| Titel: | Verbesserung an den Walkerstöken zum Walken und Waschen der Tücher und solcher Zeuge, die desselben bedürfen, worauf Daniel Jobbins, Walker zu Uley, Gloucestershire, sich am 3. Junius ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 37, Jahrgang 1830, Nr. LXVI., S. 261 | 
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                        LXVI.
                        Verbesserung an den Walkerstoͤken zum
                           Walken und Waschen der Tuͤcher und solcher Zeuge, die desselben beduͤrfen,
                           worauf Daniel Jobbins,
                           Walker zu Uley, Gloucestershire, sich am 3. Junius ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. Mai. 1830. S.
                              81.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. IV.
                        Jobbins, Verbesserung an den Walkerstoͤken etc.
                        
                     
                        
                           Die Stampfen oder Haͤmmer in den Walkmuͤhlen oder Walkerstoͤken
                              wurden gewoͤhnlich mittelst eines laufenden Zapfenrades in Thaͤtigkeit
                              gesezt, welches die Enden der Stampfen nach und nach hob, und dann mit einem
                              maͤchtigen Schlage auf das Tuch, das in der Arbeit war, fallen ließ.
                              Neuerlich kam man auf die Idee, das Zapfenrad zu beseitigen, und die Stampfen durch
                              Winkelhebel, die sich drehen, an ihren hinteren Enden heben und fallen zu lassen.
                              (Man vergl. Bermon's Patent im XII. Bd. des Lond. Journ. of Arts. S. 170. Polytechn. Journal
                              Bd. XXIII. S. 211.) Diese Vorrichtung
                              scheint jedoch ihre Nachtheile zu haben, indem die Haͤmmer nicht mit
                              gehoͤriger Kraft und immer auf denselben Punkt fallen, das Tuch mag dik oder
                              duͤnn seyn; wodurch dann nothwendig das Tuch leidet.
                           Der Patent-Traͤger bleibt bei den Haͤmmern mit Winkelhebeln, die
                              sich drehen; schlaͤgt aber vor, die Winkelhebel an den Haͤmmern
                              mittelst gegliederter Stangen anzubringen, wie man in Fig. 54. sieht, wo a das in der Walke befindliche Tuch, b, c, die Haͤmmer, d
                              ein Rad mit zwei Winkelhebeln darstellt, die von der Achse desselben auslaufen. An
                              diesen Winkelhebeln und auch an den aͤußeren Enden der Haͤmmer sind
                              die gegliederten Verbindungsstangen, e und f, angebracht.
                           Man sieht in der Figur, daß der Winkelhebel den Hammer b
                              mittelst der Verbindungsstange, e, gehoben hat; so wie
                              aber der Winkelhebel sich weiter herum gedreht hat, faͤllt die gegliederte
                              Stange wieder zusammen, wie man bei f sieht, und
                              laͤßt den Hammer in die Lage von c fallen.
                           Auf diese Weise werden die Haͤmmer durch die aufeinander folgenden Wirkungen
                              der Winkelhebel und ihrer gegliederten Verbindungsstangen in Thaͤtigkeit
                              gebracht, mit Kraft fallen gelassen, und die Walke arbeitet schneller.
                           Es heißt ferner noch, daß an den Verbindungsstangen Spiralfedern angebracht werden
                              koͤnnen; wie dieß aber geschehen soll, ist nicht gesagt.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
