| Titel: | Verbesserung an Gewehr-, Pistolen- und andern Schieß-Gewehr-Schlössern, worauf Jak. Cook, Gewehr-Fabrikant zu Birmingham, Warwickshire, am 20. Mai 1824. sich ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 17, Jahrgang 1825, Nr. LXII., S. 294 | 
| Download: | XML | 
                     
                        LXII.
                        Verbesserung an Gewehr-, Pistolen-
                           und andern Schieß-Gewehr-Schlössern, worauf Jak. Cook, Gewehr-Fabrikant zu
                           Birmingham, Warwickshire, am 20. Mai 1824. sich ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts Mai. 1825. S.
                              297.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              VII.
                        Cook's, Verbesserung an Gewehr-, Pistolen- und andern
                           Schießgewehr-Schlössern.
                        
                     
                        
                           Der Patent-Traͤger will die
                              Gewehr-Schloͤsser uͤberhaupt einfacher, als die bisherigen,
                              machen. Statt der gewoͤhnlichen Hauptfeder in Gestalt eines Hebels
                              schlaͤgt der Patent-Traͤger vor, mittelst einer
                              Spiral-Feder den Hammer in gerader Linie vorwaͤrts treiben zu lassen,
                              so daß alle Theile eines Gewehr-Schloßes in einem Cylinder innerhalb des
                              Knopfes eines Spazierstokes enthalten seyn koͤnnen. Diese Verbesserung ist
                              vorzuͤglich fuͤr Schlag-Flinten geeignet, indessen kann sie
                              auch an den gewoͤhnlichen Feuerstein-Schloͤssern angebracht
                              werden.
                           Fig. 22. ist
                              ein Durchschnitt des verbesserten Schlosses an einem Spazier-Stoke
                              angebracht. a, ist der Lauf, an dessen Ende der
                              Zuͤndgang, b, nach dem Grundsaze des
                              Patent-Zuͤndganges (patent-breach)
                              angebracht ist. c, ist das Zuͤndloch zur Aufnahme
                              der kupfernen Kappe oder irgend einer Detonations-Vorrichtung. d, ist das Ende des Hammers, welcher, durch das Ablassen
                              der Spiral-Feder, e, die um die Hammerstange
                              gewunden ist, vorwaͤrts getrieben wird. Diese Stange schiebt sich in einer
                              vierekigen Oeffnung in dem walzenfoͤrmigen Stuͤke, f, und an dem Ende derselben ist der Zaum, g, an dessen Ende ein Knopf oder ein Kreuz angebracht
                              ist. Dieser Knopf laͤuft in eine Hoͤhlung in dem Griffe aus Horn, h, welcher mittelst des Angels, i, damit verbunden ist.
                           Das Gewehr wird auf die gewoͤhnliche Weise geladen, nur daß statt des
                              Ladstokes ein messingener Propf, den der Jaͤger im Sake traͤgt, zum
                              Niederdruͤken des Papieres auf die Ladung gebraucht wird. Um
                              aufzuschuͤtten, schraubt man den Stok bei dem Gelenke, b, ab, bringt die kupferne Kappe oder
                              irgend eine andere Detonations-Vorrichtung auf das Zuͤndloch, und
                              schraubt den Lauf wieder an. Wenn man spannen will, hebt man den hakenfoͤrmig
                              gekruͤmmten Griff auf seinen Angel, wodurch mittelst des Knopfes, der in die
                              Hoͤhlung tritt, der sich schiebende Hammer und die Feder
                              zuruͤkgezogen, und mittelst der Sperre (des Brenners, sear) k, die in den Ausschnitt der
                              Hammer-Stange einfaͤllt, in dieser Lage erhalten wird. Nachdem das
                              Gewehr auf diese Weise gespannt wurde, wird der Griff wieder in seine vorige Lage
                              herabgedruͤkt, und kann wie ein gewoͤhnlicher Spazier-Stok
                              gebraucht werden. Wenn man das Gewehr abfeuern will, bringt man dasselbe auf die
                              gewoͤhnliche Weise an die Schulter, zielt nach der Seite des Laufes hin, und
                              wie man den Druͤker mit dem Finger druͤkt, laͤßt die Sperre die
                              Hammer-Stange aus, die Spiralfeder treibt dieselbe mit großer Gewalt
                              vorwaͤrts, und laͤßt den Hammer auf das Zuͤndloch schlagen,
                              wodurch die Detonations-Mischung in Explosion geraͤth, und das Pulver
                              in dem Zuͤndgange entzuͤndet.
                           Da das Schloß und der ganze zum Abfenern noͤthige Mechanismus innerhalb des
                              Durchmessers des Laufes sich befindet, so sieht das ganze Gewehr einem
                              Spazier-Stoke mit einem hakenfoͤrmigen Knopfe gleich. Bei dem
                              groͤßten Regen kann kein Wasser zu dem Zuͤnd-Apparate gelangen,
                              und wenn die kupferne Kappe oder irgend eine andere Detonations-Vorrichtung
                              geoͤffnet wird, so kann nichts von der Knall-Composition wegfliegen.
                              Da die ganze Einrichtung hoͤchst einfach ist, so laͤßt sich nicht
                              erwarten, daß das Schloß jemahls waͤhrend des Gebrauches in Unordnung
                              gerathen kann.
                           Um auch denjenigen, welche gewohnt sind, den Kolben nach der alten Methode an die
                              Schulter anzulegen, Genuͤge zu leisten, hat der Patent-Traͤger
                              den Kolben so eingerichtet, daß man denselben von dem Gewehre abschrauben, und bei
                              sich in der Tasche tragen, dann noͤthigen Falles nach Belieben wieder
                              aufschrauben kann. Er versichert, daß die Laͤufe aus dem besten gewundenen
                              Zain-Eisen (twisted stub iron) verfertigt, und so
                              gut sind, wie jene, fuͤr welche man gewoͤhnlich 20 Guineen bezahlt;
                              daß sie so weit, wie irgend eine andere Flinte tragen; daß sie sicherer sind, als
                              irgend eine andere Art von Flinten, indem sie nur die Haͤlfte Pulver zur
                              Ladung fordern, da die Entzuͤndung desselben in der Mitte des
                              Zuͤndganges geschieht, und alles Pulver auf ein Mahl abgefeuert wird. Und
                              dann hat hier noch der wichtige Vortheil Statt, daß man schießen kann,
                              waͤhrend man nur einen Stok in der Hand zu haben scheint!
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
