| Titel: | Verbesserung an gewissen Theilen der Maschinen-Stühle zur Verfertigung jener Spizen, die man Bobbin-Net (Spulen-Nez) nennt, und worauf J. Heathcoat, Spizen-Fabrikant zu Tiverton, Devonshire, sich am 9. März 1824 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 18, Jahrgang 1825, Nr. LXIV., S. 343 | 
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                        LXIV.
                        Verbesserung an gewissen Theilen der
                           Maschinen-Stuͤhle zur Verfertigung jener Spizen, die man Bobbin-Net (Spulen-Nez) nennt, und worauf J. Heathcoat, Spizen-Fabrikant zu Tiverton, Devonshire,
                           sich am 9. Maͤrz 1824 ein Patent
                           ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. N. 56–57. S.
                              17.
                        Heathcoat's, Verbesserung an Theilen der
                           Maschinen-Stuͤhle.
                        
                     
                        
                           Diese Verbesserung bezieht sich vorzuͤglich auf jenen Theil des
                              Spizen-Stuhles, den man den Spulen-Schlitten (bobbin
                                 carriage) nennt. Diese Schlitten sind an ihren aͤußeren Kauten
                              verschieden gestaltet, je nachdem diese Kunst-Stuͤhle verschieden gebildet
                              sind. Bei allen ist eine kreisfoͤrmige Spule, die aus zwei duͤnnen
                              Platten, ungefaͤhr von der Groͤße einer (engl.) halben Krone besteht,
                              aber nur ein Viertel der Dike derselben haͤlt, aufgezogen, und dreht sich in
                              einer kreisfoͤrmigen Oeffnung in dem Schlitten, mit der gehoͤrigen
                              Sperrfeder versehen. Diese Spulen-Schlitten sind gewoͤhnlich aus einer
                              Messing- oder Eisen-Platte verfertigt, die so ziemlich in der verlangten Form
                              ausgeschnitten oder gepraͤgt, und dann in der Hand zugerichtet und ausgefeilt
                              wird.
                           
                           Der Patent-Traͤger verfertigt nun diese Spulen-Schlitten auf ein Mahl, und
                              vollkommen, dadurch, daß er sie unter einen Praͤgestaͤmpel bringt, und
                              vollkommen glatt auspraͤgt, nachdem er sie in gehoͤriger Form
                              zuschnitt, statt daß er sie einzeln durch die Hand laufen laͤßt. Auf diese
                              Weise werden die Kanten und uͤbrigen Theile gehoͤrig gepreßt, so daß
                              sie jene Ausschnitte erhalten, welche noͤthig sind, um ihnen das freie Spiel
                              zu gestatten, dessen sie in der Maschine, in welcher sie aufgezogen werden,
                              beduͤrfen.Wie dieß geschieht, hat das London Journal, und
                                    wahrscheinlich auch der Patent-Traͤger, nicht angegeben. A. d.
                                    Ueb.