| Titel: | [Kleinere Mitteilungen.] | 
| Fundstelle: | Band 320, Jahrgang 1905, S. 416 | 
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                        [Kleinere Mitteilungen.]
                        [Kleinere Mitteilungen.]
                        
                     
                        
                           Bücherschau.
                           Patentgesetz vom 7. April
                                 										1891. Nebst Ausführungsbestimmungen, völkerrechtlichen Verträgen und der
                              									Patentanwaltsordnung, unter eingehender Berücksichtigung der Rechtsprechung des
                              									Reichsgerichts und der Praxis des Patentamtes. Erläutert von Professor Dr. jur. R. Stephan, Geh. Regierungsrat, Abteilungs-Vorsitzender
                              									im Kaiserl. Patentamt. Sechste vermehrte Auflage. Berlin, 1904. J. Guttentag, G. m.
                              									b. H. Klein 8°, 270 Seiten.
                           Vorliegender kleiner Kommentar zum Patentgesetz ist nun schon in sechster Auflage
                              									erschienen. Die Unterschiede gegenüber der fünften Auflage sind hauptsächlich darin
                              									begründet, dass das Gesetz bezüglich des Schutzes der Gebrauchsmuster, sowie
                              									dasjenige betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen nicht mehr mit
                              									aufgenommen worden sind. Das Buch behandelt somit nur noch das eigentliche
                              									Patentrecht. Seit dem Erscheinen der letzten Auflage ist der Umfang des hier zu
                              									berücksichtigenden Stoffes erheblich gewachsen. Es mussten die Verträge mit
                              									hineingezogen werden, denen Deutschland seit dem 1. Mai 1903 beigetreten ist, oder
                              									die es mit Rücksicht auf den Anschluss an die Internationale Uebereinkunft zum
                              									Schütze des gewerblichen Eigentums neu umgestaltet hat. Auch die inzwischen
                              									erlassenen Gesetze bezüglich des Schutzes von Erfindungen auf Ausstellungen, sowie
                              									betreffend die Patentanwälte waren zu berücksichtigen.
                           Leider sind indessen die neuen Gesetze und Verträge ganz ohne Kommentar geblieben,
                              									obschon sie, namentlich der sogen. Unionsvertrag, einen wesentlichen Bestandteil des
                              									gegenwärtigen Patentrechtes bilden. Auch ist der Unionsvertrag nicht in der amtlich
                              									im Reichsgesetzblatt (1903, 148) veröffentlichten Fassung, sondern in dem Wortlaute
                              									einer privaten Uebersetzung aus dem französischen Urtext abgedruckt.
                           Der Inhalt des eigentlichen Kommentars enthält sich aller weitläufiger theoretischer
                              									Auseinandersetzungen und gibt lediglich eine Zusammenfassung aus den wichtigsten
                              									hierher gehörigen Entscheidungen des Patentamtes und der Gerichte. Es ist hierbei zu
                              									berücksichtigen, dass der Verfasser Abteilungsvorsitzender des Kaiserlichen
                              									Patentamtes ist und daher durchgängig die in dieser Behörde herrschenden
                              									Anschauungen wiedergibt, die freilich durchaus nicht allgemeine Billigung seitens
                              									der gewerblichen Kreise wie seitens der juristischen Schriftsteller oder selbst der
                              									Gerichte gefunden haben.
                           Ueberdies kann man auch da, wo der Verfasser gelegentlich einmal seine eigene Ansicht
                              									äussert, nicht immer mit dieser einverstanden sein. So z.B. ist zu bezweifeln, dass
                              									der gesetzliche Schutz für eine Erfindung vom Tage der Bekanntmachung an bis
                              									auf den Tag der Anmeldung rückwirkende Kraft gewinnt
                              									und dass damit die Dauer des Patentes tatsächlich fünfzehn Jahre betrage. Auch dass
                              									es gesetzlich zulässig sei, Anmeldungen von Patenten statt schriftlich, zu Protokoll
                              									entgegen zu nehmen (80), darf bezweifelt werden. Dass die verzögerte Zahlung der
                              
                              									Anmeldegebühr die Nichteinleitung des Anmeldeverfahrens zur Folge habe (85), steht
                              									sogar mit der tatsächlichen Praxis in Widerspruch.
                           Immerhin kann der vorliegende Kommentar für denjenigen, der sich nur im allgemeinen
                              									über die Praxis des Patentamtes unterrichten will, trotz dieser Ausstellungen im
                              									einzelnen wohl empfohlen werden, namentlich auch deshalb, weil, wie bereits bemerkt,
                              									der Verfasser als langjähriges Mitglied des Kaiserlichen: Patentamtes mitten aus der
                              
                              									Praxis heraus schreibt. Leider wird eine spätere Auflage allerdings von anderer
                              									bearbeitet werden müssen, da Stephan kurz nach der
                              									Vollendung dieser letzten Auflage seines Werkes gestorben ist.
                           Rauter.
                           Die Appretur der
                                 										Baumwollenstoffe. Von Joseph Dépierre. Zweite,
                              									vermehrte und verbesserte Auflage nach der dritten französischen Auflage. Wien,
                              									1905. Karl Gerold & Sohn.
                           Die vorliegende Arbeit des auf dem Gebiete der praktischen und theoretischen Appretur
                              									durchaus bewanderten Verfassers bringt in erschöpfender Weise alle diejenigen Winke
                              									und Anleitungen, die für die Ausbildung eines Appreteurs erforderlich sind. Im
                              									ersten Teil wird das Allgemeine über Appretur und über die hierbei zur Anwendung
                              									kommenden Körper und Maschinen behandelt. Neu ist dieser Auflage die Mercerisation
                              									und die ihr verwandten Verfahren Bosselés, Creponnage,
                                 										Gaufrage (auf chemischem Wege) hinzugefügt, sowie die Herstellung des
                              									Seidenglanzes mit feinen Riffeln. Der zweite Teil zerfällt in vier Kapiteln und
                              									behandelt in den drei ersteren das Chlorieren und Bläuen, die verschiedenen
                              									Appreturverfahren und die Schimmelpilzbildungen. Zur Ergänzung der
                              									Appreturvorschriften und Rezepte dienen 112 Stoff- und 16 Papiermuster. Das vierte
                              									Kapitel bildet einen Anhang und gibt verschiedene Mittel an, die Appretur zu prüfen,
                              									ferner enthält es einige analytische Untersuchungsverfahren für appretierte
                              									Gewebe.
                           Die Darstellung ist überall klar und verständlich, sowie lichtvoll für jedermann
                              									gehalten, den Maschinenbeschreibungen: sind gut ausgeführte Abbildungen
                              									beigefügt.
                           Dass das Werk einem vorhandenen Bedürfnis entspricht, wird durch die Tatsache
                              									bestätigt, dass es in seiner ersten deutschen Auflage seit längerer Zeit gänzlich
                              									vergriffen war. Das Werk kann allen Fachleuten und angehenden Appretur-Beflissenen
                              									auf das wärmste empfohlen werden.
                           Fr. K.