| Titel: | Maschine oder Instrument zum Umbrechen und Zurichten der Weidengründe zu Feldern, wodurch diese Arbeit wohlfeiler und schneller als durch das gegenwärtige Pflügen geschehen kann; auch zur Erneuung oder Besamung der Wiesen, ohne daß man dabei die ganze Oberfläche derselben aufreissen dürfte; worauf die HH. Wilh. Thomas, Kaufmann zu Sidney, Cornwall, und Jos. Lobb, Pächter ebendaselbst, sich am 1. Mai 1821 ein Patent geben ließen. | 
| Fundstelle: | Band 12, Jahrgang 1823, Nr. XVIII., S. 65 | 
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                        XVIII.
                        Maschine oder Instrument zum Umbrechen und
                           								Zurichten der Weidengründe zu Feldern, wodurch diese Arbeit wohlfeiler und schneller als
                           								durch das gegenwärtige Pflügen geschehen kann; auch zur Erneuung oder Besamung der
                           								Wiesen, ohne daß man dabei die ganze Oberfläche derselben aufreissen dürfte; worauf die
                           								HH. Wilh. Thomas, Kaufmann
                           								zu Sidney, Cornwall, und Jos.
                              									Lobb, Pächter ebendaselbst, sich am 1. Mai
                              								1821 ein Patent geben ließen.
                        Aus dem Repertory of Arts,
                                 									Manufactures et Agriculture. August 1823. S. 138.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									I.
                        HH. Thomas Maschine zum Umbrechen der Weidengründe.
                        
                     
                        
                           Diese Maschine, die die oben angefuͤhrten Eigenschaften
                              									besizt, besteht aus einem walzenfoͤrmigen Messer, oder aus mehreren
                              									schneidenden Raͤdern auf einer und derselben Achse, welche an einem
                              									zweiraͤderigen Karren (Fig. 22, 23, Tab. I). angebracht
                              									sind. Sie ist sowohl ihrer Form als ihrem Baue nach und in Hinsicht auf ihre
                              									Verbindung mit dem Karren mancher Abaͤnderungen faͤhig. Die
                              									Patenttraͤger nennen sie Schroͤpfer oder
                              										Haker (scarifier or hash)
                              									indem sie die Oberflaͤche eines Grasbodens in verlangter Tiefe und beliebiger
                              									Entfernung zerschneidet, wodurch die alten GraswurzelnQueken ausgenommen. A. d. Ueb. ohne alles Pfluͤgen kraͤftig zerstoͤrt werden, und der
                              									Paͤchter im Stande ist, das Land vor dem Umbrechen zu einem Weizen- oder
                              									Ruͤben- (turnips) Aker noch laͤnger als
                              									Wiese zu benuͤzen.
                           In Fig. 22 und
                              										23 ist
                              										A die Achse der Raͤder des Karrens, an
                              									welcher ein paar Stangen zur Aufnahme des Pferdes angebracht sind. An der Achse sind
                              									zwei senkrechte Traͤger, BB, befestigt,
                              									welche die Achse oder Spindel DD halten, auf
                              									welcher die schneidenden Raͤder, CCC, sich
                              									befinden. Die Traͤger, BB, lassen sich in
                              									Hinsicht auf Hoͤhe, mittelst Schraubennieten stellen, so daß, je nachdem man
                              									ein Gewicht auf die Achse A legt, die schneidenden
                              									Raͤder in jede beliebige Tiefe eindringen koͤnnen. Diese schneidenden
                              									Raͤder C muͤssen aus Metall seyn, oder aus
                              									irgend einem anderen harten und tauglichen Koͤrper; wahrscheinlich wird man
                              									aber solche Raͤder aus Gußeisen und an den Kanten scharf geschliffen in den
                              									meisten Faͤllen allen anderen vorzuziehen finden. Sie haben in der Mitte ein
                              									Loch, wie Fig.
                                 										24 zeigt, und Schultern, wie sie Fig. 25 darstellt. Wenn
                              									diese Messer so gebaut sind, so darf man nur eine oder mehrere Laͤufer (washers) von beliebiger Dike zwischen diesen
                              									Raͤdern anbringen, um sie in irgend eine beliebige Entfernung von einander zu
                              									bringen, und also den Grund so fein zu zerschneiden, als man will. Die
                              									Patenttraͤger ziehen daher einzelne und getrennte schneidende Raͤder
                              									vor, obschon sie auch schneidende Cylinder als ihre Erfindung in Anspruch nehmen,
                              									Sie beschraͤnken sich aber darauf nicht, sondern nehmen auch andere
                              									schneidende Werkzeuge von anderer Form, z.B. wie in Fig. 26, 27, 28 in Anspruch, wenn sie
                              									auf aͤhnliche Weise zu aͤhnlichem Zweke verwendet werden. Sie wollen
                              									auch diesen ihren Apparat unter bestimmten Umstaͤnden an gewoͤhnlichen
                              									Paͤchter-Karren anbringen, und uͤberhaupt an Raͤderfuhrwerken;
                              									auch an solchen, die mit der Brust geschoben werden. Wenn man mit dieser Maschine
                              									Wiesen erneuen will, so muß man uͤber den Messern einen Behaͤlter mit
                              									Gras-Samen anbringen, und dieser muß an dem Boden mit kleinen Loͤchern
                              									versehen seyn, so daß jedes Loch genau uͤber, jedem Messer zu stehen kommt,
                              									und der Saame unmittelbar in die Furche faͤllt, die das Messer geschnitten
                              									hat. Hinter den Messern muß eine Walze nachgehen, die an demselben Karren befestigt
                              									seyn kann.
                           
                        
                     
                  
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