| Titel: | Verbesserungen an Schlössern für Thüren und zu anderen Zweken, worauf Jak. Carpenter zu Willenhall bei Wolverhampton, Staffordshire, und Joh. Young, ebendaselbst, beide Schlosser, sich am 18. Jäner ein Patent ertheilen ließen. | 
| Fundstelle: | Band 38, Jahrgang 1830, Nr. XXXIX., S. 125 | 
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                        XXXIX.
                        Verbesserungen an Schloͤssern fuͤr
                           Thuͤren und zu anderen Zweken, worauf Jak. Carpenter zu Willenhall bei
                           Wolverhampton, Staffordshire, und Joh. Young, ebendaselbst, beide Schlosser, sich am
                           18. Jaͤner ein Patent
                           ertheilen ließen.
                        Aus dem Register of Arts. August. 1830. S.
                              69.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. II.
                        Carpenter, Verbesserungen an Schloͤssern fuͤr
                           Thuͤren.
                        
                     
                        
                           Die Patent-Traͤger wollen festere und sichere Schloͤsser
                              liefern, als die gewoͤhnlichen, ohne daß sie theurer und unbequemer
                              wuͤrden. Die groͤßere Sicherheit wollen sie durch doppelte Tummler
                              hervorbringen, wovon der eine, wie gewoͤhnlich, an der Schloßplatte, der
                              andere aber an dem Riegel befestigt ist, und zugleich mit diesem beweglich ist.
                              Vorspruͤnge an den stillstehenden Tummlern passen in Ausschnitte in den
                              beweglichen, wenn sie beide zugleich in eine gegebene Lage gehoben werden, und
                              uͤberdieß sind noch Einschnitte in der oberen und unteren Seite der beweglichen Tummler zur
                              Aufnahme von Stiften, die aus der Platte gerade uͤber den Einschnitten an der
                              oberen Seite, und gerade uͤber jenen an der unteren Seite hervorragen, wenn
                              die Thuͤre gesperrt wird, so daß der Riegel nicht weggezogen werden kann
                              außer mit einem Schluͤssel, welcher jeden Tummler in eine Hoͤhe hebt,
                              die genau mit den Einschnitten in dem urspruͤnglichen Schluͤssel
                              zusammentrifft. Hierauf beruht die Sicherheit.
                           Die Patent-Traͤger schlagen statt der gewoͤhnlichen
                              Federschnalle eine andere vor, die dadurch schließt, daß sie in einen Ausschnitt in
                              der Schlagplatte einfaͤllt, nachdem sie uͤber eine schiefe
                              Flaͤche hinaufgehoben wurde. In Verbindung mit dieser Schnalle befindet sich
                              ein Tummler, durch welchen sie mittelst eines Schluͤssels mit einem Griffe an
                              einer Seite der Thuͤre gehoben wird, waͤhrend der Schluͤssel
                              sich an der anderen Seite befindet, oder bloß durch den Schluͤssel ohne
                              Griff.
                           In Fig. 26.
                              ist aa der Rand des Schlosses: die innere Platte
                              ist abgenommen. b ist die Bruͤke der
                              Waͤchter. c der Biß des Schluͤssels im
                              Schluͤsselloche, der auf einen Tummler d wirkt,
                              der sich um eine Achse, e, dreht, in dem Augenblike, wo
                              er die Schnalle f hebt, so daß sie aus der
                              Hoͤhlung g in der Schlagplatte heraus kann. h ist der Folger aus Messing, in welchen die vierekige
                              Spindel des Griffes paßt, wodurch die Schnalle an einer Seite der Thuͤre
                              gehoben wird ohne allen Schluͤssel.
                           Dieses Schloß kann in jeder beliebigen Form nach Umstaͤnden verfertigt
                              werden.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
