| Titel: | Verbesserung an Sammet-Stühlen, und Stühlen zu anderen geschnittenen Zeugen, worauf Steph. Wilson, Esq. zu Streatham, Surry, sich am. 7. Oktober 1824 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 21, Jahrgang 1826, Nr. XCII., S. 390 | 
| Download: | XML | 
                     
                        XCII.
                        Verbesserung an Sammet-Stühlen, und Stühlen zu
                           								anderen geschnittenen Zeugen, worauf Steph.
                              									Wilson, Esq. zu Streatham, Surry, sich am. 7. Oktober 1824 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. N. 65. S.
                              								129.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									VIII.
                        Wilson's, Verbesserung an Sammet-Stühlen etc.
                        
                     
                        
                           Der Patent-Traͤger hat die Absicht, einen
                              									gewoͤhnlichen Bandstuhl auf schmalen Sammet anzuwenden, und zwei Grundketten
                              									mit einer Ueberkette zwischen beiden anzubringen, um zwei Stuͤke Sammet,
                              									Oberseite gegen Oberseite, auf Ein Mahl zu weben, und durch eine Vorrichtung, die
                              									abwechselnd eine Reihe von Messern spielen laͤßt (mittelst der
                              									gewoͤhnlichen Tretschaͤmel), die auf diese Weise verfertigten Stuͤke Sammet zu
                              									schneiden, und von dem Stuhle zu bringen mit vollkommen fertiger Oberseite.
                           Fig. 15. Tab.
                              									VIII. zeigt den verbesserten Stuhl im Perspective: die verbesserten Theile sind bloß
                              									unvollkommen in derselben dargestellt, desto deutlicher aber in den einzelnen
                              									Figuren. Das Geschirr ist, der groͤßeren Deutlichkeit wegen, weggelassen.
                           a, a, ist die Lade mit zwei Reihen von Schuͤzen,
                              									was hier, in Hinsicht auf Sammet-Weberei, als eine neue Vorrichtung angegeben
                              									ist.
                           b, ist die Walze, auf welcher die Faden der oberen
                              									Grundkette aufgewunden sind;
                           c, die Walze fuͤr die untere Grundkette;
                           d, die Walze fuͤr die Ueberkette.
                           Diese drei Ketten laufen durch die Rietstifte der Lade, welche Rietstifte hier ehe
                              									etwas tiefer seyn muͤssen, als gewoͤhnlich, damit sie drei Faden der
                              									Kette aufnehmen koͤnnen.
                           Die Schuͤzen muͤssen sich in doppelten Reihen in der Lade bewegen,
                              									jedoch nicht ganz so, wie im Bandstuhle, wovon die Sammet-Weber, wie der
                              									Patent-Traͤger sagt, den Grund wohl einsehen werden.
                           Die neue Vorrichtung wird am besten aus Fig. 16. erhellen, wo ein
                              									Theil der Lade und des Brustbaumes mit den Ketten, Leitern und Messern fuͤr
                              									Eine Operation dargestellt ist, und aus Fig. 17., wo zwei
                              									Schaͤfte dargestellt sind, mit drei daran befindlichen Kettenfaden, die durch
                              									ihre Leiter laufen.
                           Nachdem die obere und untere Grundkette durch die Augen des Schaftes oder Geschirres,
                              										e, und die Ueberkette durch das Geschirr, f, durchgefuͤhrt wurde, wird leztere durch das
                              									Auf- und Niedersteigen des Geschirres, wie bei dem gewoͤhnlichen Weben,
                              									abwechselnd bald mit einer Grundkette, bald mit der anderen in Beruͤhrung
                              									gebracht, und durch das Hin- und Herlaufen der Schuͤzen damit verbunden, und
                              									webt so den Sammet doppelt, indem die Ueberkette der oberen wie der unteren
                              									Grundkette gemeinschaftlich dient.
                           Die Laͤnge des Schnittes oder Haares, das man dem Sammet geben will,
                              									haͤngt von der Entfernung der beiden Grundketten, und diese von den Leitern,
                              										g, ab, welche den gewebten Stoff unter die Messer
                              									fuͤhren.
                           Diese Messer sind in einer Reihe auf dem Brette, h,
                              									aufgezogen, welches mittelst einer Schnur, i, i, i, hin-
                              									und hergezogen wird.
                              									Diese Schnur laͤuft naͤmlich, wie man in Fig. 15. sieht,
                              									uͤber Rollen an der Seite des Stuhles hinab zu den Schaͤmeln, und
                              									fuͤhrt durch die gewoͤhnliche Bewegung dieser lezteren das Brett, h, seitwaͤrts hin und her.
                           Die Messer, k, sind so gestellt, daß sie zwischen die
                              									beiden gewebten Zeuge kommen, und die verbindenden Faden der Ueberkette
                              									zerschneiden, folglich auch die beiden gewebten Stoffe von einander trennen, und
                              									diese lezteren mit dem sogenannten Schnitte auf ihren Oberflaͤchen versehen,
                              									welche sodann auf zwei besonderen Tuchbaͤumen hinten am Stuhle aufgezogen
                              									werden.
                           Der Patent-Traͤger sagt, daß mittelst einer aͤhnlichen Vorrichtung auch
                              									breiter Sammet, Pluͤsch, Felbel (shay) etc.
                              									gewebt werden kann, wo aber dann die noͤthigen Vorrichtungen an der Lade, an
                              									den Rietstiften und Schuͤzen vorgenommen werden muͤssen, und das
                              									Messer ein langes Messer mit starkem Ruͤken, wie eine Zapfsaͤge, seyn
                              									muß.
                           Der Patent-Traͤger nimmt die Stellung der Grundketten uͤber einander
                              									mit der Ueberkette in der Mitte, die beiden gemein ist, und die Leiter, welche die
                              									Entfernung dieser Ketten von einander bestimmen, dann die Art, die Messer in
                              									Thaͤtigkeit zu sezen, als seine Erfindung in Anspruch.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
