| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 27, Jahrgang 1828, Nr. XXIII., S. 70 | 
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                        XXIII.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Verzeichniß der vom 6. Nov. bis 20. Nov. 1827 in London
                              ertheilten Patente.
                           
                              Dem James Smethurst,
                                 Lampen-Fabrikant in New Bond-street, London: auf eine Verbesserung oder
                                 Verbesserungen an Lampen. – Dd. 6. Nov. 1827.
                              
                           
                              Dem Frederick Foveaur
                                    Weiß, im Strand, Westminster, Verfertiger chirurgischer
                                 Instrumente: auf Verbesserungen in der Construction von Spornen. – Dd. 6. Nov.
                                    1827.
                              
                           
                              Dem James White,
                                 Mechaniker in Paradise-street, Lambeth, Surrey:
                                 auf eine Maschine oder einen Apparat zum Filtriren, den er einen
                                 kuͤnstlichen Brunnen nennt. – Dd.
                                 8. Nov. 1827.
                              
                           
                              Dem John Platt,
                                 Barchentweber in Salford, Lancashire: auf Verbesserungen an der Maschine zum
                                 Kaͤmmen der Wolle und anderer Faserstoffe. Von einem Fremden mitgetheilt.
                                 – Dd. 10.
                                    Nov. 1827.
                              
                           
                              Dem William Collier,
                                 Barchentscherer in Salford, Lancashire: auf Verbesserungen an dem Weberstuhle.
                                 Von einem Fremden mitgetheilt. – Dd. 10. Nov. 1827.
                              
                           
                              Dem John Walker, Esq.
                                 in Weymouth-street, Mary-le-bone: auf einen verbesserten
                                 Biber fuͤr Meubeln. – Dd. 17. Nov. 1827.
                              
                           
                              
                              Dem Henry Pinkus,
                                 Gent, in Philadelphia, America: auf eine verbesserte
                                 Methode Kohlenwasserstoffgas zum Zweke der Beleuchtung zu reinigen. – Dd. 17. Nov.
                                    1827.
                              
                           
                              Dem Samuel Sevill,
                                 Tuchmacher in Brownshill, Gloucestershire: auf Verbesserungen im Scheren und
                                 Zurichten wollener und anderer Tuͤcher. – Dd. 20. Nov. 1827. 
                              
                           
                              (Aus dem Repertory of Patent-Inventions,
                                 Decbr. 1827, S. 383.)
                              
                           
                        
                           Verzeichniß der in London vom 30. Maͤrz bis 7. April
                              1813 ertheilten und seitdem verfallenen Patente.
                           
                              Dem RobertHall und Samuel Hall, Bleichern, und Baumwollspinnern
                                 in Basford, in der Grafschaft Nottingham: auf ihre
                                 Maschine um auf dem Strumpfwirkerstuhle gewirkte Fabricate zu vollenden oder zu
                                 verfeinern, es moͤgen nun Struͤmpfe, Soggen, Muͤzen,
                                 Handschuhe oder was immer fuͤr Gegenstaͤnde seyn, und entweder aus
                                 Baumwolle, oder Schafwolle oder Vigonia-Wolle, Seide, Kameelhaar, oder
                                 irgend einer andern vegetabilischen oder animalischen Substanz oder einem
                                 Gemenge derselben verfertigt seyn. – Dd.
                                 30. Maͤrz 1813.
                              
                           
                              Dem James Timmins, in
                                 Birmingham, in der Grafschaft Warwick, welcher
                                 Schiebfenster und Treibhausfenster mit Metallgittern im Großen verfertigt: auf
                                 eine verbesserte Methode, Treibhaͤuser und alle Gartengebaͤude
                                 einzurichten und zu bauen und auch Ananas-Beeten, Fenster fuͤr
                                 Gartenbeete und Kirchenfenster zu machen. – Dd. 7. April 1813. 
                              
                           
                              (Aus dem Repertory of Patent-Inventions,
                                 December 1827, S. 383.)
                              
                           
                        
                           Patent-Unwesen.
                           Das December-Heft des Repertory of
                                 Patent-Inventions 1827 liefert uns in seinen lezten Blaͤttern
                              S. 368–382 einen wahrlich traurigen Beweis, wie weit es mit dem
                              Patent-Wesen in England gekommen, und wie tief der alte klare englische Geist
                              gesunken ist. Ein Hr. Machett ließ sich ein Patent auf
                              eine Lampe geben, die zwar sehr sinnreich ist, die aber außer ihm kein Mensch wird
                              puzen koͤnnen, und die man hoͤchstens als physikalischen Luxus in
                              seinem Zimmer haben kann. Ein Hr. Mill's hat eine
                              Verbesserung an Flinten angebracht, durch welche man. einen weit mehr sicheren Schuß
                              erhalten soll, das Gewehr selbst aber mit einer Menge unnuͤzen Zeuges
                              uͤberladen wird, und auch auf diese Verbesserung gleichfalls ein Patent
                              genommen. Ein Hr. Dickinson zahlte ein Patent fuͤr
                              eine Glasur, mit welcher er verzinntes Blech uͤberziehen will, die aus Zinn,
                              Zink, Borax und gepuͤlvertem Glase besteht, wobei zulezt ein Ueberzug aus
                              gepuͤlvertem Glase und Leinoͤhl empfohlen wird, so daß, bis dieses
                              Glas in den Fluß kommt, der Zink laͤngst verfluͤchtigt seyn muß. Ein
                              Hr. Friedr. Andrews ließ einen Dampfwagen patentisiren,
                              an welchem er die beiden Cylinder unter dem Wagen horizontal hinlaufen laͤßt
                              und den Kutscher vorn zwischen die beiden Dampfkessel sezt, so daß, waͤhrend
                              die Passagiers von der Dampfhize im Wagen gesotten werden, der Kutscher
                              buchstaͤblich gebraten wird.
                           Ein Hr. Freeman nahm ein Patent auf neue Kummten
                              fuͤr Pferde und andere Zugthiere, beschreibt aber seine Verbesserung so
                              undeutlich, daß, da er keine Abbildungen hierzu lieferte, die Redaction des Repertory ihn selbst nicht versteht. Zulezt bringt das
                              Repertory noch ein Patent der HHrn. Joh. William's und Joh. Doyle,
                              welche beide Seewasser dadurch trinkbar machen wollen, daß sie dasselbe in bleiernen und kupfernen
                              Gefaͤßen durch Sand und Wolle und Roßhaar filtriren. Er bemerkt selbst, daß
                              es ihm unbegreiflich scheint, wie bei den gegenwaͤrtigen Bemuͤhungen,
                              wenigstens einige physische und chemische Kenntnisse unter dem Volke zu verbreiten,
                              noch so grobe Unwissenheit in irgend einem Kopfe nisten kann, daß man sich einbilden
                              duͤrfte, Seewasser koͤnne durch filtriren in trinkbares Wasser
                              verwandelt werden, und daß man, zu dem hier empfohlenen Filtrir-Apparate,
                              Kupfer und Blei waͤhlen konnte. Wahrlich diese sechs Patente geben kein
                              glaͤnzendes Bild von dem Zustande des Patent-Wesens und der physischen
                              und mechanischen Kenntnisse der Patent-Nehmer und Ertheiler in England am
                              Ende des Jahres 1827.
                           
                        
                           
                           Statuten der Gesellschaft zur Foͤrderung der Industrie
                              (Société industrielle) zu
                              MuͤlhausenWir theilen diese Statuten der Gesellschaft zur Foͤrderung der
                                    Industrie zu Muͤlhausen, welche uns die Ehre erwies zum
                                    correspondirenden Mitglied zu ernennen, aus ihrem Bulletin hier im gedraͤngten Auszuge mit, weil wir
                                    dieselben sehr zwekmaͤßig und nachahmenswerth finden.A. d. R..
                           Der Zweck dieser Gesellschaft ist Foͤrderung und Verbreitung der Industrie durch Vereinigung einer Menge von
                              Unterrichts-Mitteln in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkte; durch
                              Mittheilung von Entdekungen, Thatsachen, und auf diese gegruͤndeten
                              Beobachtungen; endlich durch alles dasjenige, was der Eifer der Mitglieder zu obigen
                              Zweken brauchbar finden wird. – In dem Hause der Gesellschaft wird eine
                              Bibliothek und ein Lesezimmer errichtet, in welchem lezteren die
                              vorzuͤglichsten in- und auslaͤndischen Zeitschriften
                              uͤber Kuͤnste und Wissenschaften aufgestellt sind; eine Sammlung von
                              Modellen, Planen und Manufactur-Producten wird veranstaltet. – Die
                              Gesellschaft gibt monatlich einen Bulletin heraus,
                              welcher alles dasjenige enthaͤlt, was die Industrie in ihrem Departement
                              zunaͤchst interessiren kann. – Sie schreibt Preise aus fuͤr
                              Erfindungen und Verbesserungen von Maschinen und Verfahrungsweisen
                              uͤberhaupt, die in technischer oder oͤkonomischer Hinsicht
                              nuͤzlich seyn koͤnnen. – Sie wird trachten, durch Versuche die
                              Brauchbarkeit der neuen Erfindungen zu pruͤfen, und sich auch mit solchen
                              wissenschaftlichen Untersuchungen beschaͤftigen, die der Industrie Nuzen
                              bringen koͤnnen. – Sie wird sich uͤberhaupt mit allem
                              beschaͤftigen, was Liebe zur Arbeit, Haͤuslichkeit und zum Unterrichte
                              unter der arbeitenden Classe weken, verbreiten und unterhalten kann.
                           Wahl der Mitglieder. Die Société industrielle besteht zunaͤchst aus den
                              Personen, die den Plan zur Errichtung derselben unterzeichneten. – Um als
                              Mitglied eintreten zu koͤnnen, muß man von einem Mitglieds dem
                              Praͤsidenten vorgeschlagen werden, welcher 14 Tage lang in dem
                              Versammlungs-Saale Nahmen, Character und Wohnort des Candidaten anschlagen
                              laͤßt. Bei der ersten Sizung nach Verlauf dieser Frist werden die Stimmen der
                              Mitglieder gesammelt, und das aufzunehmende Mitglied wird nur bei einer
                              Stimmen-Mehrheit von 3/4 zugelassen. – Jedes Mitglied erhaͤlt
                              ein Exemplar der Statuten und aller Mittheilungen, welche die Gesellschaft durch den
                              Druk bekannt zu machen fuͤr noͤthig findet. Er kann die Buͤcher
                              und die uͤbrigen der Gesellschaft angehoͤrigen Gegenstaͤnde
                              benuzen, und hat in der Versammlung berathende Stimme. – Jedes Mitglied
                              bezahlt bei seinem Eintritte 100, und jaͤhrlich 50 Franken. – Wenn es
                              den jaͤhrlichen Beitrag zu leisten versaͤumt, hoͤrt es auf
                              Mitglied zu seyn; kann aber auf obige Weise wieder neuerdings aufgenommen werden.
                              – Jeder Gelehrte oder Kuͤnstler des Departements, welcher durch seine
                              Kenntnisse und Thaͤtigkeit zur Foͤrderung der Wissenschaft und der
                              Industrie beitrug, kann als Ehrenmitglied aufgenommen werden. – Jeder
                              Gelehrte oder Kuͤnstler außer dem Departement kann als correspondirendes
                              Mitglied aufgenommen werden. – Die Ernennung der Ehren- und
                              correspondirenden Mitglieder geschieht wie bei den ordentlichen Mitgliedern.
                           Verwaltung. Die Gesellschaft hat einen
                              Praͤsidenten, Vice-Praͤsidenten, Secretaͤr,
                              Schazmeister, Bibliothekar, einen Ausschuß, aus 5 Mitgliedern bestehend, fuͤr
                              Mechanik; einen Ausschuß aus eben so vielen Mitgliedern fuͤr Chemie und
                              Physik. – Der Verwaltungs-Rath besteht aus dem Praͤsidenten,
                              Vice-Praͤsidenten, Secretaͤre, Schazmeister, Bibliothekare und
                              aus den zwei Secretaͤren der beiden Ausschuͤsse. – Der
                              Praͤsident, Vice-Praͤsident, Secretaͤr, Schazmeister und
                              Bibliothekar wird in allgemeiner Sizung durch absolute Stimmen-Mehrheit
                              gewaͤhlt. – Die beiden Ausschuͤsse werden in derselben
                              Versammlung, jeder auf ein Mahl, und durch relative Stimmen-Mehrheit,
                              gewaͤhlt. – Jeder Ausschuß ernennt einen Secretaͤr aus seinen
                              Mitgliedern. – Praͤsident, Vice-Praͤsident etc., so wie
                              die Ausschuͤsse werden jaͤhrlich ernannt. – Alle austretenden
                              Mitglieder sind wieder wahlbar. – Der Praͤsident (in seiner
                              Abwesenheit der Vice-Praͤsident) beruft zu den ordentlichen und
                              außerordentlichen Versammlungen, und fuͤhrt bei denselben den Vorsiz. Er ist
                              mit Handhabung der Ordnung bei den Versammlungen, so wie der Befolgung der Statuten
                              besonders beauftragt. Die eingesendeten Abhandlungen und Vorschlaͤge uͤbergibt er den
                              Ausschuͤssen, oder ernennt, noͤthigen Falles, hierzu eine eigene
                              Commission. – Der Secretaͤr fuͤhrt das Sizungs-Protokoll
                              sowohl bei dem Verwaltungs-Rathe, als bei den Sizungen der Gesellschaft; die
                              Verwaltungs-Correspondenz; die Einladungs-Schreiben; das Archiv.
                              – Der Schazmeister treibt die der Gesellschaft gehoͤrigen Gelder ein,
                              und bezahlt nur auf Anweisungen, die vom Secretaͤre unterzeichnet und vom
                              Praͤsidenten visirt sind. Er muß den Mitgliedern des
                              Verwaltungs-Ausschusses, so oft er dazu aufgefordert wird, den Cassenstand
                              vorlegen, und gehoͤrige belegte Rechnung bei jeder allgemeinen
                              December-Sizung ablegen. – Der Bibliothekar haͤlt einen genauen
                              Katalog uͤber Buͤcher, Modelle und andere Gegenstaͤnde, die der
                              Gesellschaft zugeschikt oder von derselben beigeschafft werden, und wacht
                              fuͤr ihre gehoͤrige Erhaltung; er schreibt auf die Geschenke, den
                              Nahmen des Gebers und das Datum des Empfanges. Er ist mit dem Ankaufe der hierzu
                              bestimmten Buͤcher beauftragt. – Der Ausschuß ernennt einen
                              Bibliothek-Adjuncten, der dem Bibliothekare aushilft, in die
                              wissenschaftliche Correspondenz, so wie die Redaction ihrer Drukschriften besorgt.
                              Er kann besoldet werden. – Die Ausschuͤsse sind gehalten, alles zu
                              pruͤfen, was der Praͤsident ihnen zu diesem Zweke zusendet, und
                              hieruͤber in der naͤchsten Sizung Bericht zu erstatten. – Der
                              Verwaltungs-Rath entscheidet durch Mehrheit der Stimmen der anwesenden
                              Mitglieder uͤber Alles, was die Verwaltung zunaͤchst betrifft; seine
                              Beschluͤsse sind jedoch nur dann guͤltig, wenn wenigstens 5 Mitglieder
                              gegenwaͤrtig sind. – Jeder Vorschlag, der eine Auslage fordert, wird
                              dem betreffenden Ausschusse, zur Pruͤfung zugetheilt. Auf den Bericht des
                              Ausschusses entscheidet dann die Gesellschaft, ob er Statt haben soll, und bestimmt
                              die Summe.
                           Versammlungen. Der Saal der Gesellschaft ist
                              taͤglich von 2 Uhr Nachmittags bis 10 Uhr Abends offen, und waͤhrend
                              dieser Zeit koͤnnen alle Buͤcher, Journale, Modelle, Plane von allen
                              Mitgliedern benuzt werden. Der Bibliothekar kann von dem Praͤsidenten
                              ermaͤchtigt werden, die Bibliothek auch zu anderen Stunden zu oͤffnen,
                              wenn ein Mitglied hierzu Gruͤnde hat. – Die Gesellschaft haͤlt
                              jeden lezten Freitag eines Monates Sizung, welcher alle zu Muͤlhausen
                              wohnenden Mitglieder beiwohnen muͤssen. Diese Sizung kann durch besondere
                              Entschließung des Verwaltungs-Ausschusses auf einen anderen Tag verlegt
                              werden. – Jedes Jahr werden zwei allgemeine Versammlungen gehalten, bei
                              welchen alle Mitglieder der Gesellschaft zu erscheinen haben; die erste hat am
                              lezten Freitage im Mai, die zweite am lezten Freitage im December Statt. – In
                              der Mai-Versammlung werden die Preise vertheilt, wenn einige erhalten wurden,
                              und neue Preise werden ausgeschrieben. Vorschlaͤge uͤber die Statuten
                              der Gesellschaft werden in Berathung gezogen. – In der
                              December-Versammlung erstattet die Verwaltung Bericht uͤber die
                              Arbeiten der Gesellschaft; der Schazmeister legt Rechnung, die von drei Mitgliedern
                              revidirt wird; die neuen Wahlen werden vorgenommen. – Entscheidungen haben
                              nur durch absolute Stimmen-Mehrheit der anwesenden Mitglieder Statt, die
                              wenigstens zur Haͤlfte gegenwaͤrtig seyn muͤssen.
                           Zulassung der Fremden. Jeder Fremde kann durch ein
                              Mitglied in das Haus der Gesellschaft eingefuͤhrt werden, er muß aber
                              vorlaͤufig bei einem Mitgliede der Verwaltung aufgefuͤhrt und sein
                              Name in ein hierzu vorhandenes Buch eingetragen werden. – Wer bereits
                              laͤnger als drei Monate im Departement wohnt, gilt nicht mehr als
                              Fremder.
                           Beischaffung der Buͤcher. Es liegt ein Buch in dem
                              Saale, in welchem jedes Mitglied die Werke einschreiben kann, die er der
                              Gesellschaft fuͤr nuͤzlich haͤlt. Sobald das vorgeschlagene
                              Werk die Beistimmung von 5 Mitgliedern erhaͤlt, wird der Bibliothekar
                              dasselbe in der moͤglich kuͤrzesten Zeit herbeischaffen, wenn es nicht
                              mehr als 10 Franken kostet. Wenn es aber diese Summe uͤbersteigt, wird er den
                              betreffenden Ausschuß hiervon in Kenntniß sezen, nach dessen Berichte die
                              Gesellschaft den Antrag entweder genehmigt oder verwirft.
                           Eigenthum der Gesellschaft. Kein Werk, Journal oder
                              Modell oder anderer Gegenstand aus den Sammlungen der Gesellschaft darf aus dem
                              Hause der Gesellschaft entfernt werden. – Jeder Gegenstand wird durch
                              Feuer-Assecuranz gesichertDiese lobenswerthe Vorsicht sichert leider nicht hinlaͤnglich. Welche
                                    Feuer-Assecuranz hatte des unsterblichen Muͤlhausers, Lambert Werke, neues
                                       Organon etc. assecuriren koͤnnen, wenn sie im Manuscripte
                                    haͤtten aufbewahrt werden muͤssen? Oeffentliche, oder
                                    bedeutende Privat- oder Gesellschafts-Sammlungen, in welchen
                                    Manuscripte und Modelle aufbewahrt werden muͤssen, muͤssen vor
                                    Allem in einem Gebaͤude aufbewahrt werden, welches auf mehrere Toisen
                                    frei von jedem anderen Gebaͤude steht, und in welches weder ein
                                    Kerzenlicht noch ein Feuer in einem Ofen gebracht werden darf. Diese Maxime
                                    befolgten die ehrwuͤrdigen alten Schweden gewissenhaft, obschon sie
                                    mehr als jedes andere Volk mit der Haͤrte und Laͤnge eines
                                    strengen Winters zu kaͤmpfen hatten (vergl. Linnaei Amoenitates), und dadurch allein retteten sie
                                    Schaͤze fuͤr die Wissenschaft, die bei anderen Voͤlkern
                                    verloren gingen. Es ist wahrlich unbegreiflich, wie wir litterarische und
                                    artistische Schaͤze, die nicht zu ersezen sind, mitten in
                                    Staͤdten, und oft an Oertern, die der Feuersgefahr hoͤchst
                                    ausgesezt sind, aufzubewahren auch nur
                                    traͤumen koͤnnen; es ist aber doch so. Wenn Bibliotheken und
                                    Archive verbrennen, so laͤßt sich dieß ersezen, mit Geld oder mit
                                    Eisen und Blei; Manuscripte und Modelle geistreicher Maͤnner vermag
                                    aber keine Phoͤnix-Compagnie zu restauriren. Eine, von dieser
                                    Compagnie assecurirte, Drukerei zu London brannte ab, waͤhrend in
                                    derselben ein Werk uͤber hoͤhere Mathematik gedrukt wurde,
                                    dessen Verfasser, ein Spanier, Mendoza, 30 Jahre
                                    lang an demselben arbeitete. Der Verfasser erschoß sich, wie er den Verlust
                                    seines Manuscriptes erfuhr, und Werk und Autor gingen zugleich zu Grabe. Man
                                    muß selbst gegen Feuer sichern, was zu sichern
                                    ist, und nicht sichern lassen; was man geschehen
                                    laͤßt, geschieht in der Regel
                                    schlecht. Lassen ist immer ein
                                    Passiv-Zustand.A. d. R. – Das Eigenthum der Gesellschaft laͤßt sich nicht vereinzeln;
                              Mitglieder, die sich
                              zuruͤkziehen und die Erben derselben haben keinen Anspruch. Im Falle der
                              Aufloͤsung der Gesellschaft wird die Bibliothek und Modellen-Sammlung
                              unter Aufsicht der Rathkammer oder des Handels-Tribunals zu Muͤlhausen
                              gestellt, damit alle Einwohner des Departements dieselben benuzen koͤnnen.
                              Die Moͤbeln sollen aber zu Gunsten des Buͤrger-Spitales von
                              Muͤlhausen veraͤußert werden.
                           Die Gesellschaft hat am Ende noch einen Oekonomen fuͤr die Verwaltung
                              nothwendig gefunden, der mit der Aufsicht des Locales beauftragt ist, und der jede
                              Auslage unter 10 Franken fuͤr sich besorgen kann, hoͤhere aber dem
                              Verwaltungs-Rathe unterlegen muß.
                           
                        
                           Preisaufgabe.
                           Die I. R. Accademia economico - agraria dei
                                 Georgofili hat einen Preis von 25 Zechinen aus die beste Beantwortung
                              folgender Aufgabe ausgeschrieben:
                           
                              „Durch Thatsachen bestimmen, ob das Impfen oder Pfropfen einige
                                 Veraͤnderungen in der gepfropften oder geimpften Pflanze erzeugt und ob
                                 umgekehrt diese in dem Pfropfreise einige Veraͤnderungen hervorbringt:
                                 beides sowohl fuͤr den Fall, wo die gepfropften Pflanzen zu derselben Art
                                 gehoͤren, als wo sie verschiedene Arten derselben Gattung
                                 sind.“
                              
                           
                              „Die Akademie wuͤnscht vorzuͤglich praktisch
                                 nuͤzliche Resultate.
                              
                           Die Abhandlungen muͤssen, unter den gewoͤhnlichen Formalitaͤten,
                              bis zum Julius 1829 dem „Segretario delle
                                    corrispondenza dell' I. R. Accademia economico - agraria dei
                                    Georgofili
                                  eingesendet werden.
                           
                        
                           Vergleichung der preußischen Maaße und Gewichte mit den
                              franzoͤsischen und englischen. Von Herrn Eytelwein.
                           Durch die Maaß- und Gewichtordnung fuͤr die preußischen Staaten vom 16.
                              Mai 1816 ist die Verfertigung der Probemaaße und Gewichte vorgeschrieben, deren
                              Vollendung eine genaue Vergleichung mit den franzoͤsischen Maaßen und
                              Gewichten gegeben hat. Die Gruͤnde, von welchen sowohl diese, als auch die
                              Vergleichung mit den neuesten, durch die Parlamentsakte vom 17. Juni 1824 genau
                              bestimmten, englischen Maaßen und GewichtenDie wir im polyt. Journale Bd. XIX. S.
                                       502. Bd. XXI. S. 411 und
                                    502 und Bd. XXII. S. 263 mittheilten.A. d. R. abhaͤngt, sind in den Abhandlungen der koͤniglichen Akademie der
                              Wissenschaften vollstaͤndig entwikelt. Hier wird es zureichend seyn, nur die
                              Ergebnisse dieser Untersuchungen anzufuͤhren, nach welchen eine leichte und
                              sichere Vergleichung dieser Maaße und Gewichte unter einander bewirkt werden
                              kann.
                           Weil bei den preußischen, franzoͤsischen und englischen Maaßen und Gewichten
                              die Laͤngenmaaße zur Bestimmung aller uͤbrigen als Einheit dienen, so
                              erfordert die genaueste Vergleichung derselben, daß zugleich die Temperatur
                              beruͤksichtigt werde, bei welcher diese Maaße ihrer gesezlichen Laͤnge
                              entsprechen. Fuͤr den gemeinen Verkehr ist diese Ruͤksicht weniger
                              erforderlich, weil fuͤr denselben geringe Temperaturveraͤnderungen von
                              keinem erheblichen Einfluͤsse sind. Soll aber die Temperatur der
                              Maaßstaͤbe und die Ausdehnung des Metalls, auf welchem sie sich befinden,
                              beruͤksichtigt werden, so ist zu bemerken, daß der preußische Fuß nur dann
                              die gesezliche Laͤnge eines Fußes hat, wenn er sich unter einer Temperatur
                              von 13 Grad nach dem Reaumurschen Queksilberthermometer befindet. Dieselbe
                              Temperatur gilt fuͤr den pariser Fuß (pied de
                                 roi). Der franzoͤsische Meter ist aber nur bei 0 Grad Reaumur ein Meter,
                              und der englische Fuß bei 13 1/3 Grad Reaumur, oder 62 Grad, Fahrenheit ein Fuß.
                           Will man ganz genaue Vergleichungen der Laͤngenmaaße anstellen, so ist zu
                              bemerken, daß der preußische Fuß mit 139, 13 pariser Linien des pied de roi, nach der Toise von Peru, fuͤr alle
                              Temperaturen uͤbereinstimmt, daß aber nur die gesezliche Laͤnge des
                              preußischen Fußes der Temperatur von 13 Grad Reaumur entspricht. Der Meter bei 0
                              Grad R. haͤlt 443,295936 pariser Linien bei 13 Grad R., also ist 1 Meter bei
                              0 Grad R. = 3,1861994968767 preußischen Fuß bei 13 Grad R.; oder 1 preußischer Fuß
                              bei dieser Temperatur = 0,313833542749 Meter bei 0 Grad R.
                           Der Meter bei 0 Grad R. haͤlt 39,37062 englische Zoll bei 13 1/2 Grad R., also
                              ist 1 englischer Fuß bei 13 1/2 Grad R. = 0,9711402554118 preußischen Fuß bei 13
                              Grad R.
                           1) Vergleichung der franzoͤsischen Maaße und Gewichte mit
                              den preußischen:
                           Laͤngenmaaße.
                           1 Myriamètre = 10000 Mètre = 2655,166 preußische Ruthen.
                           1 Kilométre = 1000 Mètre = 265,5166 preußische Ruthen
                           1 Hectomètre = 100 Mètre = 26,55166 preußische Ruthen.
                           1 Decamétre = 10 Mètre = 31,86199 preußische Fuß.
                           1 Mètre = 3,186199
                              preußische Fuß.
                           1 Decimètre = 1/10 Mètre = 3,82394 preußische Zoll.
                           1 Centimètre = 1/100 Mètre = 4,58813 preußische Linien.
                           1 Millimètre = 1/1000 Mètre = 0,4588 preußische Linien.
                           Hiernach vergleichen sich nahe genug:
                           58 Myriamètre mit 77
                              preußischen Meilen zu 2000 Ruthen.
                           43 Mètre mit 137
                              preußischen Fuß.
                           2 Mètre mit 3 preußischen
                              Ellen zu 25 1/2 Zoll.
                           Flaͤchenmaaße.
                           1 Kilomètre carré =
                              1000000 Mètre carré = 391,62296 preußische
                              Morgen.
                           1 Hectomètre carré =
                              10000 Mètre carré = 3,91623 preußische
                              Morgen.
                           1 Are = 100 Mètre carré = 7,0492133 preußische Quadratruthen.
                           1 Mètre carré =
                              10,151867234 preußische Quadratfuß.
                           und es vergleichen sich nahe genug:
                           20 Are mit 141 preußischen
                              Quadratruthen.
                           33 Mètre carré mit
                              335 preußischen Quadratfuß.
                           Koͤrpermaaße.
                           1 Steré = 1 Kilolitre = 1 Mètre
                                 cube = 32,345874273 preußische Kubikfuß.
                           1 Hectolitre = 1/10 Mètre cube = 1,819455428 preußische Scheffel.
                           1 Decalitre = 1/100 Mètre cube = 2,911129 preußische Mezen = 8,733386
                              preuß. Quart.
                           1 Litre = 1/1000 Mètre cube = 0,8733386 preuß. Quart.
                           Hiernach vergleichen sich beinahe:
                           26 Steré mit 841
                              preußischen Kubikfuß,
                           72 Hectolitre mit 131 preuß.
                              Scheffel,
                           45 Decalitre mit 131 preuß.
                              Mezen,
                           15 Decalitre mit 131 preuß.
                              Quart,
                           71 Litre mit 62 preuß. Quart.
                           
                           Gewichte.
                           1 Myriagramme = 10000 Gramme = 21,38072384 preuß. Pfund.
                           1 Kilogramme = 1000 Gramme = 2,138072384 preuß. Pfund.
                           1 Hectogramme = 100 Gramme = 6,84183 preuß. Loth.
                           1 Decagramme = 10 Gramme = 2,7267 preuß. Quentchen.
                           1 Gramme = 1,2315 preuß.
                              Graͤn.
                           1 Decigramme = 1/10 Gramme = 0,12315 preuß. Graͤn.
                           1 Centigramme = 1/100 Gramme = 0,0123 preuß. Graͤn.
                           1 Milligramme = 1/1000 Gramme = 0,00123 preuß. Graͤn.
                           Also vergleichen sich beinahe:
                           21 Myriagramme mit 449 preuß.
                              Pfund.
                           29 Kilogramme mit 62 preuß.
                              Pfund.
                           95 Gramme mit 117 preuß.
                              Graͤn.
                           2) Vergleichung der englischen Maaße und Gewichte mit den
                              preußischen.
                           Laͤngenmaaße.
                           1 Mile = 427,3 preußische
                              Ruthen.
                           1 Imperial Yard = 2,9131
                              preußische Fuß.
                           1 Foot = 11,65368 preußische
                              Zoll.
                           Hiernach sind nahe genug:
                           14 englische = 3 preußische Meilen zu 2000 Ruthen,
                           35 englische = 34 preußischen Fuß,
                           35 Yard = 48 preuß. Ellen zu 25
                              1/2 Zoll.
                           Flaͤchenmaaße.
                           1 Acre = 285,29 preußische
                              Quadratruthen,
                           1 □ Foot = 135,8
                              preußischen Quadratzoll,
                           also vergleichen sich nahe genug:
                           53 Acre mit 81 preußischen Morgen
                              zu 180 Quadratruthen,
                           53 englische mit 50 preußischen Quadratfuß.
                           Koͤrpermaaße.
                           1 Cubic Foot = 1582,667 preußische
                              Kubikzoll.
                           Daher vergleichen sich nahe genug:
                           59 englische mit 51 preußischen Kubikfuß.
                           Hohlmaaße.
                           1 Chaldron = 73138,7 preußische
                              Kubikzoll.
                           1 Corn Quarter = 16253,05
                              preußische Kubikzoll.
                           1 Sack = 6094,89 preußische
                              Kubikzoll.
                           1 Bushel = 2031,63 preußische
                              Kubikzoll.
                           1 Imperial Gallon = 253,954
                              preußische Kubikzoll.
                           Hiernach ist:
                           1 Corn Quarter = 5 preuß.
                              Scheffel, 4 Mezen, 125 Kubikzoll.
                           1 Sack = 1 preuß. Scheffel, 15
                              Mezen, 142,9 Kubikzoll.
                           1 Bushel = 10 preuß. Mezen, 111,6
                              Kubikzoll.
                           1 Gallon = 3 preuß. Quart, 61,95
                              Kubikzoll, oder nahe 3 30/31 Quart.
                           und es vergleichen sich nahe genug:
                           31 Corn Quarters mit 164 preuß.
                              Scheffel, oder weniger genau
                           7 Corn Quarters mit 37 preußischen
                              Scheffel.
                           31 Imper. Gallons mit 123
                              preußischen Quart.
                           Gold-, Silber-
                              und Apothekergewicht.
                           1 Imperial Troy Pound = 25,5234
                              preußische Loth.
                           1 Ounce = 2,12695 preußische
                              Loth.
                           1 Grain = 0,07976 preußische
                              Graͤn.
                           Also vergleichen sich nahe genug:
                           84 Troy Pound mit 67 preußischen
                              Pfund.
                           Handelsgewicht.
                           1 Ton Avoirdupois =2171,26
                              preußische Pfund.
                           1 Hunderdweight = 108,563
                              preußische Pfund.
                           1 Pound Avoirdupois = 31,018
                              preußische Loth.
                           1 Ounce Avoirdupois = 1,94
                              preußische Loth.
                           1 Grain = 0,07976 preußische
                              Graͤn.
                           Daher vergleichen sich beinahe:
                           65 Pound Avoirdupois mit 63
                              preußischen Pfund.
                           Noch ist zu bemerken, daß nach Kelly (The universal cambist, Vol. I, 
                              London 1821, p. 221) der
                              vormalige Winchester Bushel 2150,42 englische Kubikzoll
                              haͤlt. Hiernach ist
                           
                              
                                 1 Winchester Bushel
                                 = 1969,55975 preußische Kubikzoll.
                                 
                              
                                 
                                 = 10 preußische Mezen, 49 14/25 Kubikzoll.
                                 
                              
                                 1 Winchester Gallon
                                 = 246,195 preußische Kubikzoll.
                                 
                              
                                 
                                 = 3 preußische Quart, 54 11/36 Kubikzoll.
                                 
                              
                           (Aus den Verhandlungen des Vereins zur Befoͤrderung des Gewerbfleißes in
                              Preußen. 1827. S. 240.)
                           
                        
                           Lieutenant Watson's Telegraph.
                           Das Mechanics' Magazine, N. 222. 22. Nov. 1827, S. 294,
                              gibt eine kurze, jedoch bei allen Abbildungen undeutliche, Notiz uͤber diesen
                              neuen Telegraphen, der, bloß zum Privat-Dienste fuͤr Handelsleute, auf
                              einer Streke von 72 englischen Meilen aufgestellt ist. Die Kosten betrugen nur 2000
                              PfWenn man bedenkt, was gewissen Handelsleuten ihre Staffeten und Couriere, die
                                    die Curse von Paris, Wien etc. bringen, jaͤhrlich kosten, so wird man
                                    gestehen, daß sich mit den Reisekosten eines einzigen Jahres eine
                                    telegraphische Privat-Linie zwischen den ersten Handelsplaͤzen
                                    Europens herstellen ließe. Jedes Handelshaus koͤnnte uͤbrigens
                                    seine eigene Chiffern fuͤhren.A. d. U..
                           Dieser Notiz ist eine kurze Geschichte der Telegraphen voran geschikt, aus welcher
                              wir nur Folgendes bemerken wollen. Dr. Hooke war der
                              Erste, welcher im J. 1684 der Royal Society zu London
                              einen Plan vorlegte, nach welchem mittelst einer den heutigen Telegraphen so
                              ziemlich aͤhnlichen Vorrichtung eine Correspondenz zwischen London und Paris
                              so hergestellt werden koͤnnte, daß man zu London in Einer Minute
                              erfaͤhrt, was zu Paris signalisirt wird. Die Beschreibung dieser Vorrichtung
                              findet sich in den Philosophical Transactions vom J.
                              1684. Bald hierauf theilte Hr. Amontons an der k.
                              Akademie zu Paris derselben einen aͤhnlichen Plan mit.
                           So trefflich diese Plaͤne waren, so vergingen doch ungefaͤhr 80 Jahre,
                              his ein Privatmann, Hr. Edgeworth, im J. 1763 auf seinem
                              Torfwerke zwischen London und Newmarket eine telegraphische Linie zu seinem.
                              Privatgebrauche errichtete. Er war der Erste, der Telegraphe wirklich anwendete;
                              allein, seine Einrichtung, die er spaͤter, im J. 1784, beschrieb, dauerte
                              nicht lang. Im J. 1794 errichtete Hr. Chappe eine
                              telegraphische Linie zwischen der Convention zu Paris und der franzoͤsischen
                              Armee in Holland: Befehle von Paris wurden zu. Lille in zwei Minuten bekannt. Im J.
                              1795 kam der Telegraph uͤber Frankfurt aus England, wo der
                              Hochwuͤrdige, Hr. D. Gamble in demselben Jahre
                              zwei telegraphische Systeme, und Lord Georg Murray in
                              demselben Jahre ein drittes System vorschlug, welches bis zum J. 1816 gebraucht
                              wurde. Im J. 1807 machte Capitaͤn (jezt Oberst) Pasley seinen Polygramm-Telegraphen (polygrammatic Telegraph), und im J. 1808
                              Oberst-Lieutenant Macdonald seine Betrachtungen
                              uͤber Telegraphen bekannt. Im J. 1816 endlich schlug Sir Home Popham sein Semaphore
                              vor, welches im IV. B. des Mechanics' Magazine, S. 385,
                              beschrieben ist, von der Admiralitaͤt auch angenommen wurde, und noch im
                              Staatsdienst-Gebrauche in England ist.
                           Hr. Watson hat bei seinem einfachen Telegraphen ein
                              Register von 10,000 Woͤrtern, die er mit der groͤßten Leichtigkeit und
                              Schnelligkeit signalisirt. Zugleich ist dadurch jedes Geheimniß auf eine weit
                              sicherere Weise, als durch Chiffern und Briefsiegel bewahrt.
                           
                        
                           Ueber die Bruͤke unter der Themse
                           theilt das London. Mag. N. 224. 8. Dec. 1827 S. 326 die Nachricht des
                              gegenwaͤrtigen guten Fortganges des Baues, zugleich aber auch die Bemerkung
                              mit, daß noch 162,000 Pf. Sterl. zur Vollendung noͤthig sink, daß also das
                              darauf verwendete Capital sich nicht zu 2 1/3 p. Cent.
                              rentiren wird.
                           
                        
                           Verbesserung an Wagen.
                           Um das Umwerfen der Wagen durch Bruch oder Abgehen eines Rades zu hindern, empfiehlt
                              ein Hr. S. im Mechanics' Magazine N. 224, 8. Dec., an
                              beiden Enden der
                              Achse innerhalb der Raͤder eine starke eiserne Stange anzubringen, die bis an
                              die Felge des Rades frei hinabsteigt. Er empfiehlt ferner der Deichsel einen freien
                              Spielraum von einigen Zollen (10–11) nach aufwaͤrts zu geben, damit
                              die Pferde leichter aufhalten koͤnnen.
                           
                        
                           Kitt fuͤr zersprungene Kessel.
                           Ein Hr. H. empfiehlt im Mechanics' Magazine, N. 222, 24.
                              Nov. 1827, S. 293, einen in Deutschland laͤngst bekannten und angewandten
                              Kitt fuͤr zersprungene eiserne Kessel aus frisch gebranntem,
                              ungeloͤschten, aus Austerschalen gebrannten Kalk mit Eyweiß zu einem Teige
                              gemacht. Ein mit solchem Kitte verstrichener Kessel, der einen Sprung hatte,
                              dauerte, auf diese Weise ausgebessert, noch 40 Jahre. Der Kitt muß alsogleich nach
                              seiner Bereitung angewendet werden.
                           
                        
                           Ueber Englisch Bier (Ale)
                              Brauerei
                           findet sich ein sehr gelehrter Aufsaz eines Brauers im Mechanics' Magazine, N. 222, 24. November 1827, S. 289,
                              nach welchem fuͤr Winter-Bier: 4 Bushel
                              Malz, 4 Pf. Hopfen und 12 Pf. Syrup oder 10 Pf. nasser Zuker; fuͤr Sommer-Bier 4 Bushel Malz, 5 oder 5 1/2 Pf. Hopfen
                              und 20 Pf. Syrup genommen werden. 12 Pf. Syrup oder 10 Pf. nassen Zukers sollen
                              soviel geben, als ein Bushel Malz. Man denke sich dieses koͤstliche
                              Bier!!!
                           
                        
                           Ueber Indigsaͤure und Indigharz.
                           Hr. Dr. Buff hat in Schweigger's Jahrbuch der Chemie und
                              Physik 1827 Heft 9, S. 38–59 eine sehr ausfuͤhrliche Untersuchung
                              uͤber Indigsaͤure und Indigharz bekannt gemacht, woraus wir das
                              Wichtigste hier mittheilen.
                           1) Indigsaͤure. Um sie zu erhalten bringt man zu
                              kochender sehr verduͤnnter Salpetersaͤure fein gepulverten Indigo in
                              kleinen Portionen. Er zersezt sich augenbliklich, so wie er mit der Saͤure in
                              Beruͤhrung kommt, unter heftigem Aufschaͤumen; so lange Aufbrausen
                              bemerklich ist, wird fortwaͤhrend Indigpulver hinzugesezt und von Zeit zu
                              Zeit etwas heißes Wasser zugegossen, damit bei fortgeseztem Kochen die
                              Fluͤßigkeit sich nicht zu sehr concentrirt. Das sich dabei entwikelnde
                              Gasgemenge besteht aus salpeteriger Saͤure und Kohlensaͤure zu
                              gleichen Theilen. Die nach Beendigung der Operation erhaltene gelbe
                              Fluͤßigkeit wird heiß von der zugleich gebildeten harzigen Materie abgegossen
                              und erkaltet, worauf undeutliche Krystalle von Indigsaͤure anschießen. Wenn
                              man diese in heißem Wasser aufloͤst und mit Kali neutralisirt, so zeigt sich
                              selbst beim Erkalten kein Niederschlag, daher die Fluͤßigkeit keine
                              Kohlenstikstoffsaͤure enthaͤlt, wenn hinreichend schwache
                              Salpetersaͤure angewandt wird.
                           Die nach dem angegebenen Verfahren von Kohlenstikstoffsaͤure freie
                              Indigsaͤure ist jedoch durch einen harzigen Koͤrper, welcher sich mit
                              ihr zugleich erzeugt, verunreinigt. Sie wurde in Wasser aufgeloͤst und mit
                              Bleiglatte gekocht, sodann von dem entstandenen gelben Niederschlage abfiltrirt. Die
                              filtrirte Fluͤßigkeit war nun von hellgelber Farbe und schmekte
                              suͤßlichbitter; sie wurde mit Schwefelsaͤure zersezt und neuerdings
                              kochend filtrirt. Aus dem nunmehr ganz blaßgelben Filtrate sezten sich beim Erkalten
                              weiße in's gelbliche spielende Nadeln von Indigsaͤure ab. Es gelang nicht,
                              durch wiederholtes Umkrystallisiren die Saͤure von bedeutend weißerer Farbe
                              zu erhalten. Sie wurde daher in heißem Wasser aufgeloͤst, mit kohlensaurem
                              Baryt neutralisirt und concentrirt. Nach dem Erkalten schossen gelbe,
                              glaͤnzende, ziemlich harte Nadeln von indigsaurem Baryt an. Die Mutterlauge
                              wurde nun abgegossen, die Krystalle mit wenig kaltem Wasser gewaschen, von neuem in
                              heißem aufgeloͤst und durch Saͤuren zersezt. Jezt wurden schneeweiße,
                              concentrisch gruppirte Nadeln von Indigsaͤure erhalten. – Aus der
                              Mutterlauge und dem Waschwasser des indigsauren Baryts erhielt man durch
                              fortgeseztes Concentriren noch eine bedeutende Menge von krystallisirtem indigsaurem
                              Baryt. Die nach dieser Methode erhaltene Indigsaͤure hat folgende
                              Eigenschaften.
                           Die krystallisirte Saͤure, welche im Wasser sehr voluminoͤs erscheint,
                              schwindet getroknet außerordentlich zusammen und verliert fast ganz ihr
                              krystallinisches Ansehen.
                              Sie besizt eine blendendweiße Farbe und Seidenglanz, schmekt schwach
                              saͤuerlich und bitter, roͤthet Lakmus sehr schwach, ist in heißem
                              Wasser und Alkohol in jedem Verhaͤltnisse, in kaltem Wasser aber nur
                              schwierig aufloͤslich. – Sie ist fluͤchtig, denn in einer
                              Glasroͤhre erhizt, schmilzt sie und sublimirt sich ohne zersezt zu werden,
                              und selbst bei gewoͤhnlicher Temperatur verbreitet sie einen
                              saͤuerlichen stechenden Geruch. Geschmolzene Indigsaͤure krystallisirt
                              in deutlichen sechsseitigen Tafeln. In offenen Gefaͤßen erhizt,
                              entzuͤndet sie sich sehr leicht und brennt mit einer viel Kohle absezenden
                              Flamme. Mit concentrirter Salpetersaͤure gekocht, wird sie in
                              Kohlenstikstoffsaͤure verwandelt.
                           Salzsaͤure und diluirte Schwefelsaͤure aͤußern keine Wirkung auf
                              sie; wird sie aber mit concentrirter Schwefelsaͤure erhizt, so entsteht eine
                              braune Loͤsung, aus welcher man durch Wasserzusaz braune Floken abscheiden
                              kann. – Chlor hat weder in troknem noch feuchtem Zustande irgend eine Wirkung
                              auf sie. – Das Gold wird aus seiner salzsauren Aufloͤsung durch Kochen
                              mit Indigsaͤure nicht gefaͤllt. – Wenn Wasserstoff im Zustande
                              des sich entbindenden Gases mit ihr in Beruͤhrung kommt, loͤst sie
                              sich mit kupferrother Farbe auf und nach einiger Zeit schlagen sich aus der
                              Fluͤßigkeit blaurothe Floken mit einem Stich in's Violette nieder.
                           Die Analyse ergab, daß sie aus 7,225 Stikstoff, 46,244 Kohlenstoff und 46,531
                              Sauerstoff besteht. Sie hat einerlei Saͤttigungscapacitaͤt mit der
                              Kohlenstikstoffsaͤure und ihr stoͤchiometrischer Werth ist 247,2.
                           Die Indigsaͤure geht mit allen Salzbasen Verbindungen ein und treibt aus
                              kohlensauren Salzen die Kohlensaͤure aus. Ihre Salze sind meistens von gelber
                              Farbe. Erhizt entzuͤnden sie sich, ohne zu detoniren und brennen wie Pulver
                              ab.
                           Indigsaures Kali ist ein sehr leicht loͤsliches Salz, das in concentrisch
                              gruppirten, seidenglaͤnzenden Nadeln von oraniengelber Farbe krystallisirt.
                              Es ist in Alkohol unaufloͤslich. – Mit Natron, Ammoniak, Talk-,
                              Kalk- und Strontianerde gibt die Indigsaͤure ebenfalls
                              leichtloͤsliche gelbgefaͤrbte Salze. – Neutrales indigsaures
                              Blei ist aufloͤslich und krystallisirt concentrisch nadelfoͤrmig.
                              – Indigsaures Queksilberoxydul ist ein blaßgelbes selbst in heißem Wasser
                              vollkommen unaufloͤsliches Pulver. – Salpetersaures Silber wird weder
                              durch Indigsaͤure, noch durch deren Salze gefaͤllt, hingegen salzsaure
                              Eisenoxydsolution durch Zusaz von indigsaurem Baryt blutroth gefaͤrbt; diese
                              Farbe ist so intensiv, daß auch die allergeringste Menge Eisenoxyd dadurch angezeigt
                              wird. Aus 10 Theilen des feinsten ostindischen Indigo gewinnt man etwa 2 Theile
                              Indigsaͤure.
                           2) Indigharz. Zu gleicher Zeit mit der Indigsaͤure
                              bildet sich durch die Einwirkung der Salpetersaͤure auf den Indig ein
                              harzaͤhnlicher Koͤrper von brauner Farbe. Um ihn vollkommen rein zu
                              erhalten, schlug Hr. Buff folgendes Verfahren ein: Indig
                              wurde mit drei- bis vierfach verduͤnnter Salpetersaͤure zersezt
                              und nachdem die Operation beendigt schien, noch uͤberschuͤßiges
                              Indigpulver zugeschuͤttet, um die Anwesenheit von freier
                              Salpetersaͤure so viel als moͤglich zu vermeiden. Das hierdurch
                              gewonnene Harz verlor schon nach drei- bis viermaligem Auskochen seine
                              harzige Beschaffenheit groͤßtentheils. Es wurde nun in kohlensaurem Natron
                              aufgeloͤst, um es vom Indigo, so wie von anderen Gemengtheilen zu befreien.
                              Die filtrirte Fluͤßigkeit wurde gekocht, mit Saͤuren zersezt, und die
                              braune Substanz auf dem Filter gesammelt. Endlich wurde sie mehrmal mit Alkohol und
                              Wasser gekocht, bis sich ersterer nicht mehr roth und lezterer nicht mehr blaßgelb
                              faͤrbte. – Aus 10 Theilen des feinsten ostindischen Indigo gewinnt man
                              nicht ganz 1 Th. der braunen Substanz.
                           In ihrem reinen Zustande ist die braune Substanz geschmaklos, unaufloͤslich in
                              Wasser und Alkohol, in kohlensauren und aͤzenden Alkalien schon in der
                              Kaͤlte leicht, in der Hize aber, wie es scheint, in allen
                              Verhaͤltnissen aufloͤslich. Ihre Aufloͤsung ist von rothbrauner
                              Farbe. Sie wird daraus durch Sauren, in der Hize als zerreibliches Pulver, in der
                              Kaͤlte als schmierige Masse gefaͤllt, welche uͤbrigens
                              getroknet, ihre alte Beschaffenheit wieder annimmt. Ueber der Spirituslampe zersezt
                              sie sich mit einem Geruche, der dem verbrannten Haare nahe kommt, und schwillt wie
                              Indig zu einer voluminoͤsen Kohle auf, welche beim Einaͤschern etwas
                              Eisenoxyd hinterlaͤßt.
                           In Salpetersaͤure loͤst sie sich auf, ohne veraͤndert zu werben.
                              Aus der concentrirten Loͤsung erhaͤlt man kuͤnstlichen
                              Gerbestoff, eine Verbindung von scharfem, herbem, bitterem Geschmake, welche an der Luft hart wird,
                              sich in heißem Wasser mit gelber, und in Alkohol mit blutrother Farbe
                              aufloͤst. – Durch Salzsaͤure wird sie selbst in der Kochhize
                              nur sehr wenig aufgeloͤst. – In diluirter Schwefelsaͤure ist
                              sie bei jeder Temperatur voͤllig unaufloͤslich. Von concentrirter wird
                              sie sehr leicht aufgeloͤst, aber durch Wasserzusaz wieder abgeschieden.
                           Die braune Substanz scheint mit den Alkalien keine Verbindungen in bestimmten
                              Verhaͤltnissen einzugehen. In den kohlensauren loͤst sie sich auf,
                              ohne die Kohlensaͤure auszutreiben. Mit anderen Salzbasen dagegen vereinigt
                              sie sich wahrscheinlich in festgesezten Verhaͤltnissen.
                           ––––––––––
                           Hr. Dr.
                              Schweigger-Seidel erinnert a. a. O. bei
                              Gelegenheit der von Hrn. Buff uͤber die
                              Indigsaͤure angestellten Versuche an die schon von Leopold Gmelin geaͤußerte Meinung, „daß
                                 Indigsaͤure sich wohl nicht bloß durch Einwirkung der
                                 Salpetersaͤure auf Indig, sondern auch noch auf mehrere stikstoffhaltige
                                 Stoffe bilde“, weßwegen man vielleicht noch dahin gelangen wird, den
                              Indig kuͤnstlich darstellen zu koͤnnen.
                           
                        
                           Bleistift auf Papier unausloͤschbar zu machen.
                           Hr. Dubois empfiehlt im Mechanics'
                                 Magazine, N. 222, S. 293, uͤber das Papier mit der
                              Bleistift-Zeichnung oder Schrift abgerahmte Milch mit Wasser zu gießen,
                              wodurch die Zeichnung oder Schrift mit dem Bleistifte unausloͤschbar wird.
                              – (Eben dieses Verfahrens bedient man sich in Deutschland schon seit 50
                              Jahren, um Zeichnungen mit schwarzer Kreide haltbar zu machen. Ueb.)
                           
                        
                           Ueber das Oeffnen der glaͤsernen Flaschen mit
                              eingeriebenen Stoͤpseln.
                           Neulich wurde uͤber das Oeffnen der Flaschen mit glaͤsernen
                              Stoͤpseln eine sonderbare Anweisung gegeben. Ich oͤffne die schwer
                              aufgehenden Flaschen und auch Apparate, wie die glaͤsernen
                              Zuͤndmaschinen etc., wo der eingeschliffene Theil der gewoͤhnlichen
                              Kraft nicht nachgibt, dadurch, daß ich den Hals der Flasche oder den aͤußeren
                              Theil des Glases mit einer in heißes Wasser getauchten und ausgedruͤkten
                              Leinwand umgebe und auf dieses nach und nach mittelst eines Gefaͤßes mit
                              langem Ausguß, ringsum kochendes Wasser nachgieße, waͤhrend ein
                              Gehuͤlfe mit der linken Hand den auszuziehenden Gegenstand faßt und mit der
                              rechten Hand mittelst eines Holzes gelinde dagegen schlaͤgt. Die ganze
                              Handhabung muß aber schnell geschehen, damit der innere Theil nicht die gleiche
                              Waͤrme des aͤußeren empfaͤngt; hat man es versehn, dann muß man
                              das Verfahren erst nach soviel Zeit wiederholen, als alles wieder eine gleiche
                              Temperatur angenommen hat.
                           C. Houpe.
                           
                        
                           Fensterscheiben gegen das Gefrieren zu schuͤzen.
                           Um die Fensterscheiben gegen das Gefrieren zu schuͤzen, habe ich die Bedekung
                              von außen mit weißem Flor hoͤchst zwekmaͤßig gefunden; selbst bei der
                              Kaͤlte von 16 bis 20° war der von außen damit benagelte
                              Fensterfluͤgel nur theilweise zugefroren und thauete nach etwas vermehrter
                              Waͤrme vom Ofen, bald auf, waͤhrend die anderen Fenster den ganzen Tag
                              zugefroren blieben. Der Flor war nach 4 Jahren noch unbeschaͤdigt und
                              wuͤrde gefirnißt dreimal solange halten. Wenn alle Fluͤgel derjenigen
                              Fenster des Hauses, die den Winden ausgesezt sind, auf diese Art von außen bekleidet
                              waͤren, wuͤrde man wohlfeiler die Wirkung der Doppelfenster haben, was
                              den weniger Bemittelten zu statten kaͤme.
                           C. Houpe.
                           
                        
                           Was Verstand und Geld in der Landwirtschaft vermag.
                           Der beruͤhmte Lavoisier, der Schoͤpfer des
                              neuen Systemes in der Chemie, bewirthschaftete selbst, in eigener Person, 240 Morgen
                              in der Vendee. In neun Jahren hatte er den Ertrag dieses kleinen Gutes auf das
                              Doppelte erhoͤht. Lavoisier war aber gleich großer
                              Chemiker, Physiker, Mathematiker und Naturhistoriker, und er verschmaͤhte die
                              „gemein- und grobnuͤzlichen“ Studien nicht, sonst
                              wuͤrde er, wie alle diese Herren, bald zu Grunde gegangen seyn. Mechanics' Mag. N. 224. 8. Dec. S. 335.
                           
                        
                           
                           Ueber Abtritte.
                           Die Einrichtung der Abtritte wird leider selbst bei neu erbaueten Haͤusern so
                              vernachlaͤßigt, daß man auch in diesen bald deren Anwesenheit –
                              riecht! Die Fehler liegen wohl besonders darin, daß man den Hauptkanal, der aus der
                              Grube bis zum Dach hinter saͤmmtliche Abtritte aufsteigt, nicht so breit
                              macht wie die Abtritte sind, und wenigstens eine Tiefe von 12 Zoll gibt; daß man die
                              Gruben unten fast ganz zudekt, also das Eindringen der frischen Luft verhindert und
                              so kein Luftzug Statt finden kann; daß man in dem aufsteigenden Kanal hin und wieder
                              Oeffnungen anbringt, die den scharfen aufsteigenden Luftstrom unterbrechen; daß man
                              die unter den Siz angebrachten Rinnen, welche den Unrath in den Kanal
                              fuͤhren, von Holz macht, welches, wenn es von der Fluͤßigkeit einmal
                              durchzogen ist, den Geruch nie verliert, waͤhrend Guß- oder
                              Schmiedeisen zwekmaͤßiger waͤre. Bey Kasernen, Hospitaͤlern
                              sollte man aber auf den Kanal einen liegenden Ventilator anbringen, der gleich den
                              hollaͤndischen Windmuͤhlen unter einem Dach, ringsum jedem leisen Wind
                              ausgesezt, bei der geringsten Bewegung den Zug durch den Kanal vermehren und bei
                              starkem Winde sogar die Kloaken unten, sowie der Kanal selbst austroknen
                              wuͤrde. Wenn die Hausbesizer die Miethbewohner verpflichteten, daß
                              woͤchentlich im Sommer mit kaltem und im Winter mit warmem Wasser, die Rinnen
                              unter den Siz abgespuͤhlt, sowie daß die Klappen auf den Siz mit Tuch
                              unterwaͤrts belegt waͤren – wuͤrde es sehr
                              zwekmaͤßig seyn. Der heftige Zug durch den Kanal wuͤrde den auf den
                              Siz befindlichen Personen nicht schaden, sobald der Kanal fuͤr sich bestehend
                              ist, und beim Gebrauch die Thuͤr und das kleine Seitenfenster zugemacht
                              ist.
                           E. Houpe.
                           
                        
                           Litteratur.
                           
                              Franzoͤsische.
                              Hr. Prof. Hensmans gibt seit dem Januar 1827 in
                                 Louvain folgendes Journal in monatlichen Heften von 40 Seiten heraus: Repertoire de Chimie, Pharmacie, Matiére
                                    pharmaceutique et Chimie industrielle. In den bis jezt erschienenen
                                 Heften vermißt man keine der wichtigeren chemischen und chemischtechnischen
                                 Original-Abhandlungen, welche in den neueren deutschen Journalen
                                 enthalten sind, und diese Zeitschrift hat daher das Verdienst, daß sie die
                                 Franzosen mehr, als es bis jezt geschehen ist, mit den Entdekungen des Auslandes
                                 bekannt macht. – Das jaͤhrliche Abonnement bezahlt man fuͤr
                                 das Ausland mit 6 1/2 Franken.
                              
                           
                              Italienische.
                              
                                 Opuscoli chimicofisci del farmaciste Bartolom.Biziodi Venezia. Venezia. 1827. p. Gius. Antonelli. Commentari, dell' Ateneo di Brescia per l'anno 1826. 8. Brescia. 1827.
                                 Rapporto generale sulla situazione delle strade,
                                       sulle bonifienzioni e sugli edifici pubblici dei reali Domini al di qua
                                       del Faro etc. 8. Napoli 1827. d. tipogr. Zambraja. 2 vol.