| Titel: | Polytechnische Schau. | 
| Fundstelle: | Band 341, Jahrgang 1926, S. 195 | 
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                        Polytechnische Schau.
                        (Nachdruck der Originalberichte – auch im Auszuge
                           								– nur mit Quellenangabe gestattet.)
                        Polytechnische Schau.
                        
                     
                        
                           Sikkativ-Kochanlage. Unter „Sikkativ“ versteht
                              									man bekanntlich eine Masse, die in der Hauptsache aus Leinöl besteht, dem eine
                              									Bleiverbindung – in den meisten Fällen ist es Bleiglätte – zugesetzt ist, durch die
                              									ein schnelles Trocknen des Firnisanstriches bewirkt wird. Die Herstellung dieses
                              									Gemisches von Leinöl mit Bleiglätte bereitet deshalb erhebliche Schwierigkeiten,
                              									weil dazu sehr hohe Temperaturen benötigt werden und weil eine Heizung des
                              									Sikkativ-Kochapparates mit offener Flamme der großen Feuergefährlichkeit wegen
                              									ausgeschlossen ist. Die bisher gebräuchlichen Apparate wurden daher durch
                              									hochgespannten Dampf erhitzt, was aber wiederum den Nachteil mit sich bringt, daß
                              									die Dampfleitungen fortwährend undichte Stellen zeigen, wie das ja auch schließlich
                              									nicht anders zu erwarten ist.
                           Um diesen grundsätzlichen Mangel zu beseitigen, sieht die von der Maschinenfabrik F.
                              									Heckmann, Berlin SO., kürzlich gelieferte und nebenstehend abgebildete neue
                              									Sikkativ-Kochanlage als Heizmittel ein unter hohem Druck stehendes stark überhitztes
                              									Dampf-Wassergemisch vor. Dieses Gemisch, in dem die kleinen Dampfbläschen in
                              									feinstverteiltem Zustande in dem heißen Wasser gewissermaßen aufgeschlämmt sind, hat
                              									den Vorteil, daß es selbstdichtend wirkt, so daß Undichtigkeiten an den
                              									Rohrverbindungen und in den Ventilen nicht mehr vorkommen können. Es arbeitet
                              									ferner, ähnlich wie bei einer Zentralheizung, in ununterbrochenem Kreislauf unter
                              									vollkommenem Luftabschluß, so daß eine Ergänzung des einmal eingefüllten
                              									Wasservorrates nicht in Frage kommt, wodurch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes
                              									eine wesentliche Erhöhung erfährt. Der Heißwasserofen ist im vorliegenden Falle mit
                              									Oelfeuerung ausgerüstet. Das Oel wird aus dem Vorratslager durch eine
                              									Handflügelpumpe entnommen und über einen Auffüllsiebapparat einem Hochbehälter
                              									zugeführt, von wo aus es durch einen Oelreiniger den Düsen zuströmt.
                           Der eigentliche mit einem Heizmantel versehene Sikkativ-Kochapparat enthält ein von
                              									einer Transmission angetriebenes Rührwerk, um einerseits eine möglichst gleichmäßige
                              									Mischung des Apparatinhaltes zu erzielen und andererseits ein Festsetzen und
                              									Anbrennen an den heißen Apparatwandungen zu verhüten. Die während des Kochvorganges
                              									aus dem Oel entwickelten Dämpfe – es handelt sich dabei in der Hauptsache um
                              									restliche Spuren von Wasserdampf und Verunreinigungen des Oeles in Gestalt
                              									minderwertiger Oele – werden in einem Kondensator niedergeschlagen und aus einer
                              									Vorlage durch einen Ventilator abgesaugt. Dieser führt sie über einen sogen.
                              									Explosionstopf nach dem Heißwasserofen, wo sie zur Unterstützung der Oelfeuerung herangezogen
                              									werden. Der Explosionstopf ist zu dem Zweck eingeschaltet, um bei etwaigem
                              									Zurückschlagen der Flamme in das Oelrohr durch Abheben seines Deckels einem
                           weiteren Zurückschlagen bis in den Kochapparat und einer dann unvermeidlichen
                              									Explosion der ganzen Apparatur mit ihren unabsehbaren Folgen Einhalt zu
                              									gebieten.
                           Cr.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 341, S. 195
                              Handflügelpumpe.
                              a Sikkativ-Kochapparat; b
                                 										Kondensator; c Vorlage; d Ventilator; e Explosionstopf; f Heißwasserofen; g
                                 										Oeldüsen; h Oelreiniger; i Oel-Hochbehälter; k Auffüllsiebapparat
                              
                           „Stahlqualitäten und deren Beziehungen zu den
                                    											Herstellungsverfahren“ (Auszug aus dem Vortrage von Prof. Dr.-Ing.
                              									P. Goerens, Essen, am 13. Juni auf der Hauptversammlung des VDI in Hamburg).
                           Die chemischen, physikalischen und technologischen Untersuchungsverfahren des Stahles
                              									sind heute noch nicht weit genug fortgeschritten, um die Ermittlung aller derjenigen
                              									Faktoren zu ermöglichen, die für die Beurteilung der Verwendbarkeit bekannt sein
                              									müßten. Bei der Auswahl eines Stahles kommen in Betracht: Die Stahlsorte,
                              									gekennzeichnet durch die chemische Zusammensetzung, die Stahlart, gekennzeichnet
                              									durch das Herstellungsverfahren, der Zustand, in dem der Stahl verwendet werden
                              									soll, gekennzeichnet durch Formgebungsverfahren und Wärmebehandlung, und die
                              									Qualität. Für die Stahlqualität – dieser Begriff wurde von Prof. Goerens einleitend
                              									erläutert – haben wir noch kein Maß, daher können wir sie mit Sicherheit erst an dem
                              									Verhalten des Stahles bei der Verwendung erkennen. Sie ist im wesentlichen abhängig
                              									von den Erfahrungen des Stahlwerks und der Sorgfalt bei der Herstellung und
                              									Formgebung. Mit einer gewissen Annäherung kann man für bestimmte Anwendungsfälle ein
                              									Urteil über die Qualität gewinnen durch Zerreißversuche, Biegeproben,
                              									Kerbschlagproben u. dgl. Endgültig maßgebend für die Qualität aber sind diese Proben
                              									nicht, da sie nicht alle diejenigen Eigenschaften erfassen, die bei der
                              									praktischen Benutzung des Stahles als Maschinenteil, Bauteil oder Werkzeug in
                              									Anspruch genommen werden.
                           Hierauf wurde die charakteristische Einwirkung der Fremdkörper, insbesondere der
                              									oxydischen Einschlüsse in Stahl geschildert und für deren quilitativen Nachweis ein
                              									mikroskopisches Beobachtungsverfahren beschrieben, das nach Art der
                              									Dunkelfeldbeleuchtung Störungen des metallischen Zusammenhanges auf der Oberfläche
                              									eines Metallschliffs der Zahl nach zu erkennen gestattet.
                           Unsere heutigen Stahlherstellungsverfahren ermöglichen es uns noch nicht, einen von
                              									Einschlüssen vollkommen freien Stahl zu erzeugen. Dies hängt damit zusammen, daß wir
                              									aus dem Eisenerz zunächst Roheisen gewinnen, das ist ein mit den Fremdkörpern
                              									Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Phosphor und Schwefel bis zu insgesamt etwa 5%
                              									beladenes Eisen. Um diese Fremdkörper zu entfernen, wird das Roheisen im Stahlwerk
                              									mit Luft (Bessemer-, Thomasverfahren) oder sauerstoffreichem Eisenerz
                              									(Siemens-Martinverfahren) behandelt, wobei die Fremdkörper oxydiert verbrannt
                              									werden. Die hierbei gebildeten Oxyde gehen jedoch nur zum Teil in die Schlacke über,
                              									ein Teil bleibt im Metall zurück und bildet die oben erwähnten Einschlüsse. Wieviel
                              									von diesen zurückbleiben, hängt vom Herstellungsverfahren, sowie der Arbeitsweise im
                              									Stahlwerk ab. Tiegel- und Elektrostahlverfahren gestatten leichter als die übrigen
                              									Prozesse die Erzielung eines an Einschlüssen armen Stahles; bei den übrigen
                              									Verfahren ist die Erzielung reinen Stahles an Bedingungen geknüpft, die nur unter
                              									besonderen Rohstoff- und Arbeitsverhältnissen erfüllt werden können.
                           Prof. Goerens zieht aus seinen Darlegungen den Schluß, daß nur ein eingehender
                              									Austausch der Erfahrungen zwischen Stahlerzeugern und Stahlverbrauchern dazu führen
                              									kann, den für einen gegebenen Verwendungszweck in wirtschaftlicher und technischer
                              									Hinsicht am besten geeigneten Stahl ausfindig zu machen. In diesem Sinne bietet die
                              									Normung des Stahles ein wichtiges Glied, da sie eine Verminderung der Stahlsorten
                              									anstrebt, ein Ziel, das für Hersteller und Verbraucher in gleichem Maße von
                              									Wichtigkeit ist. Da jedoch die Normung die Qualität nicht erfassen kann, bietet die
                              									Gemeinschaftsarbeit den einzigen Weg zum raschen Fortschritt.
                           Schwedische Wasserkraft für Norwegen. Der Gedanke, das
                              									Wasser gewisser schwedischer Gebirgsseen zu norwegischen Wasserfällen zu überführen
                              									und dadurch Nordschweden mit billigerer elektrischer Energie zu versorgen, ist
                              									neuerdings von dem norwegischen Major Hjalmar Johansen wieder aufgegriffen worden.
                              									Johansen denkt an den Bau langer Tunnels, die das Wasser zur norwegischen Küste
                              									führen.
                           W. Borgquist, Direktor des schwedischen Wasserbauamtes, sagt zu diesem Projekt, daß
                              									es große Vorteile bringen kann, da Seen, die infolge der möglichen großen Fallhöhe
                              									große Mengen elektrischer Energie erzeugen könnten, wegen ihrer Unzugänglichkeit
                              									nicht ausgebaut werden können. Der Sitasjaure-See, der in diesem Zusammenhang
                              									mehrmals genannt wurde, liegt 600 m über Meeresspiegel, doch kann er auf
                              									schwedischer Seite nur mit 300 m Höhe ausgenutzt werden, im Gegensatz zur
                              									norwegischen Seite, die eine vollständige Ausnützung der Fallhöhe gestatten würde.
                              									Auf schwedischer Seite könnte man vielleicht in zwei Ausbaustufen zum Ziel kommen,
                              									während auf norwegischer Seite ein vollständiger Ausbau sofort möglich ist, wodurch
                              									die Kosten pro PS bedeutend niedriger liegen müssen, als in Schweden.
                           
                           Dieses Wasser würde dann den schwedischen Flüssen entzogen werden, doch soll
                              									dieses Absperren des Zuflusses der Flüsse nur soweit vorgenommen werden, daß
                              									diejenigen, die auf die Wasserstraßen angewiesen sind, nicht unter dieser Ausnützung
                              									zu leiden haben. Große Schwierigkeiten würde aber die Ausnutzung der erzeugten
                              									Energie bereiten. Allein vom Sitasjauresee könnte man 200000 PS gewinnen. Zunächst
                              									dachte man an eine Ueberführung der Leistung nach Schweden, doch dürften die
                              									Kraftübertragungskosten die eventuelle Ersparnis der Erzeugung schwedischer Energie
                              									auf norwegischem Boden den eventuellen Gewinn wieder aufbrauchen. Major Johansen hat
                              									die Kraft zur Eisenherstellung und zur Stickstoffgewinnung heranziehen wollen. Die
                              									Eisenwerke sollen die Rohstoffe nach Norwegen bringen und dort verwerten. Jedenfalls
                              									kann man heute noch sagen, daß das Projekt sehr verlockend ist, daß man aber nicht
                              									weiß, was man mit der erzeugten Energie anfangen soll.
                           Wulff.
                           „Neuere Probleme des Schiffbaues“ (Auszug aus dem
                              									Vortrag von Dr.-Ing. E. h. Herm. Frahm, Hamburg, am 13. Juni 1926 auf der
                              									Hauptversammlung des VDI in Hamburg).
                           Nach einleitenden Ausführungen über die allgemeinen Gesichtspunkte beim Entwurf von
                              									Seeschiffen wird als Hauptproblem die Frage nach der Wahl zwischen Dampf- und Motorantrieb behandelt, und zwar einmal für
                              									Frachtdampfer und einmal für große Fahrgast- und Frachtschiffe.
                           Eine Prüfung der Vor- und Nachteile der beiden Antriebsarten für Frachtschiffe in
                              									bezug auf Betriebssicherheit, Lebensdauer, Personalfragen und Wirtschaftlichkeit
                              									ergibt, daß die Wahl des Systems von dem Dienst des Schiffes abhängt. Dr. Frahm geht
                              									dann auf technische Einzelfragen beider Systeme ein, bei den Dampfern auf
                              									Kolbenmaschinen, Triebturbinen, Hochdruckdampf und Feuerung, bei den Motorschiffen
                              									auf die verschiedenen Oelmaschinensysteme, Zwei- und Viertakt, Einfach- und
                              									Doppelwirkung, Aufladung, Abgasverwertung und Hilfsmaschinenantrieb. Die Folgerung,
                              									die sich aus dem Vergleich der verschiedenen Oelmaschinenarten zwingend ergibt, ist,
                              									daß der doppeltwirkende Zweitaktmotor bei weitem die übrigen Systeme übertrifft,
                              									insbesondere in der in Deutschland von der M. A. N. entwickelten Form mit
                              									Schlitzspülung, die erstmalig von Blohm und Voß für das Motorschiff
                              										„Magdeburg“ der Deutsch-Austral- und Kosmos-Linien gebaut worden ist.
                           Zur Prüfung der Antriebsfrage bei Schiffen großer Maschinenleistung werden zwei
                              									Beispiele näher beleuchtet. Gewählt sind dafür die bedeutendsten Schiffstypen, die
                              									in Deutschland nach dem Kriege in Bau gegeben worden sind, und zwar ein Schiff der
                              										„Albert Ballin“-Klasse der Hamburg-Amerika-Linie und ein Schnelldampfer
                              									vom „Cap Polonio“-Typ der Hamburg-Südamerikanischen
                              									Dampfschiffahrts-Gesellschaft. Die Unterschiede zwischen Dampf- und Motoranlagen
                              									nach Raum, Gewichtsbedarf und Wirtschaftlichkeit werden untersucht, wobei sich
                              									herausstellt, daß keines der beiden Systeme zurzeit eine klare Ueberlegenheeit über
                              									das andere aufweist. Schließlich führt Dr. Frahm Gründe für die Beibehaltung von
                              									Triebturbinenanlagen in der Bauart, die sich auf den Schiffen der „Albert
                                 										Ballin“-Klasse bestens bewährt hat, bei den letzten deutschen Bestellungen
                              									solcher Schiffe an und behandelt anschließend einige weitere Probleme des
                              									Schiffsantriebes, wie Propellerleitapparate, neuere Ruderkonstruktionen und
                              									Schlingerdämpfungsanlagen.
                           Eisenbahnschädigung durch Bodensenkungen in
                                 										Bergbaugebieten. Eisenbahnschäden der in der Ueberschrift genannten Art
                              									sind schon an zahlreichen Orten festgestellt, jedoch bisher nur selten ausführlich
                              									und kritisch in Druckschriften und Büchern besprochen worden. Dies mag teilweise so
                              									zu erklären sein, daß in den verkehrsreichen Jahren vor dem Krieg und im Weltkrieg
                              									selbst den beteiligten und sachkundigen Personen wenig Zeit zu schriftstellerischer
                              									Arbeit übrig blieb.
                           Aus der Vorkriegszeit stammt eine Denkschrift des Oberbergamts in Dortmund (1897)
                              									über die Einwirkung des unter Mergelüberdeckung geführten Steinkohlenbergbaus auf
                              									die Erdoberfläche im Oberbergamtsbezirk Dortmund. Darin war noch gesagt worden, daß
                              									Eisenbahnen bei Abbauen des Kohlengebirges unter einer stärkeren Mergelbedeckung so
                              									allmähliche muldenförmige Einsenkungen erführen, daß in der Regel eine Gefahr für
                              									den Bahnbetrieb daraus nicht erwachse. Demgegenüber legt Geh. Baurat Klüsche dar,
                              									daß neben vertikalen Senkungen in Verbindung mit solchen auch seitliche
                              									Verdrückungen der Gleise' auf freier Strecke und in Bahnhöfen, sowie Beschädigung
                              									von Bauwerken vorkommen. Die in der genannten Denkschrift erwähnten vertikalen
                              									Senkungen können nicht die alleinige Ursache all dieser Zerstörungen sein, vielmehr
                              									müssen hierbei auch sehr starke wagerechte Kräfte gewirkt haben. Daß für die
                              									Baulichkeiten an der Erdoberfläche gefährliche horizontale Verschiebungen vorkommen,
                              									darauf hat auch Markscheider W. H. Trompeter hingewiesen in einer Schrift: „Die
                                 										Expansivkraft im Gestein als Hauptursache der Bewegung des den Bergbau
                                 										umgebenden Gebirges“ (1890). Seinen Beobachtungen tut es keinen Eintrag, daß
                              									er als Ursache eine Expansivkraft im Gestein angenommen hat, eine Erklärungsweise,
                              									die sich mit der Lehre von der Wirkung statischer Kräfte nicht vereinbaren läßt.
                              									Später von anderen beobachtete Verschiebungen trigonometrischer Punkte und seitliche
                              									Verschiebungen von Baufluchtenlinien in Essen bestätigten die Richtigkeit der
                              									Feststellung von Trompeter, daß rieben vertikalen Senkungen der Erdoberfläche
                              									infolge unterirdischen Abbauens auch horizontale Verschiebungen vorkommen.
                           Mehr Aufklärung über die bei solchen Störungen wirkenden Kräfte brachte eine
                              									Abhandlung von Regierungsbaumeister a. D. Körten über den Einfluß des Bergbaus auf
                              									Straßenbahngeleise und seine Bekämpfung (1909). Er stellte die Theorie auf, die
                              									Mergeldecke böge sich elastisch wie ein kontinuierlicher Balken (richtiger Platte)
                              									durch und erhalte in der oberen Schicht auf dem Senkungsrande Zug und in der Mitte
                              									Druck. Zug und Druck bewirken dabei eine entsprechende Verlängerung bzw. Verkürzung
                              									der betreffenden Teile der oberen Schicht. Mehr oder weniger abweichende
                              									Auffassungen haben noch die Ingenieure Goldreich und Eckardt vertreten. Ersterer in
                              									einer Abhandlung über die Theorie der Bodensenkungen in Kohlengebieten mit
                              									besonderer Berücksichtigung der Eisenbahnsenkungen des Ostrau-Karwiner
                              									Steinkohlenreviers (1909), letzterer in einem Aufsatz über den Einfluß des Abbaues
                              									auf die Tagesoberfläche.
                           Bei dem vergleichenden Studium der verschiedenen Auffassungen kommt Baurat Klüsche zu
                              									dem Ergebnis, daß die Kortensche Erklärung des Zusammenhangs der an der Oberfläche
                              									sich zeigenden Bergschäden mit dem durch den Abbau ausgelösten Kräftewirkungen den
                              									Tatsachen am nächsten kommt. Nach Maßgabe der Kortenschen Auffassung erörtert
                              									Klüsche des näheren die an Eisenbahnanlagen und bei den Bau- und
                              									Betriebsverhältnissen vorkommenden Einwirkungen und Störungen.
                           
                           Zunächst wird untersucht, ob und in welchem Umfang die für gewöhnlich auf den
                              									Oberbau einwirkenden Kräfte in Bodensenkungsgebieten sich verschärfen. Eine gute,
                              									dauerhafte Unterhaltung einer Bahnanlage setzt vor allem voraus, daß das Gleisbett
                              									möglichst festgefügt und der Untergrund möglichst unnachgiebig ist. In dem Maße, wie
                              									diese Eigenschaften bei Bodensenkungen und Verschiebungen verschwinden, also
                              									Gleisbettung und Oberbaugestänge sich lockern, wächst die Schädlichkeit der
                              									Einwirkung der Betriebslast auf die Bahnanlage. Stärkerer Stoffverschleiß und
                              									Erhöhung der Unterhaltungskosten sind die Folgen. Auf Grund von Beobachtungen
                              									während einer Reihe von Jahren und Vergleichung mit störungsfreien Strecken kann die
                              									Höhe der nötigen Mehraufwendungen, also die Höhe der Bergbauschäden, errechnet
                              									werden. Zu den geschilderten Schäden kommen oft noch andere: Verschlechterung oder
                              									Unterbindung der Vorflut, Verbiegen oder Brechen von Oberbauteilen bei dem Versuch,
                              									Gleissenkungen ohne Betriebsunterbrechung zu beseitigen, und anderes.
                           Mannigfacher Art sind die durch Bodensenkungen und -Verschiebungen verursachten
                              									verteuernden, störenden und gefährdenden Einwirkungen auf den Betrieb der
                              									Eisenbahnen. Vertikale Senkungen verschlechtern die Neigungsverhältnisse.
                              									Senkungsmulden müssen oft mit verminderter Geschwindigkeit, also unter
                              									Kraftvergeudung durch Bremsen und nachfolgende Beschleunigung durchfahren werden.
                              									Längsschiebungen verursachen Erweiterung der Stoßlücken, bewirken also eine erhöhte
                              									Abnützung. Senkungen in Bahnhöfen können ein vorschriftswidriges Gefälle zur Folge
                              									haben und besonderes Festlegen der Fahrzeuge notwendig machen. Solche Aenderungen
                              									der Erdoberfläche wirken besonders störend im Bereich der Berg- und Richtungsgleise
                              									von Verschiebebahnhöfen und vor der Einfahrt in solche. Vermehrter Kraftaufwand,
                              									erhöhte Kosten, nicht selten Gefährdung von Gut und Leben sind die Folgen.
                           Wie steht es mit der Schadensvergütung? Vor dem Krieg haben die Bahnverwaltungen von
                              									den Bergwerksbesitzern in der Regel nur den Kostenersatz für die erforderlichen
                              									Hebungsarbeiten der Bahnanlagen gefordert, dagegen Kosten für Mehrverschleiß,
                              									Mehrkosten für Unterhaltung und Kostenersatz für Schäden im Betrieb nicht
                              									angerechnet. Trotzdem die Ursachen der Störungen und Schäden immer bestimmter
                              									erkannt wurden, hat sich an diesen Entschädigungsgrundsätzen zunächst nichts
                              									geändert, wohl wegen der günstigen Wirtschaftslage der Bahnen. Diese hat sich
                              									nunmehr gründlich geändert. Die Eisenbahn verlangt deshalb mit Recht seit einigen
                              									Jahren Ersatz des vollen Schadens; selbstverständlich haben sich die Ansprüche im
                              									Rahmen der berggesetzlichen Bestimmungen zu halten und ein als mittelbare Folge aus
                              									dem schädigenden Ereignis sich etwa ergebender Gewinn ist von dem Gesamtschaden in
                              									Abzug zu bringen. Tüchtige Fachkenntnisse und gesunde Urteilskraft gehören dazu,
                              									Schäden dieser Art als solche zu erkennen und
                              									zahlenmäßig festzusetzen. Sind diese Voraussetzungen auf beiden Seiten der
                              									Beteiligten erfüllt, so wird es auch möglich sein, den Weg zur Verständigung zu
                              									finden; meist bietet er sich dar in Form eines billigen Vergleichs.
                           Dr. G. Sch.
                           Ein technisches Weltparlament. Im April d. J. fanden sich
                              									die Delegierten der Normenausschüsse von 18 Ländern in New York zu einer
                              									internationalen Normen-Konferenz zusammen. Die Aufgabe dieser Konferenz war, die
                              									Grundlage für eine internationale Normenvereinigung (International Standards
                              									Association) zu legen. Dieser Beratung, der für die technische Fühlungnahme
                              									zwischen allen Industrieländern eine Bedeutung zukommt, die heute wahrscheinlich
                              									noch gar nicht abgeschätzt werden kann, waren 10 Tage gewidmet. Die Versammlung
                              									tagte, vom amerikanischen Normenausschuß aufs gastlichste aufgenommen, in dem großen
                              									Ingenieur-Gebäude. Sie fand die Beachtung der maßgebenden amerikanischen
                              									Regierungsstellen; insbesondere der Handelsminister Hoover ließ es sich nicht
                              									nehmen, die Mitglieder der Konferenz in Washington zu begrüßen.
                           England, das von jeher den größten Weitblick für internationale Wirtschaftsfragen an
                              									den Tag gelegt hat, hatte die Konferenz inhaltlich bestens vorbereitet und außer dem
                              									Generalsekretär des englischen Normenausschusses 3 prominente Männer aus
                              									Wissenschaft und Industrie als Delegierte entsandt.
                           Es kann mit Befriedigung festgestellt werden, daß den vom deutschen Delegierten,
                              									Herrn Dr.-Ing. Otto Kienzle, vorgebrachten Gesichtspunkten stets in loyaler Weise
                              									Rechnung getragen wurde. Die Erörterung war frei von jeder politischen Färbung und
                              									von dem Geiste sachlicher und zielbewußter Arbeit getragen, von dem Ingenieurgeist
                              									der Welt, der es mehr ahnt als auszudrücken vermag, daß es technische und
                              									wirtschaftliche Belange sind, auf denen die Gemeinschaft der Völker aufgebaut werden
                              									muß.
                           Die Konferenz verabschiedete einen Satzungs-Entwurf, der den nationalen
                              									Normenausschüssen zuging und von ihnen ratifiziert werden soll. Er sieht die
                              									Schaffung eines internationalen Zentralbüros vor, das für den Austausch aller das
                              									Normengebiet betreffenden technischen Erfahrungen sorgen und Vereinbarungen
                              									internationaler Natur vorbereiten soll. Hierbei denkt man teils an wirklich
                              									internationale Normen, teils an solche, die nur ein kleinerer Kreis von Nationen als
                              									Funktion ihrer gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen vereinbart.
                           Deutschland sollte dieser Bewegung die Aufmerksamkeit entgegenbringen, die ihr
                              									angesichts ihrer Wichtigkeit zukommt.
                           Vom internationalen gewerblichen Rechtsschutz. (Mitgeteilt
                              									vom Patentanwaltsbureau Dr. Oskar Arendt, Berlin W.50.)
                           Deutschland: Ausstellungsschutz genießen Erfindungen,
                              									Muster und Warenzeichen auf der vom 29. August bis 4. September 1926 in Leipzig
                              									stattfindenden Mustermesse nebst Technischer Messe und Baumesse.
                           Chile: Die Gesetze und Verordnungen betreffend den
                              									Erfindungs-, Warenzeichen- und Modellschutz sind im Blatt für Patent–, Muster- und
                              									Zeichenwesen 1926/5. 154 ff, veröffentlicht worden.
                           Dänemark: Das Gesetz betreffend unlauteren Wettbewerb und
                              									Warenbezeichnung hat am 9. April 1926 eine neue Fassung erhalten.
                           Griechenland: Warenzeichen werden in Athen beim
                              									Ministerium für Landwirtschaft, Handel und Industrie, Abteilung für industrielles
                              									Eigentum, angemeldet. Es muß ein bevollmächtigter Vertreter in Athen bestellt
                              									werden, der im obengenannten Ministerium beim Abteilungschef für industrielles
                              									Eigentum die Anmeldung persönlich vornimmt. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen
                              									Formalitäten ist zu beachten: Die Vollmacht des Anmelders muß eine konsularisch
                              									beglaubigte Uebersetzung ins Griechische enthalten. Die Quittung einer griechischen
                              									Staatskasse über Entrichtung der Anmeldegebühr von 200 Drachmen, eine
                              									Stereotypplatte des Warenzeichens sowie eine Heimatsbescheinigung mit beglaubigter
                              									Uebersetzung sind einzureichen. Außerdem ist eine Erklärung über den Geschäftssitz bzw. die
                              									Fabrikationsstätte des Inhabers des Warenzeichens und über die Zuständigkeit der
                              									Gerichte von Athen abzugeben.
                           Polen: Nach einer Verordnung vom 4. Juni 1926 genießen
                              									Erfindungen und Modelle auf der Ausstellung für Erfindungen in Warschau ein
                              									Prioritätsrecht von 6 Monaten vom Datum der Ausstellung des Gegenstandes.
                              									Desgleichen auch Warenzeichen, die auf der ausgestellten Ware angebracht worden
                              									sind. Bei der Anmeldung ist in einem solchen Falle eine Bescheinigung der
                              									Ausstellungsverwaltung über den Gegenstand und das Ausstellungsdatum beizufügen.
                           Portugal: Das Gesetz über das deutsch-portugiesische
                              									Handelsabkommen vom 20. März 1926 ist am 21. Mai 1926 verkündet worden und enthält
                              									wichtige Bestimmungen über die Herkunftsbezeichnung portugiesischer Weine und das
                              									Verbot der Bezeichnung „Solingen“ in Portugal für nicht in Deutschland
                              									hergestellte Messerwaren.
                           Rußland: Nach der neuesten Auslegung des
                              									deutsch-russischen Abkommens können Prioritäten ohne Neuanmeldung für
                              									Patentanmeldungen deutscher Staatsangehöriger in Anspruch genommen werden, welche in
                              									der Zeit vom 7. November 1917 bis 12. März 1926 eingereicht worden sind, falls der
                              									Anmelder der deutschen Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, ebenfalls
                              									deutscher Staatsangehöriger ist. Einzureichen ist ein Prioritätsbeleg sowie eine
                              									Erklärung über die Staatsangehörigkeit des Anmelders in Rußland und des Anmelders in
                              									Deutschland, falls es nicht ein und dieselbe Person ist. Für Warenzeichenanmeldungen
                              									deutscher Firmen aus der Zeit vom 10. November 1922 bis 12. März 1926 wird die
                              									Priorität früherer Eintragungen in Rußland gewährt. Bei Warenzeichenanmeldungen mit
                              									Prioritätsbeanspruchung braucht die Heimatsurkunde nur patentamtlich beglaubigt zu
                              									sein, während für alle Anmeldungen ohne Priorität dieselben wie früher konsularisch
                              									legalisiert und auch amtlich in die russische Sprache übersetzt sein müssen. Die
                              									Wirksamkeit von aus Deutschland kommenden Vollmachten beträgt längstens 3
                              									Jahre. Bei Prioritätsbeanspruchung für Warenzeichenanmeldungen ist eine notarielle
                              									Staatsangehörigkeitserklärung nicht erforderlich. Bei Patentanmeldungen gilt dies
                              									nur bei Anmeldern, die der russischen Patentbehörde bekannt sind. Für gewerbliche
                              									Muster kann die Prioritätsanmeldung innerhalb 12 Monaten nach der deutschen
                              									Anmeldung erfolgen. Die Prioritätsfrist auf Grund des deutsch-russischen
                              									Handelsvertrages läuft am 12. September 1926 ab. Dies ist für beabsichtigte
                              									russische Patentanmeldungen usw., deren Ursprungsanmeldung in Deutschland länger als
                              									12 Monate zurückliegt, genau zu beachten.
                           Internationale Verträge: Der internationalen (Pariser)
                              									Union gehörten am 1. Januar 1926 an: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien,
                              									Cuba, Dänemark nebst Faröer-Inseln, Danzig (Freie Stadt), Deutsches Reich,
                              									Dominikanische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Algerien nebst Kolonien und
                              									den Mandatsländern Syrien und Libanon, Griechenland, Großbritannien nebst Ceylon,
                              									Neuseeland, Trinidad und Tobago, Irland, Italien, Japan, Kanada, Lettland,
                              									Luxemburg, Marokko (mit Ausnahme der spanischen Zone), Mexiko, Niederlande nebst
                              									Niederländisch-Indien, Surinam und Curacao, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal
                              									nebst Azoren und Madeira, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien-Kroatien-Slowenien,
                              									Spanien, Tschechoslowakei, Tunis, Türkei, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika.
                              									Dem Madrider Abkommen betreffend die internationale Registrierung von Fabrik- und
                              									Handelsmarken, vom 14. April 1891, revidiert in Brüssel im Jahre 1900 und in
                              									Washington im Jahre 1911, gehörten am 1. Januar 1926 an: Belgien, Brasilien, Cuba,
                              									Danzig (Freie Stadt), Deutsches Reich, Frankreich und Algerien nebst Kolonien,
                              									Italien, Lettland (Lettland hat das Abkommen zum 21. Dezember 1926 wieder
                              									gekündigt), Luxemburg, Marokko (mit Ausnahme der spanischen Zone), Mexiko,
                              									Niederlande nebst Niederländisch-Indien, Surinam und Curacao, Oesterreich, Portugal
                              									nebst Azoren und Madeira, Rumänien, Schweiz, Serbien-Kroatien-Slowenien, Spanien,
                              									Tschechoslowakei, Tunis, Türkei, Ungarn.