| Titel: | Verbesserungen in Verfertigung des Papieres zu Papiertapeten zur Bekleidung der Wände, und in den hierzu nöthigen Apparaten, worauf Thom. Cobb in Colthorpe House bei Bradbury, Oxfordshire, sich am 15. Sept. 1829 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 38, Jahrgang 1830, Nr. XLI., S. 127 | 
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                        XLI.
                        Verbesserungen in Verfertigung des Papieres zu
                           Papiertapeten zur Bekleidung der Waͤnde, und in den hierzu noͤthigen
                           Apparaten, worauf Thom.
                              Cobb in Colthorpe House bei Bradbury, Oxfordshire,
                           sich am 15. Sept. 1829 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Julius.
                              1830. S. 32.
                        Cobb, uͤber Verfertigung des Papieres zu
                           Papiertapeten.
                        
                     
                        
                           Dieses Patent umfaßt mehrere Gegenstaͤnde in Hinsicht auf Verfertigung der
                              Papiertapeten.
                           Erstens wird hier ein Verfahren angegeben, wie man gefaͤrbtes Papier
                              waͤhrend der Verfertigung desselben mit erhabenen Verzierungen ausstatten
                              kann, indem man den Zeug durch Walzen oder Platten laufen laͤßt, wovon
                              wenigstens eine mit dem gewuͤnschten Muster gravirt ist. Die Farbe wird dem
                              Zeuge zugesezt, ehe er in die Walzen kommt, und das Papier erhaͤlt folglich
                              bloß Eine Farbe.
                           Das zweite Verfahren hat gleichfalls den Zwek, dem Papiere erhabene Verzierungen,
                              jedoch erst nach Verfertigung desselben, zu geben. Auch hier werden Platten und
                              Walzen angewendet, nur mit dem Unterschiede, daß eine oder mehrere derselben gehizt
                              werden, so daß das Papier dadurch einen Glanz wie Seide oder andere Artikel
                              erhaͤlt.
                           Das dritte dient zur Vereinigung zweier Stuͤke Papier mittelst eines
                              Apparates, der alsogleich beschrieben werden soll, wodurch das Papier ein festeres
                              Ansehen gewinnt, und zugleich dauerhafter wird, wenn man es an die Waͤnde
                              anklebt. Die beiden Papierlagen koͤnnen entweder von derselben Farbe, oder
                              die eine kann weiß, die andere gefaͤrbt seyn. Die obere oder die
                              aͤußere Seite kann auf eine oder auf die andere der oben angegebenen Weisen
                              erhaben verziert seyn, oder sie koͤnnen beide, nachdem sie
                              zusammengefuͤgt worden sind, auf diese Weise erhaben verziert werden.
                           Das vierte Verfahren dient zur Vereinigung des Papieres mit Seide, Baumwolle oder mit irgend
                              einem anderen Stoffe, wodurch leztere Stoffe ein weit schoͤneres und
                              kostbareres Ansehen erhalten. Diese Stoffe werden auf einer Seite mit irgend einer
                              klebrigen Masse uͤberzogen, und nachdem sie gehoͤrig auf dem Papiere
                              ausgebreitet wurden, wie vorher durch die Walzen getrieben. Man empfiehlt das Papier
                              vorher durch Walzen mit Furchen an ihrem Umfange laufen zu lassen, wodurch es dann
                              leichter das Gepraͤge der gravirten Walze aufnimmt, und folglich auch der
                              Seide ein schaͤrferes Gepraͤge gibt.
                           Der fuͤnfte und lezte Gegenstand des Patentes ist die oben erwaͤhnte
                              Maschine zum Auseinanderkleben der Papierblaͤtter. In dieser Maschine wird
                              das weiße Papier, welches die untere Seite bilden soll, um eine mit einem Gewichte
                              gehoͤrig beschwerte Walze gewunden, damit es sich nicht so leicht abrollen
                              kann, und laͤuft dann aufwaͤrts durch zwei mit Pluͤsche
                              bekleidete Walzen, wovon die eine in einen sich drehenden Pinsel verwandelt werden
                              kann. Leztere dreht sich in einem mit Kleister gefuͤllten Gefaͤße, und
                              bedekt das Papier, wenn er mit demselben in Beruͤhrung kommt,
                              gleichfoͤrmig mit einer Kleisterlage. Das Papier laͤuft dann nach
                              aufwaͤrts fort, bis es auf eine große Trommel oder Aufwindewalze gelangt, wo
                              es das andere Papier trifft, mit welchem es zusammengepappt werden soll, und welches
                              von der gegenuͤber stehenden Seite der Maschine durch Leitungswalzen
                              herbeigefuͤhrt wird. Da Alles gehoͤrig mit Gewichten versehen ist,
                              wird das Papier ausgebreitet erhalten, und druͤkt gleichfoͤrmig an das
                              mit Kleister versehene Papier auf der Trommel, auf welcher es in jeder
                              erforderlichen Laͤnge aufgewunden wird.
                           Der Patent-Traͤger nimmt die erhabene Verzierung an Papiertapeten als
                              seine Erfindung in Anspruch, und beschraͤnkt sich nicht bloß auf die hier
                              angegebene Weise, das Papier zusammenzupappen, sondern nimmt jede andere bekannte
                              Methode zu diesem Ende in Anspruch.