| Titel: | Verbesserung im Baue der Angelzapfen oder Kegel (Pintles) des Gewindes zum Einhängen der Steuerruder, worauf Joh. Lihou, ein Befehlshaber an der k. Flotte, zu Guernsey, jezt in Naval-Club-House, Bond-Street, Middlesex, sich am 14. April 1829. ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 35, Jahrgang 1830, Nr. LXXXIII., S. 349 | 
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                        LXXXIII.
                        Verbesserung im Baue der Angelzapfen oder Kegel
                           (Pintles) des Gewindes zum Einhaͤngen der
                           Steuerruder, worauf Joh.
                              Lihou, ein Befehlshaber an der k. Flotte, zu
                           Guernsey, jezt in Naval-Club-House,
                           Bond-Street, Middlesex, sich am 14. April
                              1829. ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Journal of Arts. November 1829. S. 64.
                           und dem Repertory of
                                 Patent-Inventions. Jaͤnner 1830.
                        Mit AbbildungenDas Repertory liefert dieses
                                 Patent ohne Abbildungen mit Anmerkungen; das London Journal of Arts gab die beigefuͤgten Abbildungen. A. d. Ue. auf Tab. VIII.
                        Lihou, Verbesserung im Baue der Angelzapfen oder Kegel
                           etc.
                        
                     
                        
                           Die traurigen Folgen (sagt das London Journal), welche so
                              oft dadurch entstehen, daß das Steuerruder in stuͤrmischem Wetter
                              beschaͤdigt wird, und das Schiff nicht mehr gehoͤrig gesteuert werden
                              kann, hat den Erfindungsgeist der Schiffer schon in fruͤheren Zeiten theils
                              auf Verfertigung von Nothrudern, theils auf Ausbesserung des beschaͤdigten
                              Ruders geleitet. Die neue Methode ein Steuerruder einzuhaͤngen, welche
                              Capitain Lihou hier vorschlaͤgt, scheint neue
                              Vortheile zu gewaͤhren, durch welche die bisherigen Unbequemlichkeiten und
                              Gefaͤhrlichkeiten großen Theils, wenn nicht gaͤnzlich, beseitigt
                              werden koͤnnen. Nach dem Zeugnisse einiger der geschiktesten und
                              ausgezeichnetesten Officiere an der Flotte scheint seine hier vorgeschlagene
                              Verbesserung wirklich von hohem Werthe zu seyn.
                           Der Patent-Traͤger theilte uns folgende Bemerkung, die wir hier mit
                              seinen Worten geben, als Einleitung zu seinem Patente gefaͤlligst mit:
                           
                              „Es ist eine nur zu bekannte Thatsache, daß, wenn das Steuerruder am
                                 Schiffe waͤhrend seiner Fahrt weggebrochen wird, das Gewinde meistens am
                                 Halse oder am Zapfen (Kegel) gebrochen ist. Wo ein solches Ungluͤk
                                 eintritt, kann das Schiff nicht mehr gesteuert werden, auch wenn das Ruder nicht
                                 gaͤnzlich verloren ging. Unter solchen gefaͤhrlichen
                                 Umstaͤnden muß das Schiff trachten so schnell als nur immer
                                 moͤglich einen Hafen zu erreichen, um das gebrochene Rudergewinde
                                 ausbessern zu koͤnnen oder ein neues zu erhalten: es verliert dadurch
                                 nicht nur viel kostbare Zeit und hat theure Auslagen zu bestreiten; es
                                 laͤuft zugleich die groͤßte Gefahr, indem es sich in seinem
                                 unlenkbaren Zustande dem Lande naͤhern muß. Alle diese Nachtheile entstehen durch
                                 die gegenwaͤrtig gebraͤuchliche Methode, das Steuerruder
                                 einzuhaͤngen, bei welcher, wenn der Zapfen im Kegel bricht, das ganze
                                 Ruder unbrauchbar geworden ist. Das Ruder muß, wegen dieses an und fuͤr
                                 sich geringfuͤgigen Anfalles, neu gebaut werden, und, wenn der Zapfen
                                 allenfalls in seinem Bande (googing) eingezwengt
                                 bleibt, so muß das Schiff auf die Werfte, und, wenn keine solche zu finden ist,
                                 muß es niedergelassen werden. Ich spreche hier von Unfaͤllen an
                                 Kriegsschiffen, Ostindienfahrern und anderen großen Seeschiffen: bei kleineren
                                 Fahrzeugen koͤnnen andere Mittel angewendet werden.
                              
                           
                              Um nun solche Unfaͤlle zu vermeiden, und das Schiff in den Stand zu sezen
                                 von seinem Bord aus einem der groͤßten Ungluͤke auf der weiten See
                                 und an fremden Kuͤsten, wo keine Huͤlfe zu finden ist, abzuhelfen,
                                 nahm ich zu folgender leichten und bequemen Methode meine Zuflucht, die mich die
                                 Noth und eine theuer bezahlte Erfahrung in einem Ungluͤke in den
                                 Torres-Engen lehrte. Ich verfertige naͤmlich das Rudergewinde aus
                                 zwei einzelnen Stuͤken; die Zapfen oder Kegel abgesondert von ihren
                                 Baͤndern oder Stiefeln, in die sie genau passen, und aus welchen sie
                                 gelegentlich ausgehoben werden koͤnnen, wie der Winkelhebel an einer
                                 Dampfmaschine.“
                              
                           
                        
                           Patent-Erklaͤrung.
                           
                              „Obiges verbessertes Rudergewinde wird aus demselben Metalle, wie bisher,
                                 oder aus irgend einem anderen hierzu tauglichen, oder aus einer schiklichen
                                 Metallcomposition verfertigt. Es besteht aus zwei verschiedenen Arten, die man
                                 durch verschiedene Benennungen von einander unterscheiden kann: die einen sind
                                 die lebendigen oder haͤngenden Angeln oder Gewinde (live or hanging pintles), die anderen die stummen
                                 oder Lager- oder Reibungsangeln (dumb or bearing
                                    or friction pintles). Sie weichen von den bisherigen dadurch ab, daß
                                 sie sich weit schneller ausbessern lassen, indem jeder Angel aus einzelnen
                                 Theilen besteht, wie unten beschrieben werden wird. An meinen verbesserten
                                 Rudergewinden ist der Zapfen oder Kegel des haͤngenden Angels und der
                                 tragende oder Lagerzapfen des Lager- oder Reibungsgewindes einzeln und
                                 abgesondert von den uͤbrigen Theilen des Rudergewindes oder der Angeln,
                                 und kann nach Belieben herausgezogen und eingesezt werden. Wenn also der Zapfen
                                 oder Kegel, oder der Trag- oder Lagerkegel beschaͤdigt oder
                                 gebrochen wird, kann jeder herausgenommen und durch einen neuen ersezt werden,
                                 ohne daß es noͤthig waͤre die Baͤnder neu zu machen. Die
                                 gemeinen Baͤnder (googings) koͤnnen
                                 zugleich mit meinen verbesserten Haͤngekegeln gebraucht werden, um das
                                 Ruder an dem Pfosten des Hintertheiles des Schiffes zu befestigen.
                              
                           
                           
                              Die verbesserten haͤngenden Angeln bestehen aus den gewoͤhnlichen
                                 Seitenbaͤndern mit Bolzenloͤchern zur Befestigung derselben an dem
                                 Ruder, und aus dem Kopfe oder Knopfe, oder aus der Metallmasse, aus welcher der
                                 Zapfen oder Kegel herabsteigt. Statt daß aber dieser Zapfen oder Kegel aus Einer
                                 Masse mit dem Kopfe oder Knopfe gegossen oder geschmiedet ist, muß ein Loch in
                                 dem Kopfe oder Knopfe angebracht seyn, durch welches der eigentliche Zapfen
                                 desselben laufen kann: dieses Loch kann walzenfoͤrmig, eifoͤrmig,
                                 vierekig, vielekig oder etwas kegelfoͤrmig und verduͤnnt zulaufend
                                 seyn.
                              
                           
                              Es mag nun uͤbrigens was immer fuͤr eine Form haben, so muß der
                                 obere Theil des Zapfens oder Kegels damit correspondiren, und genau, ohne zu
                                 wanken, in dasselbe passen, damit er darin festhalten, und sich weder drehen
                                 noch durchfallen kann. Damit dieser Zwek desto sicherer erreicht wird, kann das
                                 obere Ende des Zapfens mit Vorspruͤngen (Fluͤgeln, feathers oder fins)
                                 versehen werden, die sich in Vertiefungen an dem oberen Theile des Knopfes oder
                                 Kopfes einsenken.
                              
                           
                              Nachdem diese Zapfen von oben in die Stelle eingefuͤhrt wurden, in welcher
                                 sie bleiben und arbeiten muͤssen, werden sie durch den Kopf oder Knopf
                                 des Angels, der in das Holz des Ruders eingesenkt oder eingelassen ist, welches
                                 auf den Zapfen und Knopf genau passen und auf demselben ruhen muß, in ihrer Lage
                                 gehalten, und gehindert in die Hoͤhe zu steigen. Die Seitenbaͤnder
                                 und die Knoͤpfe der haͤngenden Angeln, so wie auch die
                                 Baͤnder (the googings), muͤssen
                                 staͤrker als die Zapfen oder eigentlichen Kegel seyn.
                              
                           
                              Man wird aus dieser Beschreibung ersehen, daß einige oder alle dieser Zapfen
                                 herausgenommen, und andere (die immer fuͤr den Nothfall bereit bei der
                                 Hand seyn muͤssen) an ihrer Stelle eingesezt werden koͤnnen. Um
                                 dieß aber thun zu koͤnnen, ist nichts anderes noͤthig, als die
                                 Seitenbaͤnder wegzunehmen, oder auch nur ein hinlaͤngliches
                                 Stuͤk Holz von dem Ruder wegzunehmen, dasjenige naͤmlich, welches
                                 auf die Koͤpfe oder Knoͤpfe der besagten Kegel druͤkt.
                              
                           
                              Mein verbessertes Lager- oder Reibungsrudergewinde besteht aus
                                 aͤhnlichen Seitenbaͤndern und Knoͤpfen, wie das
                                 haͤngende, und kann aus demselben Materiale verfertigt werden, das ich
                                 oben angegeben habe. Es wird auf dieselbe Weise befestigt. Statt, daß man aber
                                 einen walzenfoͤrmigen Zapfen oder Kegel in das Loch des Kopfes oder
                                 Knopfes, nach der oben beschriebenen Weise einfuͤgt, fuͤhre ich
                                 einen Lagerzapfen oder Kegel aus irgend einem harten Metalle oder aus einer
                                 Metallcomposition in das Loch von unten aufwaͤrts. Dieser Lager-
                                 oder Tragkegel besteht aus einem Schenkel und aus einem hervorstehenden Theile,
                                 Knopfe oder Kopfe, an seinem unteren Ende. Ich mache diesen Knopf halb kugelfoͤrmig,
                                 parabolisch, flach, oder in Form eines umgekehrten abgestuzten Kegels, und den
                                 Schenkel, der aufwaͤrts in das Loch des Knopfes in dem Gewinde angebracht
                                 werden muß, um so viel kleiner im Durchmesser, als die besagte Masse, damit er
                                 eine bedeutende Schulter erhaͤlt, mit welcher er gegen das untere Ende
                                 des Knopfes druͤkt. Der Schenkel, welcher aufwaͤrts durch diesen
                                 Knopf, und durch das Loch, das ihn aufnimmt, zieht, muß vierekig oder von einer
                                 solchen Form seyn, daß der Lagerzapfen sich darin nicht drehen kann, und zu
                                 diesem Ende Fluͤgel (feathers or fins) haben,
                                 wie der obere Theil des Zapfens des haͤngenden Gewindes. Das obere Ende
                                 dieses Schenkels muß durch den Knopf laufen, und etwas uͤber demselben
                                 emporragen, damit er daselbst durch ein Niet, oder durch eine Kreuzschließe,
                                 oder durch Vernietung oder auf irgend eine andere schikliche Weise an seiner
                                 Stelle erhalten wird, und nicht aus derselben herausfallen kann.
                              
                           
                              Die Zapfen oder Kegel der haͤngenden Gewinde koͤnnen gleichfalls
                                 auf diese Weise eingefuͤhrt und in ihren respectiven Lagen erhalten
                                 werden. Die Reibungs- oder Lagerwinde kann auf den gewoͤhnlichen
                                 Baͤndern arbeiten; um aber die Reibung zu vermindern, muß der
                                 Reibungs- oder Lagerkegel auf einem Gegen- oder verkehrten
                                 Reibungskegel arbeiten. Der Stift oder Zapfen eines solchen verkehrten Gewindes
                                 muß einzeln seyn, und nach obiger Weise in seinem Knopfe befestigt werden; er
                                 muß entweder eine flache, convexe oder concave, eingekerbte oder
                                 ausgehoͤhlte Hervorragung aus hartem Metalle an seinem Ende haben, um die
                                 untere Seite der correspondirenden Hervorragung oder den Knopf des
                                 Reibungs- oder Traggewindes des Ruders aufzunehmen oder zu
                                 stuͤzen.
                              
                           
                              Bei Anwendung oder Befestigung dieser Lager- oder Reibungsgewinde
                                 muͤssen ihre respectiven Lagen auf dem Ruder und Pfosten des
                                 Hintertheiles so vorgerichtet werden, daß der ganze verticale Druk oder die
                                 Schwere des Ruders auf dieselben geworfen wird. Zwei solche Trag- oder
                                 Reibungsgewinde werden, wie ich glaube, fuͤr das Ruder eines Schiffes von
                                 tausend Tonnen hinreichen, ob schon man auch mehrere anwenden kann. Die Zahl der
                                 haͤngenden Gewinde haͤngt von dem Befunde ab, nach welchem man sie
                                 zur Befestigung des Ruders an dem Pfosten des Hintertheiles des Schiffes
                                 fuͤr nothwendig haͤlt. Die Stelle selbst, oder der Ort, wo sie an
                                 diesem Pfosten und an dem Ruder befestigt werden muͤssen, ist, der ganzen
                                 Laͤnge desselben nach, willkuͤrlich.
                              
                           
                              Die Reibungsgewinde koͤnnen an dem Pfosten des Hintertheiles angebracht
                                 seyn, und die haͤngenden an dem Ruder, oder umgekehrt: man kann deren so viele
                                 anwenden, als die Groͤße und die Art des Schiffes erfordert.
                              
                           
                              Mein Patent-Recht besteht allein darin, daß ich die Kegel und die
                                 Knoͤpfe von den uͤbrigen Theilen des Gewindes unabhaͤngig
                                 und abgesondert mache.“
                              
                           Fig. 8. ist
                              A ein Ruder, und B der
                              Pfosten am Hintertheile des Schiffes, mit den verbesserten haͤngenden Angeln
                              oder Gewinden, ccc, und den Reibungsgewinden dd. Fig. 9. zeigt die
                              Hinterseite eines Ruders, A, welche in der Furche B eines ausgekehlten Pfostens am Hintertheile eines
                              Schiffes paßt, und wo man die haͤngenden und Reibungsgewinde in ihren
                              correspondirenden Lagen sieht. Fig. 10. stellt einen
                              haͤngenden Angel oder ein haͤngendes Gewinde vergroͤßert dar
                              mit seinem correspondirenden Bande (googing). Fig. 11. ist
                              der Zapfen dieses Gewindes, aus seinem Bande herausgenommen und mit seinen
                              Fluͤgeln versehen, die das Drehen und Durchfallen desselben hindern. Das
                              Holz, in welches diese Angeln eingelassen sind, wie man in Fig. 8 und 9. sieht, hindert das
                              Aufsteigen der Kegel. Fig. 12. zeigt die
                              Reibungsangeln vergroͤßert mit ihrem correspondirenden Bande, um die Schwere
                              des Ruders zu tragen. Fig. 13. ist der Kegel
                              oder Zapfen fuͤr das Reibungsgewinde, herausgenommen. Fig. 14. zeigt ein
                              Stuͤk einer Kette mit einem Drehestifte, um ein Ruderende fuͤr den
                              Fall daran zu befestigen, daß es abgebrochen wuͤrde, Statt daß man dasselbe
                              nach der gewoͤhnlichen Weise befestigt, wodurch es eine schiefe Richtung
                              erhaͤlt, und leicht verloren geht.
                           Das Repertory macht hieruͤber folgende
                              Bemerkungen. Es erklaͤrt den Gegenstand dieses Patentes als einen
                              Nationalgegenstand, indem die Sicherheit eines Schiffes von jener seines Ruders
                              abhaͤngt. Capitaͤn Lihou hat in einer
                              kleinen Schrift uͤber diesen Gegenstand die Nachtheile geschildert, die
                              dadurch fuͤr die Schifffahrt entstehen, daß ein Steuerruder unbrauchbar
                              wird.
                           Was die erste Methode betrifft, das Einlassen der Vorspruͤnge in die Substanz
                              des Holzes, so scheint sie uns nicht kraͤftig genug. Einige andere
                              Vorrichtungen trifft dieser Vorwurf nicht, namentlich die
                              „haͤngenden Angeln oder Gewinde“ (hanging pintals), von welchen die Sicherheit des
                              Schiffes weit mehr abhaͤngt, als von den „tragenden,“
                              welche der Capitaͤn empfiehlt. Von lezteren haben wir nicht den hohen
                              Begriff, den ihr Erfinder hat. Sie nehmen den Plaz ein, den die haͤngenden
                              Gewinde haͤtten ausfuͤllen koͤnnen. Dadurch wird die Verbindung
                              des Ruders um so viel schwaͤcher. Es scheint ferner nicht, daß der
                              Widerstand, den man bei Bewegung des Ruders durch die Reibung erleidet, welche die
                              Schwere desselben erzeugt, von irgend einer bedeutenden Folge ist, indem man
                              bekanntlich das groͤßte Ruder mit einer unbedeutenden Kraft bewegen und kehren kann, selbst
                              noch ehe das Schiff vom Stapel gelassen wurde, wo die ganze Schwere des Ruders auf
                              die Baͤnder druͤkt: wo das Ruder vom Wasser getragen wird, geht es
                              noch weit leichter. Indessen ist Ein Traggewinde, oder sind ein Paar derselben,
                              allerdings vortheilhaft an jedem Ruder, wenn sie oben dicht uͤber der
                              Oberflaͤche des Wassers angebracht sind, wo sie die haͤngenden
                              Gewinde, deren Lage so wichtig ist, nicht hindern. Die Baͤnder (googings) wuͤrden dadurch kraͤftiger gegen
                              die Stoͤße des Ruders geschuͤzt seyn, wenn das Schiff stark stampft,
                              als sie es gegenwaͤrtig nicht sind. ES scheint uns auch, daß dadurch eine
                              Verbesserung angebracht werden koͤnnte, daß man die Oeffnungen der
                              Baͤnder weit genug laͤßt, um die Kegel durchfallen zu lassen, wenn sie
                              gebrochen sind, indem sowohl nach der Angabe des Patent-Traͤgers, als
                              anderer Seefahrenden, die Schwierigkeit des Ausbesserns des Ruders und des
                              Auswechselns derselben dadurch sehr vermehrt wird, daß die Kegel in den
                              Baͤndern steken bleiben.
                           Eine solche Verbesserung wuͤrde selbst dem Patent-Rechte auf diese
                              Ruder nicht schaden.
                           Das Repertory verweist, wegen der großen Gefahren, die
                              durch Beschaͤdigung des Steuerruders entstehen, auf den V. Bd. der
                              gegenwaͤrtigen Series S. 303.Es haͤtte noch auf andere Mittel, selbst auf Patente uͤber
                                    Einhaͤngen der Steuerruder verweisen koͤnnen, die man im
                                    Polytechnischen Journale finden wird. A. d. Ue.
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
