| Titel: | Verbesserungen an Regenbädern, worauf Wilh. Feetham, Eisenrost-Macher und Eisenmeubel-Händler am Ludgate Hill in der City of London sich dd. 13. Juni 1822 ein Patent geben ließ. | 
| Fundstelle: | Band 12, Jahrgang 1823, Nr. VII., S. 39 | 
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                        VII.
                        Verbesserungen an Regenbädern, worauf Wilh. Feetham,
                           								Eisenrost-Macher und Eisenmeubel-Händler am Ludgate Hill in der City of
                           									London sich dd. 13. Juni 1822 ein Patent geben ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts and Sciences. Junius
                              									1823. S. 284.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									III.
                        Feetham's Verbesserungen an Regenbädern.
                        
                     
                        
                           Durch diese Verbesserung soll der Kranke, der eines Regenbades
                              									bedarf, den Zufluß des Wassers reguliren, und dadurch den Regen nach
                              									Umstaͤnden und Belieben sanfter machen koͤnnen. Dieser Zwek wird durch
                              									zwei Vorrichtungen erreicht: 1tens durch einen stellbaren Hemmer, der so
                              									vorgerichtet werden kann, daß er den Hahn hindert sich uͤber eine gewisse
                              									Entfernung aufzudrehen, damit man also die Oeffnung des Wasserweges auf jede
                              									erfoderliche Entladung beschraͤnken kann; 2tens durch eine Abtheilung der
                              									durchloͤcherten Buͤchse oder des Siebes in mehrere Kammern mittelst
                              									zweier oder mehrerer kreisfoͤrmigen concentrischen Abtheilungen, wodurch
                              									bestimmte Quantitaͤten Wassers die aus der oben angebrachten Cisterne
                              									ausgelassen werden, nothwendig auf bestimmte Theile der Oberflaͤche des
                              									Siebes beschrankt werden.
                           Fig. 11. ist
                              									ein Durchschnitt des Apparates. aa ist die, auf
                              									gewoͤhnliche Weise uͤber dem Siebe aufgehaͤngte, Wassers
                              									Cisterne, unter welchem der Patient sieht, um den Regen auf sich fallen zu lassen,
                              										b, ist der Hahn zum Ablassen des Wassers. c, der Rost oder das Sieb, wodurch das Wasser in Form
                              									eines Regens faͤllt.
                           Fig. 12. zeigt
                              									die Vorrichtung, wodurch die Oeffnung des Durchzuges des Wassers regulirt wird, d, ist eine Platte, und der Hahn, der in der vorigen
                              									Figur dargestellt ist, abgenommen, e, ist ein an dem
                              									Zapfen des Hahnes B, angebrachter Hebel mit zwei Ohren,
                              									an welchen die Strike angebracht sind, um die Oeffnung, durch welche das Wasser
                              									abstießt, zu erweitern oder zu schließen.
                           
                           Bei f sind zwei kleine in der Platte d befestigte Zapfen, und ein Stellstift g, der frei von einem Buͤgel herabhaͤngt;
                              									dieser Stift muß an den ersten oder zweiten Zapfen angelegt werden, je nachdem man
                              									viel oder wenig Wasser zufließen lassen will. Ein kleiner Knopf h vorwaͤrts von dem Hebel e, und in der gekruͤmmten Oeffnung wirkend, schlaͤgt gegen
                              									den Stift g, und beschraͤnkt dadurch die Wirkung
                              									des Hahnes und folglich auch den Durchgang des Wassers. Wenn jedoch der volle Strom
                              									aus der Cisterne noͤthig waͤre, dann muß der Stift g entfernt, und dann kann der Hahn in seinem ganzen
                              									Umfange gedreht, und das Wasser durch den freien Durchgang entladen werden.
                           Das Wasser, das in der Roͤhre niedersteigt, faͤllt in das
                              									kegelfoͤrmige Sieb i, aus welchem es durch die
                              									Loͤcher auf den Rost kk fließt, und
                              									daselbst in Form eines Regens durchfaͤllt. Wenn bedeutend viel Wasser aus dem
                              									Hahne zufließt, so fließt es uͤber die Scheidewand in die naͤchste
                              									Kammer 11, und bedekt hierdurch eine noch groͤßere Flache des Rostes, und
                              									wenn noch wehr Masser zustroͤmt, so laͤuft dieses auch uͤber
                              									die aͤußere Scheidewand, und bringt hierdurch den Regen zur hoͤchsten
                              									Staͤrke, die ein solches Bad nur immer gewaͤhren kann.
                           Ein Stuͤk Holz, welches rinnenfoͤrmig ausgehoͤhlt ist, wird in
                              									geneigter Lage an dem Boden der Thuͤre des Cabinettes angebracht, um das
                              									Wasser, welches an diese anschlagt, in das Auffang-Gefaͤß am Boden zu leiten,
                              									und auf diese Weise zu hindern, daß der Boden des Zimmers nicht naß wird, wenn man
                              									die Thuͤre des Bades oͤffnet. Am Boden befindet sich noch ein
                              									kegelfoͤrmiger Zapfen, durch welchen das Wasser in irgend ein schikliches
                              									Auffangs-Gefaͤß abfließen kann.
                           Der Patenttraͤger nimmt bloß die Regulirung der aus dem Hahne ausfließenden
                              									Wassermenge, und die Methode den Regen nach Belieben von einem Mittelpunkte aus zu
                              									erweitern, oder zusammenzuziehen, als sein Patentrecht in Anspruch.
                           
                        
                     
                  
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