| Titel: | Verbesserungen und Zusäze an Schlössern und Schlüsseln, worauf Andr. Gottlieb, Schlosser in Jubilee Place, Mile End Road, Middlesex, sich am 1. Juni 1829 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 37, Jahrgang 1830, Nr. LXXIII., S. 275 | 
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                        LXXIII.
                        Verbesserungen und Zusaͤze an
                           Schloͤssern und Schluͤsseln, worauf Andr. Gottlieb, Schlosser in Jubilee Place, Mile End
                           Road, Middlesex, sich am 1. Juni 1829 ein
                           Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Junius 1830. G. 331.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              IV.Wir haben von diesen Verbesserungen bereits Nachricht gegeben. Da sie aber hier
                                 besser abgebildet sind, und das Patent in extenso
                                 geliefert ist, so tragen wir sie noch ein Mal nach, obschon wir in Deutschland
                                 vor Dieben mehr sicher sind, als man es in England nicht ist. Es sind zwar im
                                 Repertory die Zahlen der Figuren und die Buchstaben alle falsch gestellt; indessen wird ein Schlosser von
                                 Profession sich leicht herausfinden. Wir haben die Unrichtigkeiten so gelassen,
                                 wie wir sie im Originale fanden, damit man uns nicht der Veranlassung neuer
                                 Verwirrung beschuldigen kann. A. d. Ue.
                           
                        Gottlieb, Verbesserungen an Schloͤssern und
                           Schluͤsseln.
                        
                     
                        
                           Meine Verbesserung besteht in Anwendung und Befestigung eines Stuͤkes
                              Papieres, oder eines anderen eben so leicht zerreißbaren passenden Materiales, das
                              uͤber das Schluͤsselloch, wie ein Zettel, so herabhaͤngt, daß
                              man weder einen Schluͤssel noch ein anderes Instrument durch das
                              Schluͤsselloch zum Aufsperren einfuͤhren kann, ohne daß der
                              Aufsperrungsversuch dadurch entdekt wuͤrde. Sie ist in folgender Beschreibung
                              und durch folgende Abbildungen deutlich dargestellt.
                           Fig. 39.
                              zeigt meine Verbesserung von der Vorderseite, und stellt ein flaches,
                              laͤnglich vierekiges Gehaͤuse mit zwei
                              Schluͤsselloͤchern dar, welche mit dem Schluͤsselloche des
                              Schlosses correspondiren, an welchem es angebracht ist: das eine derselben ist in
                              der vorderen Platte oder in dem Dekel eingeschnitten, das andere in der hinteren.
                              eee sind drei Schrauben an der hinteren Seite
                              des Schlosses, mittelst welcher es uͤber dem Schluͤsselloche des
                              Schlosses festgeschraubt wird. Diese Schrauben schrauben sich in einigen
                              Faͤllen unmittelbar in das Schloß ein, z. V. in ein Vorhaͤngeschloß; zuweilen
                              nur in das Holz außer dem Schlosse, wie z.B. bei einem Thuͤrschlosse, wo mein
                              Gehaͤuse durch das Holz in das Schloß eingeschraubt wird. Genau uͤber
                              dem Schluͤsselloche, H, ist ein Tummler, auf
                              welchen die Feder, G, wirkt, die sich um den Zapfen J dreht. Er ist mit einem Knopfe, F, versehen, auf welchen ein Aufsaz am Schenkel des Schluͤssels
                              wirkt, wie weiter unten erklaͤrt werden soll. Der Tummler H greift in einen Federsperrkegel, ii, ein, welcher den Dekel des Gehaͤuses so
                              lang niederhaͤlt, bis, durch das Umdrehen des Schluͤssels, der Aufsaz
                              an dem Schenket desselben gegen den Knopf, F, wirkt, den
                              Tummler aus dem Sperrkegel treibt, und die Feder, r, den
                              Dekel in die Hoͤhe wirft, der sich um ein Gewinde bei S dreht, und woran die Feder, r, und der
                              Federsperrkegel, ii, angebracht sind. Die Theile
                              FGHJ koͤnnen als das innere Werk des
                              Gehaͤuses betrachtet werden, und sind mit einer duͤnnen Platte bedekt,
                              in welcher gleichfalls ein Schluͤsselloch eingeschnitten ist. Diese
                              duͤnne Platte wird mittelst der Schrauben, ggg, auf drei Metallstuͤke niedergeschraubt, die von der
                              Ruͤkseite des Gehaͤuses zur Stuͤze derselben emporsteigen. Auf
                              diese duͤnne Platte lege ich ein Stuͤk Papier, das so breit ist, als
                              dieselbe, und so lang, als die punktirten Linien, L,
                              sich erstreken. Diese Linien stellen eine kleine Leiste dar, welche das Papier
                              hindert sich herabzuschieben, und das freie Spiel des Federsperrkegels zu
                              erschweren. Wenn nun dieses Stuͤk Papier uͤber die duͤnne
                              Platte gelegt, der Dekel auf dasselbe niedergelassen, und das Gehaͤuse
                              uͤber das Schluͤsselloch irgend eines Schlosses aufgeschraubt wird; so
                              ist es offenbar, daß kein Schluͤssel und kein Instrument zum Aufsperren des
                              Schlosses durch das Schluͤsselloch eingefuͤhrt werden kann, ohne daß
                              das Papier durchloͤchert wird. Der Versuch ist also mit einem Male entdekt.
                              Dieses Papier kann noch uͤberdieß mit sogenannten Zarten „(wie bei
                                 Reisepaͤssen)“ aus einem Controllbuche ausgeschnitten werden,
                              und kann auf irgend eine Art nach dem Dienste des Schlosses uͤberschrieben
                              werden, so daß man dadurch noch mehr Sicherheit erhaͤlt. Fig. 40. ist ein
                              Durchschnitt des Gehaͤuses von A nach B. In Fig. 39. sind die
                              Stuͤke, welche die duͤnne Platte stuͤzen, weggelassen, um alle
                              Verwirrung in der Zeichnung zu vermeiden. In dieser Figur ist der Dekel, als auf das
                              Papier niedergelassen, dargestellt, welches ich den Zettel nenne, und welches in der
                              Figur durch die rothe Linie, D, ausgedruͤkt ist.
                              i ist der Sperrkegel des Dekels, durch welchen
                              lezterer mittelst des Tummlers F, welcher in denselben
                              eingreift, und auf welchen die Feder auf dem Ruͤken einwirkt, niedergehalten
                              wird. Die Biegung dieser Feder macht, daß der Tummler sich zuruͤk bewegt,
                              wenn der Sperrkegel, i, dagegen angedruͤkt wird,
                              und wieder zur Haltung des Sperriegels zuruͤk tritt, denn er daruͤber
                              hinaus gedruͤkt wurde. PP sind zwei jener
                              vier kleinen Stifte
                              oder Spizen, die in den Dekel des Gehaͤuses eingenietet sind, und in kleine
                              Stiefel laufen, die zu ihrer Aufnahme in der duͤnnen Platte, auf welcher das
                              Papier liegt, ausgeschnitten sind. Der Zwek derselben ist, das Papier auf diesen
                              Punkten zu durchstechen, daselbst fest zu halten, und jede Moͤglichkeit zu
                              hindern, daß es auf die Seite geschoben oder weggenommen werden koͤnnte, um
                              das Schloß unentdekt zu oͤffnen. Fig. 41. ist ein
                              Querdurchschnitt des Gehaͤuses von C nach D in Fig. 39. B ist der niedergelassene Dekel. i ist der Sperrkegel desselben, unter dem Tummler F gesichert. G die Stahlfeder auf dem
                              Ruͤken des Tummlers, L ist der Haͤlter des
                              Sperrkegels. PP sind die vier Stifte, welche die
                              Wegnahme des Papieres, D, verhindern sollen. N ist die duͤnne Platte, welche das Werk bedekt.
                              T ist eines der Metallstuͤke, auf welchen die
                              Platte, N, befestigt ist. Q
                              ist ein Fallschieber aus Messing uͤber dem Schluͤsselloche des Dekels
                              B.
                              Fig. 42.
                              zeigt einen meiner verbesserten Schluͤssel mit dem metallnen Aufsaze, V, auf seinem Schenkel, so daß er zwischen der
                              Ruͤkseite des Gehaͤuses O und der
                              duͤnnen Platte N wirken kann, wenn der
                              Schluͤssel im Schlosse stekt. Dieser Aufsaz V ist
                              von hinlaͤnglicher Laͤnge, um, wenn der Schluͤssel gedreht
                              wird, den Tummler F zu beruͤhren, und ihn von dem
                              Haͤlter des Sperrkegels, L, wegzutreiben, dadurch
                              den Dekel N frei zu machen, welcher in Folge der Feder
                              M,
                              Fig. 38.,
                              dann alsogleich auffliegt. Fig. 43. zeigt das
                              Gehaͤuse mit dem Dekel offen, und ein Papier in demselben. Es lassen sich
                              uͤbrigens viele Abaͤnderungen in der Vorrichtung treffen, das Papier
                              uͤber das Schluͤsselloch zu spannen; ich nehme indessen alle
                              Vorrichtungen, durch welche dieses, und zwar so geschehen kann, daß man mit dem zu
                              dem Schlosse gehoͤrigen Schluͤssel das Schloß oͤffnen kann,
                              ohne das Papier herauszunehmen, als mein Patent-Recht in Anspruch etc.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
