| Titel: | Der Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes in Preußen, und dessen Preisaufgaben für 1823 und 1824. | 
| Fundstelle: | Band 10, Jahrgang 1823, Nr. XCI., S. 500 | 
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                        XCI.
                        Der Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes in Preußen, und dessen Preisaufgaben für 1823 und 1824.
                        Preisaufgaben für 1823 und 1824.
                        
                     
                        
                           Von der Gruͤndung dieses musterhaften Vereins und
                              seinem zwekmaͤsigen Statut haben wir im 4.
                                 B. dieses Journals S. 486. Nachricht gegeben, eben so auch die im vorigen
                              Jahre von dieser Gesellschaft ausgesezte 15 Preisaufgaben im 7. B. S. 485. mitgetheilt. Der Termin zur
                              Loͤsung jener Preisaufgaben ist bis Ende Dezember 1823 verlaͤngert
                              worden. Die folgenden neuen Preisaufgaben sind am Ende Dezember 1824 zu
                              loͤsen. Die Bedingungen, welche der Preisbewerber zu erfuͤllen hat,
                              sind in den §§. 27, 28 und 29 des Statuts des Vereins (polytechnisches
                              Journal Bd. 4. S. 493) enthalten.
                           Der Herr Minister fuͤr Handel und Gewerbe hat dem Vereine von Neuem einen
                              ausgezeichneten Beweis seiner besondern Theilnahme an dem gemeinnuͤzigen und
                              wahrhaft patriotischen Wirken desselben gegeben. Sr. Excellenz haben aus den Fonds
                              ihres Ministeriums zu drei der ausgesezten Preise einen Zuschuß von 500 Rthlr. zu
                              einem jeden derselben bewilligt, durch welche außerordentlichen Zulagen zwei Preise
                              auf Ein Tausend, und der dritte auf Sechs Hundert Thaler erhoͤht worden ist. Der Verein fuͤhlt
                              sich bewogen, Sr. Excellenz fuͤr diese Zusicherung oͤffentlich Dank
                              abzustatten.
                           I. „Die goldene
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Ein
                                    Tausend Thaler, fuͤr die Darstellung des Eisendrahts zur
                                 Fabrikation der Wollkrazen, Streichen, in einem Werke des preußischen Staats,
                                 von gleicher Guͤte und zu gleichen Preisen, als der Draht aus l'Aigle in
                                 Frankreich, in den Nummern von 10 bis 28 steigend. Es muͤssen
                                 jaͤhrlich wenigstens 300 Centner dargestellt werden
                                 koͤnnen.“
                              
                           II. „Die goldene
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Ein Tausend Thaler, fuͤr die Darstellung von Leder zur
                                 Streichenfabrikation in einer Gerberei des preußischen Staats, welches dem
                                 Niederlaͤndischen an Guͤte gleich kommt, nicht theurer ist, und
                                 zwar in einem solchen Umfange, daß jaͤhrlich wenigstens 500 Centner
                                 geliefert werden koͤnnen.“
                              
                           III. „Die goldene
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Sechs Hundert Thaler, Demjenigen, welcher ein Verfahren mittheilt, das
                                 preußische Kupfer dergestalt von fremden Bestandtheilen zu reinigen, daß es
                                 einen Metallglanz habe, und moͤglichst lange sowohl im Tiegel
                                  geschmolzen, als in
                                 Stangen ausgegossen, behalte, leicht dehnbar, gut zu schmieden, und zu
                                 Legierungen mit Gold voͤllig brauchbar sey, wovon aber der Centner
                                 hoͤchstens 10 Rthlr. mehr, als das gewoͤhnliche preußische Kupfer,
                                 kosten darf.“
                              
                           IV. „Die goldene
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Zwei Hundert Thaler, fuͤr die Einrichtung einer Fabrik im
                                 preußischen Staate, worin eine zu erfindende Metallkomposition verarbeitet wird,
                                 welche in der Farbe dem 12loͤthigen Silber gleich kommt, gleich diesem zu
                                 Loͤffeln, Leuchtern und andern getriebenen Gegenstaͤnden
                                 verarbeitet werden kann, in den gewoͤhnlichen Speisen
                                 unaufloͤslich ist, keine nachtheiligen Einwirkungen auf die Gesundheit
                                 auszuuͤben vermag, und hoͤchstens ein Sechstheil des Silberwerths kostet.“
                              
                           V. „Die goldene
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Fuͤnf Hundert Thaler, fuͤr die Loͤsung folgender
                                 Preisaufgabe:“
                              
                           
                              „In welchem Abstande, und von welchen Dimensionen, wirken
                                 Gegenstaͤnde dadurch nachtheilig auf Windmuͤhlen, daß sie diesen
                                 Maschinen den Wind entziehen, und unter welchen Verhaͤltnissen kann man
                                 solche als nicht nachtheilig ansehn?“
                              
                           
                              „Der Antwort muͤssen entscheidende Versuche zur
                                 Grundlage dienen, bei welchen zugleich die Wirkungen des Windes, fuͤr
                                 verschiedene Geschwindigkeiten desselben, angegeben sind. Auch sind die
                                 Gegenstaͤnde, welche Wind auffangen, nicht allein in wagerechter
                                 Richtung, sondern auch uͤber und unter dem Horizonte desjenigen
                                 Gegenstandes anzunehmen, welchem der Wind entzogen wird; so wie es auch
                                 noͤthig ist, das Instrument genau zu beschreiben, welches zur Beobachtung
                                 der Geschwindigkeit des Windes diente. Das beobachtete Verfahren, und die Angabe
                                 der verschiedenen Geschwindigkeiten des Windes in preuß. Fußmaaße, mit
                                 Beruͤcksichtigung der Wirkung des Windes in preuß. Pfunden
                                 ausgedruͤkt, wuͤrde umstaͤndlich auseinander zu sezen
                                 seyn.“
                              
                           VI. „Die goldene
                                    Denzmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Zwei Hundert Thaler, fuͤr die Mittheilung eines Pyrometers oder
                                 Pyroskops zur Messung der Waͤrmegrade von der Temperatur des siedenden
                                 Wassers, oder doch von der schwachen, Rothgluͤhhize an, bis zur
                                 hoͤchsten Stufe des Porcellanfeuers anwendbar, welches in seinen
                                 Gradabstufungen wenigstens die halbe Genauigkeit des Queksilber-Thermometers
                                 erreicht.“
                              
                           
                              „Es muß wenig zerbrechlich, und nicht kostbar seyn,
                                 sogleich ohne erst abgekuͤhlt zu werden, durch den Anblik die
                                 Gradbestimmung ergeben, in seiner Anwendung einfach, und von jedem
                                 gewoͤhnlichen Arbeitsmanne zu handhaben seyn; endlich bei jedem Ziegel-,
                                 Toͤpfer-, Steingut- und Porzellanofen, ohne weitere
                                 veraͤndernde Vorrichtung desselben, sich anbringen lassen.“
                              
                           VII. „Die goldene
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, fuͤr die Darstellung und
                                 vollstaͤndige Mittheilung des Verfahrens, das Glas feurig weinroth zu
                                 faͤrben, und außer der goldenen Denkmuͤnze noch Ein Hundert und Funfzig Thaler, fuͤr die
                                 Darstellung eines tiefen reinen Scharlachroths, mit Vermeidung des orangen und
                                 gelblichen Scheins, verbunden mit der Mittheilung des Verfahrens.“
                              
                           
                              „Das Scharlachroth muß dem an den Fenstern im
                                 noͤrdlichen Seitenschiff des Koͤln Domes, oder an den Gewandern
                                 der Stifter eines Fensters in der Lorenzer Kirche zu Nuͤrnberg, von
                                 Volkamer, oder an den Gewaͤndern eines Johannes, und von Donatoren gleich
                                 seyn, die sich im Besize des Geh. Ober-Finanzraths Beuth in Berlin befinden.“
                              
                           
                              „Beide Farben muͤssen, wie bei den alten
                                 Glasmalereien, einen feinen Ueberzug auf der Scheibe bilden, und eben so fest
                                 damit verbunden seyn, auch das Einbrennen einer leichtfluͤssigen
                                 Schattenfritte gestatten, ohne der Farbe Eintrag zu thun. Endlich muͤssen
                                 Scheiben dieses rothen Glases, wenigstens einen Quadratfuß groß, ganz
                                 gleichmaͤßig gefaͤrbt geliefert werden.“
                              
                           VIII. „Die goldene
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Ein Hundert Thaler, fuͤr die Darstellung und Mittheilung des
                                 Verfahrens zur Fertigung einer blauen Farbe, welche an Schoͤnheit, Kraft
                                 und Fuͤlle den Ultramarin, besonders in der Oelmalerei, ersezen kann, und
                                 weniger kostet.“
                              
                           IX. „Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth,
                                 fuͤr die Mittheilung eines Verfahrens, die rothen Farben, welche bisher
                                 nur allein durch die fremden Farbehoͤlzer dargestellt werden konnten,
                                 durch inlaͤndische Vegetabilien zu ersezen, aus welchen dieselben eben so
                                 schoͤn und wohlfeil, als bei dem Preise jener Hoͤlzer im Jahre
                                 1823, dargestellt werden koͤnnen.“
                              
                           X. „Die silberne
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, und außerdem Ein Hundert Thaler, fuͤr die Darstellung von gebrannten
                                 Dachziegeln, aus Materialien, die sich in der Naͤhe von Berlin in
                                 hinreichender Menge finden, die nur zwei Linien dik,
                                 auf der aͤußeren Flaͤche glasirt, beim Verkaufe in Berlin nicht
                                 theurer, als gewoͤhnliche Dachziegel, und auch nicht zerbrechlicher sind,
                                 als diese, endlich aber auch durch die Art, sie einzudeken, nicht theurer
                                 werden. Die Mittheilung des Verfahrens ist Erfoderniß, wenn eine Anlage zur
                                 Fertigung derselben im Großen nicht Statt findet.“
                              
                           XI. „Die silberne
                                    Denkmuͤnze, oder deren Werth, fuͤr die Verfertigung einer
                                 dunkelschwarzen Tinte, die so in das Papier eindringt, daß sie sich nicht
                                 auswaschen laͤßt, fluͤssig und so dauerhaft ist, daß die damit
                                 dargestellten Schriftzuͤge weder durch Saͤuren und Alkalien weggeschafft
                                 werden koͤnnen, noch durch Luft oder Licht verbleichen, und die nicht
                                 theurer ist, als die gewoͤhnliche schwarze Tinte.“
                              
                           Die Programme sind im Januar- und Februarheft 1823. der Verhandlungen des Vereins zur
                              Befoͤrderung des Gewerb-Fleißes in Preußen auf S. 17–23. noch
                              ausfuͤhrlicher beschrieben.
                           Die Zahl der ordentlichen in Berlin wohnenden Vereins-Mitglieder betraͤgt jezt
                              221, die der in den Provinzen 237, und an auswaͤrtigen Ehrenmitgliedern 3.
                              Der am Jahresschluß 1822 uͤbrig gebliebene Fond betrug Rthlr. 4886, 1 gr. 6
                              Pf. Auch enthaͤlt das angef. Heft der Verhandlungen eine Uebersicht seiner
                              bisherigen Leistungen, die allerdings dem großen Zweke einer solchen
                              gemeinnuͤzigen Anstalt entsprechen. Die Verwaltungs-Abtheilungen bestehen
                              aber auch aus Maͤnnern, denen es wahrhaft um Gemeinnuͤzigkeit,
                              keineswegs darum zu thun ist, blos in gedrukten Berichten als Theilnehmer derselben
                              zu glaͤnzen, und wenn es sich um Gemeinwohl bei den Versammlungen handelt,
                              alles, was nicht von ihnen ausgeht, oder wo ihre Verstandes-Kraͤfte nicht
                              ausreichen, solches durch die leidenschaftlichste Oppositionen zu hintertreiben
                              suchen. Daß dieser Verein aber auch bei der allerhoͤchsten Stelle
                              wuͤrdevoll dasteht, davon gab der §. 5. der Kabinetsordre vom 7. July
                              v. J. uͤber die Industrie-Ausstellung den sprechendsten Beweis, welchen wir
                              deßhalb hier abdruken lassen.
                           
                              „Es findet eine Preisvertheilung fuͤr die
                                 ausgezeichnetsten Fabrikate, in goldenen, silbernen und ehernen
                                 Denkmuͤnzen bestehend, statt; auch beauftrage Ich Sie, Mir
                                 demnaͤchst diejenigen Gewerbtreibenden zu hoͤheren Auszeichnungen
                                 namhaft zu machen, welche durch wesentliche Verbesserungen in der Fabrikation
                                 und ausgezeichneten Betrieb ihres Gewerbes, einen bedeutenden Einfluß auf das
                                 Wohl der Provinz und den Absaz an Fabrikaten geuͤbt haben.“
                              
                           Sr. Majestaͤt der Koͤnig von Preußen geruhten, ungeachtet Ihrer nahen
                              Abreise nach Italien, die Ausstellung vorher mehrmals, so wie die uͤbrigen
                              neugetroffenen Einrichtungen, Schule, Werkstaͤtten, Laboratorien zu besuchen,
                              und waͤhlten an ausgezeichneten Fabrikaten, Klingen von P. Knecht in Solingen, Gewehre von Sturm in Suhl, Kattune von Dannenberger in
                              Berlin, Sammetdruk von Goldschmidt und Burckardt aus, und bezeugten dem Damastfabrikanten Tob.
                              Widemann uͤber seine Arbeiten Ihr besonderes
                              Wohlgefallen durch ein Koͤnigl. Handschreiben. Das ganze Koͤnigl. Haus
                              nahm die Fortschritte des preußischen Gewerbfleißes mit gleicher Theilnahme auf.
                              Außerdem fanden auch die Modellwerkstatt, die Laboratorien, die Zeichenklassen des
                              Gewerbeinstituts zahlreiche und theilnehmende Besichtiger.
                           
                           Der Staat trug die Kosten der Ausstellung. Die Einnahme von einem unbedeutenden
                              Eintrittsgelde und aus dem Verkauf derber Waarenverzeichnisse ist ganz und ungetheilt dazu verwendet worden,
                              Zoͤglinge aus denjenigen Regierungsbezirken, welche an der Preisvertheilung
                              besonders Theil genommen haben, im Gewerbeinstitute zu unterhalten. Nach der
                              oͤffentlich daruͤber gelegten Rechnung hat die Einnahme betragen 1791
                              Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.; sie ist auf die runde Summe von 1800 Rthlr. erhoͤht
                              worden. Davon sind bewilligt: 600 Rthlr. zu Stipendien fuͤr fleißige
                              Schuͤler aus Berlin, 600 Rthlr. desgleichen fuͤr den Aachner
                              Regierungsbezirk; fuͤr den Duͤsseldorfer, Potsdamer und Liegnizer
                              Regierungsbezirk, fuͤr jeden zu gleichem Zwek, 200 Rthlr.
                           In Folge der Bestimmung zu 5) der oben angefuͤhrten Kabinetsorder haben des
                              Koͤnigs Majestaͤt bei dem Ordensfeste,
                              am 18. Januar 1823, in Folge der Ausstellung, das allgemeine Ehrenzeichen erster
                              Klasse bewilligt: Hrn. John Cockerill, Fabrikunternehmer
                              in Berlin; Hrn. A. v. Scheibler, Mitunternehmer der Tuchfabrik des Hauses Kuͤtemeyer in Eupen; Hrn. Lenzmann, Mitunternehmer der Tuchfabrik unter der Firma: v. Scheibler und Lenzmann in
                              Montjoie; Hrn. Karl Gropius, Mitunternehmer der Gabainischen Seidenfabrik in Berlin; Hrn. Dannenberger, Besizer einer Kattunfabrik in Berlin; Hrn.
                              Strobwasser, Besizer einer Lakirfabrik in Berlin.
                              – Ferner haben Sr. Majestaͤt der
                                 Koͤnig dem Besizer einer chemischen Fabrik in Oranienburg, Hrn. Dr. Hempel, den Titel eines Komerzienraths zu verleihen
                              geruht.
                           Der umfassende Bericht dieser ersten Industrieausstellung in Preußen findet sich in
                              dem angefuͤhrten Hefte der Verhandlungen dieses Vereins. D.