| Titel: | Verbesserung an den messingenen oder überhaupt metallenen Rollen-Hälter, worauf Thom. Horne, d. jüngere, Messinggießer in Belmont Row, Birmingham, Warwickshire, am 9ten December 1823 sich ein Patent geben ließ. | 
| Fundstelle: | Band 15, Jahrgang 1824, Nr. LXXXVIII., S. 393 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        LXXXVIII.
                        Verbesserung an den messingenen oder überhaupt
                           metallenen Rollen-Hälter, worauf Thom. Horne, d. jüngere, Messinggießer in Belmont Row,
                           Birmingham, Warwickshire, am 9ten December 1823 sich ein Patent geben ließ.
                        [Verbesserung an den messingenen oder überhaupt metallenen
                           Rollen-Hälter.]
                        
                     
                        
                           Bekanntlich laͤuft uͤber die Rollen an den
                              sogenannten Rouleaux eine Schnur, welche dieselben aufzieht, und da die Schnur
                              haͤufig schlaff wird, so ist es nothwendig, die Rolle in ihrem Haͤlter
                              herabzuschieben, um die Schnur zu spannen. Hierzu sollen nun die
                              Rollenhaͤlter auf folgende Weise aus Messingblech oder irgend einem anderen
                              Metalle verfertigt, und mit den gehoͤrigen Einzaͤhnungen mittelst sich
                              drehender Praͤgstoͤke versehen werden.
                           Man laͤßt Metallbloͤke durch Walzen laufen, und zu einem Bleche von
                              ungefaͤhr 1/8 Zoll Dike streken. Diese Platten laͤßt man zwischen sich
                              drehenden Praͤgestoͤken durchlaufen, wovon der obere am Umfange glatt
                              und eben, der untere mit einer gezaͤhnten Furche versehen ist, oder
                              umgekehrt. Auf diese Weise erhaͤlt die Platte des Rollenhaͤlters alle
                              noͤthigen Einschnitte oder Zaͤhne an ihrer vorderen Flaͤche,
                              waͤhrend die Ruͤkseite vollkommen glatt und eben bleibt. Die weitere
                              nothwendige Verzierung der Platte kann derselben mittelst einer Schneids presse, und
                              die Kanten koͤnnen auf einer gewoͤhnlichen Doke mittelst der
                              gehoͤrigen Werkzeuge, oder auf die gewoͤhnliche Weise zugedreht
                              werden.
                           Die Einzaͤhnungen koͤnnen auch mittelst eines Schlag-Apparates
                              verfertigt werden, was aber nicht so vortheilhaft zu seyn scheint. Beides nimmt der
                              Patent-Traͤger, insofern die Ruͤkseite glatt und eben, und nicht
                              gegossen ist, als sein Patent-Recht in Anspruch.