche einerseits nach E1 im Blockwerke S1 und anderseits nach A2 in der Station S2 führt. Es würde also beim Blocken von
                              										Z1, der Strom
                              									gleichzeitig das Einfahrsignal E1 in S1 und das Ausfahrsignal A2 in S2 entblocken, was ganz untunlich ist, und überdies
                              									wegen der Parallelschaltung eine nur fragliche Wirkung auf A2 in S2 zustande kommen ließe, weil der Widerstand der
                              									Leitung zwischen S1 und
                              										S2 den Strom für
                              									die Entblockung von A2
                              									voraussichtlich in unzulässiger Weise schwächen würde.
                           Ebenso würde beim Verschlusse von Z2 eine Stromteilung von E2 nach A1 stattfinden (Leitung L1).
                           Man muß also, um die genannten Uebelstände zu vermeiden, beim Blocken von Z1 die beiden
                              									Elektromagnetspulen m3
                              										(E1) von L3 oder von R abtrennen, was mit Hilfe eines besonderen
                              									Kontakthebels an Z1
                              									geschieht. Ebenso müssen beim Blocken von Z2 die Elektromagnetspulen m4 von L1 oder R getrennt
                              									werden. Es ist im wesentlichen gleichgültig, ob diese nothwendige Unterbrechung an
                              										L3 bezw. L1 oder an R erfolgt. Immerhin geben wir aber der unmittelbaren
                              									Unterbrechung der Leitung (L3 bezw. L1)
                              									den Vorzug, weil dann die Rückleitung R bei allen
                              									Blockfeldern in ganz gleicher Weise anzuschließen ist (Ruhekontakt des obersten
                              									Kontakthebels).
                           Für die Schaltung wird also die folgende Tabelle 4 maßgebend sein:
                           Zu dieser Tabelle ist nur in Erinnerung zu bringen, daß x und y (vgl. Fig.
                                 										3) jene Kontakte bedeuten, welche die Verschlußlage der Blockfelder A1 bezw. A2 überprüfen, und daß
                              										K1 und K2 die
                              									gemeinschaftliche Induktorklemme (Körper) darstellt.
                           Die zugehörige Schaltung ist in Figur 4 angegeben,
                              									welche mit Tabelle 4 in jeder Beziehung übereinstimmt.
                           Diese Schaltung erfüllt alle jene Bedingungen, welche für die Sicherung der Fahrt der
                              									Gegenzüge maßgebend sind, vorausgesetzt, daß die Blockeinrichtungen einwandfrei
                              									arbeiten, und daß die Handhabungen an den Blockwerken in der vorgeschriebenen
                              									Reihenfolge durchgeführt werden. Letztere ist übrigens bei richtig funktionierenden
                              									Blockwerken zwangsweise festgelegt und kann vom Beamten nicht willkürlich geändert
                              									werden.
                           Nur ein einziger Fall ist möglich, in welchem eine Verwirrung entstehen könnte, ohne
                              									daß jedoch dabei eine unmittelbare Gefahr eintreten würde. Es könnten nämlich
                           
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 438
                              Tabelle 4. Station S1, Station S2,
                                 										1. Kontakthebel; 2. Kontakthebel; 3. Kontakthebel; Feste Verbindungen
                              
                           zufällig beide Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 gleichzeitig bedient werden, was allerdings nur
                              									bei Außerachtlassung der elementarsten Verkehrsvorschriften denkbar wäre. Denn wenn
                              									z.B. der Beamte in S1
                              									einen Zug nach S2
                              									abzusenden wünscht und dies durch Klingelsignale oder mit Hilfe des Morsetelegraphen
                              									der Station S2
                              									bekanntgibt, so kann man es wohl nur als gröbste Ungehörigkeit bezeichnen, wenn der
                              									Beamte in S1 auch
                              									gleichzeitig die Erlaubnis für die Fahrt eines Gegenzuges (von S2 nach S1) erteilt. Außerdem
                              									müßte diese Erlaubnis, welche durch Bedienung von Z1 zu geben wäre, genau zu derselben Zeit erteilt
                              									werden, wie die Zustimmung zu der zuerst beabsichtigten und vereinbarten Zugfahrt
                              									von S1 nach S2, um den Fall möglich
                              									zu machen, daß beide Ausfahrtblockfelder A1 und A2 gleichzeitig entblockt werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 438
                              Fig. 4.
                              Station S1; Station S2.
                              
                           Eine unmittelbare Gefahr wird aber auch in diesem Falle nicht eintreten, weil ja die
                              									Zustimmungsblockfelder auf die Stellhebel der Ausfahrsignale A S1 und A
                                 										S2 einwirken und dieselben bei Erteilung
                              									der Zustimmung festlegen. Ueberdies verrät sich ja auch in der Station S2 der ungehörige
                              									Vorgang des Beamten der Station S1 durch die ganz unerwartete Entblockung des
                              									Blockfeldes A2.
                           Das Ergebnis der Pflichtvergessenheit des Beamten in S1 wäre also die Entblockung beider
                              									Ausfahrtblockfelder bei gleichzeitiger Festlegung beider Ausfahrsignal-Stellhebel
                              									durch die Zustimmungsblockfelder, so daß schließlich doch keinem Zuge das Fahrsignal
                              									erteilt werden kann. Nur wenn beide Zustimmungsblockfelder versagen und daher die
                              									Ausfahrsignalhebel nicht verschließen würden, wäre die Umstellung beider
                              									Ausfahrsignale von „Halt“ auf „Frei“ denkbar. Sie würde aber auch vom
                              									Beamten in S2 dieselbe
                              									Pflichtvergessenheit erfordern wie beim Beamten in S1.
                           Es kann wohl mit vollem Recht als ausgeschlossen bezeichnet werden, daß zwei
                              									Beamte zugleich sich dasselbe Vergehen gegen die einfachsten Verkehrsvorschriften
                              									zuschulden kommen lassen, und daß zu gleicher Zeit auch noch zwei Blockeinrichtungen
                              									versagen (und zwar beim Blocken vollkommen unverschlossen bleiben, obwohl die Ströme
                              									unbedingt vorhanden sein müssen). Man wird daher von irgendeiner Gefahr kaum reden
                              									können.
                           Immerhin ist die Unordnung im Blockbetriebe, welche bei der erwähnten
                              									vorschriftswidrigen Handhabung (in S1) entstehen würde. Grund genug, um solche
                              									Vorkommnisse womöglich ganz zu vermeiden. Dies kann in einfachster Weise durch die
                              									beiden Tellerkontakte t1 und t2
                              									geschehen, welche bei der Blockung der Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 geöffnet werden und
                              									dadurch den Stromweg für die Entblockung des Ausfahrsignales A1 bezw. A2 unterbrechen. Es kann dann nur bei entblocktem
                              									Zustimmungsblockfeld das Ausfahrsignal derselben Station frei werden (vgl. Fig. 4).
                           Es gibt übrigens noch ein weiteres Hilfsmittel, um einen vollkommen geregelten
                              									Blockbetrieb zu erzwingen, und zwar ist dies die Beigabe eines Schiebers, der die
                              									Blockeinrichtungen jeder Station voneinander abhängig macht (Fig. 5). Die Bewegung dieses Schiebers nach links
                              									oder rechts (je nach der Fahrtrichtung) überträgt man dabei zweckmäßig einem Knebel,
                              									der außerdem zur Herstellung oder Unterbrechung von Kontakten herangezogen werden
                              									kann. Ein selbsttätiger Schieber empfiehlt sich nicht, weil derselbe die
                              									Blockstangen belastet und sie eventuell in ihrer freien Bewegung hindert, so daß
                              									leicht ein Versagen eines Blockfeldes eintreten kann. Wenn auch dabei keine Gefahren
                              									auftreten, so ist doch die eventuell vorkommende Störung an und für sich unangenehm;
                              									sic vermag die
                              									glatte Abwicklung des Verkehrs wesentlich zu beeinträchtigen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 439
                              Fig. 5.
                              Station S1; Station S2.
                              
                           Der Schieber ist vorteilhaft so einzurichten, daß er nur dann bewegt werden kann,
                              									wenn beide Signalblockfelder (A und E) geblockt sind, und daß das Zustimmungsblockfeld (Z) jener Station, welche den angemeldeten Zug annimmt,
                              									nur dann verschlossen werden kann, wenn der Knebel und daher auch der Schieber in
                              									jener Lage steht, welche der betreffenden Fahrtrichtung entspricht. Man kann dabei
                              									zweckdienlich durch einen vom Knebel betätigten Kontakt u dafür sorgen, daß auch in der Abfahrtstation der Knebel in der richtigen
                              									Lage stehen muß, weil sonst das Ausfahrtblockfeld nicht frei werden könnte.
                           Bei Verwendung eines derartigen Schiebers wird die Ueberprüfung durch die Kontakte
                              										x und y (vgl. Fig. 3 und 4) ganz
                              									entbehrlich. Anderseits wird der Schieber in beiden Stationen schon bei der ersten
                              									Blockoperation in seiner richtigen Lage festgelegt, nämlich in der
                              									Bestimmungsstation durch das geblockte Zustimmungsfeld Z, und in der Abfahrtstation durch das entblockte Ausfahrtblockfeld A. Um dabei in der Bestimmungsstation eine möglichst
                              									sichere Festhaltung des Schiebers zu bewirken, empfiehlt es sich, die
                              									Zustimmungsblockfelder Z mit dem Verschlußwechsel
                              									auszurüsten, so daß der provisorische Verschluß des Schiebers schon beim
                              									Niederdrücken des Blocktasters Z eintritt. Dieser
                              									selbsttätige Verschluß muß dann zwangläufig durch den normalen Blockverschluß
                              									ersetzt werden. Eine solche Vervollständigung des Zustimmunsblockfeldes ist deshalb
                              									empfehlenswert, weil die unmittelbare Ueberprüfung der richtigen Blockung des
                              									Zustimmungsblockfeldes ohne Vermehrung der Zahl der Leitungen und Blockfelder nicht
                              									möglich ist. Man könnte zwar die demnächst vorzunehmende Entblockung des
                              									Einfahrtsignales mit Hilfe eines Tellerkontaktes an der Riegelstange des
                              									Zustimmungsfeldes von dem richtig vollzogenen Verschlusse desselben abhängig machen.
                              									Dann wäre aber ohne Vermehrung der Leitungszahl die Einschaltung der Wecker
                              									(Klingeln) nicht derart möglich, daß die Klingelsignale jederzeit anstandslos
                              									abgegeben werden könnten.
                           Beim Ausfahrtblockfeld der Abfahrtstation ist keine weitere Ueberprüfung der
                              									Entblockung erforderlich, da ja bei ungenauer Schieberstellung oder bei mangelhafter
                              									Wirkung dieses Blockfeldes während der Entblockung der Verschluß des Ausfahrsignales
                              									bestehen bleibt, so daß dem Zuge kein Fahrsignal gegeben werden kann.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 439
                              Fig. 6.
                              
                           Um das Zusammenarbeiten der Blockwerke vollkommen klar zu machen, sind in Fig. 6 die einzelnen Blockvorgänge für die Fahrt
                              									eines Zuges von S1 nach
                              										S2 in schematischer
                              									Darstellung angedeutet. Man erkennt daraus und aus der Schaltung Fig. 5, daß die Reihenfolge der Blockvorgänge
                              									vollkommen zwangsweise festgelegt ist, und daß durch die Anordnung des Schiebers in
                              										S1 und S2 die vollständige
                              									Blockung der Signale erzwungen wird. Zugleich erhöht der Verschlußwechsel beim
                              									Ausfahrtblock die Sicherheit in erheblichem Maße.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)