| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 39, Jahrgang 1831, Nr. XCVIII., S. 402 | 
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                        XCVIII.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Ueber die Dampfmaschinen mit schwingendem Cylinder.
                           Die Annales de l'Industrie française et
                                 étrangère. Septbr. 1830, theilen S. 175. Zeichnung und
                              Beschreibung der Dampfmaschinen mit schwingendem Cylinder mit, welche man in
                              Frankreich, besonders in Paris, erst seit drei bis vier Jahren gebraucht. Diese
                              Maschinen wurden in Frankreich zuerst von zwei geschikten Mechanikern, Hrn. Manby in Charenton und Hrn. Hallette in Arras verfertigt; sie gaben sie aber bald wieder auf, ohne
                              Zweifel, weil sie keine befriedigenden Resultate damit erhielten. Seitdem haben die
                              Gebruͤder Cavé ein Etablissement errichtet,
                              wo sie deren viele verfertigen, theils fuͤr die Bergwerke, theils fuͤr
                              Dampfbothe; bis jezt hat sich außer ihnen kein anderer Mechaniker mit diesen
                              Maschinen beschaͤftigt. Ein Comité der Société industrielle zu Muͤlhausen hat eine solche
                              Maschine der HHrn. Gebruͤder Cavé sehr
                              sorgfaͤltig gepruͤft und gefunden, daß sie der Industrie durchaus
                              keinen groͤßeren Vortheil darbieten, als alle bekannten Dampfmaschinen mit
                              hohem Druk, und daß die Vortheile, welche die HHrn. Gebruͤder Cavé durch Beseitigung des Balanciers vermittelst
                              der Schwingung des Cylinders zu erreichen glaubten, eine Taͤuschung sind.
                              Dieser Bericht ist in den Ann. de l'Indust. a. a. O.
                              mitgetheilt.
                           
                        
                           Kuͤrzeste und laͤngste Dampfbothfahrt zwischen
                              Liverpool und Dublin.
                           Die kuͤrzeste dauerte 11 St. 11 Min.; die laͤngste 48 St. 8 Min. Man
                              klagt, daß die Passagiere abnehmen. (Galignani. N.
                              4930.)
                           
                        
                           Neue Dampfbothe-Gesellschaft in England.
                           Es bildet sich in England, wie wir aus dem Mech. Mag. Nr.
                              375, 16. Oct. 1830 sehen, eine neue Dampfbothe-Gesellschaft, an welcher die
                              angesehensten Mechaniker, Fawcett, Laird, Braithwaite und
                              Ericsson, Nimmo, Hartley, Vignoles, Price an der Spize stehen, und welche sich den Titel
                              „The South and West of England Steam
                                    Navigation Company“ gibt. Sie fordert 600,000 Pfd. Sterling
                              Actien.
                           Die Dampfschifffahrt, sagt sie im Prospectus, ist in
                              England noch in ihrer Kindheit. Sie beschraͤnkt sich im Lande bloß auf die Fluͤsse Clyde, Thames,
                                 Forth, Mersey und Liffey, waͤhrend die
                              britischen und irlaͤndischen Kuͤsten in vielen Streken noch kein
                              Dampfboth kennen. Man kann jezt leichter Heu aus der Mitte von Irland auf englischen
                              Maͤrkten finden, als aus Hampshire. Es ist jezt etwas Gewoͤhnliches,
                              heute Ochsen zu Dublin schlagen, und morgen ihr Fleisch zu Manchester, 150 englische
                              Meilen von der Schlachtbank, auf dem Markte zu verkaufen. Middlesex und Surrey
                              schikt mit dem, taͤglich aus der Themse nach Edinburgh fahrenden Dampfbothe
                              seine Producte dahin, und Devonshire erstikt in seinen Schaͤzen, weil es
                              keine Dampfbothe hat. Nach dem Auslande machte man bisher
                              meistens nur Fahrten, die zwei oder drei Tage dauern. Ein einziges Dampfboth von 300
                              Tonnen fuhr uͤber den westlichen Ocean; 2 oder 3 fuhren nach Ostindien;
                              einige fanden ihren Weg in das mittellaͤndische Meer.
                           Ueberdieß ist die Segel-Schifffahrt in England dort stehen geblieben, wo sie
                              bereits vor 100 Jahren war, und der heutige Act, durch welchen das Parliament den
                              Tonnengehalt der Schiffe bestimmt, naͤmlich nach Laͤnge und Breite,
                              ist ein Act zur Aufmunterung, schlechte Schiffe und kostbare
                                 Hafen zu bauen. Die englischen Kauffahrdei-Fahrer bauen daher ihre
                              Schiffe tief, und segeln folglich schlechter als die schwedischen und
                              amerikanischen. Es ist daher dringendes Beduͤrfniß, mehr Dampfschiffe in
                              England zu bauen, Suͤd-Wales, Suͤd-Irland,
                              Land's-End mit England und unter sich, England mit dem
                              mittellaͤndischen Meere und Spanien und Italien, Liverpool mit Amerika in
                              Verbindung zu bringen. Bei den neuen Dampfbothen dieser Gesellschaft faͤllt
                              aller Rauch weg; sie
                              werden gar keinen Schornstein fuͤhren. Die Kessel werden um drei Viertel
                              kleiner und um zwei Drittel leichter seyn, als die bisherigen, und nicht halb so
                              viel Brennmaterial fordern; sie werden also mehr Waaren und Reisende laden
                              koͤnnen und die Bewegung des Schiffes wird sanfter seyn.
                           
                        
                           Dampfwagen Wilhelm IV.
                           Aus zwei Versuchen, welche am 14 und 17. Jan. auf der Liverpooler Eisenbahn mit dem
                              Dampfwagen Wilhelm IV. der HHrn. Braithwaite und Ericsson gemacht wurden, ergibt sich, daß 24 Cub. Fuß
                              Wasser in 30 Minuten in einem Dampfkessel verdampft wurden, welcher nur 1/5 der
                              Groͤße besizt, die gewoͤhnlich zur Hervorbringung einer solchen
                              Wirkung erfordert wird, und daß das ungeheuere Gewicht von 60 Tonnen in einer Stunde
                              10 Meilen weit dadurch gefahren werden konnte. (Examiner.
                                 Galignani. N. 4951.)
                           
                        
                           Gefahr der Explosion beim Zerschlagen alter Congreve'scher
                              Raketen.
                           Ende Decembers wurden im Arsenale zu Woolwich Congreve'sche Raketen von 24 bis 36
                              Pfd. zerschlagen. Es scheint, daß dabei ein Funke sich entwikelte; denn 32 Feder
                              Raketcompositionen und eine Menge Raketen fingen Feuer. Gluͤklicher Weise
                              ging kein Leben verloren. (News. Galignani. N.
                              4929.)
                           
                        
                           Die volle Ladung zu concentriren.
                           Neue Versuche mit der Vorrichtung des Hrn. Kennish, die
                              volle Ladung zu concentriren, wurden neulich an Bord der Galathea mit dem besten
                              Erfolge angestellt. Von 21 Kugeln, welche gleichzeitig abgefeuert wurden, gingen 16
                              durch ein Brett von 6 □ Fuß in einer Entfernung von 1500 Fuß. (Chronicle Galignani. 4915.)
                           
                        
                           Ueber die in Frankreich vorgenommene Berichtigung des in
                              Europa bisher allgemein uͤblichen Coupellationsverfahrens, um
                              Silberlegirungen auf ihren Gehalt an feinem Silber zu probiren.
                           Der franzoͤsische Finanzminister Graf Chabrol wurde
                              durch die Beschwerden der franzoͤsischen Muͤnzmeister, welche sich
                              daruͤber beklagten, daß durch das bisherige Probirverfahren, mittelst der
                              Coupellation, die Gehalte der von ihnen gepraͤgten Muͤnzsorten nicht
                              richtig angegeben wuͤrden, veranlaßt, unterm 18. November 1829 eine
                              Specialcommission zur Pruͤfung dieser Beschwerden niederzusezen, welche unter
                              dem Vorsiz des Grafen Chaptal, aus dem Staatsrath Freville, den Academikern Thénard, Vauquelin (nach seinem Ableben Dulong) und Gay-Lussac, aus dem
                              Professor der Oeconomie industrielle
                              Say, aus dem Maître des
                                 requêtes
                              Masson und aus dem Pariser Banquier Benoit Fould bestand.
                           Die Commission ließ Silberlegirungen von verschiedenen Gehalten, die mit großer
                              Sorgfalt auf synthetischem Wege aus chemisch reinem Silber und Kupfer erzielt waren,
                              deren Gehalte man also genau kannte, durch die Pariser Muͤnzwardeine, durch
                              die Pariser Wardeine fuͤr den Handelsstand, durch die in den groͤßeren
                              Staͤdten Frankreichs, angestellten Wardeine fuͤr die
                              Stempelungsaͤmter, und durch die Wardeine der vorzuͤglichsten
                              Muͤnzstaͤtten Europa's, zu verschiedenen Malen auf die bisher
                              uͤbliche Weise probiren. Sie erhielt dadurch die Ueberzeugung, daß durch das
                              bisherige Coupellationsverfahren die Gehalte im Allgemeinen zu gering angegeben
                              werden; daß das Coupellationsverfahren sehr ungleich ausgeuͤbt wird, indem
                              die Gehalte, die die verschiedenen Wardeine angeben, hoͤchst selten
                              uͤbereinstimmen, ja daß selbst wiederholte Proben ein und desselben Wardeins
                              selten gleiche Ergebnisse geben; daß die Differenzen der Gehaltsangaben im Auslande
                              noch weit groͤßer als in Frankreich sind; daß z.B. eine Legirung, die
                              900/1000 fein Silber enthaͤlt, durch die Pariser Muͤnzwardeine zu
                              einem Gehalt von 895/1000, durch den Wiener Muͤnzwardein zu einem Gehalt von
                              898/1000, durch den
                              Muͤnzwardein in Madrid zu einem Gehalt von 893/1000 und durch den
                              Muͤnzwardein in Neapel zu einem Gehalt von 891/1000 angegeben wird; daß diese
                              Differenzen der Gehaltsangaben groͤßtes Theils in der Ausuͤbung des
                              Coupellationsverfahrens, welche bei jedem Wardein anders ist, ihren Grund haben.
                           Die Specialcommission schlug daher vor, ein neues Probirverfahren, das sogenannte
                              Probirverfahren auf dem nassen Wege, welches ein Mitglied der Commission, Hr. Gay-Lussac, entdekt, schon seit laͤngerer
                              Zeit angewendet und hoͤchst genau gefunden hat, fuͤr die Folge zu
                              benuzen.
                           Das Verfahren selbst ist sehr einfach, wird leicht erlernt, und verlangt nur die
                              Fertigkeit, genau wiegen und messen zu koͤnnen.
                           Es begruͤndet sich auf die Eigenschaft des Silbers, daß wenn es in
                              Salpetersaͤure aufgeloͤst ist, es durch eine Aufloͤsung von
                              Kochsalz oder durch Chlorwasserstoffsaͤure (Salzsaͤure) zu
                              unaufloͤslichem Chlorsilber niedergeschlagen wird. Aber anstatt das Gewicht
                              des Chlorsilbers zu bestimmen (welches Verfahren hinsichtlich des richtigen Troknens
                              des Niederschlags nicht allein viel zu lang, sondern auch viel zu unsicher seyn
                              wuͤrde), so bestimmt man das Gewicht der Kochsalzaufloͤsung, die zum
                              Niederschlag nothwendig gewesen ist. Man bereitet sich zu diesem Zwek eine
                              Fluͤssigkeit aus Kochsalz und Wasser (oder aus Hydrochlorsaͤure und
                              Wasser) in solchen Verhaͤltnissen, daß 100 Grammen der Fluͤssigkeit
                              vollstaͤndig und genau zwei Grammen reines Silber (das heißt von einem Gehalt
                              von 1000/1000), die in Salpetersaͤure aufgeloͤst sind, niederschlagen.
                              Eine so bereitete Fluͤssigkeit gibt unmittelbar den wahren Silbergehalt jeder
                              Legirung von Silber und Kupfer durch das Gewicht an, das man davon verbraucht, um
                              zwei Grammen der Legirung, die in Salpetersaͤure aufgeloͤst sind,
                              niederzuschlagen. Wenn zum Beispiel 90,5 Grammen der Fluͤssigkeit
                              noͤthig sind, um die zwei aufgeloͤsten Grammen der Legirung
                              niederzuschlagen, so ist der Gehalt der lezteren an feinem Silber 905/1000. Die
                              Beendigung der Arbeit ist sehr bestimmt am Aufhoͤren der Truͤbung zu
                              bemerken, die, so lange noch 0,5/1000 fein Silber in der Aufloͤsung ist,
                              durch das Zugießen der Kochsalzaufloͤsung in der Silberaufloͤsung
                              entsteht. Die Arbeit selbst dauert nicht lange, und in geuͤbten
                              Haͤnden kaum laͤnger als das Abtreiben (Coupelliren). Vor der
                              leztgenannten Arbeit hat sie den Vorzug, daß sie von Jedermann leichter
                              auszufuͤhren ist, und nicht einer so langen Zeit bedarf, um erlernt zu
                              werden. Ganz besonders nuͤzlich wird sie aber denjenigen, die taͤglich
                              nur wenige Proben zu machen haben, und dabei an Zeit und Kosten ersparen werden.
                              Endlich sind die Gehaltsangaben dieses Verfahrens sehr sicher, und man kann bei
                              dessen Anwendung verlangen, daß der Gehalt bis auf ein halbes Tausendtheil richtig
                              angegeben werde.
                           Nachdem die Muͤnzcommission und Bureau de commerce et
                                 des colonies einstimmig zum Vortheil des neuen Probirverfahrens, so wie
                              hinsichtlich der Unschaͤdlichkeit der Einfuͤhrung auf die inneren und
                              aͤußeren Handelsverhaͤltnisse Frankreichs berichtet hatten, erschien
                              auf den Antrag des Finanzministers Montbel unterm 6. Juni
                              1830 eine Ordonnanz von Karl X, welche bestimmte:
                           1) Daß jeder Wardein fuͤr die von ihm angegebenen Gehalte verantwortlich sey,
                              ihm aber die Wahl des Verfahrens, nach welchem er sie bestimmen will,
                              uͤberlassen bleibe.
                           2) Daß alle nach dem Gesez vom 9. Brumaire des Jahres 6
                              in der Pariser Muͤnze zu machenden Gegenproben von Barrensilber und
                              Silberwaaren fuͤr den Handel nur auf dem nassen
                                 Wege zu machen seyen.
                           3) Daß Proben und Gegenproben uͤber den Gehalt der in den koͤniglichen
                              Muͤnzstaͤtten ausgepraͤgten Muͤnzsorten ebenfalls nur
                              auf dem nassen Wege gemacht werden sollen. – Daß es der
                              Muͤnzcommission in einzelnen Faͤllen zwar freistehen solle, das alte
                              Verfahren mit Benuzung von Berichtigungstafeln beim Probiren des Silbergeldes
                              beizubehalten, daß aber, sobald die Proben die Gehalte hoͤher oder niedriger,
                              als es die gesezliche Bestimmung erlaubt, angeben, die Verification immer auf dem
                              nassen Wege geschehen muͤsse.
                           Die Herren Gay-Lussac und d'Arcet sind uͤbrigens vom Finanzminister aufgefordert worden,
                              sobald als moͤglich ein neues Handbuch der Probirkunst herauszugeben, worin
                              das neue Verfahren, auf dem nassen Wege zu probiren, mit allen spaͤter
                              aufgefundenen Huͤlfsmitteln und Erleichterungen ausfuͤhrlich und genau
                              beschrieben ist. 
                           
                           Zusaz. Nach dem Druk der officiellen Verhandlungen, aus
                              welchen so eben ein Auszug mitgetheilt wurde, hat Hr. Gay-Lussac das Probirverfahren auf nassem Wege noch mehr
                              verbessert, und so vereinfacht, daß jeder Unerfahrene es leicht und mit Sicherheit
                              ausuͤben kann. Nach diesem einfacheren Verfahren ist nur eine Waͤgung noͤthig, die des zu pruͤfenden
                              Silbers. Dieß wird in einer Flasche mit eingeriebenem Stoͤpsel in
                              Salpetersaͤure aufgeloͤst und durch eine Kochsalzaufloͤsung von
                              bestimmter Staͤrke, die man in einer graduirten Pipette abmißt,
                              gefaͤllt. Durch starkes Umschuͤtteln der Fluͤssigkeit in der
                              Flasche ballt sich das Chlorsilber so zusammen und sezt sich so gut ab, daß die
                              daruͤber stehende Fluͤssigkeit schnell klar wird. Man sezt dann durch
                              eine andere Pipette ein Maaß einer schwaͤcheren Kochsalzaufloͤsung von
                              bestimmter Staͤrke hinzu, um sich durch eine neue Truͤbung zu
                              uͤberzeugen, ob alles Silber gefaͤllt worden oder nicht: Hat man im
                              Anfange zu viel Kochsalzaufloͤsung hinzugesezt, so kann man die Wirkung von
                              einem oder mehreren Maaßen derselben durch eine gehoͤrige Zahl von Maaßen
                              einer Aufloͤsung von salpetersaurem Silberoxyd von entsprechender
                              Staͤrke wieder aufheben. Richtet man das Gewicht der zu pruͤfenden
                              Legirung so ein, daß der darin enthaltene wahrscheinliche Silbergehalt durch die
                              mittelst der Pipette abgemessene Kochsalzaufloͤsung gefaͤllt wird, was
                              sehr leicht aus einer zu diesem Zwek berechneten Tafel zu ersehen ist, so gibt, wenn
                              zehn Proben auf einmal gepruͤft werden, dieß Verfahren in weit
                              kuͤrzerer Zeit bestimmte Resultate, als die Coupellation.Sollte Hr. Gay-Lussac sein neues
                                    Probirverfahren umstaͤndlich in den Annales de
                                       Chimie et de Physique beschreiben, so werden wir nicht
                                    saͤumen es unseren Lesern mitzutheilen. A. d. R. (Poggendorff's Annalen der Physik und Chemie
                              1830. N. 9.)
                           
                        
                           Englische Steinkohlen der besten Qualitaͤt, aus
                              Newcastle,
                           kommen, Dank dem weisen englischen Steuersysteme, in Aegypten
                              jezt wohlfeiler, als zu London, so daß die Fabriken des Bassa wohlfeileres
                              englisches Brennmaterial haben, als die Buͤrger Londons. (West-Briton. Galignani. Messeng. N. 4940.)
                           
                        
                           Ertrag einer Kupfergrube in England.
                           Die Kupfergrube, Great St. George, gibt jezt, bloß mit 12 Knappen belegt, einen
                              monatlichen reinen Gewinn von 2000 Pfd. Sterl. (24,000 fl.). (Herald. Galignani. N. 4936.)
                           
                        
                           Steigletz's Talghandlung
                           in Rußland, vorzuͤglich nach England, hat fuͤr
                              Talg allein eine Summe von 600,000 Pfd. Sterling bestaͤndig zu Disposition.
                              (Galign. N. 4953.)
                           
                        
                           Eine Brantweinbrennerei zu London
                           braucht in 24 Stunden 45 Chaldrons (36 Bushels) Steinkohlen.
                              (Courier. Galignani. N. 4928.)
                           
                        
                           Opiumbau, als Monopol der ostind. Gesellschaft in
                              Ostindien,
                           ist jezt von dieser Gesellschaft selbst in Ostindien
                              aufgegeben. (Galign. N. 4916.)
                           
                        
                           Watt's Patentmittel gegen thierische Gifte.
                           Ein Chirurg, Namens Jak. Watt, Stracey Street, Stepney,
                              Middlesex, hatte die Unverschaͤmtheit, sich am 29. April 1828 ein Patent auf
                              „Mittel“ ertheilen zu
                              lassen, „welche er entdekte, wo durch Einwirkung
                                    eines gewissen chemischen Reagens thierisches Gift zerstoͤrt, und der
                                    durch dasselbe entstehenden Krankheit vorgebeugt werden kann.
                              
                           Diese Mittel sind nun ein Waschwasser zur Zerstoͤrung des
                              Anstekungs-Stoffes gewisser Krankheiten, welchen Stoff der elende Patent-Traͤger
                              thierische Gift nennt.
                           Wenn man sich die Krankheit bereits durch Beruͤhrung einer damit angestekten
                              Person zugezogen hat, so muß der Theil, welcher in Beruͤhrung kam, mit Seife
                              und Wasser gehoͤrig abgewaschen, und dann mit Wasser, welches stark mit
                              Chlorine geschwaͤngert ist, gewaschen werden. Der Theil muß, sagt der
                              Patent-Traͤger, damit gleichsam gebaͤhet, d.h. mit Lappen
                              bedekt werden, die in diese Fluͤssigkeit eingetaucht wurden.
                           Er empfiehlt das Wasser mit Chlor-Gas mittelst einer Drukpumpe in einem
                              geschlossenen Gefaͤße so zu schwaͤngern, wie man gewoͤhnlich
                              Soda-Wasser bereitet, und dieses Wasser dann in gut gestoͤpselten
                              Flaschen aufzubewahren.
                           In einigen Faͤllen wendet er auch die Chlorine oder das Chlor als Gas an;
                              empfiehlt aber, wo dieß nicht angeht, das Chlor-Wasser.
                           Das London Journal of Arts bemerkt allerdings N. 29. S.
                              274, daß fuͤr Patente auf Arzneimittel das Geld hinausgeworfen ist, indem es
                              jedem Arzte frei steht, sich des Patent-Mittels, wenn er will, mit oder ohne
                              Vorwissen des Patent-Traͤgers zu bedienen; das London-Journal haͤtte aber noch bemerken sollen, daß 1)
                              jeder Arzt oder Wundarzt, welcher ein geheimes Mittel, ein Arcanum anwendet, ein
                              Charlatan, ein Meineidiger ist, der seinen Schwur brach, welchen er bei Erlangung
                              der Licenz zur Praxis geschworen hat: „der leidenden
                                    Menschheit nach allen seinen Kraͤften zu dienen.“
                              Dient man da der Menschheit, wenn man das Mittel, durch welches man ihr
                              nuͤzen kann, ihr vorenthaͤlt, geheim haͤlt? Die wahren Aerzte
                              aller Zeiten und Voͤlker beeilten sich mit der Bekanntmachung derjenigen
                              Mittel, welche sie zufaͤllig als nuͤzlich und wohlthaͤtig
                              fuͤr die Menschheit gesunden haben; nur Charlatane und Betruͤger
                              halten auf ihren Arcanen. 2) Daß Hr. Watt ein
                              unverschaͤmter Luͤgner ist, wenn er behauptet, Er habe die Entdekung gemacht, daß Chlor die Anstekungs-Stoffe
                              zersezt. Diese Entdekung hat der unsterbliche Procureur du Roy, Guyton-Morveau, vor mehr dann 50 Jahren gemacht,
                              und die Aerzte aller Voͤlker Europens fanden sie zeither in vielen
                              Faͤllen bestaͤtigt, jedoch nicht in allen; denn es gibt thierische
                              Gifte (anstekende und nicht anstekende), welche leider selbst dem Chlor zu
                              widerstehen vermoͤgen. Daß Hr. Watt das Publicum
                              prellen will durch sein Patent, ist unter den englischen Aerzten und
                              Wundaͤrzten, von welchen ein guter Theil zu den abgefaͤumtesten
                              Charlatanen gehoͤrt, kein Wunder; daß aber das Patent-Office den
                              Surgeon Watt noch fruͤher prellte, als er das
                              Publicum, zeigt die Moralitaͤt des englischen constitutionellen Justiz-Ministeriums, das nicht selten schlechter
                              ist als das empoͤrendste Verbrechen selbst.
                           
                        
                           Ertrag und Kosten der Verwaltung der englischen Colonien im
                              Jahre 1829.
                           Nach dem Court Journal und Galignani's Messenger Nr. 4939 betrugen:
                           
                              
                                 die Einkuͤnfte von
                                    Malta
                                 103,072 Pfd.
                                 
                                 
                              
                                 die Ausgaben von Malta, mit
                                    Inbegriff der Ausgaben    fuͤr die
                                    Festungswerke mit 11,154 Pfd.
                                 103,610   –
                                 
                                 
                              
                                 der von den
                                    Commissions-Mitgliedern
                                    vorgeschlagene    Betrag der
                                    Ersparungen
                                 
                                 15,000 Pfd.
                                 
                              
                                 die Einkuͤnfte von
                                    Gibraltar, mit Inbegriff der Ruͤkstaͤnde    pr. 11,498
                                    Pfd.
                                   45,966  
                                    –
                                 
                                 
                              
                                 die Ausgaben von Gibraltar
                                   44,331   –
                                 
                                 
                              
                                 der Betrag der von den
                                    Commissions-Mitgliedern    vorgeschlagenen
                                    Ersparnisse
                                 
                                 12,000   –
                                 
                              
                                 die Einkuͤnfte von
                                    Neu-Suͤd-Wallis vom Jahre 1828
                                 122,722   –
                                 
                                 
                              
                                 die Ausgaben daselbst, fuͤr
                                    das Civil und die Straͤflinge
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 240,435 Pfd.
                                 
                                 
                                 
                              
                                     fuͤr
                                    das Militaͤr u. das Commissariat
                                   81,833   –
                                 
                                 
                                 
                              
                                     fuͤr
                                    den Transport der Straͤflinge
                                   75,007   –
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                                 
                                 
                              
                                 
                                 401,281   –
                                 
                                 
                              
                                 der Betrag der von den
                                    Commissions-Mitgliedern    vorgeschlagenen
                                    Ersparnisse
                                 
                                   5,426  
                                    –
                                 
                              
                                 die Einkuͤnfte von Van
                                    Diemen's Land von 1828
                                   45,989   –
                                 
                                 
                              
                                 die Ausgaben aller
                                    Art daselbst
                                 195,926 Pfd.
                                 
                                 
                              
                                 der Betrag der vorgeschlagenen
                                    Ersparnisse
                                 
                                   2,813 Pfd.
                                 
                              
                                 die Ausgaben von Swan River
                                    fuͤr 1829
                                   27,106   –
                                 
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                     Summe der Ersparnisse
                                 
                                 35,239 Pfd.
                                 
                              
                                 Ausgaben von Großbritannien
                                    fuͤr Malta im J. 1829:
                                 101,133   –
                                 
                                 
                              
                                     fuͤr Gibraltar im Jahr 1829:
                                 195,073   –
                                 
                                 
                              
                                     fuͤr Australien im Jahr 1828:
                                 454,604   –
                                 
                                 
                              
                                 Die Totalsumme der Ausgaben,
                                    welche Großbritannien,    mithin
                                    fuͤr obige Colonien auf die
                                    angegebenen    Einkuͤnfte derselben
                                    darauf bezahlt, betraͤgt
                                 750,810 Pfd.
                                 
                                 
                              
                           
                        
                           Der Dividend der Actien der ostindischen Gesellschaft
                              fuͤr das Jahr 1830
                           betrug 5 1/4 p. C., nicht mehr. (Galignani. N. 4926.)
                           
                        
                           Die London-Dock-Company.
                           
                              
                                 Die Einnahmen im J. 1830 betrugen
                                 131,396 Pfd.
                                 
                              
                                         
                                    Auslagen    –      
                                    –        –
                                   73,097   –
                                 
                              
                                 Im J. 1829 war der Londoner
                                    Tonnengehalt
                                 999,678   –
                                 
                              
                                         1830      
                                    –            
                                    –            
                                    –
                                 930,000   –
                                 
                              
                                 Im J. 1829 liefen auf den Docks ein:
                                 137,737 Tonnen.
                                 
                              
                                         1830      
                                    –            
                                    –            
                                    –
                                 136,020   –
                                 
                              
                           
                        
                           Die Londoner Westindia-Dock-Company
                           theilte ihren Mitgliedern fuͤr das Jahr 1830 6 p. C.
                              (Courier. Galignani N. 4939.)
                           Ertrag der Zeitungs- und Kalenderstaͤmpel in
                              England, Schottland und Irland, im J. 1830.
                           
                              
                                 In England:
                                    438,667 Pfd. nebst
                                 13,652 Pfd. Sterl. fuͤr besondere
                                    Ankuͤndigungen.
                                 
                              
                                 –  Schottland:
                                      42,301  
                                    –      –
                                 17,592   –
                                 
                              
                                 –  Irland
                                 3,953,550   –
                                 
                                 
                              
                           Fuͤr Almanache in England 39,789 Pfd. Sterl.; Schottland 59 (die Schotten
                              beziehen den Staͤmpel meistens unmittelbar aus England); Irland 1062 Pfd. 9
                              Shill. (Herald. Galignani. N. 4925.)
                           
                        
                           Ausfuhr und Einfuhr in England.
                           Die Ausfuhr englischer Manufacturwaaren war im verflossenen Jahre lebhafter als in
                              einigen der vorhergehenden Jahre. Der Hauptzuwachs hatte in Baumwollwaaren und
                              Baumwollgarn Statt, und zwar sowohl nach dem Continente, als nach Ost- und
                              West-Indien und anderen Gegenden. Der angegebene Werth der im Jahre 1830
                              ausgefuͤhrten Baumwollwaaren belaͤuft sich naͤmlich, der
                              Schaͤzung hieruͤber zu Folge, auf beinahe 32 Mill. Pfd. Sterl.,
                              waͤhrend er im Jahre 1829 unter 28 und im J. 1828 an 29 Millionen betrug. Die
                              Ausfuhr englischer Wollenwaaren nahm hingegen etwas ab, denn der Werth der im J.
                              1830 verschifften Waaren dieser Art wird nicht uͤber 5 1/2 Millionen
                              geschaͤzt, waͤhrend er sich im vorhergehenden Jahre auf 5 3/4
                              Millionen belief. Die Ausfuhr englischer Seidenwaaren nimmt langsam, aber
                              allmaͤhlich zu; denn der Werth der Ausfuhr dieser Artikel betrug im J. 1830
                              250,000 Pfd., im J. 1829 hingegen 180,000 Pfd. Die Frage nach englischen und
                              irlaͤndischen Manufacturwaaren fuͤr den Continent, die Colonien und
                              andere fremde Maͤrkte, war im J. 1830 nicht so lebhaft, als im J. 1829,
                              obwohl Waaren von einem angeblichen Werthe von 3 Millionen verschifft wurden. Die
                              Ausfuhr an Messing-, Kupfer-, Zinn- und Stahl-Waaren war groͤßer als
                              im J. 1829; und man erwartet, daß der Ueberschuß in anderen Zweigen der Ausfuhr im
                              Vergleiche mit dem J. 1829 beinahe einen Werth von 3 Millionen darstellen wird. In
                              dem Werthe der Ausfuhr fremder und Colonial-Waaren hatte nur ein geringer
                              Zuwachs Statt. An Baumwolle wurde im J. 1830 ein Werth von 2 1/4 Millionen, im J.
                              1829 aber nur von 1 1/2 Millionen ausgefuͤhrt; die Ausfuhr von Kaffee, Zuker
                              und Rum hingegen nahm ab. – Die Einfuhr war nicht so groß als in den 2 bis 3
                              vorhergehenden Jahren, und der Gesammtwerth der Einfuhr von 1830 betraͤgt
                              ungefaͤhr um eine Million weniger als jener der Einfuhr von 1829. Die Einfuhr
                              von Seidenzeugen und europaͤischen Baumwollwaaren, so wie von Baum-
                              und Schafwolle nahm ab. Der Werth der im J. 1830 eingefuͤhrten Baumwolle
                              betraͤgt beilaͤufig 7 1/4 Mill. Pfd. Sterl.; der amtliche Werth des
                              Thee's nicht viel uͤber 3 Mill., waͤhrend er im J. 1828 sich beinahe
                              auf 4 Mill. belief. Die Getreideeinfuhr uͤberstieg jene aller
                              fruͤheren Jahre, denn der angegebene Werth betrug 3 1/2 Mill.,
                              waͤhrend er im J. 1829 kaum 1 1/2 Mill. uͤberstieg. Die Einfuhr
                              indischer Baumwollenwaaren scheint allmaͤhlich zuzunehmen, und betrug im
                              lezten Jahre beinahe das Doppelte von jener des Jahres 1828, naͤmlich 500,000
                              Pfd. Die Einfuhr von Zuker, Kaffee und Gewuͤrzen im Allgemeinen steht unter
                              jener des Jahres 1829. Der Werth aller aus fremden Haͤfen
                              eingefuͤhrten Waaren ward im J. 1830 auf 42 1/4 Mill. Pfd. Sterl.
                              geschaͤzt. (Herald. Galignani. N. 4951.)
                           
                        
                           Literatur.
                           
                              Italiaͤnische.
                              
                                 Lettere militari, con un Piano di riforma dell'
                                       esercito Polacco del reGiovanni Sobiesckied altre de' suoi Segretarj Italiani, pubblicate da
                                       Sebast.Ciampi, corrisp.
                                       attivo in iscienze e lettere del Regno di Polonia in Italia etc. 8.
                                       Firenze. 1830. p. Borghi.
                                 
                                    Dizionario dello origini, invenzioni e scoperte nelle
                                       arti, nelle scienze, nella geografia, nel commerzio, nell' agricoltura
                                       etc. opera compilata da una Societá di Letterati Italiani. 8.
                                       Milano. 1828–30. 15 Fascicoli di fogli 7 ciascuno.
                                    
                                 Trattato del sistema armonico di Ant.Calegari, maestro
                                       dell' insigne Cappella della Basilica di S. Ant. di Padova, proposte e
                                       dimostrato da MelchiorreBalbi, nobile
                                       veneto. 8. Padova. 1829. p. Valentino Crescini. 143 pag. et 9 tavole. 4
                                       Lir. austr.
                                 
                                    Trattato della Melodia considerata fuori de' suoi
                                       rapporti coll' Armonia, seguito da un supplemento sull' arte
                                       d'accompagnare la Melodia coll' Armonia quando la prima dev' essere
                                       predominante. Di Ant.
                                    Reicha
                                    etc. 4. Milano p. Giov. Ricordi, Firenze p. Ricordi e
                                       Comp. Senza data di anno. p. 70. 30 Francs.
                                    
                                 Saggio teorico-pratico-musicale, ossia
                                       nuovo metodo di contrappunto adorno di tavole analoghe e di varie
                                       annotazioni, comporto da VincenzoColla, Maestr. d.
                                       Capp. Opera unica, 2 d. ediz. corrett. ed ampliata. 4. Milano 1830 tip.
                                       Malatesta di C. Tinelli. 97 pag. et VIII. Tavol. 24.