| Titel: | Neues Bruchband für Darmbrüche aller Art, worauf Owen Griffith, Gentleman zu Tryfan in Carnarvonshire, sich am 18. October 1821 ein Patent geben ließ. | 
| Fundstelle: | Band 11, Jahrgang 1823, Nr. XXIII., S. 176 | 
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                        XXIII.
                        Neues Bruchband für Darmbrüche aller Art, worauf
                           Owen Griffith,
                           Gentleman zu Tryfan in Carnarvonshire, sich am 18. October
                              1821 ein Patent geben ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts et Sciences.
                              Maͤrz 1823. S. 130.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              IV.
                           Fig. 24 und 25.
                        Griffith's neues Bruchband für Darmbrüche.
                        
                     
                        
                           Das hier vorgeschlagene Bruchband ist aus einer
                              Stahl-Feder, die den ganzen Leib umfaßt, und vorne, wo die Baͤuschlein
                              (Pelotten) angebracht sind, zusammengehaͤkelt oder auf irgend eine Art
                              befestigt wird. Diese Feder haͤlt durch ihre Federkraft den Bruch
                              zuruͤk, und sizt, da sie an den Seiten aufgebogen ist, uͤber den
                              Huͤften fest, so daß sie auf keine Weise durch irgend eine
                              gewoͤhnliche Bewegung los oder in Unordnung gebracht werden kann. Das
                              Bruchband kann einfach oder doppelt seyn, und laͤßt sich auf jede Art von
                              Bruch anwenden. Die Hinteren Baͤuschlein, die entweder angeschmiedet oder
                              angeschraubt werden koͤnnen, ersparen den so laͤstigen Mittelriemen.
                              Zur leichteren Verfertigung dieser Federn hat Hr. Griffith einen eigenen eisernen Blok von der dem Bruchbande zu gebenden
                              Form, um welchen der gehizte Stahl, der an einem Ende desselben befestigt wird, gehaͤmmert
                              wird. Er nimmt als seine Erfindung und als Patent-Recht die Kruͤmmung
                              in Anspruch, die er dem Bruchbande gibt; das ganze Umfassen des Leibes mit einer
                              Stahlfeder; und die Befestigung desselben; die hinteren Baͤuschlein, und
                              endlich den Formblok, auf welchem die Feder geschmiedet wird, und ihre
                              Kruͤmmung erhaͤlt.
                           
                        
                     
                  
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