| Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] | 
| Fundstelle: | Band 280, Jahrgang 1891, Miszellen, S. 120 | 
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                        [Kleinere Mittheilungen.]
                        Kleinere Mittheilungen.
                        
                     
                        
                           Feuerprobe mit Mack'schen Gypsdielen.
                           Eine Feuerprobe mit Gypsdielen aus der Fabrik von A. und O. Mack in Ludwigsburg fand in der
                              									königl. Prüfungsstation zu Charlottenburg-Berlin in Gegenwart von Sachverständigen
                              									in nachstehender Weise statt: (Vgl. 1889 273 580
                              									Feuerprobe mit Rabitzputz.)
                           Als Versuchsstücke waren zwei kleine Häuser, eines mit Holzgerippe, das andere mit
                              									Eisenträgergerippe, aufgestellt, deren Umfassungswände und Decken in der üblichen
                              									Weise mit Manschen Gypsdielen hergestellt und mit einem Mörtelputz von 10 mm Dicke
                              									versehen waren.
                           Zwei Tage nach Fertigstellung derselben erfolgte die Feuerprobe, zu welchem Zwecke im
                              									Inneren der Gebäude je 2 Centner gespaltenes, mit Erdöl getränktes Fichtenholz
                              									aufgestapelt wurde: um 11 Uhr wurde dasselbe in beiden Häusern zugleich in
                              									Brand gesetzt und war in kurzer Zeit zu einem hellen lebhaften Feuer entflammt,
                              									welches durch Nachwerfen einzelner Holzscheite auf seiner Höhe erhalten wurde.
                           Beide Versuchshäuser liessen in der ersten Zeit des Brandes keinerlei Veränderung
                              									erkennen. Nach einer Brennzeit von etwa 30 Minuten traten in den Fugen, welche sich
                              									inzwischen schwach erwärmt hatten, während die Gypsdielen selbst bis dahin eine
                              									Temperaturerhöhung nicht erlitten, leichte Risse ein, zweifellos eine Folge der in
                              									den, kurze Zeit vor Beginn des Versuches fertiggestellten Fugen enthaltenen
                              									Feuchtigkeit.
                           Die nach Beendigung des Versuches der Einwirkung des Feuers noch weitere 35 Minuten
                              									direct ausgesetzten Gypsdielen, welche über 1,20 m frei lagen, erwiesen sich
                              									verschiedenen Beanspruchungen gegenüber, wie dem Bewerfen mit grösseren Steinen und dem Betreten
                              									durch einen schweren Mann, noch durchaus widerstandsfähig.
                           Abgesehen von der eingetretenen Erwärmung der nur 3 cm starken Gypsdielenwand bei der
                              									Holzconstruction, erlitten die Gypsdielen keine Verkrümmungen, auch die ganze
                              									Construction zeigte sich in ihrem Zusammenhange unverändert. Ebenso blieben an den
                              									Aussenwänden der Gebäude angebrachte leicht entzündliche Gegenstände völlig
                              									unversehrt trotz der hohen im Inneren herrschenden Temperatur, welche, wie
                              									festgestellt wurde, bis 1000° gebracht wurde.
                           Nach 70 Minuten Brennzeit wurde, um den Versuch zu beenden, das Feuer durch starke
                              									Wasserstrahlen gelöscht und diese zugleich sowohl gegen die Aussenwände, als auch
                              									direct in das Innere der Gebäude auf Wände und Decken gerichtet, wobei kleinere
                              									Theile des Verputzes herabfielen, weitere Einwirkungen indess nicht erkennbar
                              									wurden.
                           Es ergab sich, dass die in beiden Häuschen aufgestellten Metalle und
                              									Metalllegirangen: 1) Aluminium, 2) 950 Th. Silber und 50 Th. Kupfer geschmolzen
                              									waren, so dass also eine Temperatur von über 1000° geherrscht hat.
                           
                        
                           Patent-Schraffirapparat mit Keilstellung.
                           (D. R. P. Nr. 44970.)
                           Erfunden von A. zur Megede, königl.
                              									Reg.-Baumeister und ständiger Assistent an der königl. Technischen Hochschule in
                              									Berlin.
                           Der uns nebst Proben vorgelegte Apparat dient dazu, parallele Linien auf
                              									Zeichenflächen herzustellen. Derselbe besteht aus zwei parallel mit einander
                              									befestigten Holzschienen B und B1, zwischen denen sich eine dritte
                              									Schiene A auf und ab bewegen lässt, an deren oberem
                              									Ende ein Lineal rechtwinklig befestigt ist. Die beiden parallelen Schienen B und B1 werden durch zwei angeschraubte Leisten C1 und C2 in ihrer Lage
                              									gehalten.
                           Zur Einstellung der Strichweiten von 0 bis 5 mm dient ein aufgeschraubter Massstab,
                              									in dessen rechter Hälfte die Theilung jedoch so verjüngt ist, dass 13 Theile rechts
                              									10 Theilen links entsprechen, und zwar zu dem Zwecke, um die Parallelen für
                              									Ziegelmauerwerk ziehen zu können; es ist nämlich von fast allen deutschen Technikern
                              									für die Ziegel ein gleiches Längen-, Breiten- und Höhenmass: 250 mm, 120 mm und 65
                              									mm, angenommen worden, bei einer Fugenstärke von 10 mm, wonach für 13 Schichten sich
                              									65 × 13 + 13 × 13 = 854 + 169 = 1,01, also rund 1 m ergibt.
                           Textabbildung Bd. 280, S. 120Patent-Schraffirapparat mit Keilstellung. Die Benutzung des Instrumentes geschieht dadurch, dass der Zeichner mit
                              									den drei Mittelfingern der linken Hand die Mittelschiene A an der an diese angeschraubten Griffleiste C auf die Zeichenebene verhältnissmässig leicht niederdrückt und den
                              									Handballen auf die untere Leiste C2 auflegt. Ist nun der erste Strich gezogen, so wird
                              									die Mittelschiene an der Griff leiste C bis zum
                              									Anschlage heruntergezogen, wodurch sich das Lineal so weit vom ersten Striche
                              									entfernt, wie durch die Indexeinstellung am Massstabe beabsichtigt war. Nach Ziehen
                              									des zweiten Striches wird der Handballen gehoben, die Druckfeder schiebt die beiden
                              									Aussenschienen um die eingestellte Strichweite zurück und durch abermaliges Ziehen
                              									an der Griffleiste beginnt das Spiel von neuem.
                           Zur sicheren Führung der beweglichen Mittelschiene dienen zwei auf der unteren Seite
                              									des Apparates im Einschnitte befindliche Schrauben der Schiene B1, um ein Klemmen oder
                              									Zulosegehen zu beseitigen. Die richtige Schlussstellung der Keilplatte mit Indexstrich kann durch zwei Schrauben in den Schnitten der
                              									Leiste C2 bewirkt
                              									werden.
                           Die dem Unterzeichneten bekannt gewordenen Systeme: Patent-Schraffirlineal von Richter in Chemnitz und von Stollnreuther in München, welch letzteres am königl. bayerischen
                              									Katasterbureau verwendet wird, haben mit dem vorbeschriebenen nichts
                              									Gemeinsames.
                           Die uns von Herrn Reg.-Baumeister zur Megede
                              									vorgelegten Proben zeigen meisterhafte Arbeit. Auch wir haben Proben mit dem
                              									Instrumente angestellt, die uns überrascht haben. In einer geübten Hand lassen sich
                              									mit dem zur Megede'schen Schraffirapparat vorzügliche
                              									Leistungen erzielen.
                           
                              
                                 Ein
                                 Schraffirapparat (D. R. P. Nr. 44970) kostet
                                 3
                                 M.
                                 75
                                 Pf.
                                 
                              
                                 „
                                             „       mit Schichtentheilung (1 : 13)
                                 4
                                 „
                                 25
                                 „
                                 
                              
                                 „
                                             „       mit Stahllineal, um
                                    											denselben                          anzulegen
                                 7
                                 „
                                 50
                                 „
                                 
                              
                           Die Apparate sind zu beziehen durch Otto Clément,
                              									Mechaniker und Optiker, Berlin C, Holzgartenstrasse 9.
                           
                              Ernst Fischer,
                              
                           königl. Prof. der Techn. Hochschule in München.
                           
                        
                           Calmon's rothe Universalschläuche.
                           Die Fabrikation von Gummischläuchen geschah bisher in der Weise, dass Gummistreifen
                              									abwechselnd mit Leinen- oder Baumwollstreifen spiralförmig um eiserne Hohldorne
                              									gewickelt wurden. Ohne diese Stoffeinlagen würde selbst der dickwandigste Schlauch
                              									aus Gummi nur einen geringen Wasserdruck aushalten können. Die Stoffeinlagen
                              									bestehen entweder aus Leinenstoff oder aus Baumwolle; immerhin ist ihre Festigkeit
                              									eine sehr begrenzte. Während ein gewöhnlicher Gummischlauch in normaler Lochweite
                              									von 19 mm und bei 4 mm Wandstärke nur höchstens 7 at Druck aushält, widerstehen
                              									Hanfschläuche von 1,5 mm Wandstärke einem Wasserdrucke bis zu 12 at. Von diesen
                              									Thatsachen ausgehend, hat A. Calmon in Hamburg statt
                              									der bisher üblichen gewickelten Stoffeinlagen bei den rothen Universalschläuchen
                              									eine umsponnene Einlage angewandt. Er wickelt um einen Hohldorn eine, die Innenwand
                              									darstellende Gummischicht, alsdann wird der Dorn mit dieser Gummischicht durch eine
                              									Flechtmaschine geführt und von einer Einlage umflochten, die einen Hanfschlauch
                              									bildet. Der so umsponnene Schlauch wird nun noch mit der äusseren Gummischicht
                              									versehen und dann wie die bisher gebräuchlichen gewöhnlichen Wasserschläuche
                              									vollendet, d.h. die Schläuche werden in Leinen gewickelt und kommen mit dem Dorne in
                              									den sogen. Vulcanisirkessel.
                           Nach Mittheilung des Erfinders widersteht ein Schlauch mit geflochtener Einlage von
                              									19 mm Lochweite und 2,5 mm Wandstärke einem Drucke von 37
                                 										at. Es werden daher Calmon's rothe
                              									Universalschläuche in dünnen Wandstärken hergestellt und widerstehen trotzdem einem
                              									bedeutenden Drucke. Die Herstellungsweise gestattet bei dem geringen
                              									Materialverbrauche die Verwendung von Gummi erster Güte, die aus ökonomischen
                              									Rücksichten bei den bisherigen Wasserschläuchen nicht angewandt wurde; daher werden
                              									die neuen Schläuche selbst nach längerer Zeit weder brüchig noch hart. Für Maschinen
                              									und Apparate, die mit hohem Luftdrucke arbeiten, für Tiefbohrungen bei hohem
                              									Wasserdrucke und auch bei hochgespannten Gasen soll der rothe Universalschlauch sich
                              									zuverlässig und zweckmässig erwiesen haben, woran nach den vorgelegten Probestücken
                              									nicht zu zweifeln ist.
                           
                        
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                                 										bayerischen Fabrikeninspectoren für das Jahr 1890. Mit einem Anhange
                              									betreffend den Vollzug der Gewerbeordnung beim Bergbau. Im Auftrage des Ministeriums
                              									veröffentlicht. München. Th. Ackermann. 150 S.
                           Das vorliegende Werk enthält die nach unter einander gleicher Anordnung aufgestellten
                              									Berichte von vier Fabrikeninspectoren. Die Berichte verbreiten sich über die
                              									Uebersicht der Lage der Industrie, der jugendlichen Arbeiter, Arbeiterinnen und der
                              									Arbeiter im Allgemeinen, Schutz der Arbeiter vor Gefahren, Schutz der Nachbarn
                              									genehmigungspflichtiger Anlagen, und die wirthschaftlichen und sittlichen Zustände
                              									der Arbeiterbevölkerung. Ein besonderes Interesse dürfen die ausgedehnten
                              									Statistiken in Anspruch nehmen.
                           ––––––––––
                           
                        
                           
                              Berichtigung.
                              
                           S. 96 rechts Z. 3 und 5 von oben lies Berg.