| Titel: | Verbesserung im Zubereiten des Meisches aus Pflanzenstoffen zur Brantweinbrennerei, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu Unterwood, Stirlingshire, Scotland, sich am 18. Jul. 1827 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 30, Jahrgang 1828, Nr. XCIV., S. 340 | 
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                        XCIV.
                        Verbesserung im Zubereiten des Meisches aus
                           Pflanzenstoffen zur Brantweinbrennerei, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu
                           Unterwood, Stirlingshire, Scotland, sich am 18. Jul. 1827 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Septbr.
                              1828. S. 139.
                        More's Verbesserung im Zubereiten des Meisches zur
                           Brantweinbrennerei.
                        
                     
                        
                           Diese Verbesserung besteht 1) in Bereitung des Meisches aus Korn (oder dergleichen
                              vegetabilischen Stoffen), so wie es aus der Muͤhle herkommt, in einem
                              Meischbottiche ohne Seiherboden; 2) im Kuͤhlen des Meisches mittelst
                              zugesezten kalten Wassers zur Gaͤhrung. Ich bringe alles Korn (oder
                              dergleichen vegetabilische Stoffe) in dem Zustande, in welchem es von dem
                              Muͤhlsteine herkommt, mit allen Kleien, in einen Meischbottich ohne
                              Seiherboden, und meische es in demselben; dadurch bin ich im Stande, ein Korn zu
                              brauchen, das besseren Brantwein gibt, als nach der gewoͤhnlichen Weise.
                              Diese ganze Mischung wird, nachdem sie mit kaltem Wasser abgekuͤhlt wurde,
                              zur Gaͤhrung hingestellt, und in diesem Zustande mit den darin enthaltenen
                              Kleien, nachdem die Verduͤnnung gehoͤrig geschehen ist, in die Blase
                              zur Destillation gethan.
                           Der Meisch wird durch so viel, unmittelbar vor Zuthat der Hefen zugeseztes kaltes Wasser
                              gekuͤhlt, als noͤthig ist, jene Temperatur zu erzeugen, welche am
                              besten zur Gaͤhrung taugt: Praktiker wissen dieß aus Erfahrung zu treffen;
                              auch haͤngt hier die Menge Wassers von der Dike des Meisches ab, die in
                              Gaͤhrung gesezt werden soll. Auf diese Weise wird nicht bloß sehr viel an
                              Geraͤthen erspart, sondern die Arbeit wird auch dadurch beschleunigt, und
                              gelingt besser.
                           Da dieses Verfahren bei dem Meischen in England neu ist, so nehme ich es als mein
                              Patentrecht in Anspruch.
                           Das Repertory of Patent-Inventions bemerkt
                              dagegen, daß Jonas in seinem Distiller's Guide S. 13 sagt, daß die Hollaͤnder ihr ganzes Malz, mit Rokenmehl gemischt, zu Meisch
                              gaͤhren, und Kleien zusezen, und dieses ganze
                              Gemenge in die Blase eintragen, um Brantwein daraus zu brennen. Da dieses Buch schon
                              viele Jahre vor Erscheinung dieses Patentes in England bekannt war, so ist auch
                              dieses Verfahren fruͤher, als das gegenwaͤrtige Patent, in England
                              bekannt geworden. Was das Abkuͤhlen des Meisches betrifft, so ist es klar,
                              daß da kaltes Wasser nicht zugesezt werden kann, ohne die Staͤrke des
                              Meisches zugleich mit der Temperatur desselben zu vermindern, entweder anfangs
                              weniger heißes Wasser zugesezt werden muß, als gewoͤhnlich zum guten Meischen
                              und zur gehoͤrigen Ausziehung der aufloͤsbaren Theile des Kornes
                              nothwendig ist, oder daß der Meisch mit mehr kaltem Wasser verduͤnnt werden
                              muß, als nach aller Erfahrung zur Erzeugung der groͤßten Menge von Brantwein
                              auf die leichteste Weise noͤthig ist: wenn anders die Brantweinbrenner
                              bisher, nach Erfahrungen von Jahrhunderten und Millionen von Auslagen, nicht so
                              unwissend und unverstaͤndig seyn sollten, um von dem Patenttraͤger
                              uͤber so wichtige Gegenstaͤnde Aufklaͤrung zu erhalten.
                           Dieses Verfahren scheint fuͤr heimliche unerlaubteIn England darf Niemand bei großer Strafe in seinem Hause Brantwein brennen,
                                    ohne Licenz dafuͤr geloͤset zu haben. A. d. Ueb. Brantweinbrennereien berechnet, indem dadurch allerdings Geraͤthe
                              erspart werden, und in einem weit kleineren Raume gebrannt werden kann: Vortheile,
                              die fuͤr schlechteren Brantwein entschaͤdigen, der durch zu starke
                              Verduͤnnung oder zu schlechtes Ausziehen des Kornes nothwendig entstehen
                              muß.