| Titel: | Historische Notiz über das neue Schifffahrts-System unter Wasser mit Bothen, deren Boden man nach Belieben öffnen kann, und über eine neue Art zu tauchen und eine beliebige Zeit unter Wasser zu bleiben, ohne alle Verbindung mit der äußeren Atmosphäre. | 
| Autor: | Joseph August Schultes [GND] | 
| Fundstelle: | Band 27, Jahrgang 1828, Nr. XXX., S. 104 | 
| Download: | XML | 
                     
                        XXX.
                        Historische Notiz uͤber das neue
                           Schifffahrts-System unter Wasser mit Bothen, deren Boden man nach Belieben
                           oͤffnen kann, und uͤber eine neue Art zu tauchen und eine beliebige Zeit
                           unter Wasser zu bleiben, ohne alle Verbindung mit der aͤußeren
                           Atmosphaͤre.
                        Schreiben des Hrn. M. Dr. u. Profs. Jos. Aug. Schultes an den
                           Herausgeber; dd. Landshuth den 1. Jaͤner
                           1827.
                        Schultes's historische Notiz uͤber das neue
                           Schifffahrts-System unter Wasser.
                        
                     
                        
                           Ich habe Ew. Wohlgeboren vor zwei Jahren mit einem Aufsaze
                              uͤber meinen neuen Taucher-Apparat behelligt, den Sie in Ihrem
                              Journale aufzunehmen die Guͤte hatten.Polytechn, Journ. B. XVIII. 2. H. S.
                                       176.
                              
                           Ich war in dem Wahne, dadurch die Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand zu erregen, der
                              Beherzigung in jedem Staate verdient, oder am Meere gelegen ist, und ich wollte
                              dadurch zugleich mein Eigenthum, meine Erfindung, vor fremden Eingriffen
                              sichern.
                           
                           Mein Schreiben an die Redaction des Mechanics' Magazine,
                              in welchem ich meine Anspruͤche auf eine Vorrichtung zum Tauchen unter Wasser
                              ohne Verbindung mit der aͤußeren atmosphaͤrischen Luft, welche ein Hr.
                              T. B. in N. 96, 1825, S. 185 einruͤken ließ, geltend machte, und welches Sie
                              in Ihrem Journale aufnahmen, wurde in demselben nicht aufgenommen. Da Ihr Journal in
                              England gekannt ist, und Aufsaͤze und Zeichnungen aus Ihrem Journale in
                              englische Journale aufgenommen werden, so wuͤrde man es wenigstens der
                              Muͤhe werth gefunden haben, mich zu widerlegen, wenn man es vermocht
                              haͤtte, da man unbillig genug war, mein Schreiben nicht einzuruͤken.
                              Ich konnte mich indessen mit dem alten: qui tacet, consentire
                                 videtur, troͤsten.
                           Bis dahin war Alles nur auf dem Papiere.
                           Nun finde ich aber meinen Tauch-Apparat, mein Both, um mit demselben unter Wasser zu fahren,
                              ausgefuͤhrt, ausgefuͤhrt so, wie ich es beschrieben habe, und
                              derjenige, der es ausfuͤhrt, der verschert, Alles
                              gelesen zu haben, was uͤber Taucherkunst geschrieben ist, auch die auslaͤndischen Journale, mit einem Worte Alles, schreibt die Erfindung sich zu, und
                              erwaͤhnt meiner Wenigkeit mit keinem Worte. Er hat allerdings die Ehre, der
                              Erste gewesen zu seyn, der meine Maschine ausfuͤhrte, und die Richtigkeit
                              meiner Theorie durch Versuche und Erfahrungen erprobte, und bei einem solchen
                              Verdienste, das ihm Niemand rauben wird, haͤtte er auch dem wahren Erfinder
                              seine Ehre lassen und ihn wenigstens nennen sollen. Allein, wenn er dieß gethan
                              haͤtte, wuͤrde er sein Patent-Recht verloren haben, indem man
                              kein Erfindungs-Patent auf das geben kann, was bereits fruͤher
                              erfunden wurde, meine Erfindung aber in Frankreich seit dem Jahre 1796 in dem Haufe
                              des Grafen v. Fourcroy bekannt war, und nun seit 1825
                              oͤffentlich in der Welt bekannt ist.
                           Der gute Mann fuͤrchtete vergebens, daß ich ihm sein Patent streitig machen
                              wuͤrde, denn ich wuͤrde auf meine Erfindung nie und nimmermehr ein
                              Patent genommen haben; 1) weil ich, nach meinen naturrechtlichen Grundsaͤzen,
                              mit Kaiser Joseph dem Unsterblichen, jedes Patent und jedes Privilegium als crimen laesae humanitatis betrachte, und fest
                              uͤberzeugt bin, daß kein Mensch auf Erden das Recht hat, den anderen zu
                              hindern, dasjenige zu thun, was er selbst thut, vorausgesezt, daß dieses etwas Gutes
                              ist und der Gesellschaft Nuzen bringt: denn alle Menschen haben gleiche Rechte auf
                              alles Gute. Es ist die Pflicht weiser Staatsverwaltungen, auf demselben Wege, den
                              Kaiser Joseph ihnen vorzeichnete, das Gute zu foͤrdern, im Volke, in der Welt
                              zum Dienste der Menschheit zu verbreiten, nicht aber dadurch zu hindern und zu
                              beschraͤnken, daß sie einem einzelnen Individuum fuͤr einige Stuͤke Geldes das
                              ausschließliche Recht ertheilen Gutes zu thun, und Hunderttausende daran hindern und
                              in Fesseln schlagen. „Kein Monopol! Keine Privilegien! Keine
                                 Patente!“ rief Kaiser Joseph, und kuͤnftige Jahrhunderte
                              werden seinen Ruf erhoͤren, wenn man in dem unsrigen taub gegen die Stimme
                              der Menschheit bleiben will. 2) Weil ich aus Erfahrung weiß, und weil jeder, der es
                              nicht weiß, sich durch die Geschichte der zahllosen Processe uͤber
                              Patent-Rechte in England und Frankreich sich hiervon uͤberzeugen kann,
                              daß kein Patent das Eigenthum einer Erfindung zu sichern vermag. Wenn Einer einen
                              Nagel an einer Maschine, den der Erfinder links an derselben eingeschlagen hat,
                              rechts einschlaͤgt, und dieß eine Verbesserung zu nennen beliebt, so hat er
                              das Recht, auf diese Verbesserung ein Patent zu nehmen, und der Erfinder ist um
                              seine Erfindung und um das Geld, das er fuͤr Patentisirung derselben bezahlt
                              hat, geprellt. Daher jezt der allgemeine, laute Wunsch aller Gewerbsleute in England
                              um Aufhebung des alten Patent-Wesens, oder vielmehr Unwesens; daher die in
                              beiden Kammern Frankreichs so oft schon vorgekommenen Antraͤge um Reform der
                              Patent-Geseze, die so wie Alles, was in seiner Grundidee schlecht und
                              fehlerhaft ist, keiner Reform faͤhig sind, sondern aufgehoben werden
                              muͤssen. Man erfindet nicht immer etwas, um davon unmittelbar Nuzen zu
                              ziehen; man erfindet auch etwas, um Wissenschaften und Kuͤnste zu
                              foͤrdern, und der Menschheit zu nuͤzen. Solche Erfinder, denen ihr
                              Bauch nicht ihr Gott ist, und die nicht, wie gemeine Thiere, aus jedes Menschen Hand
                              Brod fressen, lassen sich das, was ihnen angehoͤrt, durch kein
                              Patent-Recht rauben; sie theilen jedem von dem Ihrigen mit, wenn man etwas
                              davon von ihnen verlangt; man darf sie nicht fuͤrchten; man darf sie
                              kuͤhn bei ihrem Namen rufen.
                           Ich haͤtte Ihnen eine lange tragisch-komische Geschichte zu
                              erzaͤhlen, wenn ich Ihnen alle die Ergebnisse, alle die Aeußerungen und
                              Urtheile, die ich im Verlaufe von 30 Jahren bei Mittheilung meiner Ideen an Freunde
                              sowohl, als an Maͤnner, die ich fuͤr besser unterrichtet hielt, als
                              mich selbst, erfuhr, hier aufzaͤhlen wollte. Dem war die Sache so einfach,
                              daß sie, wenn sie ausgefuͤhrt werden koͤnnte, schon seit Erfindung der
                              Windbuͤchsen haͤtte angewendet und benuͤzt werden
                              muͤssenEs ist in der That sonderbar, daß, je einfacher und klarer eine Idee ist,
                                    durch welche man einer Sache so zu sagen auf den Grund sehen kann, desto
                                    mehr die meisten Menschen vor derselben zuruͤkbeben. „Nein!
                                       Das ist gar zu einfach! Das kann nicht seyn!“ Dieß ist der
                                    Ausruf, mit dem so oft das Siegel der Wahrheit, das Simplex veri sigillum, zerbrochen, statt geloͤset wird. Ich
                                    habe jezt seit ungefaͤhr viertehalb Jahren in einem
                                    oͤffentlichen Krankenhause oͤffentlich an 600 Kranke
                                    behandelt, unter welchen viele sehr schwer und gefaͤhrlich darnieder
                                    lagen.
                                    Es starb nur, die sterbend uͤberbrachten und Lungensuͤchtigen
                                    mit eingerechnet, der vierzigste, und ich
                                    brauchte an Arzeneien fuͤr jeden Kranken nur 3 kr. taͤglich.
                                    Nein, das ist zu einfach! rufen die Aerzte, in deren Spitaͤlern jeder
                                    zwoͤlfte Kranke stirbt, und jeder
                                    Kranke an Arzeneien taͤglich 24 kr. kostet!; jenem war eine Windbuͤchsen-Flasche eine zu complicirte Vorrichtung an einer
                              Tauchergloke; ein Dritter – ein Mann, den ich hoͤher als Alles
                              achtete, und noch achte – wies mein Ansuchen um seine Huͤlfe zur
                              Ausfuͤhrung mit der Frage zuruͤk: ob ich Frosch oder Fisch werden
                              wolle? Ein anderer fuͤrchtete, daß, wenn diese Maschine ausgefuͤhrt
                              wird, der Seekrieg noch menschenfressender werden wuͤrde. Ein anderer
                              bemerkte, daß die Regierungen der See-Staaten die Einfuͤhrung dieser
                              Maschine nie zugeben wuͤrden, indem dadurch das Schmugeln nur noch mehr
                              betrieben wuͤrde, und so koͤnnte ich Ihnen eine Iliade von
                              Einwuͤrfen und Zuruͤckweisungen anfuͤhren. Ich fand
                              uͤberall, selbst bei denjenigen, die ich fuͤr meine Freunde hielt,
                              statt Unterstuͤzung nur Gleichguͤltigkeit, Verachtung und sogar Hohn.
                              Nur Fourcroy und Baron v. Cotta, der alles Gute foͤrdert, nahmen, aber mit gleichem Erfolge
                              wie ich, einigen Antheil an meiner Erfindung.
                           Indessen ist diese meine Maschine jezt ausgefuͤhrt. Es ist durch Versuche
                              erwiesen, daß man mittelst eines Vorrathes von zusammengedruͤkter Luft in
                              Windbuͤchsen Stunden lang ohne alle Verbindung mit der aͤußeren
                              atmosphaͤrischen Luft unter Wasser leben und arbeiten kann. Das
                              Seeministerium in Frankreich hat die Sache von einer eigenen Commission
                              pruͤfen lassen und gut gefunden. Das Ministerium des Inneren hat sogar ein
                              Gratis-Patent!!! daruͤber ausgefertigt. Es hat sich bereits eine
                              Gesellschaft gebildet, um von diesem Patente alle Vortheile zu ziehen. Soviel kann
                              ich denjenigen, die, statt eine gute Sache zu foͤrdern, dieselbe mit
                              Verachtung und Hohn zuruͤkweisen, zu ihrem Troste eroͤffnen:
                              moͤchten sie darin dieselbe Beruhigung finden, die ich endlich auch ohne ihre
                              Beihuͤlfe gefunden habe: „daß ich der Thor nicht war, fuͤr
                                 den man mich gehalten.“
                              
                           Ich sende Ihnen hier eine woͤrtliche Uebersezung der oben
                              erwaͤhnten
                           Notice historique sur le nouveau Systême de navigation
                                 sous-marine, avec des bateaux à fonds ouverts à
                                 volonté, par Mr.Beaudouin des Andelys, communiquée par un de nos correspondans im Recueil industriel, N.
                              10, S. 41,
                           mit einigen Anmerkungen, damit Sie, und wenn Sie davon
                              oͤffentlichen Gebrauch machen wollen, das Publicum diese Notiz mit meinem
                              fruͤheren Schreiben vom J. 1825 vergleichen koͤnnen.
                           Wer die Geschichte der Erfindungen kennt, weiß auch, daß man bloß eine Erfindung bekannt
                              machen darf, um alsogleich eine Menge Anspruͤche auf dieselbe dadurch zu
                              weken. Eine Erfindung, ein Verfahren, das Jahre lang vergraben lag, findet sich, in
                              dem Augenblike, als sie an das Tageslicht tritt, in dem Kreise einer zahlreichen
                              Familie von Bruͤdern und Schwestern. Jeder Erfinder will, um seinem Kinde
                              Legitimitaͤt zu geben, der Erste gewesen seyn, und fuͤhrt die Zeit an,
                              wo er die erste Idee zu derselben empfing, wo der erste Keim derselben sich
                              entwikelte, und nicht selten zankt man sich und fuͤhrt Processe, ehe man sich
                              uͤberzeugte, ob die Erfindungen, uͤber welche man streitet, auch nur
                              die mindeste Aehnlichkeit unter einander haben. Wir sind weit entfernt, uns
                              hieruͤber zu wundern: bei den einen ist es ein edles Gefuͤhl, die
                              Furcht fuͤr einen Plagiarius zu gelten, die sie hierzu treibt; bei den
                              anderen ist es das hoͤchste Interesse, Erhaltung seines EigenthumesSie werden vielleicht ohne meine Bemerkung bemerken, daß dieser Eingang zur
                                    Beschreibung einer Erfindung einer Excusatio non
                                       petita gleich steht. Es ist nicht die Sprache, nicht die Sicherheit
                                    des Ausdrukes eines Erfinders. Wer die Geschickte der Erfindungen kennt,
                                    weiß nicht bloß das, was der Korrespondent des Industriel oben anfuͤhrt, sondern auch das, daß die
                                    wenigsten Erfinder einer im Großen wahrhaft nuͤzlichen Sache irgend
                                    einen Lohn fuͤr ihre Erfindung hatten. Die meisten starben im Elende.
                                    Es geht ihnen, wie dem armen Bergmanne, der das Gold aus dem Schoße der Erde
                                    foͤrdert, wie dem armen Neger, der in Brasilien Demanten graben muß,
                                    und kaum Brod dabei gewinnt; fuͤr ihn hat Gold und Demant keinen
                                    Werth; was er ausgrub, erhaͤlt erst in jenen Haͤnden Werth,
                                    und bringt erst denen Genuß, die nie gegraben haben. Der wahre Erfinder kann
                                    nie daran denken, daß es moͤglich ist, ihn fuͤr einen
                                    Plagiarius zu halten; denn er weiß nur zu wohl, daß das Ding selbst aus ihm
                                    hervorgegangen ist, und daß kein Gott ihm das Nehmen kann, was er erfunden
                                    hat. Ich fordere jeden auf, mir nachzuweisen, daß vor dem Jahre 1792 ein
                                    Mensch daran dachte, Windbuͤchsen zum Tauchen zu verwenden. Daß ich
                                    damahls aber mich damit beschaͤftigte, dafuͤr kann ich
                                    stuͤndlich zwei Zeugen stellen: Hrn. Dr.
                                    J. U. Handschky zu Wien, und Hrn. Dr. Gegenbauer, Badearzt zu Toͤplitz. Hr.
                                    Beaudouin hat zu erweisen, daß er Ao. 1792
                                    diese Idee hatte, und sich mit ihrer Ausfuͤhrung
                                    beschaͤftigte.. Aus dem einen wie aus dem anderen Grunde theilen wir hier diese Noriz mit.
                              Ihr Zwek ist, das Publicum, und vorzuͤglich die Seeleute und Capitalisten
                              aufmerksam zu machen:
                           1) Auf die Vorarbeiten des Hrn. Beaudouin von dem
                              Augenblike, wo seine Ideen sich fest stellten bis zu dem Augenblike, wo er
                              unentgeltlich ein Patent (Brevet) erhielt.
                           2) Auf sein Schifffahrts-System unter Wasser; nur in einer summarischen
                              Beschreibung und in so weit sie nothwendig ist, um die Moͤglichkeit der
                              Ausfuͤhrung desselben zu zeigen.
                           3) Auf die Vortheile, die dieses System der Regierung, dem Handel, der Industrie
                              gewaͤhrt, und die Anwendung, die man hiervon machen kann.
                           4) Auf die Reclamationen, die man in den Journalen uͤber die Erfindung des Hrn. Beaudouin machte, und auf die Antworten, die er seinen
                              Gegnern geben kann.
                           5) Auf die Anstalten, die bereits von einer Gesellschaft getroffen wurden, um alle
                              moͤglichen Vortheile von den vielen Anwendungen zu ziehen, die man von diesem
                              neuen Systeme, nach dem guͤnstigen Urtheile der von der Regierung hierzu
                              abgeordneten Special-Commissaͤre, mit Recht erwarten kann.
                           
                        
                           1. Vorarbeiten.
                           Seit langer ZeitSeit wie viel Jahren? Ein ordentlicher Kuͤnstler schreibt unter seine
                                    Werke die Jahrzahl wenigstens, wenn nicht den Tag. hat Hr. Beaudouin, Landsmann des Hrn. Brunel, eines franzoͤsischen Baumeisters, auf
                              dessen Besiz England zu unserem Verderben stolz ist, und des Aeronauten Blanchard sich Untersuchungen hingegeben, die ihn zur
                              Ausfuͤhrung seines Lieblings-Projectes leiten konnten. Fremde
                              Journale, Schriftsteller, Mechaniker, Alles wurde von ihm gelesen und zu Rathe
                              gezogen, um sich zu uͤberzeugen, daß seine Mittel zu tauchen noch nicht
                              bekannt warenWenn Hr. Beaudouin „fremde Journale und
                                          Alles“
                                        (journaux étrangers-
                                    tout) zu Rathe gezogen hat, so mußte ihm
                                    auch das Mechanics' Magazine, in welchem man
                                    meine Idee zuerst auffuͤhrte, und Dingler's Journal nicht fremd geblieben seyn, in welchem seine
                                    Erfindung schon im J. 1825 deutlich beschrieben ist. Es ist also entweder
                                    unrichtig, daß er Alles gelesen hat, oder daß Er
                                    diese Erfindung gemacht hat; eines von beiden ist unwahr.; denn in den sogenannten nuͤzlichen Kuͤnsten muß man vor Allem
                              dafuͤr sorgen, daß man dem Publicum nicht etwas auftischt, uͤber
                              welches die oͤffentliche Meinung oder die Erfahrung bereits entschieden hat.
                              Man besiegt selten die eine, und wird die andere nie widerlegen koͤnnen.
                           Unter den Mechanikern, welche Hr. Beaudouin zu Paris
                              besuchte, befand sich Hr. Castéra. Er wußte, daß
                              lezterer sich mit aͤhnlichen Untersuchungen beschaͤftigte, und schlug
                              ihm daher vor, die Erfindung gemeinschaftlich zu benuͤzen, und mit vereinten
                              Kraͤften zu arbeiten, um davon Vortheil zu ziehen. Hr. Beaudouin hat Zeichnungen, Plane und Mittel zur Ausfuͤhrung Hrn.
                              Castéra mit vollem Vertrauen geliefert.
                           Die gemeinschaftliche Benuͤzung sollte nur in dem Falle Statt haben, wenn Hr.
                              Beaudouin unentgeldlich ein Patent erhielte. Dieser
                              glaubte ein Recht hierauf zu haben, und da der Minister des Innern diese Bitte
                              abschlugEs muß sehr troͤstlich fuͤr gewisse Minister seyn, Ihren Hrn.
                                    Collegen in Frankreich in demselben Falle zu sehen, in welchem sie sich
                                    selbst oft befinden, naͤmlich das Gute, der Majestaͤt des
                                    Koͤniges und den Kammern zum Troze, mit aller ministeriellen Gewalt
                                    zu hindern., so hatte diese Verbindung keine weitere Folge.
                           Diese Thatsachen, aus welchen wir noch mehr folgern koͤnnten, sind durch den Briefwechsel des
                              Hrn. Castéra erwiesen. Von diesem Augenblike an
                              glaubte Hr. Beaudouin seinen Muth nicht verlieren zu
                              duͤrfen, und entscheidende VersucheDieß wird Hrn. Beaudouin zu ewiger Ehre gereichen,
                                    und nichts wird ihm den Ruhm streitig machen, dasjenige gluͤklich
                                    ausgefuͤhrt zu haben, was andere nur als ausfuͤhrbar vorlegen
                                    konnten, indem es ihnen unmoͤglich war, Versuche anzustellen. Als ich
                                    noch zu Wien lebte, wo ich Kuͤnstler zu Gebothe hatte, wollte ich,
                                    solang der Krieg waͤhrte, keinen Versuch anstellen, theils weil ich
                                    erwartete, Fourcroy oder seine Freunde
                                    wuͤrden Versuche anstellen lassen, theils weil ich besorgte, daß bei
                                    der Einfachheit meiner Vorrichtung, die jeder Pontonnier beim ersten Blike
                                    begreifen muß, Mißbrauch davon gegen die Alliirten meines
                                    urspruͤnglichen Vaterlandes gemacht werden koͤnnte. Als ich
                                    spaͤter in mein Vaterland zuruͤk kehrte, fand ich in der
                                    Stadt, in der ich 18 Jahre lang lebte, nicht einen Klempner, der eine
                                    luftdichte Kugel, viel weniger eine, die einen Druk von 80 bis 100
                                    Atmosphaͤren auszuhalten vermag, verfertigen konnte; in der
                                    Hauptstadt selbst keinen Kuͤnstler, der einen tragbaren Gasapparat
                                    verfertigen konnte. Ich war an meine Theorie geschmiedet, wie Prometheus an
                                    den Fels am Kaukasus, und die Maͤnner, die ich zur Pruͤfung
                                    meiner Theorie durch Versuche aufforderte, die ihnen nichts gekostet
                                    haͤtten, wuͤrdigten mich nicht ein Mahl einer Antwort. Hr. Beaudouin hat durch Versuche die Richtigkeit
                                    meiner Theorie erwiesen, und dafuͤr bin ich ihm den herzlichsten Dank
                                    schuldig, den ich ihm mit Vergnuͤgen auch dann zollen wuͤrde,
                                    wenn ich wuͤßte, daß er meine Ideen fuͤr die seinigen ausgibt.
                                    Es ist moͤglich, daß er dieselben Ideen hatte, ohne von den meinigen
                                    etwas zu wissen; (les beaux esprits se rencontrent
                                       toujours, sagen seine Landsleute) aber dann hat er sie nicht
                                    fruͤher gehabt, und hat nicht, wie sein Advocat sagt „Alles“ gelesen. seinen fruͤheren Mittheilungen an das Ministerium beifuͤgen zu
                              muͤssen, indem er dadurch neue Anspruͤche zu gewinnen hoffte, um
                              spaͤter von diesem Minister eine ehrenvolle Ausnahme zu erhalten.
                           Entbunden von jedem Versprechen, und Herr und Meister seiner Erfindung, von der er
                              nun jeden Vortheil ziehen konnte, reiste Hr. Beaudouin
                              nach Andelys, wo er am 8. und 9. Mai seine Versuche anstellte. Alle Journale haben
                              davon gesprochen, und das von den Ortsbehoͤrden hieruͤber aufgenommene
                              Protokoll ist zu genuͤgend, als daß wir es hier nicht mittheilen sollten.
                           13. Mai 1827.
                           
                              „Wir, Maire und Adjunct der Stadt des Andelys, Hauptort des Bezirkes,
                                 Dept. de l'Eure, bezeugen und beurkunden fuͤr Alle, denen daran liegt,
                                 die Wahrheit und Richtigkeit folgender Thatsachen.“
                              
                           
                              „Hr. Beaudouin, der aͤlteste Sohn, aus
                                 Andelys, Erfinder des Taucherbothes, le Dauphin
                                 genannt, hat uns eingeladen bei dem entscheidenden Versuche, den er in der
                                 Seine, unter dem Schloße Gaillard am 9. des laufenden Monates um 7 Uhr Abends
                                 anstellen wollte, gegenwaͤrtig zu seyn, und wir haben seinem Ansuchen
                                 willfahren.“
                              
                           
                              „Punct sieben Uhr bestieg Hr. Beaudouin sein
                                 Both le Dauphin durch eine oben angebrachte Oeffnung.
                                 Alle Verbindung mit der aͤußeren atmosphaͤrischen Luft wurde ihm
                                 auf der Stelle abgeschnitten. Das Untertauchen fing an. Es geschah
                                 regelmaͤßig und mit kluger Langsamkeit, und dauerte 17 Minuten. Um 7
                                 Uhr 14 Minuten war das Both vor den Augen der Behoͤrde und den
                                 zahlreichen Zuschauern an den Ufern und auf den Schiffen verschwunden. Der Dauphin blieb 44 1/2 Minuten lang in einer Tiefe von
                                 18 Fuß versenkt. Schon fruͤher und lang hatte sich die aͤußerste
                                 Unruhe der Zuschauer auf die lebhafteste Weise zu erkennen gegeben: wir befahlen
                                 demnach den Bothsknechten, den Dauphin schnell wieder
                                 herauf zu foͤrdern, der auch bald wieder erschien. Hr. Beaudouin antwortete, eingesperrt in seinem Bothe,
                                 mit lauter Stimme auf den Zuruf, der an ihn erging, und die allgemeine Angst
                                 hatte nun ein Ende. Als er aus dem Bothe ausstieg, beklagte er sich lebhaft, daß
                                 man ihn sobald zuruͤkrief, da sein Luftvorrath noch lang nicht
                                 erschoͤpft war.“
                              
                           
                              „Hr. Beaudouin blieb also 61 1/2 Minuten lang
                                 ohne alle Verbindung mit der aͤußeren atmosphaͤrischen Luft, von
                                 welchen er
                              
                           
                              
                                 
                                    13 1/2
                                    Minuten zum Untertauchen brauchte,
                                    
                                 
                                    44 1/4
                                    Minuten vollkommen untergetaucht blieb,
                                    
                                 
                                      3 3/4
                                    Minuten zum Aufsteigen, Oeffnen der oberen Klappe
                                       etc. brauchte. In Allem
                                    
                                 
                                    –––––
                                    
                                    
                                 
                                    61 1/2
                                    Minuten.“
                                    
                                 
                              
                           
                              „Das Both le Dauphin faͤhrt mit offenem
                                 Boden und ist in staͤter Verbindung mit dem Flußbette. Der zur Erhaltung
                                 des Lebens seines Erfinders und Leiters (inventeur-directeur) noͤthige Apparat ist in dem Inneren
                                 desselben angebracht.“
                              
                           
                              „Urkunde dessen haben wir Gegenwaͤrtiges ausgefertiget.“
                              
                           
                              „Andelys, d. 13. Mai 1827.
                              
                           
                              Labour, Maire.
                              
                              A. L. Michel, Adjoint.“
                              
                           
                              „Gesehen zur Legalisirung der Unterschriften Labour und Michel, Maire und Adjoint der
                                 Stadt d'Andelys.“
                              
                           
                              „Aux Andelys, d. 16. Mai 1827.
                              
                           
                              Der Unter-Praͤfect.
                              
                              Der Graf De Boury.
                              
                           
                              „Aus dieser legalen und officiellen Urkunde erhellen demnach 5
                                 merkwuͤrdige Thatsachen: 1) daß Hr. Beaudouin
                                 mehr dann eine Stunde lang unter Wasser blieb; 2) daß er noch laͤnger
                                 haͤtte unter Wasser bleiben koͤnnen; 3) daß das Both, welches 160
                                 Ztr. (16 Milliers) wog,Das ist viel zu schwer! Das Both koͤnnte fuͤglich zehn Mahl
                                       leichter seyn. 18 Fuß tief tauchte; 4) daß Hr. Beaudouin
                                 auch in dieser Tiefe nicht aufhoͤrte mit aͤußeren
                                 Gegenstaͤnden in Verbindung zu bleiben, weil er mit lauter Stimme den an
                                 ihn gerichteten Ruf
                                 beantwortete; 5) endlich, daß kein Hinderniß, kein Unfall Hrn. Beaudouin hinderte, alle seine Bewegungen und
                                 Manoeuvers auszufuͤhren; daß er, nach Belieben, wieder uͤber dem
                                 Wasser erschien, d.h. auf das wegen der Aengstlichkeit der Zuschauer gegebene
                                 Zeichen.“
                              
                           Mit dieser Urkunde versehen kam Hr. Beaudouin wieder nach
                              Paris, um vor den Behoͤrden, die bei der Anwendung seines Systemes
                              interessirt sind, zu erscheinen.
                           Er widmete seine Entdekung dem Großadmirale Frankreichs unter den Auspicien des
                              Seeministers, des Hrn. Grafen de Chabrol, welcher die
                              Ernennung einer Commission befahl. Am 30. Mai antwortete ihm Sr. Exc., daß sie zu
                              dieser Commission den Hrn. Rolland,
                              General-Inspector des See-Geniewesens, Hrn. Boucher, Unterdirector der Hafen, und Hrn. Marestier, See-Ingenieur ernannt habe.
                           Man erkennt an dieser Wahl den aufgeklaͤrten Schuz, welchen S. K. Hoh.,
                              Monseigneur le Dauphin, und Sr. Exc. der Graf Chabrol allem Nuͤzlichen ertheilen, und den Wunsch
                              Sr. Exc., eine gruͤndliche und helle Pruͤfung von diesen
                              ausgezeichneten Officieren vornehmen zu lassen, um uͤber die Vortheile dieses
                              Systemes entscheiden zu koͤnnen.
                           Den 18. Junius ließ dieser Minister Hrn. Beaudouin wissen,
                              daß die Commission in ihrer Pruͤfung
                                 hinlaͤngliche Anzeigen gefunden habe, um uͤber den
                                 guͤnstigen Erfolg dieses Apparates ein guͤnstiges Urtheil
                                 vorlaͤufig aussprechen zu koͤnnen, daß sie jedoch, indem sie
                              bisher ihre Meinung nur auf die Plane stuͤzen koͤnne, die Ansicht
                              habe, daß, um die Mittel zur Ausfuͤhrung besser wuͤrdigen zu
                              koͤnnen, es gut waͤre, wenn sie das Both selbst in allen seinen
                              Theilen untersuchen und dasselbe arbeiten sehen koͤnnte.
                           Der Minister fuͤgte bei, daß er diese Ansicht theile und beschlossen habe, daß
                              die Commission sich nach Andelys begeben und dort den neuen Versuchen beiwohnen
                              solle, welche Hr. Beaudouin in ihrer Gegenwart zu
                              wiederholen hat; daß er einstweilen dem Minister des Inneren geschrieben habe, um
                              denselben zu vermoͤgen, dem Erfinder ein Gratis-Patent (Brevet gratuit) zu ertheilen.
                           In Erwaͤgung, daß die Commission die Wirklichkeit der
                                 vorteilhaften Resultate der ersten Versuche anerkannte; daß die Oeffentlichkeit,
                                 welche bei solchen Versuchen unvermeidlich ist, es dem Erfinder
                                 wuͤnschenswerth machen muß, daß ihm das Eigenthum seiner Erfindung zum
                                 Voraus gesichert bleibe; daß dieses Both, welches unter Wasser faͤhrt,
                                 sowohl der Regierung als dem Publicum große Vortheile gewaͤhren kann, stimmte endlich
                              am 29. Junius 1827 der Hr. Graf Corbière dem
                              gegruͤndeten Ansuchen seines Collegen bei, und so hatte Hr. Beaudouin sein Eigenthum definitiv durch ein Patent
                              gesichert, das er sich noch ehe verschaffen wollte, als er nach Andelys
                              zuruͤkkehrte, was naͤchstens geschehen wird, um durch neue Versuche
                              vor der Commission den an ihn gemachten Forderungen schnell zu entsprechen.
                           Wir wollen jezt eine summarische Beschreibung seines Patentes mittheilen.
                           
                        
                           2. Summarische Beschreibung des Bothes, das unter Wasser
                                 faͤhrt (bateau
                                 sous-marin).
                           Dieses Both hat die Form der gewoͤhnlichen Bothe. Oben an demselben ist eine
                              große Klappe, die sich nach außen oͤffnet, mit einer Drukschraube schließt,
                              und als Thuͤre zum Eingange dient.
                           Unten sind Klappen, die nach Belieben sich oͤffnen und schließen lassen, und
                              mit dem Grunde des Wassers communiciren.
                           An beiden Enden rechts und links am Koͤrper des Bothes sind zwei Arten von
                              Kammern, die ein Magazin bilden. Sie fuͤllen sich nach Belieben mit Wasser,
                              und zwar mittelst Luftroͤhren, die die zusammengedruͤkte Luft, welche
                              in diesen Kammern enthalten ist, entweichen und den fluͤßigen Ballast oder
                              das Wasser dafuͤr nach und nach eintreten lassen. Man begreift, daß man
                              mittelst dieses Ballastes mit dem Bothe untertauchen kann.Diese Vorrichtung ist uͤberfluͤßig. Sobald die specifische
                                    Schwere des Bothes einmal bestimmt ist, kann man ohne alle diese kostbaren
                                    und muͤheseligen Umstaͤndlichkeiten das Both sinken und
                                    steigen machen. Diese von dem Nautilus entlehnte Einrichtung ließe sich nur
                                    dann mit Vortheil anbringen, wenn der Taucher mittelst meines Apparates frei
                                    und weit herumschwimmen und sich unter feindliche Schiffe legen wollte, um
                                    sie anzubohren.
                              
                           Wenn man in diesen Magazinen oder Behaͤltern einen leeren Raum erzeugen will,
                              bedient man sich einer Saug- und Drukpumpe mit zwei Roͤhren, die einen
                              Theil dieses Systemes ausmacht; indem das Both auf diese Weise leichter gemacht
                              wird, erhaͤlt man dadurch ein Mittel, es wieder in die Hoͤhe steigen
                              zu lassen.wie
                                    52.
                              
                           Diese Pumpe steht mit den beiden Magazinen mittelst zweier krummen Roͤhren in
                              Verbindung.
                           Am Bothe sind Windbuͤchsen oder Behaͤlter mit zusammengedruͤkter
                              Luft angebrachtDieß ist die Hauptsache, und darin besteht meine Erfindung, wie Sie und jeder
                                    Ihrer Leser sich aus meinem Schreiben an Sie dd.
                                    23. Sept. 1825 in Ihrem polytechn. Journ. B. XVIII. S. 181, Zeile 17 von unten, uͤberzeugen
                                    kann., die sowohl zur Unterhaltung des Lebens des Schiffenden, als zur Bildung des
                              leeren Raumes in den beiden Magazinen dienen, wenn man desselben bedarf.
                           Jeder dieser Behaͤlter enthaͤlt eine hinlaͤngliche Menge Luft,
                              um einen Menschen wenigstens 6 Stunden lang in demselben athmen zu lassen. Sie sind
                              mit Drukklappen versehen, durch welche sie mittelst Wasser und einer
                              Queksilber-Basis geladen werden.Wir wissen nicht in wiefern diese Weise, die Windbuͤchsen oder
                                    Luftbehaͤlter zu laden, bequemer ist, als die gewoͤhnliche
                                    gemeine.
                              
                           Die Luft kann in denselben auf einen Druk von 80 bis 100 Atmosphaͤren
                              zusammengedruͤkt werden.
                           Ein Zahnstok und ein Raͤderwerk erzeugt eine hin- und herlaufende
                              Bewegung, wodurch das Steuerruder regiert wird.Die gewoͤhnliche Nuß-Vorrichtung und eine Schlußbuͤchse
                                    thut dasselbe.
                              
                           Ueberdieß sind mehrere sogenannte Ochsenaugen (oeils de
                                 boeuf, sehr convexe Glaͤser) angebracht, um Licht in das Both zu
                              lassen, in welchem man lesen, und sogar schreiben kann.Dieß ist die uralte, eben so notwendige als treffliche, Vorrichtung, mittelst
                                    welcher Halley schon seinen Horaz in seiner
                                    Tauchergloke las.
                              
                           Wir uͤbergehen das uͤbrige Detail, indem man, um dasselbe
                              gehoͤrig zu verstehen, den Plan des Bothes vor Augen haben muͤßte.
                           Diese Bothe sind mit Matrosen bemannt, die mit Allem, was zu ihrem Dienste unter
                              Wasser nothwendig ist, gehoͤrig ausgeruͤstet sind. Sie haben Helme von
                              einer besonderen Form, an welcher sich zwei metallne Buͤchsen befinden, die
                              mit zusammengedruͤkter Luft gefuͤllt sind, welche auf eine Stunde zum
                              Athemhohlen hinreicht.Ich sagte a. a. O. beinahe mit denselben Worten S. 182: „so wird
                                       ein Heim aus verzinntem Eisenbleche oder Kupfer, in welche der
                                       Taucher-Kopf und Hals stekt, die mit einer hinlaͤnglichen
                                       Menge von Luftmagazinen etc.“
                                     Diese Matrosen verlassen, mit diesen Helmen bewaffnet, das Both,
                              koͤnnen um dasselbe herumgehen, und sich von demselben entfernen. Wenn sie
                              wieder zu demselben zuruͤkkehren wollen, befestigen sie sich an einer an dem
                              Bothe angebrachten Schnur, die sie bei ihrer Ruͤkkehr leitet.
                           Dasselbe System, welches wir hier beschrieben haben, laͤßt sich auch
                              vollkommen an dem Gloken-Bothe anwenden, welches
                              die Taucher-Gloke ersezen soll.
                           Es duͤrfen nur einige Theile in ihrem Baue etwas geaͤndert werden; so
                              erhebt sich z.B. oben ein mit einem Hute oder Dekel versehener Schornstein, in
                              dessen Mitte sich die Eingangs-Klappe befindet.Dieses ist ganz uͤberfluͤßig. Durch diese Klappe werden die zum Wasserbaue noͤthigen Materialien in
                              dasselbe gebracht, ohne daß die Arbeiter, die im Grunde des Wassers arbeiten,
                              dadurch gestoͤrt wuͤrden. Wenn es noͤthig ist, daß einige
                              Arbeiter sich wegen besonderer Arbeiten entfernen, so erleichtert ihnen Hr. Beaudouin dieselbe dadurch, daß er
                              sie mit einem metallnen Helme versieht.Wie oben Note 58. Dieser Helm besteht aus Buͤchsen, welche durch eine horizontale
                              Roͤhre vereinigt sind. Sie enthalten so viel zusammengedruͤkte Luft,
                              als nothwendig ist, den Arbeiter eine Stunde lang athmen zu lassen. Diese
                              Roͤhre laͤuft aus den Buͤchsen in den obersten Theil des oben
                              erwaͤhnten Helmes mittelst einer mit einem Hahne versehenen Roͤhre.
                              Dem Munde gegenuͤber befindet sich ein Mundstuͤk, welches mit einer
                              Ausathmungs-Roͤhre in Verbindung steht, die mit einer kleinen Klappe
                              versehen ist.Ist ganz uͤberfluͤßig. Vor den Augen ist in der Maske ein Stuͤk Glas angebracht, wodurch der
                              Arbeiter sehen, und seine Bewegungen leiten kann.
                           Dieser Helm wird mittelst Riemen, die zwischen den Fuͤssen durchlaufen, und
                              vorne geschnallt werden, befestigt.„Dieser Helm wird mittelst Riemen etc. gehoͤrig
                                       befestigt,“ schrieb ich a. a. O. S. 132, Zeile 5 von
                                    unten.
                              
                           Als Ballast dienen fuͤr den Arbeiter theils Gewichte, theils metallne Sohlen,
                              die er leicht abwerfen kann.Das ist eine allen Tauchern bekannte, und in alten Taucherbuͤchern
                                       abgebildete Vorrichtung.“ –Hr. Beaudouin hat, wie
                                    er sich und die Commission spaͤter gewiß selbst uͤberzeugen
                                    wird, seine Vorrichtung uͤberladen. Er wird sich uͤberzeugen,
                                    daß die Hauptsache in der zusammengedruͤkten Luft in den
                                    Windbuͤchsen und in den damit versehenen Helmen besteht. Die Sache
                                    ist so einfach, daß sich nicht begreifen laͤßt, wie man sie
                                    compliciren kann.
                              
                           
                        
                           3. Vortheile und Anwendungen des Taucher-Bothes und der
                                 Taucher-Gloke.
                           Mehrere Ministerien koͤnnen, mit Recht, auf die verschiedenen Anwendungen der
                              Entdekungen des Hrn. Beaudouin
                              Anspruch machen.
                           Der See-Minister zur Untersuchung unserer Seekuͤsten, zur Sondirung der
                              Fluͤsse, zur Korallen- und Perlen-Fischerei etc.Es ist doch sonderbar, daß Hr. Beaudouin des Seekrieges hier mit keiner Sylbe
                                    erwaͤhnt: in diesem werden die Bateaux
                                       sous-marins (die Untersee-Bothe, wenn man sie so
                                    nennen darf), ehe noch zehn Jahre herum seyn werden, eine eben so wichtige
                                    Rolle spielen, als jezt die Brander. Vielleicht sprach er absichtlich nicht
                                    davon, indem er wohl eingesehen haben wird, wie leicht und bequem es ist,
                                    mit einem Untersee-Bothe, das sich am Kiele anlegt, ein
                                    Linien-Schiff in die Luft zu sprengen.
                              
                           Der Minister des Inneren zum Aufsuchen verschiedener Gegenstaͤnde der Kunst,
                              verschiedener Alterthuͤmer, die im Grunde unserer Fluͤsse und
                              Stroͤme begraben liegen; zur Auffuͤhrung von Wasserbauten ohne die
                              sogenannten Kosten, wodurch der Wasserbau um vieles wohlfeiler wuͤrde.
                           Die unmittelbarste Anwendung aber, die die wichtigsten Resultate geben muß, ist das gaͤnzliche oder theilweise Bergen der untergangenen
                                 Schiffe. Eine große Menge von Schiffen, die Kostbarkeiten und große
                              Schaͤze enthalten, liegt im Grunde des Meeres begraben. Es laͤßt sich
                              mit Grunde vermuthen, daß, durch das Verfahren des Hrn. Beaudouin, diese vergrabenen Schaͤze
                              eines Tages noch werden gehoben werden koͤnnen, und es laͤßt sich
                              leicht begreifen, wie sehr Handel und Industrie dabei betheiligt sind, daß solche
                              Ausbeuten haͤufig und allgemein werden.
                           
                        
                           4. Pruͤfung der Reclamationen, die in den Journalen
                                 gegen diese Erfindung gemacht wurden.
                           Die erste, die in einem Journale bekannt gemacht wurde, ist vom 20. Junius 1827. Der
                              Courrier français theilte dieses anonyme
                              Schreiben mit, welches uͤbrigens nichts Feindseliges gegen Hrn. Beaudouin enthaͤlt. Hr. A. C.
                              nimmt gerichtlichen Beweis uͤber die Untersuchungen, die er von seiner Seite
                              anstellte. Wir wollen hier nur bemerken, daß Hr. A. C. die Erfindung des Hrn.
                              Castèra
                              anfuͤhrt, und die seinige als eine Erfindung von hoͤherem Interesse
                              und weiterem Umfange, als jene, aufstellt, die noch neue Anwendungen darbiethet.
                              Hier ist also schon ein Gegner, der die Verfahrungs-Weise des Hrn. Castèra vervollkommnete.
                           Die zweite Reclamation vom 24. Junius, mit der Unterschrift Castèra, findet sich im Constitutionnel
                              vom 26. Junius 1827. Ueber dieses Schreiben muͤssen hier zwei wesentliche
                              Bemerkungen vorgetragen werden; die erste betrifft die Prioritaͤt der Erfindung; die zweite die Aehnlichkeit der beiden Systeme.
                           Die erste Frage, die Prioritaͤt betreffend, haben wir bereits in dem ersten
                              Abschnitte dieses Aufsazes geloͤset. Wir haben gesagt, daß wir wußten, daß
                              Hr. Castèra sich seit
                              langer Zeit mit Taucher-Bothen beschaͤftigte.
                           Es koͤnnen aber tausend Erfindungen auf denselben Gegenstand Bezug haben. Eine
                              Menge von Systemen koͤnnen auf denselben Gegenstand angewendet werden. Die
                              einzige und wahre Frage bleibt also nur diese: sind die beiden
                                 Systeme aͤhnlich?
                              
                           Um diese Frage zu loͤsen wird es genuͤgen, ein Schreiben von der Hand
                              des Hrn. Castèra selbst
                              au Hrn. Beaudouin
                              dd. 25. September 1826 anzufuͤhren. Es dient als
                              Antwort auf jenes vom 24. Jun. 23. Sept. 1826.Oben hieß es im Originale 25ten, hier heißt es eben daselbst: 23sten.
                              
                           
                              „Mein Herr.“
                              
                           
                              „Ich nehme die Uebereinkunft an, die sie mir vorgeschlagen haben, ihre
                                 Entdekung auf halben Theil zu benuͤzen, d.h., unsere Kraͤfte zu
                                 vereinigen, um daraus Vortheil zu ziehen. Fuͤr den Fall, daß sie kein
                                 unentgeldliches Patent (Brevet gratuit) erhalten, wo
                                 dann die Unternehmung nicht Statt haben koͤnnte, koͤnnen Sie uͤberzeugt seyn, daß ich mit aller
                                    Bescheidenheit von dem Zutrauen Gebrauch machen werde, das sie mir
                                    schenkten, hinsichtlich der Art, wie sie sich mit Luft versehen, indem
                                 sie dieselbe in Windbuͤchsen aufbewahren, so wie von der
                                 gluͤklichen Idee, die Sie hatten, ihr Both unten offen zu halten, und in
                                 staͤter Verbindung mit dem Grunde des Wassers: Verfahrungs-Weisen, die nicht in meinem Systeme unter dem Wasser zu
                                    schiffen gelegen waren,Hr. Castèra
                                       erklaͤrt sehr maͤnnlich und schoͤn, daß ihm die
                                       Weise, die Luft in Windbuͤchsen zusammengedruͤkt
                                       aufzubewahren, neu war; wie er aber die Idee, das Both unten offen zu
                                       halten, gluͤklich nennen kann, sehen wir nicht ein, da es ja nur
                                       eine anders gestaltete Tauchergloke ist, die unten immer offen seyn
                                       mußte. Sollte es jedoch im Seedienste Faͤlle geben, in welchen
                                       das Both Stunden weit und schnell mit der Fluth unter Wasser zu schiffen
                                       haͤtte, so wuͤrde der offene Boden hoͤchst
                                       nachtheilig und uͤberfluͤßig seyn. Ein tragbares
                                       luftdichtes Eskimo-Both mit einigen Duzenden
                                       Windbuͤchsen-Flaschen reicht hin. obschon ich darauf Bedacht nahm, den Leuten in meinem.
                                 Taucher-Bothe Mittel zu verschaffen, noͤthigen Falles aus
                                 demselben herauszugehen, was aber auf eine andere Weise
                                    und nicht zu demselben Zweke geschah.
                              
                           
                              Ich habe die Ehre, Sie, mein Herr, mit Hochachtung zu gruͤßen.
                              
                           
                              Unterzeichnet, Castèra.
                              
                           Es ist also durch diesen Brief erwiesen, 1) daß, nach getroffener
                              obenerwaͤhnter Uebereinkunft zwischen Hrn. Castèra und Hrn. Beaudouin, dieser jenen mehrere
                              Verfahrungs-Weisen lehrte, an welche Hr. Castèra
                                 durchaus nicht dachte.Naͤmlich meine Erfindung. 2) daß das System des Hrn. Castèra in mehreren
                                 Puncten von jenem des Hrn. Beaudouin abweicht.
                           Dieß wird jedem Unparteyischen genuͤgen, um ihn zu uͤberzeugen, daß Hr.
                              Castèra so wie Hr.
                              Beaudouin, jeder
                              fuͤr sich das Recht hat, ein Patent auf seine Erfindung zu nehmen. Es ist
                              kein Verrath des geschenkten Zutrauens, kein Plagiat, wenn Hr. Castèra, nachdem er sein Patent in
                              Anspruch nimmt, sich, wie Hr. Beaudouin es gethan hat, in
                              seine, ihm angehoͤrige Vorrichtung einschließt, wie Hr. Beaudouin dieß in seiner Vorrichtung that, die
                              er wirklich selbst ausgedacht hat.
                           Industrie ist ein fruchtbares Feld, wo jeder eine mehr oder minder reichliche Ernte
                              machen kann; die einzige Vorsicht, die hierbei noͤthig ist, ist diese, daß
                              man nicht des Nachbars Garbe einfuͤhrt.Im Felde der Industrie ist aber der Kamtschadale so gut Nachbar des Parisers,
                                    als die heiligen Vaͤter in Montrouge. Wo es sich um nuͤzliche
                                    Erfindungen handelt, mischt sich nicht bloß Privat-Interesse, sondern
                                    National-Ehre mit in's Spiel. Man lese nur Beckmann's und White's Geschichte der Erfindungen.
                              
                           Die dritte Reklamation endlich, im Courrier
                                 français vom 6ten Julius, und im Constitutionnel
                              vom 13ten ist nichts anderes, als ein Vorbehalt, eine Verwahrung von Seite des
                              Unterzeichneten M. Dr. Fournier de Lampdes,
                              aͤhnlich dem Acten-Stuͤke des Hrn. A. C., welche der Erfindung
                              des Hrn. Beaudouin keinen
                              Eintrag bringt.Hiervon haben Sie in Ihrem Journale Bd. 26.
                                       S. 173. Nachricht gegeben.
                              
                           
                        
                           5. Anstalten, welche bereits von einer Gesellschaft getroffen
                                 wurde, um das Patent des Hrn. Beaudouin zu benuͤzen.
                           Bei dieser Lage der Sache und dem gegenwaͤrtigen Stande der Dinge hielten
                              mehrere Personen es fuͤr raͤthlich eine Gesellschaft en commandite zu errichten, um die großen Vortheile des
                              Patentes des Hrn. Beaudouin zu
                              benuͤzen. Die Verwaltung derselben, an deren Spize sich der Erfinder
                              befindet, ist organisirt. Die Errichtungs-Urkunde ist bei dem Notarius, Hrn.
                              Clairet, niedergelegt, und
                              ein im Publicum vertheilter General-Prospectus
                              zeigt die Statuten und die Vortheile der Gesellschaft.
                           Es ist nicht in unserem Zweke gelegen, hier weiter zu gehen. Wir wollten das Publicum
                              durch diese historische Notiz uͤber das, was dem Prospectus vorausgegangen ist, aufklaͤren, und wenn der Leser uns
                              einige Aufmerksamkeit schenkte, wird er mit uns folgende Thatsachen, als erwiesen,
                              annehmen.
                           1) Die Versuche des Hrn. Beaudouin zu Andelys, die von der Behoͤrde bezeugt wurden,
                              lassen keinen Zweifel uͤber die Moͤglichkeit der Ausfuͤhrung
                              des Systemes des Hrn. Beaudouin, unter dem Wasser zu schiffen.
                           2) Der See-Minister ließ, durch eine Special-Commission, die Erfindung
                              des Hrn. Beaudouin
                              pruͤfen, und beschloß, nach dem vortheilhaften Berichte derselben, daß neue
                              Versuche vor der Commission angestellt werden, einstweilen es aber raͤthlich
                              ist, bei Sr. Exc. dem Minister des Inneren zu veranlassen, ein Gratis-Patent
                              auszufertigen.
                           3) Der Minister des Innern hat, nachdem ihm der Bericht der Commission mitgetheilt
                              wurde, in Erwaͤgung, daß, auf der einen Seite, die Commission die
                              Wirklichkeit der vortheilhaften Resultate des Versuches anerkannte, auf der anderen,
                              das Both des Hrn. Beaudouin
                              der Regierung und dem Publicum nuͤzlich werden kann, ein Gratis-Patent
                              ertheilt.
                           4) Die Vortheile und die Anwendungen dieses Systemes sind sehr mannichfaltig; die
                              vorzuͤglichsten sind: das gaͤnzliche oder theilweise Bergen der zu
                              Grunde gegangenen Schiffe; das Aufsuchen der Gegenstaͤnde der Kunst und des
                              Alterthumes im Grunde der Fluͤsse; die Korallen- und
                              Perlen-Fischerei; die Untersuchung der Seekuͤsten; die Sondirung der
                              Fluͤsse; die Wasserbauten etc.
                           
                           5) Die verschiedenen Reclamationen in den Journalen haben mit der Erfindung des Hrn.
                              Beaudouin nichts zu
                              schaffen; sie koͤnnen auf keine Weise ihn hindern, ein Recht
                              auszuuͤben, wozu sein Patent ihn privilegirt.
                           6) Die Anwendungen und Vortheile dieses neuen Systemes, unter Wasser zu schiffen,
                              waren dem Publicum ziemlich einleuchtend, um eine Commanditen-Gesellschaft zu
                              errichten, die ihre Statuten hat, und Capitalisten, Handelsleute und Freunde der
                              Industrie einlud, um an den Ertraͤgnissen Theil zu nehmen, welche die bereits
                              angestellten Versuche zu sichern scheinen.
                           Man wendet sich um weitere Berichte
                           à Mr.Clairet, Notaire, boulevard
                                 des Italiens, N. 18.Wahrscheinlich ist Hr. Clairet der Verfasser dieser Notiz, die, so scheint es mir
                                    wenigstens, das Ungluͤk hat, einen Advocaten-Zuschnitt zu
                                    haben. Es ist nicht der Mann, der spricht, sagten die alten Franzosen von
                                    solcher Arbeit, es ist die Perruke. Das Ende scheint uns, wie der Anfang,
                                    mehr Mißtrauen als Zutrauen fuͤr das schoͤne Resultat zu
                                    erweken, das Hr. Beaudouin am 23. Mai zu Andelys erhalten hat. Man wird
                                    indessen in Italien, wo man Borelli's, in dem ehrwuͤrdigen Schweden, wo man
                                    Teichmeyer's
                                    Verdienste um die Taucherkunst nicht vergessen haben wird; in Holland, wo
                                    man des alten, so oft verschrieenen, Drebbel's Ehre gerettet sehen wird; in
                                    Nord-America, wo man, wie Hr. Church sagte, bereits
                                    Untersee-Bothe besizt; vielleicht auch in dem stolzen England der
                                    Anwendung der Windbuͤchsen in der Taucherkunst endlich seine
                                    Aufmerksamkeit schenken, und wenn man den Franzosen die Ehre der Erfindung
                                    der Aeronautik, der Luft-Ballons, ewig mit Dank zugestehen wird, so
                                    wird man auch den Deutschen die Ehre nicht rauben, die Kunst in die Tiefe zu
                                    tauchen vervollkommnet zu haben.
                              
                           und, in industrieller Hinsicht
                           
                              au bureau du Recueil industriel, chez Mr.de Moléon, rue
                                    Tait-bout, N. 6.“
                              
                           ––––––––––
                           
                              „Wir theilen diese Notiz mit einer Art von Vertrauen mit, weil
                                 aͤußerst gluͤkliche Umstaͤnde, die man beinahe dem Zufalle
                                 verdankt, und woruͤber man den Mitgliedern der Gesellschaft Bericht
                                 erstatten wird, Urkunden an das Tageslicht brachten, in welchen genau die Orte
                                 in der Seine bezeichnet sind, an welchen sich Schaͤze von sehr großem
                                 Werthe befinden, und deren Foͤrderung der Gegenstand der ersten Versuche
                                 seyn wird. Es kommt viel darauf an, bei den ersten Versuchen nichts dem Zufalle
                                 zu uͤberlassen, und das Taucherboth nur an solchen Orten zu verwenden,
                                 die man aus fruͤheren Untersuchungen genau kennt, die nicht ohne Erfolg
                                 geblieben sind. Das Interesse der Unternehmung macht es zu unserer Pflicht, die
                                 kuͤnftigen Ergebnisse anzuzeigen; die Klugheit gebiethet uns aber, uns
                                 nicht mehr in's Detail einzulassen.“