| Titel: | Bücherschau. | 
| Fundstelle: | Band 331, Jahrgang 1916, Miszellen, S. 98 | 
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                        Bücherschau.
                        Bücherschau.
                        
                     
                        
                           Bestimmungen für Ausführung von
                                 										Bauwerken aus Eisenbeton. Aufgestellt vom Deutschen Ausschuß für
                              									Eisenbeton. Berlin 1915. Wilhelm Ernst & Sohn. Preis geh. 0,50 M.
                           
                           Diese Neubearbeitung der Eisenbetonvorschriften enthält den inzwischen erreichten
                              									neuen Erkenntnissen entsprechend eine Reihe veränderter Bestimmungen, von denen
                              									jedoch nicht überall von vornherein abzusehen ist, welchen Einfluß sie auf das
                              									Eisenbetonbauwesen üben werden. Wir geben einen kurzen Auszug der für die Praxis
                              									wichtigsten Bestimmungen:
                           Die Vorbemerkung empfiehlt den Befähigungsnachweis vom Unternehmer zu verlangen. Teil
                              									I. Allgemeine Vorschriften. § 1. Geltungsbereich. § 2. Bauvorlagen: Die genaue
                              									Gestalt und Lage der Eiseneinlagen soll ersichtlich sein (Eisenbiegeplan), ebenso
                              									der Bewegungsfugen, und die gewährleistete Betondruckfestigkeit (28 oder 45 Tage)
                              									ist anzugeben; erfreulicherweise ist von Mischungsverhältnissen keine Rede. § 3.
                              									Vorläufiger Festigkeitsnachweis. § 4. Bauleitung. § 5. Die Baustoffe: Die
                              									Abschnitte 1 bis 3 betreffend Zement, Sand, Kies, Grus, Steinschlag, Wasser
                              									entsprechen den Bestimmungen über Ausführung von Bauwerken aus Beton, aufgestellt
                              									vom Deutschen Ausschuß für Eisenbeton, Oktober 1915. Das Eisen muß den
                              									Mindestforderungen für Bauwerkseisen nach den Vorschriften für die Lieferung von
                              									Eisen und Stahl des Vereines Deutscher Eisenhüttenleute (1911) entsprechen. § 6.
                              									Zubereitung der Betonmasse: Entspricht den Bestimmungen für Bauten aus Beton
                              									gleichfalls; die Zusammensetzung der Mischung muß an der Mischstelle angeschlagen
                              									sein. § 7. Verarbeitung der Betonmasse. § 8. Betonierung bei Frost: Die Frostgrenze
                              									ist jetzt auf – 3° C festgelegt worden. § 9. Einbringen des Eisens. § 10.
                              									Herstellung der Schalungen: Hier sind ausführliche Bestimmungen der großen
                              									Wichtigkeit der Sache entsprechend gegeben. Lehrgerüsteisen als alleinige
                              									Unterstützung von Deckenschalungen sind nur bis zu 2,5 m Stützweite zulässig,
                              									anderenfalls sind End- und Zwischenstützen anzuordnen; besonders genaue Vorschriften gelten für
                              									gestoßene Stützen. Bei Ingenieurbauten und für Hochbauten von mehr als 5 m Höhe kann
                              									rechnerischer Festigkeitsnachweis der Gerüste verlangt werden. § 11.
                              									Schalungsfristen und Ausschalung: Die Ausschalung eines Bauteiles, d.h. die
                              									Beseitigung von Schalung und Stützung mit Ausnahme der Notstützen darf nicht eher
                              									vorgenommen werden, als bis der verantwortliche Bauleiter durch die Untersuchung des
                              									Bauteiles sich von der ausreichenden Erhärtung des Betons und Tragfähigkeit des
                              									Bauteiles überzeugt und die Ausschalung angeordnet hat. Besondere Vorsicht ist bei
                              									Bauteilen (z.B. Dächern und Dachdecken) geboten, die beim Ausschalen nahezu schon
                              									die volle rechnungsmäßige Last haben. Notstützen sollen überall noch wenigstens 14
                              									Tage erhalten bleiben. § 12. Prüfung während der Ausführung, Probebelastungen: Die
                              									Probelast soll das 1,5-fache der gleichmäßig verteilten Nutzlast bei Belastung eines
                              									Deckenfeldes nicht überschreiten; bei Nutzlasten über 1000 kg/m2 kann bis zur einfachen Nutzlast ermäßigt werden;
                              									bei Brücken und dort, wo Zugrisse vermieden werden müssen, ist die rechnungsmäßige
                              									Nutzlast aufzutragen. Die Probelast soll mindestens 12 Stunden liegen, dann erst ist
                              									die größte Durchbiegung zu messen; die bleibende Durchbiegung ist frühestens 12
                              									Stunden nach Entlastung zu messen; diese soll höchstens ein Viertel der
                              									Gesamtdurchbiegung betragen. § 13. Anzeigen an die Baupolizeibehörde.
                           Teil II gibt die Leitsätze für die statistische Berechnung. § 14. Belastungsannahmen:
                              									Verweis auf die amtlichen Bestimmungen vom 31. Januar 1910. § 15. Einfluß der
                              									Wärmeschwankungen und des Schwindens: Bei gewöhnlichen Hochbauten können
                              									Wärmeschwankungen außer Rechnung bleiben, es genügt im allgemeinen, Schwindfugen in
                              									30 bis 40 m Abstand anzuordnen (hier kann man bezüglich der Auslegungsmöglichkeit
                              									geteilter Meinung sein; Verfasser möchte z.B. nicht empfehlen, eine Dachhaut von
                              									z.B. 30 bis 40 m2 ohne Wärmefugen auszuführen,
                              									obwohl diese bei einem „gewöhnlichen Hochbau“ vorkommen kann; in einem
                              									kürzlich von ihm angetroffenen Falle hatte die fugenlose Ausführung
                              									erklärlicherweise zu den unliebsamsten Rissebildungen in der Dachhaut und vor allem
                              									im Mauerwerk geführt).
                           Bei Ingenieurbauten sind ± 15° C Wärmeunterschied anzunehmen, wenn bei mittlerer
                              									Jahrestemperatur betoniert wird; das Schwinden ist einem Temperaturabfall von
                              									wiederum 15° C gleich zu achten.
                           Mit ± 10° C Wärmeschwankung darf bei Bauteilen gerechnet werden, deren geringste
                              									Stärke 70 cm oder mehr beträgt, bzw. die hinreichend geschützt sind
                              									(Ueberschüttungen). § 16. Ermittlung der äußeren Kräfte. Bei statisch unbestimmten
                              									Bauteilen ist mit n = 10 und E
                                 										= 210000 kg/cm2 für Zug und Druck bei
                              									Bestimmung der Unbekannten zu rechnen. Im übrigen schließen sich die hierher
                              									gehörigen Bestimmungen im wesentlichen, jedoch in erweiterter Form den amtlichen
                              									Vorschriften an; ausführlicher behandeln sie z.B. kontinuierliche Tragwerke. §
                              									17. Ermittlung der inneren Kräfte: Es ist mit n = 15 zu
                              									rechnen. Schubspannungen sind nachzuweisen und dürfen über 4 kg/cm2 nicht hinausgehen. Ergibt sich die Schubspannung
                              									ohne Rücksicht auf Bügel oder aufgebogene Eisen größer als 14 kg/cm2, so ist zunächst die Rippenstärke zu vergrößern,
                              									bis der Wert 14 erreicht oder unterschritten wird, der Rest ist durch Aufbiegungen
                              									oder Bügel oder beides aufzunehmen. Der Haftspannungsnachweis ist entbehrlich, wenn
                              									Haken vorgesehen sind, und die Eisen nicht stärker als 26 mm sind. Bei
                              									Hauptbahnbrücken sollen die Spannungen 750 bzw. 24 kg/cm2 für Eisen und Beton der Rissesicherheit halber nicht überschritten
                              									werden und in nur auf Biegung beanspruchten Rippenbalken ist ein nicht zu
                              									überschreitendes Bewehrungsverhältnis vorgeschrieben, für welches ein Diagramm
                              									beigegeben ist. Ausführlich sind die Stützen behandelt; bemerkenswert ist, daß
                              									quadratischen und rechteckigen Umschnürungen die Wirkung auf Erhöhung der
                              									Tragfähigkeit aberkannt wird. Ist auf Knicken zu rechnen – bei größerer freier Höhe
                              									als der 15-fachen Querschnittsabmessung – so wird nach Euler 10-fache Sicherheit gefordert (E =
                              									140000 kg/cm2). Für exzentrisch belastete Stützen
                              									findet sich eine besondere Bestimmung. § 18. Zulässige Spannungen; diese sind in
                              									sehr ausführlicher Weise festgelegt, ihre Besprechung gestattet der verfügbare Raum
                              									jedoch nicht; im äußersten Falle ist die Betondruckspannung bei Erfüllung gewisser
                              									Bedingungen auf 60 kg/cm2 gesetzt. Bei zentrischem
                              									Druck in Säulen ist das Geschoß maßgebend, die zugelassenen Spannungen wachsen nach
                              									den unteren Geschossen hin. Die zulässige Verdrehungsspannung für rechteckige
                              									Querschnitte, die hier erstmalig auftritt, ist auf 4 kg/cm2 festgelegt. Diesen Bestimmungen gliedert sich
                              									ein Anhang über Würfeldruckversuche an, in dem das neue die Einführung des 20
                              									cm-Würfels ist (während einer Uebergangzeit gelten noch 30 cm-Würfel) im übrigen
                              									stimmen diese Bestimmungen mit der oben erwähnten für Bauwerke aus Beton sinngemäß
                              									überein.
                           Aus diesem kurzen Auszuge des Wichtigsten erkennt man schon, in wie eingehender Weise
                              									die neueren Erfahrungen – auch die trüben – bestimmend für die Fassung dieser
                              									ausführlichen Bestimmungen waren, die übrigens in knapper, erläuterungsloser Form
                              									getroffen sind, so daß die Einschätzung ihrer Tragweite sorgfältiger Ueberlegung
                              									bedarf.
                           Dr. Nitzsche.
                           Der ewige Kreislauf des Weltalls.
                              									Von L. Zehnder. Braunschweig 1914. Friedrich Vieweg &
                              									Sohn.
                           
                           Das Zehndersche Buch, nach gelegentlichen Vorlesungen über
                              									physikalische Weltanschauungen an der Technischen Hochschule Berlin entstanden,
                              									zeigt äußerlich eine Dreigliederung. Der erste Teil, „Sichere Ergebnisse“
                              									überschrieben, ist eine gemeinverständlich gehaltene Astronomie, und zwar eine sehr
                              									gute. Daß der Verfasser hier, wie auch in seiner vortrefflichen „Physik“,
                              									keine ausgetretenen Pfade gehen würde, war zu erwarten. Anordnung und Behandlung des
                              									Stoffes sind zum Teil neuartig und bei aller Knappheit erschöpfend. Die Astrophysik
                              										namentlich
                              									erscheint uns ausgezeichnet dargestellt. Man könnte sich diesen ersten Teil
                              									vielleicht für sich allein herausgegeben und im Besitz jedes gebildeten Menschen
                              									wünschen. Der zweite Teil, auf etwa 60 Seiten behandelt, trägt den Titel
                              										„Unsichere Hypothesen“. Die kosmogonischen Hypothesen von Buffon, Kant, Laplace werden erwähnt, die zugehörigen
                              									Analysen Poincarés über das Gleichgewicht rotierender
                              									Massen in sehr klarer Darstellung angegliedert. Auch die berechtigten Einwände gegen
                              									die Kant-Laplacesche Idee, die bekanntlich vom
                              									Vorhandensein eines rotierenden Gleichgewichtssystems ausgeht, werden erwähnt.
                              									Selbstverständlich findet der Leser weiterhin eine ausführlichere Behandlung der
                              									Ansichten von Secchi, Faye, Schmidt und anderen über das
                              									Sonnentheorem, der Arbeiten von Helmholtz und Arrhenius, die Erhaltung der Sonnenenergie betreffend,
                              									schließlich eine Erwähnung der Beiträge von Ebert und Puiseux über die Entstehung der Mondkrater, Mare, Rillen
                              									und Streifen. Bei der Neubearbeitung dieses Teiles wäre es vielleicht wünschenswert,
                              									auch etwas über das Meteoritentheorem Moultons u.a. zu
                              									erfahren, da es zum Teil als Vorläufer der von Zehnder
                              									selbst aufgestellten Welthypothese gelten darf. Mit dieser sehr umfangreichen
                              									Hypothese macht uns der Verfasser im dritten Teile seines Buches, „Meine
                                 										Nebularhypothese“ überschrieben, bekannt. Sie ist der Niederschlag etwa
                              									dreißigjähriger Arbeit und wird auch von allen denen achtungsvoll aufgenommen werden
                              									müssen, die – wie der Referent – nicht in allem mit dem Verfasser übereinstimmen
                              									können. Zehnder verlegt die unbesiegbaren
                              									Schwierigkeiten, die jeder umfassenden. Weltenschöpfungs- und Weltenkreislauftheorie
                              									entgegenstehen, um einige Jahrbillionen zurück, ohne sie, wie es uns scheinen will,
                              									zu beseitigen. Laplace setzt zu Anfang einen rotierenden
                              									Gasball hoher Temperatur voraus; weder für die Rotation noch die Temperatur als
                              									Folgeerscheinungen vorangehender Umbildungsprozesse kann es eine Erklärung geben.
                              										Zehnder geht weiter zurück, indem er die Atome und
                              									Moleküle gleichmäßig über den gesamten Raum des Weltalls bei der absoluten
                              									Temperatur Null verteilt und nur die Gravitation voraussetzt. Die chemisch
                              									differenzierten Atome prallen elastisch voneinander ab, und bei steigender aber noch
                              									niedriger Temperatur entstehen aus dem kosmischen Staub Meteorite und
                              									Meteoritenhaufen. Durch exzentrischen Aufsturz weiterer Massen geraten die Systeme
                              									in Rotation, jedoch so, daß – um dem Flächensatz zu genügen – die Summe aller
                              									Rotationen Null bleibt. Aus kugeligen Meteoritenhaufen bilden sich Sonnen und
                              									Sonnensysteme, und zwar durch den exzentrischen Aufsturz zweier oder mehrerer
                              									Meteoritenhaufen. Es folgt dann die Auflösung in eine infolge der Wärmeentwicklung
                              									entstandene Scheibe oder ein Rotationsellipsoid aus glühenden Gasen. Damit ist der
                              									Verfasser über die Meteoritenhypothese beim Laplaceschen
                              									rotierenden Gasball, aus dem die weitere Entwicklung erfolgt, angelangt. Man wolle
                              									darüber das Buch selbst nachlesen.
                           Bemerkenswert ist nun aber vor allem, welche Rolle beim „ewigen Kreislauf des
                                 										Weltalls“
                              									Zehnder dem Aether zuerteilt, den er als brauchbares
                              									Requisit' trotz seiner inneren physikalischen Unstimmigkeiten anerkennt. Er legt dem
                              									Aether die Eigenschaften der ponderablen Materie in verfeinerter Form bei:
                              									Gravitation und Bewegung. Wie die Wärme als Funktion kinetischer Vorgänge hält er
                              									die Elektrizität für die Kinetik der Aetheratome, man könnte auch kurz sagen, für
                              									die Wärme des Aethers. Sobald die Zehndersche Welt im
                              									Augenblick größter Ausdehnung, gleichmäßiger oder doch zentrisch-symmetrischer
                              									Verteilung von Massen- und Aetheratomen im Ruhezustand bei der absoluten Temperatur
                              									Null betrachtet wird, ist also die Elektrizität oder besser das elektrische Feld
                              									Null, die Gravitation ein Maximum. Bei der Zusammenziehung (in dieses Stadium gehört
                              									Bewegung, Wärme, Entstehung der Systeme) wächst das elektrische Feld, die
                              									Gravitationswirkung nimmt ab und wird schließlich zu einem Minimum, während die
                              									elektrischen Kräfte einem Maximum zustreben. Dann jagen die elektrischen Kräfte
                              									Materie und den Aether wieder auseinander, bis das elektrische Feld (und auch die
                              									kinetische Energie) Null ist, und die Gravitation wieder allein besteht. In diesem
                              									Pendelprozeß, bei dem Elektrizität und Gravitation gegeneinander ausgehandelt
                              									werden, sieht der Verfasser den ewigen Kreislauf des Weltalls. Man wird sich mit
                              									vielen Feinheiten, die dieser in dem lesenswerten Buche bis in viele Einzelheiten
                              									geistvoll ausgesponnene Gedanke in sich trägt, gern bekanntmachen, ohne zu
                              									verkennen, daß auch hier die Urfrage nach einem Anfang der Dinge unbeantwortet
                              									blieb.
                           B. Donath.
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                           Kriegsanleihe und Bonifikationen. Die Frage, ob die
                              									Vermittelungsstellen der Kriegsanleihen von der Vergütung, die sie als Entgelt für
                              									ihre Dienste bei der Unterbringung der Anleihen erhalten, einen Teil an ihre
                              									Zeichner weitergeben dürfen, hat bei der letzten Kriegsanleihe zu
                              									Meinungsverschiedenheiten geführt und Verstimmungen hervorgerufen. Es galt bisher
                              									allgemein als zulässig, daß nicht nur an Weitervermittler, sondern auch an große
                              									Vermögensverwaltungen ein Teil der Vergütung weitergegeben werden dürfe. War dies
                              									bei den gewöhnlichen Friedensanleihen unbedenklich, so ist anläßlich der
                              									Kriegsanleihen von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, daß bei einer
                              									derartigen allgemeinen Volksanleihe eine verschiedenartige Behandlung der Zeichner
                              									zu vermeiden sei und es sich nicht rechtfertigen lasse, den großen Zeichnern
                              									günstigere Bedingungen als den kleinen zu gewähren. Die zuständigen Behörden haben
                              									die Berechtigung dieser Gründe anerkennen müssen und beschlossen, bei der
                              									bevorstehenden vierten Kriegsanleihe den Vermittlungsstellen jede Weitergabe der
                              									Vergütung außer an berufsmäßige Vermittler von Effektengeschäften strengstens zu
                              									untersagen. Es wird also kein Zeichner, auch nicht der größte, die vierte
                              									Kriegsanleihe unter dem amtlich festgesetzten und öffentlich bekanntgemachten Kurse
                              									erhalten, eine Anordnung, die ohne jeden Zweifel bei allen billig denkenden
                              									Zeichnern Verständnis und Zustimmung finden wird.