| Titel: | BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. | 
| Autor: | Robert Edler | 
| Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 469 | 
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                        BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN
                           								OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
                        Von Ing. Robert Edler,
                           								K. K. Professor, Wien.
                        (Fortsetzung von S. 458 d Bd)
                        EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne
                           								Zwischenblockstellen.
                        
                     
                        
                           In Fig. 10 ist der Zusammenhang zwischen dem
                              									Blockwerke und den Verschlußeinrichtungen am Stellhebel des Ausfahrsignales A S1 der Station S1 dargestellt.
                              									Demgemäß wirkt auf die Stellrolle des Einfahrsignales
                              									E S1 in ganz normaler
                              									Weise unmittelbar das Blockfeld E1 (Endfeld für die Fahrtrichtung S2–S1), das zur Verhütung
                              									vorzeitiger Blockung mit einer elektrischen Druckknopfsperre versehen wird. Die
                              									Stellrolle des Ausfahrsignales
                              									A S1 steht im
                              									Gegensätze zu den sonst üblichen Anordnungen unter dem Einflüsse dreier Sperrklinken, welche alle ausgehoben sein müssen,
                              									wenn sich die Stellrolle bewegen und das Ausfahrsignal A
                                 										S1 in die Freistellung ziehen lassen
                              									soll.
                           Die Klinke k1 arbeitet
                              									unmittelbar mit der Sperrstange des Zustimmungsblockfeldes Z1 zusammen, derart,
                              									daß das Ausfahrsignal A S1 in der Haltlage gesperrt ist, solange das Zustimmungsblockfeld Z1 verschlossen ist und
                              									die rote Blende zeigt. Das Blockfeld Z1 ist daher zweckmäßig mit einem Richtungspfeil zu
                              									versehen, welcher der Ausfahrt eines Zuges entspricht, da das Ausfahrsignal A S1 dann sicher in der
                              									Haltlage gesperrt ist, wenn Z1 verschlossen ist und „rot“ zeigt.
                           Die Klinke k2 sperrt in
                              									der Ruhelage die Stellrolle von A S1 und wird ausgehoben, wenn das Blockfeld A1 (Anfangsfeld der
                              									Blocklinie) geblockt wird. Im Ruhezustande zeigt das Blockfeld A1 die „weiße“
                              									Blende hinter dem Blockfensterchen, entsprechend der Freilage dieses Blockfeldes.
                              									Soll die Sperrklinke k2
                              									aus der Falle der Stellrolle ausgehoben werden, so muß das Blockfeld A1 geblockt werden. Der Verfasser
                              									empfiehlt dabei, die verlängerte Druckstange von A1 in die Stellrolle eingreifen zu lassen, um zu
                              									verhindern, daß der Stellhebel schon frei wird, wenn ohne ordnungsmäßige Ausführung
                              									der Blockung nur der Blocktaster gedrückt wurde. Diese Anordnung ist insofern
                              									vorteilhaft, als die Blockung des Anfangsfeldes A1 der Blocklinie nicht vergessen werden kann. Ja sie
                              									muß schon vor der Umstellung des Ausfahrsignales AS1 von „Halt“ auf „Frei“ vorgenommen
                              									werden, wobei auch gleichzeitig das Einfahrtblockfeld E2 in S2 entblockt wird. Auch dadurch wird dafür gesorgt, daß A1 geblockt werden muß, weil sonst der von S1 abgefahrene Zug in
                              										S2 nicht einfahren
                              									könnte. Die frühzeitige Blockung von A1, die man sogar vom strengen signaltechnischen
                              									Standpunkte aus als verfrüht bezeichnen kann, da sie noch vor dem Ziehen des
                              									Signales erfolgen muß, hat aber den grundsätzlichen Nachteil, daß der Verschluß des
                              									hinter dem ausgefahrenen Zuge auf Halt zurückgestellten Ausfahrsignales AS1 lediglich durch die
                              									selbsttätige und nur durch Federkraft in die Sperrlage gebrachte Klinke k3 bewirkt werden muß,
                              									ohne daß es möglich wäre, diesen hier die Hauptsperre bildenden Selbstverschluß noch
                              									durch den normalen Blockverschluß zu ersetzen oder doch wenigstens zu ergänzen, wie
                              									dies bei den oben besprochenen Anordnungen I und II der Fall ist, wo der
                              									Selbstverschluß nach der Rückstellung des Stellhebels AS1 erfolgt und dann zwangsweise durch den
                              									korrekt ausgeführten normalen Blockverschluß mit A1 ersetzt werden muß.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 470
                              Fig. 10.
                              
                           Die Wirkungsweise der Selbstverschlußklinke k3 ist aus Fig. 10
                              									leicht zu erkennen. Die Klinke k3 legt sich mit ihrem unteren Ende an die Nase des
                              									Auslösehebels h und ist dadurch gehindert, die
                              									Stellrolle zu sperren. Wenn aber die Stellrolle entgegen dem Sinn der
                              									Uhrzeigerbewegung gedreht wird, um das Signal AS1 in die Fahrtstellung zu ziehen, so drückt der
                              									Stift i unmittelbar vor Erreichung der Freilage der
                              									Stellrolle den Auslösehebel h nieder. Die Klinke k3 wird somit frei, sie
                              									kann dem Zuge der Feder f folgen und sich an den Bord
                              									der Stellrolle anlegen. Wird dann der Stellhebel von Frei auf Halt zurückgelegt, so
                              									schnappt die Klinke k3
                              									in die entsprechende Lücke der Stellrolle ein und hält dieselbe auf Halt fest. Dabei
                              									ist natürlich vorausgesetzt, daß Z1 frei und A1 geblockt ist, weil nur dann die beiden anderen
                              									Sperrklinken k1 und k2 ausgehoben sind. Es
                              									macht natürlich – wie der Vollständigkeit halber erwähnt werden mag – gar keine
                              									Schwierigkeiten, zu dieser Verschlußanordnung auch noch die Unterwegsperre
                              									hinzuzufügen, so daß der in der Rückstellung begriffene Stellhebel nicht von einer
                              									Zwischenlage neuerlich auf Fahrt gezogen werden kann. Es sind alsdann in bekannter
                              									Weise mehrere Fallen an der Stellrolle anzuordnen, die mit der Klinke k3 zusammenarbeiten.
                              									Die letzte dieser Lücken dient als Hebelendsperre und bewirkt den endgültigen
                              									Verschluß des Stellhebels in der Haltlage.
                           Bemerkenswert ist endlich die Art und Weise, wie die Klinke k3 wieder in ihre Ruhestellung
                              									zurückgebracht wird. Dies geschieht, sobald das Blockfeld A1 wieder frei wird. Dann kann die Feder
                              										f1 die Klinke k2 wieder links
                              									hochheben, so daß sie sich rechts in die entsprechende Falle der Stellrolle einlegt
                              									und den Stellhebel wieder sperrt, dafür aber mit Hilfe des Anschlages S die Klinke k3 nach links drückt, bis sie aus der zugehörigen
                              									Falle der Stellrolle heraustritt und sich an der Nase des Auslösehebels h wieder fängt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 470
                              Fig. 11.
                              
                           Die richtige Funktion der Klinkenanordnung k2
                              									k3
                              									h ist im allgemeinen nicht anzuzweifeln. Immerhin liegt
                              									aber eine Schwäche des Systems darin, daß der ausgefahrene Zug nicht durch den
                              									erzwungenen normalen Blockverschluß, sondern nur durch die Selbstverschlußklinke
                              									geschützt ist; ein Schutz, der also in letzter Linie von dem guten Zustande der
                              									Feder f abhängt.
                           Um nun die Schaltung für die Blocklinie nach dem System Natalis aufzufinden, benutzen wir die schematische Darstellung der
                              									Blockvorgänge (Fig. 11). In der oberen Reihe
                              									derselben ist die Fahrtrichtung S1–S2, in der unteren Reihe die Fahrtrichtung S2–S1 angenommen. Im
                              									Ruhezustande sind die Blockfelder E1 und E2 geblockt, dagegen A1 und A2 frei. Von den beiden Zustimmungsfeldern Z1 und Z2 ist eines (Z1) geblockt, das
                              									andere (Z2) aber frei.
                              									Die einzelnen Blockvorgänge spielen sich in folgender Reihenfolge ab:
                           a) Fahrtrichtung
                              									S1–S2.
                           1. Die Station S1 bietet
                              									(telegraphisch oder durch vereinbarte Weckersignale) der Station S2 einen Zug an. Die
                              									Annahme desselben erfolgt dadurch, daß S2 das Zustimmungsblockfeld Z2 verschließt, wobei das Ausfahrsignal
                              										A S2 in S2 durch die Klinke k1 (vergl. Fig. 10) festgelegt wird und eine Gegenfahrt somit
                              									nicht mehr eingeleitet werden kann. In der Station S1 wird das Zustimmungsfeld Z1 frei, so daß die Klinke k1 welche das Ausfahrsignal A S1 festhielt,
                              									ausgehoben wird.
                           2. Vor der Umstellung des Signals A S1 muß das Blockfeld A1 geblockt werden, um auch die Klinke k2 auszuheben. Dabei
                              									wird nach S2
                              									vorgeblockt und das Endfeld E2 freigemacht, so daß das Einfahrsignal E
                                 										S2 in S2 entriegelt wird.
                           3. Sobald der Zug in S2
                              									angelangt ist und die elektrische Druckknopfsperre an E2 aufgelöst hat, wird das Blockfeld E2 in S2 wieder geblockt, das
                              									Ausfahrtblockfeld A1 in
                              										S1 dadurch wieder
                              									frei. Es fällt dann die Klinke k2 (vgl. Fig. 10) ein
                              									und löst dabei die Selbstverschlußklinke k3, welche hinter dem Zuge den Stellhebel A S1 verschlossen
                              									hatte, wieder aus. k3
                              									fängt sich dann am Auslösehebel k3 und damit ist der Ruhezustand von neuem
                              									hergestellt.
                           b) Fahrtrichtung
                              									S2–S1.
                           Anstelle der Blockfelder Z2, Z1, A1, E2 treten jetzt die
                              									Blockfelder Z1,  Z2, A2, E2 in Wirksamkeit. Im
                              									übrigen sind aber keine Unterschiede in der Art des Zusammenarbeitens der Blockwerke
                              									vorhanden. Es kommen nur statt der Leitungen L1 und L2 die Leitungen L1 und L3 zur Verwendung.
                           Aus der schematischen Darstellung Fig. 11 läßt sich
                              									untenstehende Tabelle der Verbindungen für den Entwurf der Schaltung ableiten.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 471
                              Fig. 12.
                              
                           Bei jedem Blockfeld ist also nur ein einziger Kontakthebel erforderlich; die
                              									Schaltung wird daher sehr einfach (vgl. Fig. 12). Es
                              									ist nur noch nothwendig, je einen Tellerkontakt t1
                              									t2 an den
                              									Ausfahrtblockfeldern A1
                              									A2 hinzuzufügen,
                              									welcher unterbrochen wird, wenn das betreffende Ausfahrtfeld geblockt wird. Dadurch
                              									läßt sich in einfachster Weise die Zustimmungsleitung L1 unterbrechen, sobald eine Ausfahrt
                              									vorbereitet wird. Die Unterbrechung dauert solange, bis der Zug in der
                              									Bestimmungsstation eingetroffen und dort das Einfahrtblockfeld wieder verschlossen
                              									ist, weil erst dann das Ausfahrtblockfeld der Abfahrtstation wieder frei und der
                              									Tellerkontakt wieder geschlossen wird. Während der Dauer der Unterbrechung des
                              									Tellerkontaktes ist die Erteilung der Zustimmung für eine Gegenfahrt unmöglich.
                              									Ebensowenig kann aber ein Folgezug dem abgegangenen Zuge nachgesendet werden, denn
                              									der Stellhebel des Ausfahrsignals ist durch die Selbstverschlußklinke k3 (vgl. Fig. 10) noch festgehalten und wird erst dann wieder
                              									frei, wenn das Ausfahrtblockfeld nach beendeter Zugfahrt wieder entblockt wird,
                              									wobei die Klinke k2 in
                              									die Ruhelage zurückkehrt und die Selbstverschlußklinke k3 zurückdrückt.
                           Wie man aus den Fig. 11 und 12 entnehmen kann, wird die Leitung L1 nur für die Zustimmungsblockfelder benutzt,
                              									während die Leitung L2
                              									nur bei der Fahrtrichtung S1–S2, und die
                              									Leitung L3 nur bei der
                              									Fahrtrichtung S2–S1 Verwendung findet.
                              									Es lag daher der Gedanke nahe, die beiden Leitungen L2 und L3 miteinander zu verschmelzen, weil bei eingleisigen
                              									Bahnstrecken beide Fahrtrichtungen zu gleicher Zeit ausgeschlossen sind und daher
                              									eine Leitung (L2 oder
                              										L3) eigentlich
                              									stets überflüssig ist. Nennen wir diese gemeinschaftliche Leitung L, so muß man nur dafür sorgen, daß L in jeder der beiden Stationen wieder in die beiden
                              									Leitungen L2 und L3 aufgelöst wird, d.h.
                              									daß je nach der Fahrtrichtung die gemeinschaftliche Leitung, entweder mit dem
                              									Ausfahrtblock A oder mit dem Einfahrtblock E verbunden wird. Die dazu erforderliche Umschaltung
                              									kann man der Riegelstange des Zustimmungsblockfeldes übertragen, da letzteres bei
                              									einer Ausfahrt entblockt, bei einer Einfahrt aber verschlossen sein muß. Dadurch
                              									ergibt sich die Ergänzung der Schaltung Fig. 12 ganz
                              									von selbst, und man gelangt dann zu der Schaltung Fig.
                                 										13, welche im wesentlichen mit der von Natalis
                              									angegebenen Schaltung ganz übereinstimmt. Es sind darin auch die Wecker und
                              									Wecktaster hinzugefügt. Hiezu genügt die Bemerkung, daß für die
                              									Zustimmungsblockfelder je ein Wecker und Wecktaster, und ebenso für die
                              									Signalblockfelder A und E
                              									je ein Wecker samt Wecktaster vorgesehen ist. Die Zustimmungswecker sind
                              									zweckdienlich unmittelbar in
                           
                              
                                 
                                 Station S1
                                 Station S2
                                 
                              
                                 
                                 E1
                                 A1
                                 Z1
                                 Z2
                                 A2
                                 E2
                                 
                              
                                 Freigabe
                                 L3 m1 R
                                 L2 m2 R
                                 L1 m3 R3
                                 L1 m4 R
                                 L3 m5 R
                                 L2 m6 R
                                 
                              
                                 Blockung
                                 W1 m1 L3
                                 W1 m2 L2
                                 W1 m3 L1
                                 W2 m4 L1
                                 W2 m5 L3
                                 W2 m6 L2
                                 
                              
                           die Leitung L1
                              									einzuschalten, damit man bei der Abgabe der Weckersignale an dem eigenen Wecker
                              									kontrollieren kann, ob die Weckerströme tatsächlich in die Leitung fließen.
                           Die Schaltung Fig. 13 entspricht bei korrekter
                              									Wirkung der Blockfelder allen Bedingungen in recht befriedigender Weise. Sie hat
                              									sich auch in mehrfacher Ausführung im praktischen Betriebe infolge ihrer einfachen
                              									Anordnung und Betriebsweise viele Freunde erworben. Auch in der Literatur ist diese
                              									Anordnung öfters beschrieben worden und hat zumeist ohne jede Kritik in jeder
                              									Hinsicht volle Billigung gefunden. Trotzdem hat diese Schaltung und
                              									Verschlußanordnung auch ihre schwachen Seiten. Zunächst hängt die Sicherung des
                              									ausgefahrenen Zuges, wie schon oben erwähnt, lediglich von der richtigen Funktion
                              									der Selbstverschlußklinke k3 ab. Darauf hat bereits ScholkmannSignal- und Sicherungsanlagen:
                                    											Eisenbahntechnik der Gegenwart (Verlag Kreidel in Wiesbaden), II. Band,
                                    											Abschnitt D. (Seite 969) hingewiesen mit dem Bemerken, daß ein
                              									Zwang für die Blockung des Ausfahrsignales hinter dem Zuge nicht erzielt werden
                              									kann. Ferner kann nach dem weiter oben Gesagten der Beamte in der Abfahrtstation
                              									nicht gehindert werden, beliebig viele Züge derselben Fahrtrichtung (natürlich in
                              									Stations- bezw. Blockabstand) abzusenden, ein Uebelstand, welcher allerdings nur
                              									dann besonders hervortritt, wenn Streckenblockposten vorhanden sind. Schwerer wiegen
                              									jedoch die Uebelstände, die sich ergeben können, wenn einmal das Ausfahrtblockfeld
                              									oder das Zustimmungsblockfeld beim beabsichtigten Verschlusse nicht korrekt
                              									funktioniert und infolgedessen der Tellerkontakt t1 oder t2 bezw. der Umschalter u1 oder u2 die erforderliche Stellung nicht einnimmt. Versagt
                              									z.B. A1 in der Station
                              										S1 bei der Blockung
                              									vor der Abfahrt des Zuges, während dabei E2 in S2 in ganz normaler Weise frei wird, so kann das
                              									Zustimmungsfeld Z1
                              									geblockt und daher Z2
                              									in S2 frei gemacht
                              									werden. Allerdings wird dabei der Stellhebel A S1 des Ausfahrsignals in S1 durch Z1 geblockt. Allein in S2 kann jetzt nebst dem bereits frei
                              									gewordenen Einfahrtsignal (E2 wurde ja schon früher entblockt) auch das Ausfahrtsignal A S2 durch Blockung.
                              									von A2 und Beseitigung
                              									der Sperrklinke k2
                              									(vgl. Fig. 10) frei gemacht werden, wobei auch E1 in S1 frei wird, und
                              									somit bei der angenommenen Störung von A1 in S1 durch Unachtsamkeit eines Beamten (z.B. durch
                              									Vergreifen an den Blockdruckknöpfen) der Fall eintreten, daß in der Station S2 sowohl das
                              									Einfahrsignal als auch das Ausfahrsignal und in S1 das Einfahrsignal entblockt ist. Durch einfache
                              									mechanische Verschlüsse läßt sich zwar die gleichzeitige Umstellung beider
                              									Stellhebel einer Station von Halt auf Frei verhindern. Aber es muß doch als
                              									ungehörig bezeichnet werden, daß die beiden feindlichen Blockfelder A2 und E2 in S2 und überdies wegen
                              									der Störung von A1 auch
                              										A1 und E1 in S1 zu gleicher Zeit
                              									entblockt sein können. Ein Eingriff in das Blockwerk wird dann kaum zu vermeiden
                              									sein.
                           Versagt aber das Blockfeld Z2 in S2 bei
                              									Erteilung der Zustimmung für eine Fahrt von S1 nach S2, so daß der Umschalter u2 nicht die richtige Lage einnimmt, dann
                              									gelangt (vgl. Fig. 13) beim Blocken von A1 in S1 der Strom von der
                              									Leitung L nicht zum Einfahrtblockfeld E2 in S2, sondern geht durch
                              									das ohnehin entblockte Ausfahrtblockfeld A2 zur Rückleitung. In der Station S2 kann alsdann das
                              									Einfahrsignal E S2
                              									nicht auf Frei gestellt werden, und der erwartete Zug wird vor der Station S2 aufgehalten. Auch in
                              									diesem Falle kann nur ein Eingriff in das Blockwerk in S2 Abhilfe schaffen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 472
                              Fig. 13.
                              
                           Es ist gewiß anzuerkennen, daß die Schaltung Fig. 13
                              									auch bei den soeben erwähnten möglichen Störungen eines Blockfeldes keine
                              									unmittelbaren Gefahren verursachen kann. Immerhin bleibt die Nothwendigkeit eines
                              									Eingriffes in das Blockwerk eine mißliche Sache, die nach Möglichkeit vermieden
                              									werden sollte.
                           In recht wirksamer, wenn auch nicht in ganz vollkommener Weise lassen sich, wie der
                              									Verfasser vorschlagen möchte, die oben angeführten Uebelstände durch Beigabe eines
                              									Schiebers bekämpfen, der durch einen Knebel bewegt wird, welcher zweckmäßig noch
                              									einen Kontakt x bezw. y
                              									betätigt. Letzterer stellt den Stromweg für die Entblockung des Ausfahrtblockfeldes
                              									nur dann her, wenn der Knebel nach der für die Ausfahrt bestimmten Seite umgelegt
                              									ist. Diese Anordnung ist in der Fig. 14 dargestellt
                              									und darf wohl als vorteilhafte Ergänzung der ursprünglichen Schaltung und
                              									Verschlußeinrichtung des Systems Natalis bezeichnet
                              									werden. Die Wahrscheinlichkeit einer irrthümlichen Fehlbedienung der Blockwerke ist bei der
                              									Anordnung (Fig. 14) schon sehr gering geworden, wie
                              									aus folgenden Ueberlegungen hervorgeht. Wenn der Beamte in S2 die Zustimmung zur Fahrt eines Zuges
                              									von S1 nach S2 erteilen will, so
                              									muß er den Schieber (in S2) mittels des Knebels nach rechts verschieben, um das Zustimmungsfeld Z2 blocken zu können
                              									(vergl. Fig. 14). Dadurch ist von vornherein die
                              									Möglichkeit ausgeschlossen, das Blockfeld A2 in S2 behufs Entblockung des unrichtigen Ausfahrsignals
                              										A S2 (in S2) zu verschließen,
                              									weil der Schieber in S2
                              									den Blockdruckknopf A2
                              									sperrt. Ein Irrtum durch Vergreifen der Blocktaster ist dann nicht möglich, ohne daß
                              									auch der Knebel in S2
                              									umgelegt wird. Dies wird aber deshalb unmöglich, weil das mittlerweile geblockte
                              									Zustimmungsfeld Z2 den
                              									Schieber in der richtigen Lage sperrt. Allerdings ist dabei die ordnungsmäßige
                              									Funktion des Blockfeldes Z2 vorausgesetzt, welche aber im allgemeinen nicht anzuzweifeln ist. In
                              									wirksamster Weise kann man die Sicherheit dadurch erhöhen, daß man die
                              									Zustimmungsfelder mit dem Verschlußwechsel ausrüstet. Eine vorschriftswidrige
                              									Auflösung des Verschlusses des Ausfahrsignals A S2 wäre unter diesen Umständen nur denkbar, wenn Z2 beim Blocken
                              									versagt, wenn ferner der Verschlußwechsel an Z2 nicht funktioniert, wenn weiters der Beamte in S2 den unrichtigen
                              									Blockdruckknopf (A2)
                              									niederdrückt, und wenn er endlich vorher – um A2 drücken zu können – den Knebel wieder nach links
                              									(also auf „Ausfahrt“) gelegt hat, obwohl er unmittelbar vorher den Knebel
                              									nach rechts (für „Einfahrt“) eingestellt hatte. Das gleichzeitige
                              									Zusammentreffen dieser Störungen, des Irrtums und der augenfälligen
                              									Pflichtwidrigkeit darf man mit Recht als ausgeschlossen ansehen.
                           Die erste Handhabung an den Blockwerken (Verschluß von Z2 und Entblockung von Z1) kann also als
                              									vollständig gesichert gelten. Damit ist aber in der Station S2 der ganze Komplex der erforderlichen
                              									Verschlüsse gewährleistet; denn es kann späterhin nur das Blockfeld E2 (Einfahrsignal) frei
                              									werden, dagegen nicht das Ausfahrsignal A S2, und auch das Ausfahrtblockfeld A2 kann wegen der
                              									Unterbrechung am Knebelkontakt y (und am Tellerkontakt
                              										u2) keinen Strom
                              									erhalten. Der richtige Verschluß von Z2 ist aber durch den Verschlußwechsel überprüft
                              									bezw. erzwungen, Dadurch ist auch der Schieber in seiner richtigen Lage
                              									gesperrt.
                           In der Station S1 wurde
                              									durch die Entblockung von Z1 der Schieber frei beweglich. Derselbe muß vom Beamten in S1 nach rechts bewegt
                              									werden, weil sich sonst der Blocktaster A1 nicht niederdrücken läßt, was erforderlich ist, um
                              									die Klinke k2 (vgl.
                              										Fig. 10) auszuheben und den
                              									Ausfahrsignalstellhebel frei zu machen. Da hiebei die verlängerte Druckstange von
                              										A1 zweckmäßig zur
                              									vorübergehenden Festhaltung des Stellhebels A S1 herangezogen wird, so erscheint die vollständig
                              									korrekte Blockung von A1 erzwungen und überprüft. Der Strom kann seinen Weg nur über A1 (m2) x, u1, L, u2 und E2 (m6) nehmen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 473
                              Fig. 14.
                              
                           Da die Blockung von A1
                              									erzwungen ist, so ist damit auch die Sperrung des Schiebers in der richtigen Lage
                              									unzweifelhaft verbürgt. Dadurch ist aber auch die derzeit unzulässige Bedienung des
                              									Blockfeldes Z1;
                              									gänzlich ausgeschlossen; ebenso ist durch den Schieber das Blockfeld E1 unzugänglich;
                              									geworden.
                           Nachder Ausfahrt des Zuges wird in S1 das Ausfahrsignal AS1 auf Halt zurückgestellt, wobei die
                              									Festlegung in der Haltstellung lediglich der Selbstverschlußklinke k3 (Fig. 10) überlassen bleibt. Darin liegt, wie schon
                              									oben erwähnt, eine in dem System begründete Schwäche. Diese wird allerdings nur dann
                              									bemerkbar, wenn die Signale nicht durch besondere Hebelfelder der Stationsblockung
                              									verschlossen werden. Die letztere Anordnung kommt immer dort noch hinzu, wo die
                              									Signale von einem Stellwerke aus bedient und mit der Fahrstraßenblockung in
                              									organische Abhängigkeitsbeziehungen gebracht werden. Es ist dann, aber durch
                              									bekannte Einrichtungen leicht zu erreichen, daß die Auflösung des
                              									Fahrstraßenverschlusses die Festlegung des Signales in der Haltlage zur nothwendigen
                              									Voraussetzung hat.
                           Nach erfolgter Einfahrt des Zuges in der Station S2 kann, weil dann auch die elektrische
                              									Druckknopfsperre ausgelöst ist, das Einfahrtblockfeld E2 wieder verschlossen werden. Hiebei wird
                              									das Blockfeld A1 in S1 wieder frei, so daß
                              									die Klinke k2 (Fig. 10) wiedereinfallen und die Selbstverschlußklinke
                              										k3 wieder ausheben
                              									kann. Die vollständige Blockung von E2 ist jetzt erzwungen, wie man aus der Fig. 14 sofort erkennt, da sonst der Schieber in S2 durch die
                              									Riegelstange oder aber durch die verlängerte Druckstange von E2 festgehalten wird.
                           Die Zustimmungsleitung L1 aber bleibt im Tellerkontakt t1 (an A1 in S1) so lange unterbrochen, bis A1 wieder frei gemacht
                              									wird, was gelegentlich der Wiederblockung von E2 geschieht.
                           Bemerkenswert ist endlich die Möglichkeit, die erteilte Zustimmung für die eine
                              									Fahrtrichtung nach Belieben zurückzunehmen und durch die Erteilung der Zustimmung
                              									für die Gegenfahrt zu ersetzen. Diese Möglichkeit, welche bei einer irrthümlich
                              									erteilten Zustimmung eine große Annehmlichkeit bietet, bleibt so lange bestehen, bis
                              									eines der beiden Ausfahrtblockfelder (A1 oder A2) geblockt wird. Von diesem Augenblick an sind alle
                              									weiteren Handhabungen an den Blockwerken in ihrer Reihenfolge zwangsweise
                              									festgelegt. Die Möglichkeit, die Zustimmung vor Einleitung einer Zugfahrt nach
                              									Belieben zurückzunehmen, besteht sowohl bei der ursprünglichen Anordnung von Natalis (Fig. 13), als
                              									auch bei den beiden Schaltungen (Fig. 12 und 14) und kann als sehr schätzenswerter Vorteil
                              									angesehen werden.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)