| Titel: | BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. | 
| Autor: | Robert Edler | 
| Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 507 | 
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                        BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN
                           								OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
                        Von Ing. Robert Edler,
                           								K. K. Professor, Wien.
                        (Fortsetzung von S. 474 d. Bd.)
                        EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne
                           								Zwischenblockstellen.
                        
                     
                        
                           Nach den vorstehenden ausführlichen Erläuterungen wird man wohl der Anordnung
                              										(Fig. 14) den Vorzug vor der ursprünglichen
                              									Anordnung von Natalis (Fig.
                                 										13) einräumen müssen, da die hinzugefügten Ergänzungen – die übrigens auch
                              									noch nachträglich vorgenommen werden können – die Sicherheit des Betriebes ganz
                              									wesentlich zu erhöhen vermögen.
                           In der Fig. 14 ist bei dem Blockwerk der Station S2 ein Schlüsselkontakt
                              									angedeutet, welcher dazu dient, die Signalblockleitung L zu unterbrechen, um, falls erforderlich, den Beamten der Station S1 daran zu hindern,
                              									weitere Züge von S1
                              									nach S2 abzusenden.
                              									Dies wird ganz einfach dadurch erreicht, daß der Beamte in S2 mit Hilfe eines Schlüssels einen
                              									Kontakt öffnet, so daß in S1 das Blockfeld A1 nicht mehr geblockt und daher auch keinem weiteren Zuge das Fahrsignal
                              									für die Richtung S1–S2 erteilt werden kann.
                              									Selbstverständlich muß der Beamte in S2 die Station S1 mittels Klingelsignalen von dem Widerruf der
                              									Zustimmung in Kenntnis setzen und kann dann die Zustimmung für die Gegenfahrt von
                              										S1 verlangen. Trotz
                              									der großen Vollkommenheit der Schaltung (Fig. 14)
                              									verdient noch eine Möglichkeit Erwähnung, weil sie bedenklich werden kann.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 507
                              Fig. 15.
                              
                           Die Aufforderung zur Erteilung der Zustimmung wird mit Hilfe der Gleichstromwecker
                              										ZZ auf der Zustimmungsleitung L1 bewirkt, während die
                              									beiden anderen Wecker, welche in der Signalblockleitung L eingeschaltet sind, für die erforderlichen Ankündigungen und
                              									Rückmeldungen gelegentlich der Herstellung und Auflösung von Signalverschlüssen
                              									benutzt werden. Zu allen diesen Weckersignalen dient intermittierender Gleichstrom,
                              									welcher an der zur Hälfte abgeschnittenen Schleifhülse des Induktors abgenommen
                              									wird. Es ist nun nicht ausgeschlossen, daß bei Mängeln am Induktor von der
                              									Gleichstromklemme auch Wechselströme abfließen, die in den Jeweilig eingeschalteten
                              									Wechselstromblockwerken unerwartete und unzulässige Wirkungen hervorbringen und
                              									unter Umständen heillose Verwirrungen oder gar ernste Gefahren verursachen
                              									können.
                           Die erwähnten Mängel am Induktor können z.B. dadurch entstehen, daß sich die beiden
                              									Schleiffedern für Gleichstrom und für Wechselstrom bezw. deren Zuleitungen oder
                              									Klemmen berühren, oder daß sich der Anschlag der Gleichstromfeder (vergl. Fig. 15) gelockert hat, so daß letztere
                              										„durchfallen“ kann und die Stromimpulse beider Richtungen abnimmt. In
                              									beiden Fällen gelangen beim Niederdrücken des Gleichstrom-Wecktasters die
                              									Wechselströme in die Leitungen.
                           Es ist daher nothwendig, zu untersuchen, ob bei derartigen Störungen, die ja
                              									gewiß nicht häufig, aber doch ab und zu vorkommen mögen, nicht etwa Gefahren oder
                              									mindestens Störungen des normalen Blockbetriebes eintreten können.
                           Bezüglich der Weckersignale, welche mit Hilfe der Wecker ZZ auf der Zustimmungsleitung L1 abgegeben werden, ist keine besondere Gefahr zu
                              									befürchten, weil nur bei der Aufforderung zur Erteilung der Zustimmung eine
                              									Veranlassung besteht, auf dieser Leitung Klingelsignale abzusenden. So hat z.B. in
                              									der Stellung der Blockwerke nach Fig. 14 die Station
                              										S1 keine
                              									Veranlassung, auf der Zustimmungsleitung L1 nach S2 zu läuten, sondern nur die Station S2, wenn sie die
                              									Zustimmung für eine Fahrt von S2 nach S1 verlangt. Sollten aber dabei Wechselströme infolge
                              									eines Fehlers am Induktor J2 (in S2) in
                              									das Blockfeld Z1
                              									gelangen, so hat dies keine nachteiligen Folgen, weil Z1 ohnehin entblockt ist. Der Beamte in
                              										S2 wird überdies
                              									auf den Fehler seines Induktors aufmerksam, – wenigstens solange die
                              									Signalblockfelder sich in der Ruhelage befinden, – in dem der Wecker Z in S2 nicht mitläutet, da er wie alle Wecker infolge
                              									stärkerer Anspannung der Abreißfeder nur auf Gleichstromstöße, nicht aber auch auf
                              									Wechselströme anspricht. Sobald aber die eine oder andere Station die Zustimmung
                              									benutzt und das Blockfeld A1 oder A2
                              									geblockt hat, können infolge der Unterbrechung der Zustimmungsleitung L1 im Tellerkontakt t1 oder t2 ohnehin keine Ströme
                              									abgesendet werden. Nur wenn (vgl. Fig. 14) bei
                              									entblocktem Zustimmungsfeld Z1 Klingelströme abgesendet werden, könnte bei einem Fehler am Induktor J1 in S1 in der anderen
                              									Station S2 das
                              									verschlossene Zustimmungsblockfeld Z2 frei werden. Dies wird jedoch kaum unbemerkt
                              									bleiben, weil der Beamte in S2 das Zustimmungsfeld Z2 frei werden sieht, ohne daß er dies verlangt hat;
                              									er kann und wird dann sofort dieses Blockfeld Z2 wieder verschließen und sich mit der Gegenstation
                              										S1 behufs
                              									Aufklärung des Vorfalles ins Einvernehmen setzen.
                           Man kann übrigens, wenn man ein derartiges Vorkommnis ganz ausschließen will, an der
                              									Sperrstange des Zustimmungsfeldes einen Kontakt v1 bezw. v2 anbringenin
                                    											der Fig. 14 S. 473 nicht
                                    										eingezeichnet., der die Entsendung von Klingelströmen auf der
                              									Zustimmungsleitung L1
                              									nur dann zuläßt, wenn das Zustimmungsblockfeld verschlossen ist (wie z.B. Z2 in Fig. 14). Dann sind alle Gefahren und Störungen durch
                              									Mängel am Indiktor ausgeschlossen, wenigstens soweit sie die Weckersignale auf der Leitung L1 betreffen.
                           Was nun die Klingelsignale anlangt, welche gelegentlich der Blockung oder Freigabe
                              									eines Signalblockfeldes auf der Leitung L gewechselt
                              									werden, so mag folgendes hinzugefügt werden:
                           Wenn z.B. die Station S1
                              									(vgl. Fig. 14) nach S2 auf der Leitung L läutet, so können bei einem Fehler am Induktor J1 in S1 die unzulässig abgesendeten Wechselströme je nach
                              									der Stellung des Schiebers in S2 und des Zustimmungsfeldes Z2 entweder das Ausfahrtblockfeld A2 oder das
                              									Einfahrtblockfeld E2 zu
                              									ungehöriger Zeit frei machen. Beides kann bedenklich werden und ist natürlich in
                              									derselben Weise auch in der Station S1 möglich, wenn S2 nach S1 läuten will. Es wird sich dagegen auch kein
                              									anderes Hilfsmittel finden lassen (weil ja die Leitung L nicht unterbrochen werden darf), als die Verlegung dieser Wecker samt
                              									den zugehörigen Wecktasten in eine besondere Weckerleitung. Sache einer sorgfältigen
                              									Erwägung wird es sein, zu entscheiden, ob man sich mit der Möglichkeit einer Störung
                              									oder Gefahr abfinden will, um eine dritte Leitung zu ersparen, oder ob man nicht
                              									lieber im Interesse voller Sicherheit die Kosten für die dritte Leitung als das
                              									geringere Uebel ansieht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 508
                              Fig. 16.
                              
                           Ein gerechter Vergleich der Schaltungsarten I (Fig. 5) II (Fig. 8) und III (Natalis, Fig. 14)
                              									verlangt es übrigens, darauf hinzuweisen, daß Mängel an der Gleichstromklemme des
                              									Induktors auch bei den Schaltungen (Fig. 5 und 8) ungehörige und unter Umständen gefährliche
                              									Entblockungen der Signalverschlußfelder A1
                              									E1
                              									A2
                              									E2 beim Betätigen der
                              									Weckereinrichtungen nach sich ziehen können, und daß daher auch bei diesen beiden
                              									Schaltungsanordnungen die Hinzufügung einer dritten Leitung (Weckerleitung)
                              									ernstlich zu erwägen ist, um allen Möglichkeiten gründlich vorzubeugen.
                           Auch die einfache Schaltung (Fig. 12), welche der
                              									prinzipiellen Anordnung der Signalverschlüsse von Natalis entspricht, aber nebst der
                              									Zustimmungsleitung L1
                              									für jede Fahrtrichtung eine besondere Leitung (L2 und L3) erfordert, läßt die Möglichkeit einer
                              									gefährlichen Verschlußlösung zu, falls ein Induktor an der Gleichstromklemme die
                              									erwähnten Mängel zeigt. Allerdings läßt sich die Schaltung (Fig. 12) im Sinne der Fig.
                                 										16 durch Beigabe eines Schiebers (wie in Fig.
                                 										14) ebenfalls ganz wesentlich verbessern, und überdies ermöglichen die
                              									Kontakte α1 und β1 bezw. α2 und β2 eine verläßliche
                              									Ueberprüfung der richtig erfolgten Blockung von Z1 und Z2. Die Verhinderung jeder Störung und Gefahr infolge
                              									von Mängeln an der Gleichstromklemme des Induktors könnteaber wieder nur durch
                              									Hinzufügung einer besonderen Weckerleitung erreicht werden. Es wären dann sogar vier
                              									Leitungen nothwendig, während die Schaltung (Fig.
                                 									14) einschließlich der Weckerleitung nur drei Leitungen verlangt. Die
                              									Schaltung (Fig. 16) hätte jedoch den schwerwiegenden
                              									Vorteil für sich, daß alle Blockvorgänge vollkommen zwangläufig durchgeführt werden
                              									müssen, und daß man sich nicht auf die Wirkung des Verschlußwechsels an den
                              									Zustimmungsblockfeldern verlassen muß wie bei Fig.
                                 										14. Den grundsätzlichen Nachteil der Anordnung von Natalis, nämlich die
                              									Sperrung des Ausfahrsignals lediglich durch die Wirkung der Selbstverschlußklinke
                              										h (vergl. Fig. 10),
                              									finden wir aber auch bei der Schaltungsanordnung (Fig.
                                 										16) wieder.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)