| Titel: | Dr. Romershausen's selbstthätiges Sicherheitsschloß für Feuergewehre, zur Verhütung von Unglüksfällen durch zufälliges Losgehen derselben. | 
| Fundstelle: | Band 24, Jahrgang 1827, Nr. CXII., S. 496 | 
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                        CXII.
                        Dr. Romershausen's selbstthaͤtiges
                           Sicherheitsschloß fuͤr Feuergewehre, zur Verhuͤtung von
                           Ungluͤksfaͤllen durch zufaͤlliges Losgehen derselben.Der Herr Dr.
                                    Romershausen wurde fuͤr diese wichtige Erfindung von Sr. Majestaͤt dem juͤngst verstorbenen
                                 Koͤnige von Sachsen mit dem
                                 Civil-Verdienst-Orden geziert. A. d. R.
                           
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              IX.
                        Romershausen's, selbstthaͤtiges Sicherheitsschloß
                           fuͤr Feuergewehre.
                        
                     
                        
                           In unsern Tagen, wo man dem Bergmanns Davys Sicherheitslampe gab, wo man die zerstoͤrende Macht
                              gefaͤhrlicher Miasmen sorglich beschraͤnkte, wo man Rettungsanstalten
                              aller Art erbauete, wo sich uͤberhaupt Kunst und Wissenschaft mehr als je
                              vereinigten, um das menschliche Leben freundlich zu beschuͤzen und zu
                              bewahren, da muß es auffallend seyn, daß man so wenig noch zur Bewachung des
                              feindseligen Daͤmons that, welcher im Schießpulver lauert, und dessen
                              Tuͤke weit mehr Schlachtopfer fordert, als alle jene uns drohenden Uebel. Bei
                              unsern so sehr vervollkommten Schießgewehren, vertrauen wir immer noch dem Zufalle
                              und der unsichern Vorsicht des vergeßlichen Menschen, den so loker ruhenden
                              Todespfeil, und taͤgliche schauderhafte Erfahrungen des unvorsezlichen Mordes
                              und verstuͤmmelnder Verlezungen durch zufaͤlliges Losgehen der
                              Gewehre, mahnen uns dringend auf diese gefaͤhrliche Vernachlaͤßigung
                              aufmerksam zu seyn. Man hat nun zwar bereits mehrere verschiedenartig construirte
                              Sicherheit-Vorrichtungen an den Gewehrschloͤssern angebracht worunter
                              die einfachste und zugleich zwekmaͤßigste immer noch das gewoͤhnliche
                              lederne Steinfutteral blieb, allein die Sicherung dieser und aller seither bekannt
                              gewordenen
                              Gewehrsperren haͤngt doch theils nur von dem Willen und der absichtlichen Vorsicht des
                              Menschen ab, theils koͤnnen sie im militaͤrischen Gebrauche, wie auf
                              der Jagd, nicht ununterbrochen angewendet werden, indem der Schuͤze stets
                              schußfertig seyn muß. Wenn sie daher auch bei wirklicher Benuͤzung, das
                              zufaͤllige Losgehen der Gewehre vollkommen verhuͤten, so
                              gruͤnden sie ihren Schuz doch saͤmmtlich auf die eigene Vorsicht des Menschen, welche indessen, vorzuͤglich unter
                              dem Klange der Jagd- und Schlachthoͤrner, so leicht der Uebereilung
                              und Vergeßlichkeit unterliegt; sie sind daher zu vollkommner und ununterbrocher Sicherstellung
                              keineswegs zureichend, und wir erlebten deßhalb eben so viel traurige
                              Unfaͤlle mit solchen Gewehren, welche mit dergleichen
                              Sicherheits-Vorrichtungen versehen waren, als mit denen, welchen sie
                              mangelten.
                           Aus dieser Darstellung ergeben sich nun von selbst die Bedingungen, welche allein ein
                              Schießgewehr mit vollkommner Sicherheit vor dem zufaͤlligen Losgehen bewahren
                              koͤnnen; es sind folgende:
                           1) Die Sicherheits-Vorrichtung darf auf keine Weise von dem Willen und der
                              Aufmerksamkeit des Menschen abhaͤngig seyn – sie muß vielmehr durch
                              einen eignen selbstthaͤtigen Mechanismus ganz ohne
                              Bewußtseyn und Zuthun dessen wirken, der das Gewehr fuͤhrt.
                           2) Die Sicherung muß erst in demselben Augenblike aufhoͤren, wenn der
                              Schuͤze das Gewehr zum Zielen anlegt und abdruͤkt. So wie das Gewehr
                              abgenommen wird, muß sie sogleich, selbst bei noch gespanntem Hahne, wieder
                              vollstaͤndig eintreten. Eben so muß sie nach dem Abfeuern, waͤhrend
                              der neuen Ladung (welches vorzuͤglich fuͤr Doppelgewehre wichtig ist),
                              vollkommen schuͤzend vorhanden seyn.
                           3) Das Gewehr selbst muß, um allen Militair- und Jagd-Erfordernissen zu
                              entsprechen, in jedem Augenblike schußfertig seyn; die
                              Sicherheits-Vorrichtung muß sich daher ebenso, ganz ohne den Willen und das
                              Bewußtseyn des Schuͤzen, bei dem Zielen und Abdruͤken, durch die
                              bloße, gewoͤhnliche Operation des Schießens von selbst beseitigen. Das Gewehr
                              muß uͤberhaupt, weder unbequemer zu behandeln, noch der neue Mechanismus im
                              geringsten hinderlich seyn.
                           4) Die Vorrichtung muß einfach und Jedem verstaͤndlich, dauerhaft und wenig kostbar
                              seyn; sie muß an jeder Art von Gewehren und Gewehrschloͤssern, also auch an
                              allen bereits vorhandenen, leicht angebracht werden koͤnnen, damit ihrer
                              allgemeinern Benuͤzung nichts im Wege stehet.
                           Diesen Bedingungen entspricht nun das hier darzustellende und bereits praktisch
                              bewahrte Sicherheitsschloß. Die beigefuͤgte Zeichnung des betreffenden
                              Gewehrtheiles Fig.
                                 1. in wirklicher Groͤße, macht diese Vorrichtung in der Art
                              anschaulich, daß sie die innere Einrichtung dieses Schlosses nach Hinwegnahme des
                              Hahnes zu vollkommner Deutlichkeit, von außen sichtbar darstellt. Es ist dabei
                              voͤllig gleichguͤltig, ob die Vorrichtung bei dem aͤltern Feuerschloͤsse oder dem neuern Durchschlagschlosse angebracht wird.
                           Fig. 1. zeigt
                              das Gewehr mit dem gewoͤhnlichen Messingbuͤgel, N, B. Dieser Buͤgel wird bei x, und,
                              e, durchschnitten, und der hintere Theil desselben
                              auf den aͤußern Arm, b, des starken
                              staͤhlernen Hebels, b, g, c, fest
                              geloͤthet.Bei einer staͤhlernen Garnitur wird dieser Hebeltheil aus einem
                                    Stuͤke gearbeitet, und bei einer hoͤlzernen, wird er in den
                                    Holzbuͤgel fest eingelassen. A. d. O. Die Einrichtung dieses Hebels ist vollkommen aus der Zeichnung deutlich: er
                              tritt bei b, g, in den Gewehrschaft hinein, und hat
                              seinen Drehepunct bei s, in einer starken Hervorragung
                              der hier breitern Abzugsplatte, l', l, f, welche er (wie Fig. 2. bei x, s, g, naͤher anzeigt) in der Mitte
                              durchbricht. Bei g, wendet sich alsdann dieser Hebel zur
                              Seite nach dem Schlosse, S, hin, geht neben dem Abzuge
                              vorbei und greift, wenn sich der Hahn in der Ruhe befindet, mit dem aufrechten
                              Theil, c, hinter die Hemmung, a,
                                 t, der Nuß, indem er sich zugleich nach hinten
                              zu gegen ein auf der Schloßplatte befestigtes Metallstuͤk, k, mit vollkommenster
                              Sicherheit anlehnt. Die auf der Abzugsplatte bei f, befestigte starke Feder, m, erhaͤlt ihn stets in dieser Lage.
                           Um den aͤußern Hebelarm, B, in stetiger Lage zu erhalten, und bei der Bewegung stets sicher zu
                              fuͤhren, ist bei o, ein starkes, mit dem
                              Drehepunct, s, concentrisches vierseitiges
                              Stahlstuͤk, o', o, damit verbunden, dieses tritt
                              durch eine genau passende Oeffnung, p, eines in den
                              Schaft eingelassenen Messingstuͤks, und bewegt sich unwandelbar zwischen zwei
                              auf diesem Stuͤke
                              parallel befestigten Messingblaͤttchen, n, so daß
                              dadurch jede Seitenbewegung verhindert, und nur die geringe Bewegung nach oben
                              moͤglich ist. Zu dem Ende ist auch bei e, noch
                              ein kleiner staͤhlerner Fuͤhrer, i,
                              angebracht, welcher sich in einer gleichfoͤrmigen Oeffnung des abgetrennten
                              Buͤgel-Fußstuͤkes, d, bewegt.
                           Ueber o, ist der aus der Zeichnung deutliche Messingcylinder, z, in den
                              Schaft eingelassen, dessen innere Mutterschraube, u, die
                              staͤhlerne, oben vierkantig gearbeitete Stellschraube, r, aufnimmt. Die Stellschraube kann vermittelst eines dazu passenden
                              Schluͤssels bis auf o, herab geschroben werden,
                              und verhindert alsdann jede Bewegung des Hebels, B. 
                           Fig. 2. zeigt
                              unter gleichen Buchstaben ganz dieselbe Einrichtung fuͤr Doppelgewehre, von unten nach Hinweglassung des
                              Buͤgels, N, gesehen.
                           B, ist der aͤußere Theil des Hemmungs-Hebels, s,
                              der Drehepunct desselben; bei g, tritt er nach innen
                              unter die Abzugsplatte, w, w, w, w, er theilt sich hier
                              gabelfoͤrmig in zwei Arme, g, c, und, g, c'. Der mittlere Fortsaz, r,
                                 r, wird von der bei f, auf der Abzugsplatte
                              befestigten Feder, m, m, gefaßt, welche den
                              Hemmungs-Hebel in der in Fig. 1. bezeichneten Lage
                              erhaͤlt, und die nach oben in die Schloͤsser eingreifenden
                              Stuͤke, c, c', gegen die Hemmung, a, der Nuß anlehnt. v, v,
                              sind die gewoͤhnlichen Oeffnungen fuͤr die Abzuͤge.
                           Alle uͤbrigen Schloß- und Gewehrtheile bleiben bei dieser Einrichtung
                              die gewoͤhnlichen, auch ist die Anbringung der hier sichtbaren neuen
                              Zusaͤze von außen kaum bemerklich. 
                           Nach dieser Darstellung wenden wir uns nun zu der Wirkungsweise dieses Sicherheitsschlosses.
                           In der Lage, welche Fig. 1. angibt, ist es voͤllig unmoͤglich, daß das Gewehr
                              losgehen kann, denn der zwischen k, u. a, sicher und unverruͤkbar festliegende Eingriff,
                              c, des Hemmungs-Hebels laͤßt den Hahn
                              auf keine Weise niedergehen. Der Hahn kann aber ungehindert, wie gewoͤhnlich,
                              gespannt werden, wobei a, weiter vorwaͤrts tritt,
                              und den Eingriff, c, frei laͤßt; aber auch jezt
                              kann er, wenn ein aͤußerer Gegenstand den Abzug beruͤhrt, nicht
                              weiter, als in die Lage der Zeichnung zuruͤk fallen, wo ihn die
                              hoͤchst sichere und dauerhafte Einrichtung der Hemmung stets aufhaͤlt.
                              Sobald man aber das
                              Gewehr zum Schießen anlegt, umfaßt die rechte Hand den Gewehrhals, A, und druͤkt ihn unwillkuͤhrlich wegen
                              des sichern Zielens und des Ruͤkstoßes des Gewehres, kraͤftig
                              zusammen, wobei nothwendig und dem Schuͤzen unbewußt der Hebeltheil, B, so weit es die Stellung gestattet, niedergehet;
                              mithin steigt in demselben Augenblike des Zielens und Abdruͤkens der
                              Eingriff, g, c, des Hemmungshebels unter, k, herab, wodurch die Hervorragung, a, t, der Nuß frei wird; a,
                                 t, gleitet uͤber k, hinweg, der Hahn
                              schlaͤgt ungehindert nieder, und der Schuß erfolgt. 
                           Sobald man aber das Gewehr abnimmt, und die Hand den Theil, A, frei laͤßt, druͤkt die Feder, m, den Eingriff wieder an; bei dem Aufziehen des Hahnes gleitet, a, t, uͤber c,
                              hinweg, und der Eingriff faͤllt augenbliklich in die hemmende Lage der
                              Zeichnung zuruͤk. Die neue Ladung erfolgt nun in vollkommenster Sicherheit,
                              selbst bei noch gespanntem Doppelrohre; uͤberhaupt kann nie ein Unfall ohne
                              des Schuͤzen Willen erfolgen, da erst der Augenblik des Zielens und
                              Abdruͤkens die Sicherheit aufhebt. Auch kann der Hemmungs-Hebel keinen
                              anderen, als einen absichtlichen Niederdruk erleiden, indem die mit der Operation
                              des Schießens von selbst verbundene Kraftaͤußerung zur Festhaltung des
                              Gewehres bei A, schon eine starke Feder, m, erlaubt, der Schwerpunct des Gewehres
                              uͤberberhaupt aber bei dem Tragen und Handhaben desselben, nicht in A, sondern stets vor das Schloß in den Hintertheil des
                              Laufes faͤllt. 
                           Der Schuͤze bemerkt indessen diese stets vorhandene Sicherung nicht, er ist in
                              keinem Augenblike im gewoͤhnten Gebrauche des Gewehres verhindert, und kann
                              allenthalben unbesorgt mit gespanntem Hahne gehen; sobald er anlegt und zielt, ist
                              der Schuß bereit, und selbst die geringe Hebelbewegung ist ihm bei dem Schießen
                              unbemerkbar.
                           Um aber endlich bei dem Transporte, oder im Hause sowohl jeden Ungluͤksfall
                              unter den Haͤnden Unkundiger unmoͤglich zu machen, als auch jeden
                              Andern vom absichtlichen Gebrauche des Gewehres abzuhalten, schraubt man nur mit dem
                              dazu passenden Schluͤssel die Schraube, r, auf,
                              o, herab, wodurch der Hemmungs-Hebel
                              unbeweglich fest stehet, und also auch jeder absichtliche Mißbrauch voͤllig
                              beseitigt ist.
                           Die Vorrichtung selbst ist in allen ihren Theilen einfach und wenig kostbar, sie ist sehr
                              dauerhaft, und an allen Arten von Gewehren leicht anzubringen. Selbst bei manchen
                              aͤltern Gewehren, wo man die Anfertigung einer neuen Nuß nicht anwenden will,
                              kann der Einfall des Hemmungs-Hebels außerhalb in einem Einschnitte des
                              Hahnes erfolgen. Der Hebelarm, g, c, laͤuft
                              alsdann innerhalb des Buͤgels, N, außen neben dem
                              Abzuge in einem Einschnitte des Schaftes fort, und wendet sich außerhalb der
                              Schloßplatte nach oben, wo er in einen gleichfoͤrmigen Einschnitt, a, t, des Hahnes einfaͤllt; die Feder wird in
                              diesem Falle ebenfalls außen unter B, angebracht. 
                           Das Sicherheitsschloß erfuͤllt also nach dieser Darstellung und den bereits
                              gemachten Erfahrungen, die oben aufgestellten Bedingungen saͤmmtlich und
                              vollstaͤndig. Es kann naͤmlich bei seiner selbsttaͤtigen, vom menschlichen Willen unabhaͤngigen
                                 Wachsamkeit, kein zufaͤlliges Ungluͤk bei dem Tragen und
                              Handhaben des damit versehenen Gewehres Statt finden. Ganz unmoͤglich ist es,
                              sich mit demselben selbst zu verlezen, indem dieses eine
                              absichtliche und umstaͤndlichere Vorbereitung nothwendig machen
                              wuͤrde. Jede Verlezung Anderer kann aber dem
                              Thaͤter imputirt werden, indem der Schuß nur bei absichtlichen Spannen des
                              Hahnes, Zielen und Abdruͤken erfolgen kann. Auf Reisen und in dem Hause
                              erlaubt endlich diese Vorrichtung das Gewehr augenbliklich so ganz
                              unschaͤdlich zu machen, daß selbst jeder Dritte vom absichtlichen Gebrauche
                              desselben voͤllig abgehalten ist. Die Anwendung dieser Einrichtung bei dem
                              Militair gestattet dagegen ohne Gefahr, eine zur Schonung der
                              Gewehrschloͤsser und zu sichereren Schusse nicht unwichtige, leisere Stellung
                              des Abzugs, und beseitigt das dem vorsichtigen Jaͤger, so oft zur Unzeit
                              hinderliche Steinfutteral.
                           Ob nun gleich dieses Sicherheitsschloß ohne allen Kunstwerth ist, so werden doch die
                              wohlthaͤtigen Folgen seiner Anwendung, demselben, wie ich hoffe, bald eine
                              allgemeinere guͤnstige Aufnahme gewaͤhren; selbst die gesezliche
                              Einfuͤhrung desselben, ist in meinem innigen Wunsche fuͤr Menschenwohl
                              begruͤndet, indem ich uͤberzeugt seyn darf, daß sie hinfort viel
                              Ungluͤk verhuͤten, und Viele vor lebenslaͤnglichem
                              unverschuldetem Kummer bewahren wird.
                           
                        
                           Nachtrag.
                           
                              
                              I. Ueber Anbringung des
                                    Sicherheitsschlosses an Percussions-Gewehren.
                              Der hauptsaͤchlichste Grund, weßhalb die sonst so trefflichen
                                 Percussionsgewehre in neuerer Zeit, so uͤberhaͤufte
                                 Ungluͤksfaͤlle veranlaßten, liegt unstreitig in dem Umstande, daß
                                 der Hahn bei dem Tragen des Gewehres, auf das aufgesezte
                                 Zuͤndhuͤtchen niedergelassen wird, um dasselbe vor dem Herabfallen
                                 zu sichern. Die von den Feuerschloͤssern haͤufig beibehaltene,
                                 fast uͤberall noch zu starke Federkraft des Hahnes, bedarf
                                 naͤmlich, in dieser Lage, oft nur des leisesten Stoßes, um die Explosion
                                 hervorzubringen. Diese Gefahr laͤßt sich nun zwar leicht durch ein
                                 einfaches, aufzusezendes Futteral beseitigen, allein der Unkundige ist sich
                                 derselben um so weniger bewußt, da ihm das fruͤher gewohnte, abgespannte
                                 Feuerschloß, die Idee vollkommner Sicherheit eingefloͤßt hat. Es ist
                                 daher nicht zu laͤugnen, daß schon die gewoͤhnliche Stellung des
                                 Hahnes in der Ruhe, weit weniger Ungluͤksfaͤlle erzeugt haben
                                 wuͤrde, als dieses mißliche Niederlassen desselben; allein diese Stellung
                                 in die Ruhe kann erst dann bei dem Tragen des Gewehres Statt finden, wenn das
                                 Zuͤndhuͤtchen, auch ohne Bedekung voͤllig gegen das
                                 Hoͤrabfallen geschuͤzt ist.
                              Seither gab man der Zuͤndroͤhre groͤßtentheils eine conische
                                 Form, wie sie Fig. 3. a, darstellt, um sie, bei der
                                 leider immer noch nicht normalen Groͤße der Zuͤndhuͤtchen,
                                 fuͤr mehrere Formen derselben, leidlich passend zu machen. Dieser
                                 geringfuͤgige Umstand veranlaßt aber zwei wesentliche Nachtheile. Einmahl
                                 sizt das Zuͤndhuͤtchen, b, bei seiner
                                 cylindrischen Form, alsdann auf dem Kegel der Zuͤndroͤhre, a, nur am Rande seiner Basis fest, es wird daher bei
                                 jeder gelegentlichen Beruͤhrung leicht wakelnd und faͤllt herab,
                                 wenn es der niedergelassene Hahn nicht schuͤzt. Sodann veranlaßt diese
                                 Einrichtung ein haͤufigeres Versagen des Gewehres; da naͤmlich bei
                                 dem Niederschlage des Hahnes, das Zuͤndhuͤtchen, b, durch die keilfoͤrmig wirkende Kegelform
                                 der Zuͤndroͤhre, a, schon
                                 fruͤher mechanisch zerrissen wird, ehe noch der Schlag die
                                 Zuͤndmasse trifft, so hat nachher das Feuer bei etwaiger Verstopfung der
                                 Roͤhre einen freien Ausgang zur Seite, und ist daher nicht
                                 genoͤthigt, das obwaltende Hinderniß mit derselben Kraft zu durchdringen,
                                 welche das
                                 Zerspringen des noch unversehrten Zuͤndhuͤtchens erfordert. Beide
                                 Nachtheile werden indessen sogleich verhuͤtet, wenn man der
                                 Zuͤndroͤhre eine dem Normalmaße des Zuͤndhuͤtchens
                                 aufs genaueste anpassende Cylinderform gibt, wie Fig. 4. deutlich
                                 macht. Man darf alsdann der Zuͤndrohre nur unten nahe an der Basis des
                                 aufzusezenden Huͤtchens, b, einige feine,
                                 nach unten geschaͤrfte, und nach drei Seiten hin gerichtete Feilhiebe
                                 geben, welche in das weiche, beim Aufdruͤken etwas federnde Kupfer
                                 eingreifen, so sizt das Zuͤndhuͤtchen unwandelbar fest, und das
                                 oben erwaͤhnte Versagen ist zugleich voͤllig vermieden.
                              Bei dieser, also in jeder Hinsicht zu empfehlenden Einrichtung der
                                 Zuͤndroͤhre ist nun die Stellung des Hahnes in die Ruhe
                                 vorzuziehen, und die Anbringung des Sicherheitsschlosses bei dem
                                 Percussionsgewehre, ganz dieselbige, wie bei dem aͤltern Feuergewehre.
                                 Sie ist aber bei dem Percussionsgewehre noch nothwendiger, als bei dem
                                 Feuergewehre, weil lezteres, wenn es aus der Ruhe losgeht, leichter versagt
                                 – und diese Unvollkommenheit desselben schon so manches große Unheil
                                 verhuͤtet hat.
                              
                           
                              II. Die Anbringung des
                                    Sicherheitsschlosses bei Doppelgewehren.
                              Bei dem einfachen Gewehre koͤnnte der Einschnitt zur Ruhe in der Nuß, ohne
                                 Nachtheil ganz hinwegbleiben, wenn der Hemmungs-Hebel, g, c,
                                 Fig. 1.
                                 bei c, schraͤg in die Hervorragung, a, der Nuß eingreift, und so dicht anschließt, daß
                                 der Hebel in der Ruhe nicht niedergedruͤkt werden kann; indessen schadet
                                 aber der Einschnitt zur Ruhe nichts, indem er die Sicherheit nur
                                 erhoͤhet. Dagegen muß bei dem Doppelgewehre, die Ruhe in der Nuß
                                 nothwendig beibehalten werden; der Hemmungs-Hebel, g, c, darf hier in der Ruhe, mit dem Eingriffe, c, nicht dicht an die Hemmung, a, der Nuß
                                 anschließen, sondern muß so viel Spielraum behalten, daß der Hebel auch in der
                                 Ruhe niedergedruͤkt werden kann. Dieses ist nothwendig, um jeden Lauf
                                 gesondert abfeuern zu koͤnnen. Wird naͤmlich nur ein Schloß
                                 gespannt, und das andere bleibt in der Ruhe, so wuͤrde das gespannte
                                 nicht abgedruͤkt werden koͤnnen, wenn der dicht eingreifende
                                 Hemmungs-Hebel, g, c, durch das andere Schloß
                                 bei c, a, festgehalten wuͤrde. Diese
                                 Einrichtung ist auch
                                 hinsichtlich der Sicherung voͤllig gleichguͤltig, und vermindert
                                 dieselbe auf keine Weise, denn ist der eine Lauf abgefeuert, so springt
                                 sogleich, wie der Hahn, zur nothwendigen Aufsezung des
                                 Zuͤndhuͤtchens, oder Aufschuͤttung des Pulvers aufgezogen
                                 wird, die Sicherung wieder in beide Schloͤsser ein, und das Losgehen des
                                 Gewehres ist fuͤr beide Laͤufe, selbst bei gespanntem Hahne auch
                                 waͤhrend der Ladung unmoͤglich.
                              
                           
                              III. Die Anbringung des
                                    Sicherheitsschlosses an alten Gewehren.
                              Bei alten Gewehren ist oft die Anbringung dieser Sicherung durch zwei
                                 Umstaͤnde behindert, einmahl fehlt der Nuß die Hervorragung, a, t – und sodann ist der Theil des Schaftes
                                 unter dem Schlosse oft zu schwach gearbeitet, um dem Hemmungs-Hebel nach
                                 Fig.
                                    1. gehoͤrig anordnen und einlassen zu koͤnnen. Was den
                                 ersten Umstand betrifft, so kann die Hervorragung, a,
                                    t, an jeder Nuß leicht angesezt werden, wenn man ein passendes
                                 Stahlstuͤk mit einem sogenannten Schwalbenschwanze einfuͤgt,
                                 verschraubt und dicht verloͤthet, wodurch die vollkommenste Dauer
                                 erreicht wird. Die geringe Staͤrke des Schaftes kann dagegen auf
                                 zweifache Weise ersezt werden. Einmahl dadurch, daß man das neu anzufertigende
                                 Abzugsblech etwas weniges woͤlbt, wodurch man den geringen, etwa 1 1/2
                                 Linie betragenden Spielraum des Hemmungs-Hebels leicht erlangt. Oder
                                 dadurch, daß man selbst mit Beibehaltung des alten Abzugsblechs, die in Fig. 5,
                                 6 und
                                 7.
                                 dargestellte Einrichtung macht.
                              Der Hemmungs-Hebel, w,
                                    b, g, t, Fig. 5. bestehet hier
                                 aus einem geraden, leicht durchzustekenden Stahlstuͤk, welches bei t, gegen die Hemmung, a,
                                 der Nuß anstoͤßt. n, ist ein in die
                                 Schloßplatte einzulassender Stift, welcher die Bewegung des Hebels nach oben
                                 beschrankt. l', l, f, ist die alte
                                 gewoͤhnliche Abzugsplatte, an welche bei, s,
                                 ein kleines Charnier zur Aufnahme des Hebeldrehpunctes geniethet und
                                 angeloͤthet wird. Fig. 6. zeigt dieses
                                 Abzugsblech von oben nebst der Einrichtung der anzubringenden Feder, m, n – und Fig. 7. macht die Form
                                 und Seitenbiegung des Hebels anschaulich, welcher leicht unter dem Schloßraume
                                 seine Stelle findet. Bei Doppelgewehren bestehet, um der leichtern Einbringung
                                 wegen, dieser Hebel aus zwei zusammen zu schraubenden gabelfoͤrtigen
                                 Stuͤken. Die uͤbrige Einrichtung und Wirkungsweise ist ganz
                                 dieselbige oben
                                 dargestellte – sie ist bereits vielfach im praktischen Gebrauche, und
                                 empfiehlt sich durch Einfachheit und Billigkeit in der Ausfuͤhrung.
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
