| Titel: | Beschreibung des dem Thomas Dyson, Sensen-Manufacturisten zu Abbey-Dale in der Pfarre Sheffield der Grafschaft York ertheilten Patentes auf eine Verbesserung oder auf Verbesserungen an Hobeleisen und Drehemeisseln. Dd. 11. November 1820. | 
| Fundstelle: | Band 5, Jahrgang 1821, Nr. LV., S. 309 | 
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                        LV.
                        Beschreibung des dem Thomas Dyson, Sensen-Manufacturisten zu Abbey-Dale in der Pfarre Sheffield der Grafschaft York ertheilten Patentes auf eine Verbesserung oder auf Verbesserungen an Hobeleisen und Drehemeisseln. Dd.
                           11. November 1820.
                        Aus dem Repertory of Arts, Manufactures et Agriculture. Juni 1821.
                        Dyson's Verbesserung an Hobeleisen und Drehemeisseln.
                        
                     
                        
                           Ich erklaͤre, daß meine Erfindung in Folgendem deutlich
                              beschrieben ist: sie besteht, in Hinsicht auf die Hobeleisen, aus einem losen
                              Schneideisen (cutter), welches auf folgende Weise
                              verfertigt und gebraucht wird. Man nehme ein Stuͤk duͤnnen
                              Rollstahles, und schneide dasselbe nach der Form eines Hobeleisens, Schneideisen
                              (cut-iron) genannt, und lasse die Hoͤhlung oder
                              den Schliz bis zu dem oberen (naͤmlich dem stumpfen) Ende des Schneideisens
                              hin laufen, versehe die beiden Eisen- oder Stahlplatten mit einer Schraube
                              nach Art und Weise der jezt gebraͤuchlichen doppelten Hobels eisen (ein
                              rundes Loch fuͤr die Schraube statt eines Schlizes ist alles was man braucht)
                              und bringe zwischen diese Platten obiges Schneideisen: die Schraube wird es darin
                              festhalten. Dieses Schneideisen wird durch die Platten gestelzt und
                              gestaͤrkt, und kann, mittelst des Schlizes, durch bloßes Nachlassen der
                              Schraube eingeschoben und herausgenommen, auch so lang vorgeschoben werden, bis es
                              gaͤnzlich aufgearbeitet ist, wo sodann, wenn es noͤthig wird, ein
                              neues eingesezt werden kann. Dasselbe kann auch bei den gegenwaͤrtig
                              gebraͤuchlichen Doppelhobeln angewendet werden, wenn selbst die Schneideisen
                              aufgearbeitet sind.
                           Was die Drehemeissel betrifft, so ist meine Erfindung und die Art der Anwendung
                              derselben durch die bei den Hobeleisen gegebene Erklaͤrung bereits
                              hinlaͤnglich erlaͤutert: auch diese Drehemeissel bestehen aus einem
                              losen Schneideisen, welches zwischen zwei Eisen- oder Stahlplatten kommt,
                              welche an dem Zangenende zusammengeschweißt und mit einer Schraube, wie bei dem
                              Hobeleisen, befestigt werden.
                           
                        
                           Bemerkungen des Patenttraͤgers.
                           Die großen Vorzuͤge, welche diese doppelten Hobeleisen mit doppelt
                              verfeinerten Gußstahl-Schneideisen vor den uͤbrigen voraus haben,
                              beruͤhr auf einer eigenen Methode des Haͤrtens und
                              Caͤmentirens, wodurch ihrem gewoͤhnlichen Fehler, auszulassen oder an
                              der Schneide sich zu drehen, vorgebeugt wird; uͤberdieß haben sie, da sie so
                              duͤnn sind, kein schleifen noͤthig, indem ein Wezstein hinreicht um
                              die Schneide stets in guter Ordnung zu erhalten.
                           Den Hobeleisen fehlt es meistens an ungleicher Harte, und sie brechen, wenn sie sehr
                              hart sind, oͤfters an der Schneide. Die Patent-Schneideisen sind aber
                              durchaus von gleicher Harte, und taugen zur groͤbsten Arbeit, ohne daß sie an
                              der Schneide braͤchen, oder sich umkehrten. Da ein neues
                              Patent-Schneideisen um beinahe ein Drittel der Kosten des ganzen Artikels
                              eingesezt werden kann, so ergibt sich hieraus eine bedeutende Ersparung fuͤr
                              denjenigen, der davon Gebrauch macht.
                           Der Patent-Traͤger kann mit Zuversicht seine aus Patent-Gußstahl
                              verfertigten Schneideisen empfehlen, da sie besser sind als diejenigen, die nach
                              irgend einer anderen Methode verfertigt werden.