| Titel: | E. W. Rudder's und R. Martineau's Patent-Hähne. | 
| Fundstelle: | Band 38, Jahrgang 1830, Nr. CVIII., S. 428 | 
| Download: | XML | 
                     
                        CVIII.
                        E. W. Rudder's und R. Martineau's
                           Patent-Haͤhne.
                        Nach dem Register of Arts. October. 1830. S.
                              129.
                        Rudder's und Martineau's Patent-Haͤhne.
                        
                     
                        
                           Die HHrn. Rudder und Martineau, Hahn-Gießer zu
                              Birmingham, ließen sich am 27. Februar ein Patent „auf verbesserte
                                 Haͤhne“ ertheilen, welche Verbesserung das Register (Hr. Hebert) bloß mit Folgendem beschreibt.
                           
                              „Die Haͤhne werden aus Messingblech verfertigt, oder aus einem
                                 anderen schiklichen Material, aus welchem mittelst einer starken Presse und
                                 einer Punze von gehoͤriger Form zwei Stuͤke von solcher
                                 Groͤße und Form durchgeschlagen werden, daß das eine die aͤußere,
                                 das andere die innere Deke des Hahnes bildet. Diese Stuͤke werden dann
                                 zusammengeloͤthet, so daß der Saum des einen Stuͤkes dem Saume des
                                 anderen gegenuͤber zu stehen kommt.“
                              
                           
                              „Der Zapfen wird auf dieselbe Weise gebildet und geloͤthet, und nur
                                 der oberste Theil wird massiv gegossen. Die Hoͤhlungen uͤber und
                                 unter dem Laufe der Fluͤssigkeit werden mit Schlagloth oder Blei, je
                                 nachdem der Hahn zu irgend einem Dienste bestimmt ist,
                                 ausgefuͤllt.“
                              
                           Hr. Hebert fuͤgt nun die
                              Bemerkung bei: „Es ist zu bedauern, daß die Patent-Traͤger
                                 nicht die Vortheile angedeutet haben, die aus dieser neuen Methode
                                 entspringen; denn der Nuzen derselben scheint nichts weniger als einleuchtend,
                                 und wir fuͤrchten, daß nur Wenige denselben entdeken werden.“
                              
                           ––––––––––
                           Es scheint uns jedoch auf dem festen Lande, daß, wenn ein Gießer, der seine p. C. am Pfunde gegossenen Metalles hat, auf Sparung an
                              Metall denkt, Vortheil fuͤr ihn und fuͤr das Publicum seyn
                              muͤsse. Ein Hahn, der nur zwei messingene Haͤute und einen Kern von Blei hat, ist gewiß um die
                              Haͤlfte, 2/3 vielleicht, wohlfeiler als ein massiver Hahn aus Messing; im
                              Verhaͤltnisse des Bleies zum Messing naͤmlich. Wo, nach angegebener
                              Weise, fabrikmaͤßig, gearbeitet wird, kommt der Arbeitslohn gewiß nicht auf
                              1/3 des Messinges. Die Nuͤrnberger moͤgen entscheiden. Eine andere
                              Frage aber ist: ob diese Haͤhne ebenso dauerhaft sind? woruͤber nur
                              Erfahrung entscheiden kann. Den Wunsch, daß es gar keine metallnen Haͤhne
                              geben moͤchte, oder vielmehr duͤrfte und sollte, als aus Platinna,
                              Gold und Silber, indem mancher metallne Hahn am Fasse manchen ehrlichen Mann den
                              Hahn auf der Latte zum lezten Male kraͤhen hoͤren machte,
                              duͤrfen wir vor denjenigen nicht wiederholen, die da wissen, was Kupfer,
                              Messing, Blei, Zink etc. vermag.