| Titel: | Neue Zeuge mit durchscheinenden und gefärbten Figuren, Diophane-Stuffs genannt, auf welche Steph. Wilson, Esqu. zu Streatham, Surry, am 25. Nov. 1824 sich ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 21, Jahrgang 1826, Nr. CVII., S. 431 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        CVII.
                        Neue Zeuge mit durchscheinenden und gefärbten
                           								Figuren, Diophane-Stuffs genannt, auf welche Steph. Wilson, Esqu. zu Streatham,
                           								Surry, am 25. Nov. 1824 sich ein Patent
                           								ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. Juli 1826. S.
                              									343.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									VIII.Wir liefern die im London Journal gegebene Anzeige
                                 										woͤrtlich, obschon wir sie nichts weniger als deutlich genug finden. A.
                                 										d. Ueb.
                           							
                        [Wilson's, neue Zeuge mit durchscheinenden und gefärbten
                           								Figuren.]
                        
                     
                        
                           Diese durchscheinenden Stoffe bestehen „aus einem
                                 										festen oder gebundenen Nezwerke auf einem dichten Grunde mit gefaͤrbten
                                 										Mustern auf demselben.“ Die Art, wie sie verfertigt werden, kann nur
                              									ein praktischer Weber, der figurirte Zeuge webt, verstehen.
                           Die Kettenfaden werden sorgfaͤltig flach auf dem Kettenbaume
                              									aufgebaͤumt, und, wenn dieser im Stuhle aufgezogen ist, werden sie am Rande
                              									mit Schnuͤren gefaßt, um eine starke Sahlleiste zu erhalten. Als Eintrag
                              									werden grobe Faden eingeschossen, so daß dadurch ein offenes Gewebe entsteht, und
                              									lediglich die Kettenfaden etwas gestuͤzt werden, waͤhrend das Muster
                              									darauf gedrukt wird. Die eingeschossenen groben Faden werden spaͤter
                              									ausgezogen, und durch feinere Faden ersezt.
                           Das auf obige Weise verfertigte Gewebe wird auf die gewoͤhnliche Art gedrukt
                              									mit irgend einem beliebigen Muster; hierauf, wie gewoͤhnlich, behandelt, um
                              									die Farbe haltbar zu machen, und dann gewaschen, um allen Gummi zu beseitigen.
                           Nachdem der Zeug auf diese Weise behandelt wurde, kommt er wieder in den Stuhl, und
                              									einige grobe Faden des Eintrages werden an dem Anfange des Stuͤkes heraus,
                              									und die Kettenfaden sorgfaͤltig durch das Rietblatt durchgezogen, und
                              									befestigt, wobei man darauf zu sehen hat, daß das Muster nicht in Unordnung
                              									geraͤth, und verzerrt wird. Wie nun das Stuͤk weiter fort gewoben
                              									wird, zieht man nach und nach die groben Faden aus.
                           Dieses weitere Weben geschieht ganz auf die gewoͤhnliche Weise; das Muster
                              									wird, wie gewoͤhnlich, eingelesen, wo man Figuren weben soll. Man kann,
                              									was noch besser ist, sich hierzu auch eines Stuhles à
                                 										la Jaquart bedienen, den der gegenwaͤrtige Patent-Traͤger aus
                              									Frankreich einfuͤhrte, und dessen Eigenthuͤmer er im J. 1820 geworden
                              									ist. (Vergl. Wilson's und Lambert's Patente, 11. Bd. S. 95 und 255. des London Journal.) (Polyt. Journal Bd.
                                 										XIV. S. 33.)
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
