| Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] | 
| Fundstelle: | Band 309, Jahrgang 1898, Miszellen, S. 252 | 
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                        [Kleinere Mittheilungen.]
                        Kleinere Mittheilungen.
                        
                     
                        
                           3. Internationaler Congress für angewandte Chemie in
                              									Wien.
                           Der Congress, welcher vom 27. Juli bis 3. August währte und von 765 Theilnehmern
                              									besucht war, gliederte sich in folgende zwölf Sectionen: I. Allgemeine analytische Chemie und Instrumentenkunde; II. medicinische, pharmaceutische und Nahrungsmittelchemie;
                              									III. Agriculturchemie; IV. Zuckerindustrie (Stärke- und Traubenzuckerfabrikation); V. Gährungsindustrie mit den Subsectionen Bierbrauerei und
                              									Malzfabrikation und Spiritus- und Presshefeindustrie; VI. Chemie des Weines; VII. Chemische Industrie der anorganischen Stoffe; VIII. Metallurgie, Hüttenkunde und Industrie der
                                 										Explosivstoffe; IX. Chemische Industrie der
                                 										organischen Stoffe mit den Subsectionen Chemie der Theerindustrie und der
                              									textilen Veredelungen, Chemie der Fette, Oele und Schmiermaterialien, Papier- und
                              									Celluloseindustrie, Gerberei und Leimfabrikation; X. Chemie
                                 										der graphischen Gewerbe; XI. Unterrichtsfragen und
                                 										allgemeine Angelegenheiten der Chemiker; XII. Elektrochemie. Ausserdem fanden auch Sitzungen der Patentcommission und der Rauch- und Abwassercommission statt, welche unabhängig von den
                              									Sectionen tagten. Präsident des Congresses war Regierungsrath Prof. Dr. v. Perger, Generalsecretär Director F. Strohmer. Einzelne der Sectionen hatten ein grosses
                              									Arbeitsprogramm zu erledigen, nachdem zahlreiche Referate vorlagen. Die
                              									wissenschaftlichen Berathungen wurden eingeleitet durch den Vortrag von E. Buchner
                              									„Ueber zellenfreie Gährung“, welcher in der ersten allgemeinen Sitzung
                              									stattfand. Hierauf constituirten sich die Sectionen, welche alsdann in die
                              									Berathungen eingingen, und mögen an dieser Stelle nur die Resolutionen und
                              									Thätigkeitsberichte hervorgehoben werden, welche gewissermaassen den Verlauf und den
                              									Erfolg der Berathungen des Congresses charakterisiren.
                           Die Verhandlungen der Section I über die Aichung von Messgefässen und Gewichten
                              									bilden den Schluss zu den Beschlüssen des 2. Internationalen Congresses für
                              									angewandte Chemie zu Paris 1896. Dieselbe Section fasste auch Beschlüsse, welche die
                              									Uebelstände im Reagentienhandel beseitigen sollen. Das Organisationscomité des
                              									nächsten Congresses ist zu ersuchen, die Frage einheitlicher Titersubstanzen auf die
                              									Tagesordnung zu setzen.
                           Section II verhandelte über die Feststellung einer Nomenclatur für Albumosen und
                              									Peptone.
                           Section III beschäftigte sich neben Fragen der Moorcultur mit der
                              									Stallmistdüngerfrage und weiter mit der Wichtigkeit der Probenahme und der
                              									Festsetzung einheitlicher Methoden für die Handelsdünger, wobei entsprechende
                              									Resolutionen gefasst wurden.
                           Section IV hat sich hauptsächlich mit der Kritik und Discussion neuerer
                              									Fabrikationsmethoden und auffallender Erscheinungen im Zuckerfabrikationsbetriebe
                              									beschäftigt. Ferner gelangte auch eine Resolution in Bezug auf die
                              									Qualitätsbestimmung des Runkelrübensamens zur Annahme.
                           Section Va stellte eine internationale Vereinbarung bezüglich der Ausführung der
                              									Malzuntersuchung auf. Section Vb fasste eine Resolution in Bezug auf die
                              									einheitliche Methode zur Triebkraftbestimmung der Hefe und der Verwendung des
                              									Spiritus zu allen industriellen, namentlich aber zu Koch- und Brennzwecken, wobei
                              									bei letzterer Resolution den Regierungen ganz besonders empfohlen wurde, die
                              									industrielle Verwendung von Spiritus in weitgehendster Weise zu unterstützen. Beide
                              									Subsectionen erkannten auch die hohe Bedeutung der Buchner'schen Forschungen „Ueber zellenfreie Gährung“ und erhoben
                              									gemeinsam mit Section VI den Antrag zum Beschluss, dass der Gebrauch der
                              									Bezeichnung: Bier und Wein für Getränke, welche nicht mit Hefe vergohren sind,
                              									unstatthaft ist.
                           Section VI hat eine Commission zur Ausarbeitung einheitlicher, international gültiger
                              									Methoden der Untersuchung und Beurtheilung des Weines bestellt, und betrachtet
                              									hierfür das den Vereinbarungen der österreichischen Versuchsstationen und den
                              									deutschen amtlichen Vorschriften zur Untersuchung des Weines Gemeinsame als die
                              									geeignete Grundlage. Weitere Resolutionen dieser Section beziehen sich auf die
                              									Untersuchung des Weines.
                           Section VII hält im Interesse der allgemeinen Feuersicherheit eine Erhöhung des
                              									Flammpunktes des Erdöls für sehr erstrebenswerth, obwohl die wirthschaftliche
                              									Möglichkeit der Herstellung eines derartigen Productes noch als eine offene Frage zu
                              									bezeichnen ist.
                           Section VIII erachtet es mit Rücksicht auf die Industrien der Explosivstoffe, sowohl
                              									aus sicherheitlichen Gründen, als aus solchen der allgemeinen Wohlfahrt für
                              									zweckmässig, dass internationale Vereinbarungen angebahnt werden, welche betreffen:
                              									1) die Einführung einer allgemeinen Unfallstatistik auf dem Gebiete der
                              									Explosivstoffe erzeugenden und verwendenden Industrien, die Festsetzung der
                              									diesbezüglichen einheitlichen Durchführungsmethode und die Schaffung eines zur
                              									Handhabung dieses Dienstes geeigneten internationalen Organs. 2) Die Anbahnung
                              									einheitlicher, allgemein gültiger Untersuchungs- und Prüfungsmethoden für
                              									Explosivstoffe und Explosivmittel überhaupt, und speciell die Festsetzung solcher
                              									für die Explosivstoffe und Explosivmittel, welche in Gruben mit durch Schlagwetter
                              									gefährdetem Betriebe anzuwenden sind. 3) Die internationale Prüfung aller
                              									gelegentlich der Vereinbarungen ad 1 und 2 dieser Resolution sich sonst noch
                              									ergebenden, etwa inBetracht zu ziehenden oder zu realisirenden internationalen Maassnahmen.
                           Die verschiedenen Subsectionen der Section IX haben eine Reihe von Resolutionen
                              									gefasst, welche sich auf die Untersuchung des Indigos, der technischen Analyse der
                              									Fette, des Talges, der Verwendung der Spicköle für technische Zwecke, der
                              									Schädlichkeit und der Verwerthung der Abwässer der Cellulosefabriken (diese Frage
                              									ist derzeit als ungelöst zu betrachten) und der Analyse der Gerbmaterialien
                              									beziehen.
                           Section X beschäftigte sich mit Fragen der graphischen Gewerbe, der Prüfung der
                              									Lichtempfindlichkeit photographischer Trockenplatten und der Vermeidung von
                              									Verletzungen der im Handel erscheinenden Magnesiumbeleuchtungspräparate.
                           Section XI widmete sich dem Studium der Unterrichtsfragen.
                           Section XII erklärt sich mit folgenden, von einer Commission der deutschen
                              									elektrochemischen Gesellschaft ausgearbeiteten und angenommenen Bezeichnungen
                              									einverstanden: 1) Die Leitfähigkeit ist in Ohm und Centimeter auszudrücken; Einheit
                              									der Leitfähigkeit besitzt also ein Körper, der in der Form eines Cylinders von 1 qc
                              									Grundfläche und 1 cm Höhe den Widerstand 1 Ohm besitzt. 2) Moleculare Leitfähigkeit
                              									ist die unter ad 1 festgesetzte Leitfähigkeit eliminirt durch die Anzahl der in 1 cc
                              									gelösten Grammmolekeln. 3) Die zur Abscheidung eines Grammäquivalentes erforderliche
                              									Elektricitätsmenge, also 96540 Coulombs, ist als Abkürzung mit F. (in Erinnerung an
                              										Faraday) zu bezeichnen.
                           Die Section beschliesst ferner, keine weiteren Schritte in dieser Angelegenheit zu
                              									thun, sondern die weiteren Beschlüsse der deutschen elektrochemischen Gesellschaft
                              									abzuwarten.
                           Die Patentcommission hat beschlossen, dass an den Hochschulen entsprechend gehaltene
                              									Vorlesungen eingerichtet werden mögen, um den Studirenden, die sich später
                              									wissenschaftlichen Berufen widmen, Gelegenheit zu geben, sich mit dem Patentwesen,
                              									dem Muster- und Markenschutzwesen vertraut zu machen. Die Vorlesungen sollen auch
                              									Praktikern zugänglich sein. Das Präsidium dieser Section wird ferner beauftragt,
                              									eine gemischte Commission von Chemikern, Fabrikanten, Apothekern, Juristen und
                              									Aerzten einzusetzen, welche die Frage des Patent- und Wortschutzes für Arzneimittel
                              									studiren, und darüber dem nächsten Congress berichten soll.
                           Der nächste internationale Congress findet im J. 1900 in Paris statt; zum Präsidenten
                              									des vorbereitenden Organisationscomités wurde Prof. Moissan in Paris gewählt.
                           
                              A. St.
                              
                           
                        
                           Prüfung des Heizwerthes von Kohle mit Röntgen'schen
                              									Strahlen.
                           Eine Entdeckung von grosser Tragweite soll nach Industries
                                 										and Iron Caryl D. Haskins in Philadelphia gemacht haben, wonach sich der
                              									Brennwerth der Kohle durch eine Untersuchung mit Röntgen'schen Strahlen leicht ermitteln lässt. Der Brennwerth der Kohle
                              									steht in einem zuverlässigen Zusammenhang mit dem Aschengehalt derselben. Eine
                              									Kohle, die viel Asche zurücklässt, hat einen verhältnissmässig geringen Gehalt an
                              									brennbaren Bestandtheilen und umgekehrt. Eine Bestimmung des Aschengehaltes der
                              									Kohle kann nun mit ziemlicher Genauigkeit bei einer Durchleuchtung mit Röntgen'schen Strahlen gewonnen werden. Der Schatten,
                              									den ein Stück Kohle von gegebener Grösse und Dicke auf dem fluorescirenden Schirm
                              									hervorruft, steht hinsichtlich seiner relativen Tiefe in directem Zusammenhang mit
                              									der Menge des ascheerzeugenden Stoffes der in dem Kohlenstück enthalten ist. Wenn
                              									man nun von einer Reihe von Kohlenproben, deren Aschengehalt bekannt ist, den
                              									Schatten daneben auf den Schirm fallen lässt, so kann man leicht ermitteln, welcher
                              									dieser Proben die zu untersuchende Kohle in ihrer Zusammensetzung am nächsten steht.
                              									Man kann durch dieses Verfahren, das an die Bestimmung des Zuckergehaltes der Rüben
                              									durch das Polariskop erinnert, sofort den Aschengehalt der Kohle auf den Centner mit
                              									einer ziemlichen Genauigkeit angeben, ohne erst Heizversuche anstellen zu müssen.
                              									(Die Brauchbarkeit des Verfahrens bedarf jedenfalls einer Bestätigung durch
                              									sorgfältige Versuche. D. R.)
                           
                        
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                              									von Dr. H. Ost, Prof. der technischen Chemie an der
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                              									vorliegende dritte Auflage ist wesentlich verbessert worden, fast jedes Kapitel ist
                              									neu bearbeitet. Unterstützt wurde der Verfasser bei der Bearbeitung der neuen
                              									Auflage durch Precht (Kaliindustrie), Seyferth (Explosivstoffe), Wehmer (Gährungsgewerbe) und Nietzki
                              									(Farbstoffe), v. Cochenhausen (Färberei und Zeugdruck).
                              									Im Uebrigen sind die Ergebnisse der neuesten Versuche und Erfahrungen – soweit
                              									dieselben überhaupt zugänglich – bis auf die jüngste Zeit berücksichtigt. Das Buch
                              									ist in erster Linie zur Einführung in das Studium der technischen Chemie bestimmt,
                              									wozu wir es warm empfehlen.
                           Die Ingenieur-Mathematik in
                                 										elementarer Behandlung von G. Holzmüller.
                              									Leipzig. Verlag von B. G. Teubner. I. Theil. S. 1 bis 540. Geb. 5 M.
                           Die Meinungsverschiedenheiten über die Verwendung höherer oder elementarer Mathematik
                              									wollen wir hier nicht berühren. Die Freunde elementarer Behandlung werden dem
                              									anerkannten Lehrer für die Herausgabe seines Werkes dankbar sein, nicht weniger auch
                              									die grosse Zahl Studirender, denen die höheren Rechnungsverfahren verschlossen sind.
                              									Die einfache klare Darstellung, durch die sich der Verfasser auszeichnet, wird nicht
                              									verfehlen, auch diesen Technikern das volle Verständniss zu erschliessen.Wir verweisen hier auf die weitverbreitete Technische Lehrbibliothek von Lauenstein, die nur die elementare Mathematik
                                    											und mit vorzüglichem Erfolge benutzt. (Bergsträsser's Verlag.)
                              								
                           
                        
                           Eingesandt.
                           Technische Hochschule Karlsruhe. Die in den letzten Jahren
                              									ausgeführten, zum Theil grossartigen Neubauten können nunmehr als vollendet
                              									bezeichnet werden. Der sogen. Aulabau mit der grossen prachtvoll geschmückten Aula
                              									(im decorativen Theil eine Stiftung von Freunden, Gönnern und zahlreichen ehemaligen
                              									Studirenden) nimmt im unteren Stockwerk die mathematischen und graphischen Fächer,
                              									sowie die Zoologie und Kunstgeschichte auf, während der ganze obere Stock der
                              									Abtheilung für Architektur zugewiesen ist. – In einem besonderen freistehenden Bau
                              									ist die Elektrotechnik untergebracht, die sich – ausser durch zahlreiche sonstige
                              									zweckmässige Einrichtungen – namentlich durch ihren geräumigen Maschinensaal
                              									vortheilhaft auszeichnet. – Ein dritter freistehender Bau ist für das Botanische
                              									Institut bestimmt, an das sich noch ein besonderer Versuchsgarten anschliesst.
                           Die Neubauten des grossen chemischen Laboratoriums und der elektrischen Centrale, mit
                              									denen in nächster Zeit begonnen wird, werden die Gesammtanlage vollenden, die in
                              									ihren vielen Haupt- und Unterabtheilungen mit ihren neuzeitigen rationellen
                              									Einrichtungen den weitgehendsten Ansprüchen gerecht zu werden geeignet ist.
                           Chemisches Laboratorium zu Wiesbaden. Im Sommersemester
                              									1898 war das Laboratorium von 38 Studirenden besucht. Der Heimath nach vertheilen
                              									sich dieselben wie folgt: Aus dem Deutschen Reich waren 26, aus Oesterreich 3, aus
                              									England 4, aus Brasilien 2, aus Luxemburg, aus Russland und aus Bulgarien je 1.
                              									Assistenten waren im Unterrichtslaboratorium 3 und in den Versuchsstationen
                              									(Untersuchungslaboratorien) 23 thätig.
                           In dem Lehrkörper der Anstalt sind Veränderungen nicht vorgekommen. Demselben gehören
                              									ausser den Directoren, den Herren Prof. Dr. H.
                                 										Fresenius, Prof. Dr. W. Fresenius und Prof.
                              									Dr. E. Hintz, noch an die Herren Dr. med G. Frank, Dr. W. Lenz, Dr.
                              										L. Grünhut und Architekt J.
                                 										Brahm.
                           Am 25. und 26. Mai 1898 konnte das Laboratorium die Feier seines fünfzigjährigen Bestehens unter
                              									allseitiger lebhafter Antheilnahme begehen. Der Anstalt ist die Weitergewährung der
                              									Staatssubvention zugesichert und auch die Berechtigung zur praktischen Ausbildung
                              									von Nahrungsmittelchemikern für die Hauptprüfung unter der gegenwärtigen Leitung
                              									wieder ertheilt worden.
                           Ausser wissenschaftlichen Arbeiten wurden im Sommersemester 1898 zahlreiche
                              									Untersuchungen im Interesse des Handels, der Industrie, des Bergbaus, der
                              									Landwirthschaft, der Gesundheitspflege, der Justiz und der Verwaltung in den
                              									Versuchsstationen (Untersuchungslaboratorien) ausgeführt. – Das nächste
                              									Wintersemester beginnt am 17. October d. J.