| Titel: | Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen, Gassen und öffentlichen Wegen, um Röhren einzulegen und herauszunehmen, worauf Joh. Williams, Buchhändler am Cornhill, in der City of London, dd. 18. October 1822 ein Patent erhielt. | 
| Fundstelle: | Band 10, Jahrgang 1823, Nr. LVIII., S. 337 | 
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                        LVIII.
                        Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen, Gassen und öffentlichen Wegen,
                           um Röhren einzulegen und herauszunehmen, worauf Joh. Williams, Buchhändler am Cornhill, in der City of London, dd. 18. October 1822 ein Patent erhielt.
                        Aus dem Repertory of Arts, Manufactures and Agriculture. Maͤrz 1823. N. CCL. S. 204.
                        [Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen.]
                        
                     
                        
                           Um das oftmalige Aufbrechen des Pflasters bei dem Einlegen und
                              Ausnehmen der Roͤhren zu vermeiden, lege ich Unterwege von verschiedener
                              Groͤße, Figur, Lage und von verschiedenen Materialien an, und um diese
                              anlegen zu koͤnnen, schlage ich vor, die Erde, uͤber die die Straße
                              hinlaͤuft, in gehoͤriger, d.i. zehn Fuß, Tiefe aufzugraben, und dann
                              eine Lage Ziegelsteine, andere Steine oder Eisen, beinahe horizontal oder vielmehr
                              etwas gewoͤlbt, fuͤnf Fuß breit auf die Sohle dieses Grabens zu legen
                              und Abzuͤge anzubringen, die in die Wasserleitung laufen; ferner zu jeder
                              Seite eine fuͤnf Fuß hohe Mauer aufzufuͤhren, und diese zu
                              uͤberwoͤlben, so daß der dadurch entstehende Gang in der Mitte 7 1/2
                              Fuß hoch wird; in jeder dieser senkrechten Mauern, alle 20 Fuß, 9 Zoll weite
                              Oeffnungen zu lassen, und drei Fuß von der Basis dieser Oeffnungen Roͤhren
                              gegen die Straßen, an deren Enden Gitter-Thuͤren angebracht sind, die man von
                              Innen oͤffnen kann. Aehnliche Oeffnungen muͤssen auch oben an dem
                              Gewoͤlbe, in Entfernungen von 100 Fuß zu 100 Fuß, gelassen werden, um dem
                              Lichte und der Luft Zugang zu gestatten, und 5 Fuß hohe, und 3 Fuß weite
                              Gaͤnge an jeder Seite der Mauer, wo diese Oeffnungen sich befinden,
                              angebracht werden. In diese Unterwege kann man von der Seite durch Thuͤren
                              und Gaͤnge, wo es immer noͤthig ist, aus den Haͤusern und
                              Gebaͤuden in den Straßen und Gassen gelangen, so wie in Keller, die unter den
                              Straßen gelegen sind. Die Hauptroͤhren werden auf eiserne Staͤnder,
                              oder auf irgend eine andere Weise, aufgelegt, und die Abzugs-Roͤhren zum
                              Dienste des Publicums durch die Roͤhren oder Oeffnungen in den Seitenmauern
                              gefuͤhrt. Diese Unterwege koͤnnen auch doppelt, oder parallel neben
                              einander, der eine fuͤr Wasser- der andere fuͤr Gas-Roͤhren,
                              oder in irgend einer erfoderlichen Anzahl gefuͤhrt werden, und zwar mit oder
                              ohne Verbindungs-Thuͤren aus einem in den anderen. Aus diesen Unterwegen und
                              Gaͤngen kann man auch, wenn man will, in die Kanaͤle und
                              Abzuͤge, oder in die Brunnen gelangen, um sie mit Roͤhren auszulegen
                              oder auszubessern, und uͤberhaupt wegen jeder Ursache, wegen welcher man
                              bisher das Pflaster aufreißen mußteWie man auf so etwas Triviales, in jeder besseren Stadt des suͤdlichen
                                    Continentes seit Jahrhunderten allgemein Bekanntes und Gebrauchtes, ein
                                    Patent nehmen kann, laͤßt sich leicht begreifen; wie man es aber
                                    geben kann, dieß ließe sich schwerer erklaͤren, wenn man nicht
                                    wuͤßte, daß die Schreiber, die Patente ertheilen, von allem was
                                    Technologie betrifft, ex officio nichts wissen
                                    duͤrfen. Wir haben dieses Patent bloß als ein Muster der Patente des
                                    lezten Jahres hier mitgetheilt, damit unsere Leser sich an den Patent-Pilzen
                                    erlustigen moͤgen. A. d. Ueb..