| Titel: | ZUSCHRIFTEN AN DIE REDAKTION. | 
| Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 668 | 
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                        ZUSCHRIFTEN AN DIE REDAKTION.
                        (Ohne Verantwortlichkeit der
                           								Redaktion.)
                        Zuschriften an die Redaktion.
                        
                     
                        
                           In den Heften 27–34 behandelt Herr Prof. Edler in
                              									sehr eingehender Weise die Streckenblockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken
                              									und erwähnt dabei eine Schaltung, die der Unterzeichnete vor etwa 15 Jahren
                              									entwickelt hat und die u.a. in D. p. J. 1896, S. 157, von Herrn Oberingenieur Kohlfürst beschrieben wurde. Es sei daher gestattet,
                              									zu der vergleichenden Kritik des Herrn Prof. Edler über
                              									die verschiedenen Systeme einiges beizutragen. Herr Prof. Edler beschränkt sich in seinem Aufsatz auf Bahnstrecken ohne
                              									Zwischenblockstellen; d. U. möchte aber das Vorhandensein von Zwischenblockstellen
                              									gleich mit in Erwägung ziehen.
                           
                           Man kann die angegebenen Anordnungen in zwei Gruppen teilen:
                           
                              1. In die von dem Unterzeichneten angegebene Schaltung, bei der
                                 										die eingleisige Bahn stets für beliebig viele Züge einer Richtung frei ist, und
                                 										bei der eines der beiden Zustimmungsfelder blockiert, das andere frei ist,
                                 										und
                              2. in solche Anordnungen, bei denen vor dem Ablassen eines jeden Zuges die Zustimmung der Endstation einzeln
                                 										erteilt werden soll. In diesem Fall müssen daher die Zustimmungsfelder beider
                                 										Stationen im Ruhezustand entblockt sein; denn nach Ankunft eines Zuges an der
                                 										Endstation soll der Zustand der Blockfelder in beiden Stationen symmetrisch der
                                 										gleiche sein.
                              
                           Ich möchte die letztgenannte Betriebsweise an einem Beispiel illustrieren, um daran
                              									die erforderlichen Ergänzungen für Bahnen mit Zwischenblockstellen zu entwickeln:
                              									Der Beamte der Endstation gibt die Zustimmung an die Abfahrtstation und macht sich
                              									dabei gleichsam einen Kreidestrich (rotes Blockfenster), nach Einfahrt eines Zuges
                              									löscht er den Kreidestrich wieder aus (der Blockverschluß wird wieder aufgelöst).
                              									Bei einer Bahn mit Zwischenblockstellen würde der Beamte der Endstation sich so
                              									viele Kreidestriche machen müssen, als er Einfahrterlaubnisse gegeben hat für
                              									gleichzeitig zwischen den Endstationen sich befindende Züge. Es wären daher an jeder
                              									Endstation so viele Zustimmungsblockfelder erforderlich, als Blockstrecken vorhanden
                              									sind, und es müßte jedesmal bei Einfahrt eines Zuges eines dieser Blockfelder (z.B.
                              									das zuletzt geblockte) wieder entblockt werden. Eine derartige Anordnung fällt daher
                              									nicht ganz einfach aus und erfordert wahrscheinlich eine Vermehrung der
                              									Signalleitungen. Ungünstig ist bei dieser Anordnung, bei der beide Zustimmungsfelder
                              									im Ruhezustand frei sind, daß man gleichzeitig den beiden Beamten der Endstation das
                              									Verfügungsrecht über dieselbe Strecke gibt. Bei gleichzeitiger Benutzung dieses
                              									Rechtes sind daher Störungen unausbleiblich. Bei der Anordnung des Unterzeichneten
                              									besitzt jeweilig nur einer der Beamten das Verfügungsrecht, und es bleibt seinem
                              									freien Willen überlassen, dasselbe an die andere Station abzugeben. Es ist zwar
                              									nicht zu verkennen, daß bei der Entwicklung der unter 2 genannten Schaltungen viel
                              									Scharfsinn angewendet ist, und daß besonders die Vorkehrungen, welche getroffen
                              									wurden, um den symmetrischen Endzustand der Blockfelder zu erreichen und Störungen
                              									dabei vorzubeugen, Anerkennung verdienen, aber je schwerer die Vorgänge zu verstehen
                              									sind, desto leichter werden auch Fehler sich einschleichen können, und desto
                              									schwieriger wird es für den Betriebsbeamten, den Sinn der einzelnen Operationen zu
                              									verstehen. Der Unterzeichnete würde weniger komplizierte Anordnungen vorziehen, bei
                              									denen die Blockapparate möglichst in der ursprünglichen einfachsten Betriebsweise
                              									benutzt werden und stets dieselben Blockfelder elektrisch zusammen arbeiten.
                           Auch die Blockierung eines Signal- oder Fahrstraßenschiebers durch die Freigabe eines Blockfeldes sollte vermieden werden.
                              									Ich kann von diesem Vorwurf auch die von mir entwickelte Schaltung in der s. Zt.
                              									gegebenen Darstellung nicht freisprechen. Wie Herr Prof. Edler richtig erkannt hat, ist z.B. die Blockierung des Ausfahrtfeldes (s.
                              									S. 471, Fig. 12) vor der Ausfahrt des Zuges, sowie
                              									der Umstand, daß nach Haltstellung des Ausfahrtsignalhebels die Sperrung nur durch eine nicht zwangläufige Klinke erfolgt, ein nicht
                              									zu verkennender Mangel. Ich möchte aber bemerken, daß bei späteren Ausführungen das
                              										Vorblocken des Ausfahrtfeldes, welches eine sichere
                              									Unterbrechung der Zustimmungsleitung bewirken sollte, aufgegeben, und der gleiche
                              									Zweck durch einen Kippkontakt erzielt wurde, der durch die Fahrtstellung des
                              									Ausfahrtsignalhebels unterbrochen, durch Blocken des Ausfahrtfeldes nach Ausfahrt
                              									des Zuges wieder geschlossen und durch einen Unterbrechungskontakt an der
                              									Verschlußstange des Ausfahrtblockfeldes ersetzt wurde. Dadurch kann das
                              									Ausfahrtsignal mit den normalen Blockverschlüssen und Sperrvorrichtungen versehen
                              									werden und das Ausfahrtfeld hält das Ausfahrtsignal in geblocktem Zustand verschlossen.
                           Es ist weiterhin auseinandergesetzt, daß bei der von d. U. entworfenen Schaltung
                              									diejenige Station, welche augenblicklich die Verfügung besitzt, einen Zug nach dem
                              									andern herauslassen könnte. Dieser Mangel liegt zwar vor, kann aber z.B. bei
                              									Strecken ohne Zwischenblocks leicht durch Anordnung von Signalsperren usw. am
                              									Zustimmungsblockfeld beseitigt werden, welche die Absendung mehrerer Züge auf eine Zustimmung hin verhindern.
                           Auf die weiteren Anregungen des Herrn Prof. Edler betr. Freigabe von Blockfeldern bei
                              									Benutzung der Wecktaste oder bei Berührung von Signalleitungen einzugehen, gestattet
                              									leider nicht der Raum.
                           Beiläufig sei nur noch erwähnt, daß im Interesse der Sicherheit wichtige
                              									Unterbrechungskontakte möglichst vor dem zu deblockierenden Felde liegen sollten,
                              									damit sie nicht durch Erdschluß unwirkssm gemacht werden.
                           Fr. Natalis, Dr. Ing.
                           Zu den vorstehenden Bemerkungen des Herrn Oberingenieurs Dr. Ing. F. Natalis erlaube ich mir, nebst meinem verbindlichsten
                              									Dank für die streng sachliche Art seiner Bemerkungen zur vollständigen Klarstellung
                              									meiner Ansichten noch folgende Mitteilungen zu machen:
                           1. Die Gründe, welche mich bestimmten, zuerst die Blocklinien ohne
                              									Zwischenblockstellen zu behandeln, waren folgende:
                           Die Entwicklung vom Einfacheren zum Umfassenderen sollte die Möglichkeit geben, die
                              									grundlegenden Bedingungen festzustellen und weitergehende Anforderungen schrittweise
                              									zu entwickeln.
                           Das Bestreben der neuesten Zeit geht dahin, auf eingleisigen Bahnstrecken mit dichtem
                              									Verkehr die Zwischenblockstellen zur Erleichterung des Zugverkehrs ganz zu
                              									eliminieren und durch Kreuzungsstationen zu ersetzen (vergl. Kohlfürst, D. p. J. 1905, S. 719, Schlußbemerkung).
                           2. Die von Herrn Dr. Ing. Natalis angegebene Einteilung der
                              									Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnen trifft vollständig zu, nämlich:
                           
                              a) Zustimmung für die Fahrtrichtung (Natalis, Lösung III in meiner Abhandlung),
                              b) Zustimmung für jeden einzelnen Zug (Siemens & Halske, Lösungen I, II, IV in
                                 										meiner Abhandlung).
                              
                           Die Betriebsweise b verlangt ganz im Sinn der Ausführungen des Herrn Dr. Ing. Natalis bei Blocklinien mit Zwischenblockstellen für jede
                              									Zwischenstrecke je ein Zustimmungsblockfeld in der Bestimmungsstation; dadurch wird
                              									allerdings das Blockwerk umfangreich und die Schaltung recht verwickelt, aber der
                              									Beamte erkennt an dem Blockwerk, wie viele Züge er noch zu erwarten hat (Blockanlage
                              									auf der eingleisigen Schnellzugstrecke Amstetten-Selzthal (Gesäuse) der k. k.
                              									österr. Staatsbahnen; vergl. G. Rank, Die
                              									Streckenblockeinrichtungen, Wien 1898, k. k. Hof- und Staatsdruckerei, Tafel VI, S.
                              									47: ferner: O. Walzel, E. T. Z., Berlin 1899, S. 531).
                              									Uebrigens verwendet die Firma Siemens & Halske bei
                              									ihrer neuesten Blockeinrichtung für eingleisige Bahnstrecken (D. R. P. Nr. 175 493
                              									vom 22. November 1905) in jedem Bahnhofsblockwerk für jede Zwischenstrecke sogar je
                              									ein „Herfahrerlaubnisfeld“ (Zustimmungsblock) und je ein
                              										„Streckeneinfahrtfeld“ nebst den eigentlichen Signalverschlußfeldern,
                              									wozu noch Tastenkupplungen kommen, so daß die Apparate immer verwickelter und
                              									umfangreicher werden entsprechend den steigenden Anforderungen an dieselben, denn
                              									man verlangte die Möglichkeit der Zurückgabe der Zustimmung vor Beginn der Zugfahrt
                              									und außerdem die vorläufige Zustimmung für eine Gegenfahrt noch während der ersten
                              									Fahrtrichtung.
                           Der Fall aber, daß durch gleichzeitige Benutzung des Rechts zur Erteilung der
                              									Zustimmung in beiden Stationen (nach der Betriebsweise b) Störungen oder gar
                              									Gefahren eintreten, läßt sich durch zweckentsprechende Schaltungeu vermeiden (vergl.
                              									Fig. 4, 5, 7, 8, 19; ferner D. R. P. Nr. 175493); die angegebenen Schieber und
                              									Knebelkontakte unterstützen dieses Bestreben wirksam.
                           Worin weiter die Schwierigkeiten für den Betriebsbeamten bei den Anordnungen der
                              									Blockwerke (I, II, IV) nach der Betriebsweise b bestehen sollen, ist nicht recht
                              									einzusehen; die Handhabungen beschränken sich ja doch lediglich auf folgende
                              									Operationen (für eine Fahrt von S1 nach S2):
                           
                              a)S1 läutet nach S2. . . . Anbietung
                                 										des Zuges,
                              b)S2 blockt das
                                 										Zustimmungsfeld. . . . Annahme des Zuges,
                              c)S1 blockt nach
                                 										erfolgter Ausfahrt das Ausfahrtblockfeld,
                              d)S2 blockt nach
                                 										erfolgter Einfahrt das Einfahrtblockfeld.
                              
                           Damit ist der Ruhezustand wieder hergestellt. Der Sinn der einzelnen Operationen a,
                              									b, c, d kann aber doch unschwer verstanden werden, denn a und b ersetzt das
                              									telegraphische Anbiete- und Annahmeverfahren, c und d aber ist jedem Betriebsbeamten
                              									geläufig. Sobald die erste Blockoperation (Erteilung der Zustimmung) richtig
                              									ausgeführt ist, müssen alle anderen Funktionen
                              									zwangsweise richtig ausgeführt werden. Diese erste Blockoperation kann aber auch
                              									nicht unrichtig ausfallen, da ja nur das
                              									Zustimmungsblockfeld frei ist, während die Druckknöpfe der Signalfelder durch die
                              									Sicherheitsklinke gesperrt sind. Gibt man dabei den Blockwerken den Schieber mit dem
                              										Knebel, so deutet letzterer auch gleich die Fahrtrichtung an; S1 stellt den Knebel beim Anbieten auf
                              										„Ausfahrt“, S2 beim Annehmen auf „Einfahrt“. Dann gibt es keinen Zweifel und
                              									kein Fehlgreifen mehr.
                           3. Herr Dr. Ing. Natalis empfiehlt weiter im Interesse der
                              									Einfachheit die ursprüngliche einfachste Betriebsweise der Blockwerke. Eine
                              									Ueberprüfung der richtigen Wirkung wird aber oft nicht nur zweckmäßig, sondern
                              									unbedingt nothwendig sein, und zwar für beide Wirkungen eines Blockfeldes: Blockung
                              									und Entblockung. Es kann eben sogar auch ein Versagen des Apparats bei der Entblockung gefährlich werden (vergl. z.B. die Bemerkung
                              									von Siemens & Halske selbst in der österr.
                              									Patentschrift Nr. 11295 vom 1. Okt. 1902, Zeile 26 u. f.); dann wird es aber auch
                              									nötig, die Sperrung eines Schiebers beim Freiwerden eines Blockfeldes zu überprüfen. Derartige
                              									Anordnungen sind übrigens nicht etwa als gekünstelte Ausnahmefälle anzusehen, was
                              									daraus hervorgeht, daß die in der österr. Patentschrift Nr. 11295 geschützte
                              									Schaltungsart die Normalschaltung des Fahrstraßenverschlusses auf den
                              									österreichischen Bahnen ist. Aehnliche Anordnungen finden sich übrigens auch in den
                              									österr. Patentschriften Nr. 31437 vom 15. August 1907 und Nr. 42531 vom 15. Dez.
                              									1909, die mit dem Patent Nr. 11295 in Zusammenhang stehen.
                           Aber nicht nur auf den österr. Bahnen wird das Freiwerden eines Blockfeldes zum
                              									Verschluß eines Schiebers und damit auch eines Signalstellhebels benutzt, sondern
                              									auch auf Bahnhöfen in Deutschland (vergl. z.B. Scholkmann, Signal- und Sicherungsanlagen, Verlag Kreidel in Wiesbaden, S.
                              									1360, Fig. 1617).
                           Bezüglich der Ueberprüfung der Verschlußlage eines Blockfeldes findet man Hinweise in
                              									den österr. Patentschriften Nr. 11295, 12189, 7683 und an vielen anderen
                              									Stellen.
                           4. Herr Dr. Ing. Natalis teilt ferner mit, daß der
                              									Uebelstand bei der ursprünglichen Anordnung seiner eingleisigen Blocklinie, nämlich
                              									das Fehlen eines zwangsweisen Blockverschlusses beim Ausfahrsignal (vergl. S. 472
                              									meiner Abhandlung), nachträglich durch einen Kippkontakt
                              									beseitigt wurde. Damit entfälltnatürlich jeder diesbezügliche
                                 										Vorwurf betreffs seiner Anordnung, nur möchte ich gleich hier bemerken, daß
                              									diese interessante Lösung jedenfalls wenig bekannt wurde, denn derselbe Vorwurf
                              									wurde, wie ich in meiner Abhandlung (S. 472) ausdrücklich hervorgehoben habe,
                              									bereits von Scholkmann (S. 969) in dessen anerkannt
                              									erstklassigem Werk über Sicherungsanlagen erwähnt. Uebrigens kann man bei Anlagen
                              									mit Fahrstraßenverschluß, also bei Verwendung von Stellwerken, die verläßliche
                              									Sperrung des Ausfahrtsignals durch eine Anordnung im Sinne des österr. Patentes
                              									Nr. 11295, bezw. im Sinne der Fig. 1617 nach Scholkmann
                              									sicher erreichen und nach Bedarf überprüfen, selbst wenn der von Herrn Dr. Ing. Natalis erwähnte Kippkontakt nicht eingebaut ist. Ich
                              									habe hierauf bereits auf S. 473, Zeile 15 von unten (Heft 30) in meiner Abhandlung
                              									aufmerksam gemacht.
                           Der Kippkontakt ist jedoch nur dann verläßlich, wenn der Ausfahrtsignalstellhebel mit
                              									dem Verschlußwechsel und der Unterwegs- und Hebelendsperre versehen ist, da er ja
                              									sonst durch bloßes Niederdrücken des Blocktasters wieder zurückgelegt werden
                              									könnte.
                           5. Was nun die Möglichkeit betrifft, daß diejenige Station, welche augenblicklich das
                              									Verfügungsrecht über Zugabfahrten besitzt, infolge des entblockten Zustandes ihres
                              									Zustimmungsblockfeldes bei der Betriebsweise a (Natalis)
                              									ungehindert einen Zug nach dem andern auf die Strecke hinaussenden kann, so möchte
                              									ich zunächst betonen, daß ich auf S. 457 geschrieben habe, „daß theoretisch eine unbegrenzte Zahl von Folgezügen
                                 										abgesendet werden kann, und daß dieser Nachteil nicht so sehr zur Geltung kommt,
                                 										wenn zwischen den beiden Stationen kein Streckenblockposten vorhanden
                                 									ist“.
                           Die von Herrn Dr. Ing. Natalis angegebene Wechselsperre
                              									zwischen Signalhebel und Zustimmungsfeld macht bei einem Folgezug eine
                              									Scheinzustimmung für einen gar nicht verkehrenden Gegenzug nötig, und dann muß doch
                              									wieder die erste Zustimmung verlangt werden. Das bedeutet eine Operation mehr und
                              									verursacht bei geteilten Zügen eine unnötige Verzögerung gegenüber der Betriebsweise
                              									b.
                           6. Bezüglich der Anordnung einiger Abhängigkeitskontakte am unrichtigen Ort gebe ich
                              									Herrn Dr. Ing. Natalis vollständig recht und danke ihm
                              									dafür, daß er mich darauf aufmerksam gemacht hat. Die Abhilfe ist leicht
                              									geschaffen: In Fig. 4 ist t1 zwischen L1
                              									und m1 einzuschalten,
                              									sowie t2 zwischen L3 und m6. In Fig. 5 ist t1 und u1 zwischen L1 und m1, ferner t2 und u2 zwischen L3 und m6 einzufügen. In Fig.
                              									8 muß t1 und u1 zwischen L1 und m1 sowie t2 und u2 zwischen L2 und m6 eingeschaltet
                              									werden.
                           7. Daß durch Mängel am Induktor unter Umständen Wechselströme anstatt der
                              									Gleichstromstöße in die Leitungen gelangen können, gibt sogar die Firma Siemens
                              									& Halske zu (vergl. österr. Patent Nr. 11295, S. 2, Zeile 16), und schaltet
                              									deshalb bei Fahrstraßen-Sicherungsanlagen den Ankündigungswecker so, daß die
                              									Klingelströme überhaupt nicht zu den Blockspulen gelangen können. Ich bekenne auch
                              									ganz offen, daß mich diese wertvolle Schaltungsart im Patent Nr. 11295 veranlaßt
                              									hat, die Schaltungen in meiner Abhandlung auch nach dieser Richtung hin zu
                              									untersuchen und darüber vergleichende Kritik zu üben.
                           Und nun zur Schlußbemerkung!
                           Für Einfachheit wird jeder ernste Signaltechniker immer zu haben sein; daß man aber
                              									Anordnungen mit bewährten Einzelteilen, welche die Sicherheit unzweifelhaft
                              									vergrößern, Fehlbedienungen einschränken und die richtige Bedienungsweise erzwingen,
                              									ernstlich berücksichtigen soll, selbst wenn sie etwas kompliziertere Lösungen
                              									ergeben, ist meines Erachtens erste Pflicht der Bahnverwaltungen und der
                              									Aufsichtsbehörden.
                           Bei den „ursprünglichen einfachsten Formen“ fehlt eben fast an allen Ecken und
                              									Enden eine Ueberprüfung der richtigen Wirkung und ein unmittelbarer Zwang für die
                              									richtige Reihenfolge in der Bedienung; einen derartigen Zustand kann man aber doch
                              									gewiß nicht als erstrebenswert hinstellen!
                           Prof. Ing. R. Edler.