| Titel: | POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU. | 
| Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 573 | 
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                        POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Die Abmessungen unserer neuesten Linienschiffe, über
                              									die in der Presse vielfach unrichtige Angaben verbreitet waren, veröffentlicht der Nauticus 1911. Die Wasserverdrängung
                              									der Schiffe „Ostfriesland“, „Thüringen“, „Helgoland“ und
                              										„Oldenburg“ beträgt 22 800 Tonnen, also um 3900 Tonnen mehr, als die der
                              										„Nassau“-Klasse, und um 1500 Tannen mehr als in den aus englischer Quelle
                              									stammenden Veröffentlichungen angegeben. Die Länge beträgt 166,5 m, die Breite 28,5
                              									m, der Tiefgang 8,2 m. Die Bewaffnung besteht aus zwölf 30,5 cm-Geschützen in 6
                              									Doppeltürmen, vierzehn 15 cm-Schnellfeuerkanonen, vierzehn 8,8
                              									cm-Schnellfeuerkanonen und sechs Torpedolancierrohren. Die Schiffe sollen bei einer
                              									indiziertem Maschinenleistung von 28000 PS eine Geschwindigkeit von 20,5 Knoten
                              									erreichen. Der Antrieb erfolgt durch drei Kolbenmaschinen.
                           Auch die über unseren neuesten Panzerkreuzer „Moltke“ in der Presse
                              									aufgetauchten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Die Länge
                              									des Schiffes beträgt nach Nauticus 186 m, die Breite 29,5 m, der Tiefgang 8,2 m, die
                              									Wasserverdrängung 23 000 Tonnen, Bewaffnung zehn 28 cm-Geschütze in fünf
                              									Doppeltürmen, zwölf 15 cm Schnellfeuerkanonen, zwölf 8,8 cm Schnellfeuerkanonen und
                              									vier Torpedolancierrohren. Die Geschwindigkeit beträgt 25½ Knoten bei einer
                              									indizierten Maschinenleitsung von 50000 PS. Das Schiff ist mit Parsons-Turbinen
                              									ausgestattet. Der normale Kohlenvorrat betrügt 1000 Tonnen. Die
                              									Deplacementsvergrößerung des „Moltke“ gegenüber dem letzten in die Flotte
                              									eingestellten Panzerkreuzer „von der Tann“ berägt 4000 t. Die Bewaffnung an
                              									schwerer und mittlerer Artillerie ist um je zwei Geschütze verstärkt, die leichte
                              									Artillerie dafür um zwei Geschütze vermindert.
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                           Ueber Erfinderschutz vor der Anmeldung veröffentlicht
                              									Rechtsanwalt Dr. Joe Oppenheimer in den „Mittheilungen vom Verband Deutscher
                                 										Patentanwälte“ sehr interessante Ausführungen.
                           Es kommt in der Praxis häufig vor, daß Erfinder den Gegenstand ihrer Erfindung
                              									dritten Personen vorführen oder auseinandersetzen, bevor dafür ein Patentschutz
                              									nachgesucht ist. Wenn diese dritten Personen auf Grund der ihnen gemachten
                              									Mittheilungen die Erfindung selbst ausnutzen oder von anderen Personen ausnutzen
                              									lassen, oder auch durch fahrlässiges Handeln ein vorzeitiges Bekanntwerden der
                              									Erfindung verursachen, machen sie sich dadurch strafbar und dem Erfinder gegenüber
                              									schadenersatzpflichtig. Die Erfindung ist ein Rechtsgut auch schon vor der
                              									Anmeldung, Dabei ist es ganz gleichgültig, ob das Anvertrauen der Erfindung auf
                              									schriftlichem oder bloß auf mündlichem Wege geschehen ist. In bestimmten Fällen (§
                              									18 des Wettbewerbgesetzes) ist gegen derartige Handlungen auch ein strafrechtlicher
                              									Schutz eingeführt, der in viel höherem Maße abschreckend zu wirken pflegt als die
                              									bloße Gefahr, einer Untersagung oder Schadenersatzklage. Der Schadenersatz kann
                              									sich für den, der unbefugt eine ihm anvertraute Erfindung verwertet, recht
                              									verhängnisvoll gestalten. Wenn die Person, der der Erfinder seine Idee mitgetheilt
                              									hat, eine Veröffentlichung verschuldet, und damit die Ertheilung eines Schutzes
                              									verhindert wird, so kann der Geschädigte den ihm durch die Ausführung durch andere
                              									Firmen entgangenen Gewinn unter Umständen voll in Anspruch nehmen. Das ist besonders
                              									für diejenigen Fälle wichtig, in denen der Verletzer die Erfindung selbst ausbeutet.
                              									[Mittheilungen vom Verband Deutscher Patentanwälte, Nr. 3.]
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                           Ueber die Erzeugung von Wasserstoff aus Wassergas machte
                              									im Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes Herr Dr. A. Frank zu Charlottenburg
                              									interessante Angaben.
                           Das Wassergas besteht theoretisch aus 50% Kohlenoxyd und 50% Wasserstoff. Praktisch
                              									ergeben sich aber bei der technischen Herstellung neben 50% Wasserstoff nur etwa 40%
                              									Kohlenoxyd, dazu an Beimengungen 5% Kohlensäure, 4,5% Stickstoff und 0,5%
                              									Sauerstoff. Gelegentlich von Versuchen, reinen Kohlenstoff, eventuell auch
                              									Diamanten, aus dem Kohlenoxyd des Wassergases mit Hilfe von Kalziumkarbid
                              									darzustellen, welcher Prozeß sich bekanntlich nach der Formel
                           Ca C2 + CO = CaO + 3C
                           vollzieht, gelangte Redner zu der interessanten, unerwarteten
                              									Entdeckung, daß das Kalziumkarbid nicht nur das C0, sondern auch die übrigen
                              									Beimengungen des Wassergases mit Ausnahme des Wasserstoffs chemisch bindet. Auf
                              									dieser Beobachtung fußend, wurden vom Vortragenden im Jahre 1905 Patente zur
                              									Gewinnung von reinem Wasserstoff aus Wassergas angemeldet.
                           Da mit dem bei diesem Verfahren gewonnenen Graphit im allgemeinen nicht viel
                              									angefangen werden konnte, weil es an Verwendungsgebieten fehlte, der große Aufwand
                              									an Karbid und die Beseitigung der oben erwähnten Nebenbestandtheile also zu
                              									kostspielig erschien, ging man zunächst dazu über, den größten Theil des Kohlenoxyds
                              									durch Kupferchlorür zu entfernen, wodurch ein rohes Wasserstoffgas von etwa 89 bis
                              									90% Wasserstoffgehalt erzielt wurde, welches dann durch Passieren über Kalziumkarbid
                              									usw. in Kombination mit anderen Reagentien in ein nahezu reines Wasserstoffgas von
                              									99 bis 99,3% Gehalt übergeführt wurde.
                           Dieses Verfahren erschien noch nicht einfach und vortheilhaft genug, weshalb der
                              									Vorschlag gemacht wurde, die Beseitigung der sämtlichen fremden Beimengungen durch
                              									Kompression und Abkühlung bezw. durch Verflüssigung dieser Bestandtheile zu
                              									bewirken.
                           Im Verein mit Professor v. Linde in München wurde dann ein technisches Verfahren
                              									ausgearbeitet, das auf obigem Prinzip beruht und gute Resultate lieferte. [Journal
                              									für Gasbeleuchtung, 10. Juni 1911.]
                           
                           Zum 50 jährigen Bestehen der Wärmeschutz-Industrie.
                              									Es war im Jahre 1861, als der Spinnereibesitzer Fritz
                                 										Pasquay im damaligen Vasselonne, heutigem Wasselnheim im Elsaß, angeregt durch das Studium der
                              									epochemachenden Versuche des französischen Physikers Péclet über Wärmeabgabe und Wärmedurchlässigkeit der verschiedensten Körper, welche
                              									im Jahre vorher veröffentlicht worden waren, auf den Gedanken kam, die Seidenabfälle seiner Bourretteseide-Spinnerei zu Zöpfen
                              									zu verflechten und zur Isolierung von Dampfund
                              									Wasserleitungen gegen Wärmeverluste zu benutzen. Rasch brach sich die neue Erfindung
                              									Bahn. Wenn man auch vorher schon Stroh, Lehm und Stroh, eventuell auch mit Asche und
                              									Sägespänen vermischt, auf Dampfleitungen auftrug, so geschah dies in den meisten
                              									Fällen, um eine übergroße Erwärmung der Arbeitsraume und das Verbrennen der Finger
                              									zu verhüten; in den seltensten Fällen war man sich bewußt, daß man auch Wärme, d.h.
                              									Kohle damit sparen könne. Pasquay zeigte als der erste
                              									durch Zahlen, welche er später durch eigene Versuche belegte, wie überaus wichtig
                              									vom wirthschaftlichen Standpunkt aus die gute Isolierung der Dampfleitungen sei.
                           Seine Veröffentlichungen und unablässigen Versuche, die von seinen
                              									Geschäftsnachfolgern, der Firma E. & C. Pasquay in
                                 										Wasselnheim, fortgesetzt wurden, haben dazu beigetragen, daß in den
                              									folgenden Jahrzehnten der Wärmeschutzfrage ein immer mehr wachsendes Interesse
                              									entgegengebracht wurde und insbesondere durch die Verwendung von Kieselgur sowie von
                              									Korkabfällen eine bedeutende Industrie sich entwickelte. Zahllos waren bald die
                              									Kieselgurkompositionen und Korkpräparate, welche den Markt überschwemmten; wieder
                              									ist es das Verdienst Pasquays, durch seine Versuche an einem (zum ersten Mal auf der
                              										„Frankfurter Patent-Ausstellung“ 1881 vorgeführten) eigens dazu
                              									hergestellten Apparate den äußerst geringen Wert der Mehrzahl dieser neuen Produkte
                              									gezeigt und immer wieder durch Zahlen darauf hingewiesen zu haben, wie wertvoll eine
                              										wirklichgute Isolierung und wie verkehrt es sei, bei
                              									deren Auswahl lediglich nach dem Anschaffungspreis zu entscheiden. Diese Versuche,
                              									welche Pasquay lange Zeit allein ausgeführt hat (später fingen einige größere Firmen
                              									ebenfalls an, solche Versuche anzustellen), führten ihn aber auch dazu, sein eigenes
                              									Isolierverfahren zu verbessern. Die Seidenzöpfe und Seidenpolster, welche den weitaus besten Wärmeschutz
                              									gewährten, hatten den Uebelstand, auf Dampfleitungen von höherer Spannung bald zu
                              									verkohlen und wertlos zu werden. Es mußte daher ein Mittel gefunden werden, die
                              									Seide vor der zu hohen Temperatur zu schützen. Theoretische Erwägungen, verbunden
                              									mit langen Versuchen, führten zur Erfindung des verschiedentlich verbesserten Pasquayschen Weißblechluftmantels, welcher zwischen der
                              									heißen Fläche und der Seide eingeschoben wird. Obwohl die verwendete Kombination
                              									etwas ganz Neues darstellte, wurde derselben damals die Patentfähigkeit
                              									abgesprochen; ein Fall, der in der Geschichte der Erfindungen nicht einzig
                              									dasteht.
                           Trotz der unbestreitbaren, im In- und Ausland anerkannten Vortheile der Pasquayschen
                              									Seidenisolierung verhielten sich die staatlichen Verwaltungen lange ablehnend. Erst
                              									als in den letzten 10–12 Jahren amtliche Versuche der Seidenisolierung ihre
                              									Ueberlegenheit beglaubigten, gingen auch die Behörden von ihrem vielfach geübten
                              									Standpunkt, bei Vergebung von Isolierungen das „Billigste“ zu bevorzugen, ab;
                              									heute dürfte, zumal bei Heizungsanlagen, die Seide kaum mehr übergangen werden.
                           Fünfzig Jahre sind seit Begründung der
                              									Wärmeschutzindustrie durch Fritz Pasquay vergangen. In
                              									diesen 50 Jahren sind die Ansprüche an eine gute Isolierung sehr gestiegen: damals
                              									Dampfleitungen mit höchstens 4–5 Atm. Dampfdruck, entsprechend Temperaturen von
                              									140–150% heute 10–14 Atm. Dampfspannung und Temperaturen bis 360° und mehr; damals
                              									meist kurze Leitungen von 10–15 m Länge, heute gewaltige Fernleitungen von Tausenden
                              									von Metern Länge. All diesen steigenden Ansprüchen ist die Firma Fritz Pasquay,
                              									jetzt E. & C. Pasquay in Wasselnheim, gerecht geworden; sie hat es verstanden,
                              									die Seidenisolierung sowohl für Kalt- und Warmwasserleitungen wie für
                              									hochüberhitzten Dampf haltbar und mit dem höchsten Grad von Wirthschaftlichkeit
                              									anzuwenden. – Während man in früheren Zeiten glaubte mit einer Isolierung auskommen
                              									zu können, welche 60–65 v. H. Wärmeersparnis verwirklichte (manche sog.
                              										„Isolierfirmen“, deren Spezialität die „billigen“ Isolierungen
                              									sind, liefern auch heute nichts Besseres), wendet heute Pasquay Isoliermethoden an,
                              									welche den Wärmeverlust des unbekleideten Rohres um 90–94 v. H. zu verringern
                              									imstande sind. Daß eine solche Isolierung wesentlich teurer zu stehen kommt als eine
                              									solche, die bloß 60–80 v. H. Nutzeffekt ergibt, liegt auf der Hand; doch sind sich
                              									alle einsichtigen Dampfanlagenbesitzer heute klar darüber, daß der höhere
                              									Anlagepreis durch die weit größere Kehlenersparnis bald gedeckt wird. In einer
                              									interessanten Abhandlung „Wärmeschutz im Dampfbetrieb“, welche die Firma
                              									Pasquay Interessenten zur Verfügung stellt, und welche durch ihre sachliche
                              									Behandlungsweise des Stoffes die Anerkennung auch von Konkurrenten gefunden hat,
                              									finden sich ausführliche Einzelheiten aus Theorie und Praxis des Wärmeschutzes,
                              									dieser Industrie, welche nunmehr auf ein halbes Jahrhundert zurückblickt, und der zu
                              									wünschen wäre, daß sie auf der wissenschaftlichen Grundlage, auf welcher se fußt,
                              									nach allen Seiten ausgebaut werden möge.
                           –––––
                           Die Entscheidung des Preisgerichts für Fischereimotore in
                              									dem vom Deutschen Seefischereiverein im August 1908 ausgeschriebenen Wettbewerb ist
                              									jetzt erfolgt.
                           Es waren folgende Preise ausgesetzt worden:
                           a) Für die besten ausgeführten Motoren mit Zubehör:
                           Klasse 1, für kleine Motor ew von 4 bis 10 Bremspferdestärken:
                           1. Preis 10000 M,
                           2. Preis   6000 M,
                           3. Preis   2000 M,
                           Klasse 2, für größere Motoren von 20 bis 30 Bremspferdestärken:
                           1. Preis 20000 M,
                           2. Preis 10000 M,
                           b) Für die besten ausgeführten Winden:
                           1. Preis 2000 M,
                           2. Preis 1000 M.
                           Die zum Preiswettbewerb angemeldeten Motoren der 1. Klasse sind nach Bestehen einer
                              									Vorprüfung in Fischereifahrzeuge eingebaut, während eines Jahres im praktischen
                              									Fischereibetrieb erprobt und endlich einer Schlußprüfung durch eine technische
                              									Kommission des Preisgerichts unterzogen worden.
                           Die von dem Deutschen Seefischereiverin und von dem Verein Deutscher
                              									Motorfahrzeug-Industrieller berufenen Preisrichter hatten in ihrer Sitzung vom 25.
                              									Februar 1911 unter Vorbehalt der Beschlußfassung über die Motoren der 2. Klasse und
                              									der Winden, deren Prüfungszeit erst im Frühjahr 1911 ablief, folgende Entscheidung
                              									bezüglich der Motoren der 1. Klasse getroffen. Es wurde zuerkannt:
                           Der erste Preis von 10000 M der Gasmotorenfabrik Deutz zu Cöln für einen
                              									Gleichdruck-Petroleummotor System Brons von 8 Pferdestärken.
                           Der zweite Preis von 6000 M der Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals Ph. Swiderski
                              									zu Leipzig-Plagwitz für einen Rohöl-Glühhaubenmotor von 6 Pferdestärken.
                           Der dritte Preis von 2000 M der Kieler Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals C. Daevel in Kiel
                              									für einen Petroleum-Glüihthaubenmotor von 8 Pferdestärken.
                           Ueber die Zuerkennung der Preise für die Motoren der zweiten Klasse und für Winden
                              									wurde in der Sitzung vom 20. Juni d. J. wie folgt bestimmt:
                           Es wurde zuerkannt: Ein Preis von 10000 M der Gasmotorenfabrik Deutz zu Cöln-Deutz
                              									für einen Gleichdruck-Petroleummotor, System Brons, von 24 Pferdestärken, nachdem
                              									dieser Motor in der zweiten Klasse allein in den Wettbewerb trat, also ein erster
                              									Preis nicht gegeben werden konnte.
                           Der erste Preis von 2000 M der Eisengießerei und Maschinenfabrik Achdelis Söhne zu
                              									Geestemünde für eine Grundschleppnetzwinde in einem Nordsee-Motorfischkutter.
                           Der zweite Preis von 1000 M dem Schlossermeister Theuring zu Elbing für eine
                              									Srurrwadenwinde in einem Ostsee-Motorfischkutter.
                           –––––
                           Eine automatische Zündungsumsteuerung für Magnetdynamos von
                                 										Verbrennungskraftmaschinen ist von der Firma Robert
                                 										Bosch in Stuttgart konstruiert worden. (Fig. 1 bis 7.) In Fig. 1 ist die
                              									Stromstärke der Magnetdynamo während einer Umdrehung dargestellt. Von dem Diagramm
                              									können dabei nur die schattierten Theile nutzbar gemacht werden. Der Pfeil 1 bezeichnet die Vorwärts-, Pfeil 2 die
                              									Rückwärtsdrehrichtung des Motors bezw. des Magnetdynamo. Bei normalem Vorwärtsgang
                              									erfolgt Frühzündung in Punkt a (Fig. 2), welche je nach
                              									dem Gang des Motors automatisch bis zum b verstellt
                              									werden kann.
                           Punkt a in Fig. 1 ist die
                              									entsprechende Lage der Magnetwelle zur Kurbelstellung a
                              									in Fig. 2. Bei
                              									Umkehrung der Drehrichtung der Maschine im Sinne des Pfeils 2 wird die Vorzündung in
                              									Spätzündung a1
                              									verwandelt; dieselbe erfolgt also nicht mehr während der Kompressions- sondern
                              									während der Expansionsperiode. Ganz ähnlich würde es sein, wenn man. wie in Fig. 3 geschehen, die
                              									Zündung nach a a1 in
                              									den oberen Totpunkt verlegen würde. In diesem Falle würde bei automatischer
                              									Zündmomentverstellung der Zündpunkt nur auf Spätzündung verstellt werden können. Man
                              									kann das vermeiden, wenn man, wie in Fig. 4, den Zündmoment
                              									für Rückwärtsgang gegenüber seiner Lage den Vorwärtsgang um den Kurbelwinkel 2α symmetrisch zum O T
                              									versetzt. Der Verstellungswinkel 2β für die
                              									Magnetdynamo beträgt bei Viertaktmaschinen die Hälfte des an der Kurbelwelle
                              									gemessenen Winkels 2α bei Zweitaktmaschinen dagegen
                              									würde Winkel α gleich Winkel β sein. Man erhält die Winkelverstellung 2 für Rückwärtsgang, indem man
                              									die Pole des Induktors um 2β verdreht. Die Magnetwelle
                              									trägt eine Scheibe d (Fig. 7) mit einem Hebel
                              										e, der im f schwingbar
                              									gelagert ist und sich bei g gegen eine Feder stützt.
                              									Wenn von Vorwärts- und Rückwärtsdrehrichtung übergegangen werden soll, so wird der
                              									Strom unterbrochen, so lange i über h schleift. Wenn man nun die Bogenlänge von i + h dem Winkel 2β entsprechend ausführt, so erfolgt die Zündung
                              									vorwärts und rückwärts in gleichem Zeitpunkt, und die automatische Winkelverstellung
                              									ändert sich in beiden Fällen gegen den O T hin. [Revue
                              									de Mecanique, Mai 1911.]
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 326, S. 575