| Titel: | BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. | 
| Autor: | Robert Edler | 
| Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 455 | 
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                        BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN
                           								OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
                        Von Ing. Robert Edler,
                           								K. K. Professor, Wien.
                        (Fortsetzung von S. 439 d. Bd.)
                        EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne
                           								Zwischenblockstellen.
                        
                     
                        
                           II.
                           Eine andere Anordnung der Blockwerke für eingleisige Bahnen ohne Zwischenblockstellen
                              									hat Kohlfürst (und ebenso Gollmer) beschriebenKohlfürst: D. p. J. 1905, Bd. 320, S. 718, Fig.
                                    											6.Gollmer: Die Blocksicherungs-Einrichtungen auf den
                                    											preußischen Staatsbahnen; Berlin-Nikolassee, 1907, Admin. der
                                    											Fachzeitschrift „Der Mechaniker“ (F. & M. Harrwitz), S. 35, Fig.
                                    											34.. Die Schaltung dieser Blockeinrichtung ist in Fig. 7 wiedergegeben. Es seien hiezu vor allem
                              									nachstehende Vorbemerkungen beigefügt.
                           Die Blockfelder A1 und
                              										A2 dienen zum
                              									Verschluß der Ausfahrsignale und stellen die Anfangsfelder der
                                 										Blocklinie dar. Sie sind bezeichnet mit „Ausfahrt nach S2“ und
                              										„Ausfahrt nach S1“. Im Ruhezustande sind diese beiden Blockfelder geblockt; sie
                              									zeigen die rote Blende hinter dem Blockfensterchen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 455
                              Fig. 7.
                              Station S1; Station S2.
                              
                           Die Blockfelder E1 und
                              										E2 bilden die Endfelder der Blocklinie und verschließen im geblockten
                              									Zustande unmittelbar die Stellhebel der Einfahrsignale, falls dem Beamten die
                              									Bedienung der Signalstellhebel (Stellkurbeln) unmittelbar übertragen ist. Wenn
                              									jedoch die Bedienung der Stellhebel einem Wächter (in einem Stellwerksturm)
                              									zugewiesen ist, dann wird die Beigabe eines besonderen Stationsblockwerks
                              									erforderlich, um die Stellhebel mittels der „Hebelfelder“ unter einem
                              									Verschluß zu halten, den nur der Beamte (Fahrdienstleiter) lösen kann.Diese zur
                              										Streckensicherung hinzutretende Stationsblockung kann auch von beliebiger anderer Bauart sein (z.B. kann
                              									auch rein mechanische Blockung der Hebelfelder gewählt werden); sie muß aber mit der
                              									Fahrstraßenblockung in organischem Zusammenhange stehen. Jedenfalls ist aber auch
                              									dafür zu sorgen, daß das Endfeld E1 (bezw. E2) nur dann zur Freigabe der Blockstrecke geblockt
                              									werden kann, wenn das zugehörige Einfahrsignal mittels des Hebelfeldes geblockt ist.
                              									Es empfiehlt sich dabei, die Haltlage des Stellhebels wenigstens mit der Druckstange
                              									des Endfeldes zu überprüfen. Nach erfolgter Blockung des Endfeldes tritt aber die
                              									Druckstange desselben aus dem Stellhebel des Einfahrsignals wieder heraus, und das
                              									Einfahrsignal steht dann lediglich unter dem Verschluß des Hebelfeldes. Man erreicht
                              									dadurch den Vorteil, daß der Wächter das Einfahrsignal unmittelbar nach der
                              									Entblockung des Hebelfeldes von seiten des Beamten in die Fahrtstellung bringen
                              									kann, und daß im Falle eines Widerrufs einer Einfahrterlaubnis letztere vom Wächter
                              									zurückgegeben werden kann, indem das Hebelfeld allein wieder verschlossen wird. Die
                              									Blockung des Streckenendfeldes (E1 bezw. E2) kann aber erst dann vorgenommen werden, wenn das
                              									Hebelfeld bereits geblockt ist und wenn der Zug tatsächlich eingefahren ist; denn
                              									das Endfeld (E1 bezw.
                              										E2) ist mit der
                              									elektrischen Druckknopfsperre (Gleichstromsperrfeld, Auslösevorrichtung) versehen.
                              									Bei dieser Anordnung der Blockfelder kann also das Streckenendfeld ohne weiteres in das
                              									Stellwerk verlegt werden. Dies ist deshalb zweckmäßig, weil dadurch das
                              									Stationsblockwerk (im Verkehrsbureau) kleiner und übersichtlicher wird, und weil
                              									dann eben der Fahrdienstleiter mit der Freimachung der Blockstrecke nichts zu tun
                              									hat, also wesentlich entlastet wird.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 456
                              Fig. 8.
                              
                           Die Endfelder E1 und E2 sind (vergl. Fig. 7) im Ruhezustande geblockt. Sie zeigen aber
                              									dabei die weiße Blende hinter dem Blockfensterchen, da
                              									bei der in Deutschland üblichen Anordnung der Vormeldeblockfelder – und das
                              									Streckenendfeld hat ja den Charakter eines Vormeldeblockfeldes – das Vormeldefenster
                              									erst dann rot wird, wenn das zugehörige Signalverschlußfeld im rückliegenden
                              									Blockposten verschlossen wird und sich gleichfalls von „weiß“ in „rot“
                              									verwandelt. Es sei hier erwähnt, daß in Oesterreich die Blende des
                              									Vormeldeblockfeldes im Ruhezustande (also bei geblocktem Vormeldefeld) rot zeigt und
                              									sich erst dann in weiß verwandelt, wenn das Signalverschlußfeld im rückliegenden
                              									Blockposten geblockt wird und sich von „weiß“ in „rot“ verwandelt.
                              									Diese letztere (österreichische) Anordnung ist auch in den Fig. 1–6 angenommen.
                           Die Endfelder in Fig. 7 (deutsche Anordnung) sind mit
                              									folgenden Aufschriften versehen:
                           
                              
                                 
                                    E
                                    1
                                    
                                 Blockstrecke von S2,
                                 
                              
                                 
                                    E
                                    2
                                    
                                 Blockstrecke von S1.
                                 
                              
                           Die Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 in
                              										Fig. 7 dienen wieder zur Annahme eines
                              									angebotenen Zuges. Dieselben sind im Ruhezustande frei und zeigen dabei die rote
                              									Blende hinter dem Blockfensterchen. Die Aufschriften dieser beiden Zustimmungsfelder
                              									sind folgende:
                           
                              
                                 
                                    Z
                                    1
                                    
                                 Einfahrt von S2,
                                 
                              
                                 
                                    Z
                                    2
                                    
                                 Einfahrt von S1
                                 
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 456
                              Fig. 9.x Druckknopf elektrisch gesperrt (Feld geblockt); x s Druckknopf
                                 										nur durch den Schieber gesperrt; x c Knebel und Schieber gesperrt.
                              
                           Die Farbe der Blockfelder stimmt also überein mit der Stellung des
                              									Einfahrsignalhebels; die Blockstangen von Z1 und Z2 wirken aber auf die Einfahrsignalhebel nicht
                              									ein.
                           Bei der von Kohlfürst und Gollmer angegebenen Anordnung der Blockwerke ist die Sicherung der
                              									Gegenfahrten lediglich den beiden Tellerkontakten t1 und t2 an den Sperrstangen der Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 zugewiesen. Diese
                              									Kontakte sind aber nicht überprüft. Es ist deshalb bei einem etwaigen Versagen
                              									dieser Blockfelder beim Verschließen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß für
                              									eine Gegenfahrt die Zustimmung erteilt wird. Dies setzt allerdings voraus, daß z.B.
                              									der Beamte in der Station S1, der von der Station S2 die Zustimmung zur Fahrt eines Zuges von S1 nach S2 verlangt und auch
                              									erhalten hat (Z2 wurde
                              									geblockt und A1 wurde
                              									dabei frei), nach erfolgter Entblockung von A1 die Zustimmung zu einer Fahrt von S2 nach S1 erteilt, indem er
                              										Z1 blockt und damit
                              										A2 freigibt, was
                              									eben möglich wird, falls bei der zuerst erteilten Zustimmung das Blockfeld Z2 versagte und der
                              									Tellerkontakt t2
                              									geschlossen blieb. Eine derartige Pflichtvergessenheit des Beamten in S1 kann man wohl berechtigterweise nicht annehmen.
                              									Ueberdies müßte dieses prinzipielle Vergehen gegen die Verkehrsvorschriften mit
                              									einer Störung des Blockfeldes Z2 zusammenfallen, was fast nur als theoretische
                              									Möglichkeit anzusehen ist. Eine unmittelbare Gefahr ist dabei auch schon deshalb
                              									nicht zu befürchten, weil ja das Zustimmungsblockfeld Z1 das Ausfahrsignal A S1 in S1 wieder verschließt,
                              									obwohl es vorher durch Entblockung von A1 frei geworden ist. Es müßte also zu der oben
                              									angenommenen Störung des Zustimmungsblockfeldes Z2 und zu der Pflichtvergessenheit des Beamten in S1 noch dieselbe
                              									Störung des Zustimmungsfeldes Z1 und die gleiche Pflichtvergessenheit des Beamten
                              									in S2 hinzukommen, wenn
                              									in beiden Stationen S1
                              									und S2 die
                              									Ausfahrsignale frei werden sollen. Ein Zusammentreffen so vieler Unregelmäßigkeiten
                              									kann als ausgeschlossen gelten und somit bezüglich der Betriebssicherheit der
                              									Anordnung Fig. 7 kaum ein berechtigter Einwand
                              									erhoben werden.
                           Immerhin genügt das Versagen z.B. des Zustimmungsblockfeldes Z2 (t2 bleibt geschlossen) und die irrthümliche
                              									Blockung von Z1 die ja in diesem
                              									Falle möglich wird und vorkommen kann, ohne daß man gerade den bösen Willen des
                              									Beamten in S1
                              									voraussetzen muß, um eine im normalen Betriebe nicht eintretende Stellung der
                              									Blockfelder herbeizuführen und so eine Störung zu verursachen, die nur durch einen
                              									Eingriff in die Blockwerke nach Oeffnung des Bleisiegelverschlusses behoben werden
                              									kann. Es liegt daher im Interesse einer glatten und raschen Verkehrsabwicklung, die
                              									Möglichkeit dieser Störung gänzlich auszuschließen. Wie die Fig. 8 erkennen läßt, genügt es wieder vollkommen,
                              									den Blockwerken einen Schieber beizugeben. Dieser wird durch einen Knebel bewegt,
                              									der gleichzeitig einen Stromunterbrecher u betätigt. So
                              									ist die Entblockung des Ausfahrsignales nur dann möglich, wenn Knebel und Schieber
                              									in beiden Stationen in jener Lage stehen, welche der betreffenden Fahrtrichtung
                              									entspricht. Versieht man außerdem die Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 mit dem Verschlußwechsel, so sind alle Bedingungen
                              									erfüllt, welche eine Gewähr für die korrekte Abwicklung der Blockvorgänge
                              									bieten.
                           In der Fig. 9 ist in schematischer Darstellung die
                              									Reihenfolge der einzelnen Blockoperationen skizziert. Man erkennt wieder deutlich,
                              									daß alle Handhabungen an den Blockwerken vollkommen zwangläufig festgelegt sind, da
                              									ja die Anordnung der Schieber genau dieselbe ist wie in Fig. 5 und 6; es sind lediglich die
                              									Farben der Blockfelder Z und E andere als dort.
                           Ein Vergleich der beiden Schaltungen, Fig. 5 und Fig. 8, zeigt, daß beide Anordnungen ganz
                              									gleichwertig sind. Auch die Zahl der Kontakte ist bei beiden Schaltungen dieselbe,
                              									und es ist sogar ohne weiteres zulässig, die eine Station (z.B. S2) nach Fig. 5, die andere Station (S2) nach Fig.
                                 										8 zu schalten, ohne daß die ordentliche Abwicklung der Blockvorgänge
                              									irgendwie beeinträchtigt wird.
                           
                        
                           III.
                           In wesentlich anderer Weise wird bei der von NatalisScholkmann: Signal-
                                    											und Sicherungsanlagen, S. 969, Fig. 1038; Wiesbaden 1904, Verlag
                                    											Kreidel.Organ für Eisenbahnwesen 1897, S. 10; Wiesbaden, Kreidel.D. p. J. 1896, IV, S. 157; Bd. 302, Heft 7. angegebenen
                              									Blockeinrichtung für eingleisige Bahnen die Sicherung der Fahrt der Gegenzüge
                              									erreicht. Während nämlich bei den oben entwickelten Schaltungen die Zustimmung für jeden einzelnen Zug erteilt werden muß
                              									(weil bei der Blockung des Zustimmungsfeldes der einen Station (z.B. Z2 in S2) das Ausfahrtfeld der anderen Station (z.B. A1 in S1) freigemacht wird,
                              									und weil nach beendeter Zugfahrt bei der Blockung des Einfahrtblockfeldes (E2 in S2) das Zustimmungsfeld
                              										Z2 wieder aufgelöst
                              									wird, so daß dann – aber erst nach Blockung des
                              									Einfahrsignals hinter dem in die Bestimmungsstation eingefahrenen Zuge, wie nochmals
                              									ausdrücklich betont werden möge – eines der beiden Zustimmungsblockfelder geblockt
                              									werden muß, um für den nächsten Zug, sei er nun ein Folgezug oder ein Gegenzug, das
                              									betreffende Ausfahrtblockfeld freizumachen), wird bei der Anordnung von Natalis die Zustimmung für die
                                 										Fahrtrichtung erteilt. Hiebei können somit beliebig viele Folgezüge
                              									zwischen den beiden Stationen verkehren, ohne daß eine neuerliche Bedienung der
                              									Zustimmungsblockfelder erforderlich wird. Erst dann, wenn ein Gegenzug vorbereitet
                              									werden soll, muß die Bestimmungsstation desselben ihr Zustimmungsblockfeld
                              									verschließen, wobei in der Abfahrtstation des Gegenzuges das bisher geblockte
                              									Zustimmungsblockfeld frei wird. Für alle weiteren Folgezüge der letzteren
                              									Fahrtrichtung ist keinerlei neuerliche Blockoperation an den Zustimmungsfeldern
                              									nothwendig.
                           Diese Anordnung des Blockbetriebes eingleisiger Bahnstrecken hat allerdings den
                              									Vorteil sehr einfacher Handhabungen an den Blockwerken. Sie hat aber anderseits den
                              									verkehrstechnischen Nachteil, daß theoretisch eine unbegrenzte Zahl von Folgezügen
                              									von einer Station zur anderen abgesendet werden kann. Wenn zwischen beiden Stationen
                              									kein Streckenblockposten vorhanden ist, so kommt dieser Nachteil nicht so sehr zur
                              									Geltung. Denn der zweite Zug (z.B. von S1) kann erst abfahren, sobald der erste Zug in der
                              									Bestimmungsstation S2
                              									angelangt und durch das geblockte Einfahrsignal E S2 in So gedeckt ist; früher wird das Ausfahrsignal
                              										A1 in S1 neuerlich nicht
                              									frei. Immerhin hat der Beamte in der Bestimmungsstation S2 nach Einfahrt und Deckung des ersten
                              									Zuges kein Mittel, um den Beamten der Abfahrtstation S1 zu hindern, einen zweiten Zug in
                              									derselben Fahrtrichtung abzusenden. Noch wesentlich fühlbarer wird dieser
                              									Uebelstand, wenn Streckenblockposten zwischen den beiden Stationen vorhanden sind.
                              									Dann wächst der erwähnte Mangel mit der Zahl der Teilblockstrecken: die
                              									Abfahrtstation S1 kann
                              									in dem begreiflichen Bestreben ihren Bahnhof möglichst rasch von Zügen zu befreien,
                              									lustig einen Zug nach dem anderen auf die Strecke hinaussenden, während der Beamte
                              									in der Bestimmungsstation S2 keine Ahnung davon hat, wieviele Züge schon unterwegs sind, und es sich
                              									wehrlos gefallen lassen muß, daß ihm die Abfahrtstation S1 den Bahnhof S2 verstopft. Läßt er (S2) aber die Folgezüge
                              									nicht einfahren, dann bleiben die einzelnen Teilblockstrecken von Zügen besetzt und
                              									der ganze Verkehr ist lahmgelegt; mittlerweile sammeln sich ja auch die Gegenzüge in
                              										S2 an, ohne nach
                              										S1 abgesendet
                              									werden zu können, weil selbstverständlich die Erteilung der Zustimmung für den
                              									ersten Gegenzug erst dann möglich sein darf und sich
                              									infolge der Anordnung der Blockverschlüsse tatsächlich auch erst dann vornehmen
                              									läßt, wenn der letzte Zug der ersteren Fahrtrichtung in der Bestimmungsstation S2 angelangt und durch
                              									das geblockte Einfahrsignal geschützt ist.
                           Aus diesen Erwägungen geht hervor, daß sich die Anordnung der eingleisigen Blocklinie
                              									von Natalis für Strecken mit Zwischenblockposten weniger
                              									gut eignet und daher nur für Blocklinien ohne
                                 										Zwischenposten zu berücksichtigen sein wird, wenn man die erwähnten
                              									Uebelstände vermeiden will. Aber auch dann wird eine Ergänzung der Anordnung
                              									zweckmäßig sein, dahingehend, dem Beamten der Bestimmungsstation S2 die Möglichkeit zu geben, zu beliebiger
                              									Zeit die erteilte Zustimmung für die Fahrtrichtung zu
                                 										widerrufen. Hiedurch wird ermöglicht den Beamten der Abfahrtstation S1 zu hindern, mehr
                              									Züge derselben Fahrtrichtung abzusenden, als die Bestimmungsstation S2 aufnehmen kann. Wie
                              									diese gewiß zweckmäßige Ergänzung der Blockeinrichtungen bewirkt werden kann,
                              									soll weiter unten gezeigt werden. Zunächst soll im folgenden die einfache bekannte
                              									Anordnung von Natalis zur Besprechung gelangen.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)