| Titel: | Verbesserung in Verfertigung von Strohgeflechten zu Strohhüten und anderen Artikeln, worauf Thom. Waller, Strohhutfabrikant zu Luton, Bedfordshire, sich am 18. Hornung 1826 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 35, Jahrgang 1830, Nr. CVIII., S. 479 | 
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                        CVIII.
                        Verbesserung in Verfertigung von Strohgeflechten
                           zu Strohhuͤten und anderen Artikeln, worauf Thom. Waller, Strohhutfabrikant zu
                           Luton, Bedfordshire, sich am 18. Hornung 1826 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Februar
                              1830. S. 83.
                        Waller, Verfertigung von Strohhuͤte etc.
                        
                     
                        
                           Meine Verbesserung an Strohgeflechten besteht in Folgendem: ich nehme zu meinen
                              Geflechten das gewoͤhnliche in Toscana und anderen Laͤndern Italiens
                              gezogene Weizenstroh, und flechte oder webe es so wie das englische, nur mit dem
                              Unterschiede, daß ich den oberen Theil des Halmes, der der Aehre am naͤchsten
                              ist. Statt des unteren,
                              der in der Huͤlle stekt, nehme, und daraus solche Geflechte verfertige, wie
                              man sie in England hat unter dem Namen:
                           
                              
                                 „Whole Dunstable plait, double seven split
                                       straw plait,
                                 
                              
                                 Luton twist plait, double eleven split straw
                                       plait,
                                 
                              
                                 whole Dunstable, nine, eleven, thirteen and fifteen
                                       straw plait.“
                                 
                                    
                                    Diese Fabrikausdruͤke lassen sich nicht uͤbersezen. Selbst
                                       der Englaͤnder versteht hoͤchstens die Worte, wann er sie
                                       hoͤrt, nicht aber die Sache, wenn nicht ein Strohflechter ihm den
                                       ganzen Mysticismus eines Strohhutes erklaͤrt. A. d. Ue.
                                    
                                 
                              
                           Die Zubereitung dieses Strohes macht keinen Theil meiner Erfindung aus. Ich
                              fuͤhre das Stroh nach England so ein, wie es in Toscana zu den sogenannten
                              Florentiner-Huͤten zubereitet wird. Dieses Stroh flechte oder webe
                              ich, ganz oder gespalten, nach der gewoͤhnlichen Art der
                              Bedfordshire-Bareern und ihrer Gegend in obige Geflechte: „Whole Dunstable plait etc.“ Die Weise,
                              wie diese Geflechte gemacht werden, sind unseren Strohflechtern so bekannt, daß jede
                              weitere Erklaͤrung uͤberfluͤssig ist.
                           Die Vortheile bei meiner Verbesserung sind, daß das italiaͤnische Stroh, wenn
                              es auf diese Weise geflochten wird, nach der Art, wie es zubereitet ist, weit
                              staͤrker wird, als das englische, wenn dieses eben so geflochten und zu
                              Huͤten zusammengenaͤhet wird; daß die Huͤte wieder zertrennt
                              und nach der neuesten Mode aus den alten Geflechten aufgestellt werden
                              koͤnnen, was bei den gewoͤhnlichen Geflechten der Florentiner
                              Huͤte, die an ihren Raͤndern zusammengestrikt werden, nicht
                              moͤglich ist, ohne daß sie bedeutend dabei litten, waͤhrend bei meiner
                              Methode alle Schoͤnheit, Dauerhaftigkeit und Glanz der Farbe bleibt.
                           Mein Patent-Recht besteht in Anwendung des italiaͤnischen Strohes zum
                              Flechten oder Weben der Florentiner-Huͤte nach derselben Art, wie man
                              bisher englische Florentiner-Huͤte verfertigte und aus den Geflechten
                              zusammennaͤhte, nicht zusammenstrikte.Nach diesem Patente haͤtte demnach der Patent-Traͤger
                                    allein das Recht Florentiner-Stroh einzufuͤhren. Wenn die
                                    Guͤte seiner Huͤte vorzuͤglich darin besteht, daß sie
                                    aus Florentiner-Stroh sind, so sind die Florentiner wahrlich nicht
                                    klug, wenn sie das Stroh ausfuͤhren lassen, indem sie bei der Ausfuhr
                                    einer ganzen Schiffsladung voll Stroh nicht so viel gewinnen, als an einem
                                    Duzend Huͤte, das sie zu London absezen. A. d. U.