| Titel: | Verbesserungen in der Form oder in dem Baue der Nägel, deren man sich zum Beschlagen der Schiffe mit Kupfer oder mit anderem Metalle, und auch zu anderen Zweken bedient, und worauf Georg Minshaw Glascott, Meßing-Gießer in Great Garden-street, White-Chapel, Middlesex, und Tobias Mitchell, Gentlemann, Upper-Thomesstreet, City of London, sich am 9. December 1823 ein Patent geben ließen. | 
| Fundstelle: | Band 16, Jahrgang 1825, Nr. X., S. 33 | 
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                        X.
                        Verbesserungen in der Form oder in dem Baue der
                           Nägel, deren man sich zum Beschlagen der Schiffe mit Kupfer oder mit anderem Metalle,
                           und auch zu anderen Zweken bedient, und worauf Georg Minshaw Glascott, Meßing-Gießer in Great
                           Garden-street, White-Chapel, Middlesex, und Tobias Mitchell, Gentlemann,
                           Upper-Thomesstreet, City of London, sich
                           am 9. December 1823 ein Patent geben
                           ließen.
                        Mitchell Verbesserungen in der Form oder in dem Baue der
                           Nägel.
                        
                     
                        
                           Die Patent-Traͤger haben bemerkt, daß, wenn die
                              Kupfer-Bekleidung an das Holzwerk der Schiffe mittelst Naͤgeln mit flachen
                              Koͤpfen angenagelt wurde, die an ihrer Unterseite convex sind (so wie jene
                              Naͤgel, die man in vertiefte Loͤcher eintreibt) das Seewasser zwischen die
                              Naͤgel und das Kupfer eindrang, daselbst Kochsalzsaͤure absezte, und
                              dadurch, zu großem Verderben der Bekleidung und zur Gefahr der Schiffenden, einen
                              bedeutenden Grad von Zerstoͤrung erzeugte. Um diesen Nachtheil zu vermeiden,
                              schlagen sie vor, die Naͤgel zu diesem Zweke entweder unten am Kopfe
                              vollkommen flach und oben zugerundet, oder unten concav und oben convex zu machen,
                              und glauben, daß durch diese Form die Unterseite des Kopfes des Nagels fest an der
                              Bekleidung anliegen, und das Eindringen des Seewassers hindern wirdSelbst der Herausgeber des London Journals, in
                                    dessen N. 44. S. 71 sich diese
                                    Patent-Erklaͤrung befindet, ist uͤber dasselbe
                                    entruͤstet, und sagt: „Es ist nicht so leicht einzusehen,
                                       was die Patent-Traͤger. mit diesem Patente wollen. Die Form der
                                       Naͤgel; die sie vorschlagen, ist seit undenklichen Zeiten
                                       bekannt; koͤnnen sie die Anwendung dieser Naͤgel in einem
                                       besonderen Zweige der Kuͤnste (selbst unter der Voraussezung, daß
                                       sie nie in demselben angewendet worden waͤren) als ihr
                                       ausschließliches Recht in Anspruch nehmen, waͤhrend man seit
                                       Jahrhunderten diese Naͤgel in allen anderen Zweigen der
                                       Kuͤnste allgemein angewendet hat?“ – Es ist
                                    aber, Kraft dieses Patentes, nun einmahl so, daß, wer es fortan wagen wird,
                                    sein Schiff mit plattkoͤpfigen Naͤgeln zu beschlagen, in die
                                    schwere Strafe des Eingriffes in die Patent-Rechte verfaͤllt! Als das
                                    Patent-Wesen in England aufkam, erschien, nebst vielen anderen Flugschriften
                                    gegen dieses crimen laesae humanitatis, unter
                                    der Aufschrift: die Kunst auf Kosten Anderer
                                       uͤber Nacht ein Millionaͤr zu werden, ein
                                    Buͤchelchen, in welchem das Patent-Wesen ad
                                       absurdum reducirt wurde. Unter den vielen Vorschlaͤgen,
                                    worauf man sich ein Patent muͤsse geben lassen, um uͤber Nacht
                                    ein Millionaͤr zu werten, war unter anderen in diesem
                                    Buͤchelchen auch dieser, sich ein Patent, auf
                                       eine eigene Weise Tabak zu schnupfen, geben zu lassen. Diese eigene
                                    Weise bestand darin, daß der Patent-Traͤger als sein Patent-Recht und
                                    Privilegium exclusivum in Anspruch nahm, den
                                    Tabak immer zuerst in das linke Nasenloch zu steken, und nicht in das
                                    rechte; so daß er also alle diejenigen, die mit ihrer Prise zuerst in das
                                    linke Nasenloch fahren, als „Eingreiser in sein Patent
                                       Recht“ vor Gericht belangen, zur beliebigen Straf-Summe,
                                    verhalten, und dadurch in der kuͤrzesten Zeit ein reicher Mann werden
                                    konnte..