| Titel: | Verfahren, die Abfälle bei der Brantweinbrennerei auf Brantwein zu benüzen, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu Unterwood, Stirlingshire, Schottland, sich in Folge einer Mittheilung eines Ausländers am 18. Juli 1827 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 30, Jahrgang 1828, Nr. XCV., S. 341 | 
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                        XCV.
                        Verfahren, die Abfaͤlle bei der
                           Brantweinbrennerei auf Brantwein zu benuͤzen, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu
                           Unterwood, Stirlingshire, Schottland, sich in Folge einer
                           Mittheilung eines Auslaͤnders am 18. Juli
                              1827 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Octbr.
                              1828. S. 193.
                        [Verfahren, die Abfaͤlle bei der Brantweinbrennerei auf
                           Brantwein zu benuͤzen.]
                        
                     
                        
                           Mein Verfahren besteht darin, daß ich ungefaͤhr Ein Drittel sogenannten
                              Spuͤlicht (spent wash) der zu destillirenden
                              Wuͤrze (worts) gerade vorher zuseze, ehe ich die
                              zur Gaͤhrung noͤthigen Hefen in dieselbe bringe. Dieß geschieht auf
                              folgende Weise Ich) gieße das sogenannte Spuͤlicht (spent wash) aus der Blase in ein hierzu vorbereitetes Gefaͤß, und
                              lasse die diken schleimigen Theile und die Kleien sich in demselben zu Boden sezen.
                              Ich scheide hierauf den duͤnnsten und fluͤssigsten Theil dieses
                              Spuͤlichtes ab, und gieße ihn in ein Kuͤhlgefaͤß, in welchem
                              ich denselben so lang lasse, bis er sich zur Temperatur der Atmosphaͤre
                              abgekuͤhlt hat, wo dann wieder nur der hellste und reinste Theil hiervon in
                              einer Kufe aufbewahrt wird. Wenn nun die Wuͤrze frisch bereitet und bis zu
                              dem gehoͤrigen Grade abgekuͤhlt wurde, gebe ich Einen Theil des auf
                              obige Weise zubereiteten klaren Spuͤlichtes in die Kufe, in welcher die
                              Wuͤrze gaͤhren soll, und gieße zwei Theile von lezterer dazu, trage
                              die Hefen ein, und lasse dieses Gemenge auf die gewoͤhnliche Weise
                              gaͤhren. Da nun dieses Verfahren in Großbritannien neu ist, so nehme ich es
                              als mein Patentrecht in Anspruch.
                           Bemerkungen desRepertory. „Die Plakereien unserer
                                 Brantweintaxe,“ sagt das Repertory,
                              „machten es fuͤr unsere Brantweinbrenner nothwendig, so schnell
                                 als moͤglich zu destilliren, und dieß fuͤhrte, vorzuͤglich
                                 in Schottland, zu verschiedenen sinnreichen Vorrichtungen an der Blase. Bei
                                 solchem Durchjagen der Wuͤrze durch die Blase muß dann nothwendig noch
                                 etwas im Spuͤlichte zuruͤkbleiben, was bei einer zweiten
                                 Destillation benuͤzt werden kann. Abgesehen von der Taxe koͤnnte
                                 dieses Verfahren vielleicht brauchbar seyn, obschon wir zweifeln, daß es das
                                 beste ist, das man waͤhlen konnte. Es scheint sogar im Widerspruche mit
                                 dem fruͤheren Patente des Hrn. More, das wir im Septemberhefte l. J. (siehe vorstehende
                                 Abhandlung) mittheilten, indem hier Kleie und Schleim so sorgfaͤltig
                                 abgeschieden werden, waͤhrend sie dort so dringend empfohlen wurden. Es
                                 kann etwas nicht zugleich zu demselben Zweke nuͤzlich und
                                 schaͤdlich seyn.
                              
                           
                              
                              Uns scheint das erste Verfahren, Schleim und Kleie beizubehalten, besser, als
                                 dieses zweite, waͤre es auch bloß deßwegen, weil die klugen
                                 Hollaͤnder dasselbe befolgen. Wir wuͤrden daher den ganzen
                                 Spuͤlicht in den Meischbottich auf das geschrotene Malz und Mehl, statt
                                 eben so viel Wassers schuͤtten. Die Waͤrme des Spuͤlichtes,
                                 die nach diesem lezten Patente ganz unnuͤz verloren geht, wuͤrde
                                 hier benuͤzt werden, statt daß nach diesem lezten Patente das kalte
                                 Spuͤlicht dem Meische die Waͤrme entzieht. Ueberdieß geht auch
                                 durch das Abkuͤhlen des Spuͤlichtes viel von dem Geistigen
                                 desselben verloren. Daß dieses Verfahren so wie jenes in dem ersten Patente auf
                                 Umgehung der Taxe berechnet ist, duͤrfen wir nicht bemerken.“