| Titel: | Verbesserung an Feuergewehren, worauf Wilh. Mill's, Gentleman zu Bisley, Gloucestershire, sich am 18. Oct. 1828 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 31, Jahrgang 1829, Nr. LXV., S. 222 | 
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                        LXV.
                        Verbesserung an Feuergewehren, worauf Wilh. Mill's, Gentleman zu
                           Bisley, Gloucestershire, sich am 18. Oct. 1828 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. October 1828. S.
                              20.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              III.
                        Mill's Verbesserung an Feuergewehren.
                        
                     
                        
                           Diese Verbesserung besteht in einer Auflage oder Ruhe an dem Kolben einer
                              Vogelflinte, gegen welche der rechte Arm beim Abfeuern sich anlegt, um den Lauf desto
                              ruhiger halten und desto sicherer zielen zu koͤnnen.
                           Diese Ruhe soll wie eine Kruͤke gebildet seyn, deren Stiel in ein Loch in dem
                              Kolben paßt. Fig.
                                 12. zeigt einen Theil eines Schaftes, an welchem diese Ruhe oder Auflage
                              angebracht ist. a, ist die Ruhe, die oben
                              halbmond- oder hornfoͤrmig gestaltet und von zwei mit ihrem Stiele
                              verbundenen Strebern gestuͤzt wird. Der Stiel der Kruͤke im Loche des
                              Kolbens wird mittelst der Schraube, b, befestigt, und
                              beim Abfeuern nimmt die Hoͤhlung der Kruͤke den Arm des
                              Schuͤzen in der Naͤhe der Handwurzel auf, die dagegen druͤkt,
                              und so das Gewehr an der Schulter fest haͤlt.
                           Die Ruhe kann uͤbrigens auf verschiedene Weise vorgerichtet werden, auch so
                              wie in Fig.
                                 13., wo sie in einem Buͤgel eingeschraubt ist, der auf dem Kolben
                              befestigt wird. Der Patent-Traͤger nimmt alle moͤgliche Formen
                              solcher Kruͤken als sein Patent-Recht in Anspruch.
                           
                        
                     
                  
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