| Titel: | Verbesserung an Schroten, worauf Joh. Manton, Büchsen-Macher in Hannover-Square, Middlesex, sich am 25. März 1825 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 19, Jahrgang 1826, Nr. XVI., S. 79 | 
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                        XVI.
                        Verbesserung an Schroten, worauf Joh. Manton,
                           Buͤchsen-Macher in Hannover-Square, Middlesex, sich am
                           25. Maͤrz 1825 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus Hrn. Gill's technical Repository. Nov. 1825. S.
                              295. (Auch im Repertory of Patent-Inventions. Decbr. 1825. S.
                              387.)
                        Manton's, Verbesserung an Schroten.
                        
                     
                        
                           Diese Verbesserung ist vorzuͤglich auf Blei-Schrote
                              anwendbar, die man gewoͤhnlich bei Vogel-Flinten zur Jagd braucht, und
                              besteht darin, daß sie an ihrer Oberflaͤche mit Queksilber uͤberzogen
                              werden, wodurch sie eine weiße Farbe bekommen, bequemer zum Gebrauche, reinlicher
                              werden, und das geschossene Wildbret nicht so verderben, als wenn sie auf die
                              gewoͤhnliche Weise zugerichtet sind, auch nicht so sehr an dem Laufe der
                              Vogel-Flinte anhaͤngen. Der Verfasser nimmt die Bekleidung der Schrote mit
                              Queksilber als seine Erfindung, und als sein Patent-Recht in Anspruch. Die Weise,
                              wie er sie mit Queksilber uͤberzieht, ist folgende: er nimmt die Bleischrote,
                              noch ehe sie mit
                              Reißblei glasirt sind, und gibt sie in ein Kugel- oder faßfoͤrmiges
                              Gefaͤß, welches geschlossen werden kann, und am besten aus Eisen ist. Dieses
                              Gefaͤß erhaͤlt auf seiner Achse entweder eine kreisfoͤrmig sich
                              drehende Bewegung, oder wird auf irgend eine schikliche Weise vorwaͤrts und
                              ruͤkwaͤrts bewegt. In dieses Gefaͤß gibt er ungefaͤhr
                              Einen Zentner Bleischrote, und beilaͤufig Ein Pfund Queksilber, und
                              fuͤllt es beinahe voll mit Wasser. Dann ruͤhrt er, oder treibt er
                              Alles schnell so lang um, bis das ganze Queksilber sich gleichfoͤrmig auf der
                              Oberflaͤche der Schrote verbreitet und dieselbe uͤberzogen hat, worauf
                              er sie sorgfaͤltig abwaͤscht. Die Schrote werden dann auf Tuch oder
                              Canevaß ausgebreitet, der in einem Rahmen ausgespannt ist, und mit einem Schwamme
                              oder Tuche gerieben, damit sie schneller troken werden. Sollten die Schrote ihre
                              Silber-Farbe durch laͤngeres Aufbewahren verlieren, so koͤnnen sie
                              dieselbe wieder erhalten, wenn man obige Operation an denselben wiederholt.
                           Hr. Gill sagt in einer Bemerkung: „Wir haben
                                 Muster dieser verbesserten Schrote gesehen, die das denselben oben beigelegte
                                 Lob vollkommen zu bestaͤtigen scheinen, und den hohen Ruhm, den Hr. Manton sich als Buͤchsenmacher erwarb, ohne
                                 Zweifel noch mehr erhoͤhen.
                              
                           Der Uebersezer findet sich gedrungen, eine zweite Anmerkung zu diesem Patente
                              beizuschreiben, und zu erklaͤren, daß diese Verbesserung nichts anderes, als
                              eine Vergiftung der Schrote, sowohl fuͤr den Schuͤzen, der sie durch
                              die Hand laufen laͤßt, als fuͤr denjenigen, der damit geschossenes
                              Wild genießt, sind und werden muͤssen. Wie kann der Lord-Kanzler auf eine
                              solche Giftmischerei ein Patent ertheilen? In Deutschland wuͤrde kein
                              Polizei-Commissaͤr den Verkauf solcher Schrote, vielweniger die Fabrication
                              derselben gestatten.