| Titel: | Verbesserung an den Glokenzügen, und anderen ähnlichen Vorrichtungen, worauf Heinr. Potter Burt, Eisenhändler zu Borough of Devizes, Wiltshire, am 14. April 1824 sich ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 17, Jahrgang 1825, Nr. XCVI., S. 451 | 
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                        XCVI.
                        Verbesserung an den Glokenzügen, und anderen
                           ähnlichen Vorrichtungen, worauf Heinr.
                              Potter Burt, Eisenhändler zu Borough of Devizes, Wiltshire, am 14. April 1824 sich ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. N. 52. S.
                              235.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              X.
                        Burt's, Verbesserung an den Glokenzügen, und ähnlichen
                           Vorrichtungen.
                        
                     
                        
                           Der Patent-Traͤger bemerkt, daß alle
                              gegenwaͤrtigen Glokenzuͤge sich um eine Achse oder einen Stift drehen,
                              die entweder an einer Platte befestigt, oder in die Mauer oder Taͤfelung des
                              Zimmers eingeschlagen sind, in welchem man sie aufgezogen hat, und daß folglich,
                              wenn einmahl Ausbesserung noͤthig wird, z.B. am Drahte, auch die Abnahme der
                              Platte oder das Ausziehen des Stiftes nothwendig wird, wobei entweder die Tapeten
                              oder die Mahlerei, oder die Taͤfelung leiden. Um diesen, oͤfters
                              bedeutenden Nachtheilen abzuhelfen, hat der Patent-Traͤger folgende
                              Methoden die Zuͤge an ihren Platten anzuheften, und von denselben abzunehmen,
                              vorgeschlagen, durch welche die Tapeten etc. nichts zu befahren haben.
                           Fig. 19.
                              zeigt einen ausgeschnittenen Glokenzug nach der Verbesserung des
                              Patent-Traͤgers. Die Platte, a, kann an
                              ihrer bestimmten Stelle befestigt werden: der Zug aber, welcher sich um eine Achse
                              in den Pfeilern, b, dreht, kann, zugleich mit diesen,
                              aus der Platte weggenommen werden, wenn man die Schrauben der Lippen, cc, wegnimmt, indem sich daselbst kleine Quer-Einschnitte in der
                              Platte, a, befinden, durch welche die Pfeiler des Zuges
                              durchlaufen. Auf diese Weise kann, wo immer Ausbesserung nothwendig ist, der Zug
                              ohne alle Beschaͤdigung der Mauer, Tapeten etc. abgenommen werden.
                           Fig. 20.
                              zeigt einen krahnfoͤrmigen Zug, welcher, statt daß er durch einen in die
                              Mauer eingetriebenen Stift befestigt, oder daß der Stift in die Platte, aaa, eingenietet ist, welche an der Mauer bestigt
                              wird, seinen Schenkel, b, sammt seiner Achse auf einer
                              beweglichen Platte, cc, aufgezogen hat, welche auf
                              die bewegliche Platte, die mit eigenen Einschnitten zur Aufnahme derselben versehen
                              ist, aufgeschraubt, und wieder von derselben abgenommen werden kann, wodurch alles
                              Verderben der Tapeten etc. vermieden wird.
                           Fig. 21. ist
                              ein Glokenzug im Vorhause, der sich um ein Gewinde dreht, welches die
                              Befestigungs-Schraube und die Achse des Zuges zugleich ist. Bei b ist der Draht oder die Ziehstange angebracht, welche,
                              zum Schuze bis zu einer gewissen Entfernung hinab, in eine Roͤhre
                              eingeschlossen ist, die durch Puncte hier angedeutet wird. Fig. 22. ist ein concaver
                              hemisphaͤrischer Glokenzug fuͤr ein Thor, welcher, wenn er einmahl in
                              einen Thuͤrpfosten eingelassen, und an demselben befestigt ist, niemahls
                              wieder bei eintretender Reparatur des Drahtes etc. abgenommen werden darf, indem der
                              Zug mit seinem Stiefel, a, durch Abschraubung und
                              Ausziehung des lezteren aus der Concavitaͤt, in welcher er angeschraubt ist,
                              herausgenommen, und wieder in dieselbe eingeschraubt werden kann.
                           
                        
                     
                  
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