| Titel: | Verbesserungen an den Feuergewehren und an den Geschossen aus denselben, auf welche sich J. de Burgh, Marquis von Clauricarde, am 15. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 45, Jahrgang 1832, Nr. LIX., S. 249 | 
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                        LIX.
                        Verbesserungen an den Feuergewehren und an den
                           Geschossen aus denselben, auf welche sich J. de Burgh, Marquis von Clauricarde, am 15. Julius 1831 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem Register of Arts. April 1832, S.
                              65.
                        Burgh, Verbesserungen an den Feuergewehren.
                        
                     
                        
                           Die Verbesserungen, auf welche der edle Marquis ein Patent nehmen zu muͤssen
                              glaubte, bestehen in einem beweglichen Behaͤlter, dem er den Namen einer schiebbaren Kammer (sliding
                                 breach) beilegt. In diese Kammer soll die Ladung oder das Geschoß
                              unmittelbar gebracht werden, und nicht, wie es gewoͤhnlich geschieht, durch
                              die Muͤndung des Laufes. Der Patent-Traͤger nimmt ferner die
                              Anwendung eines soliden, in mehrere Theile getheilten Bleicylinders, statt der
                              sphaͤrischen Bleikugeln, als seine Erfindung in Anspruch.
                           In der Erklaͤrung seines Patentes gibt der Hr. Marquis als Beispiel die
                              Anwendung seiner Erfindungen an einer großen Art von Pistole an. Der Griff, der Hahn
                              und die uͤbrigen mechanischen Vorrichtungen sind wie an den
                              gewoͤhnlichen Schießgewehren. Der Lauf ist an seinem Kammerende mit Zapfen
                              versehen, die in Oeffnungen passen, welche in zwei starken, eisernen, an den Seiten
                              des Pistolenschaftes befestigten Platten angebracht sind. Zwischen den beiden
                              Platten, dem Ende des Laufes zunaͤchst, ist ein leerer Raum gelassen, der zur
                              Aufnahme der schiebbaren Kammer dient. Diese Kammer ist nach Innen, zum Behufe der
                              Aufnahme der Ladung cylindrisch; nach Außen hingegen ist sie so verfertigt, daß sie
                              in den fuͤr sie bestimmten Raum paßt. Sie hat ein Zuͤndloch und eine
                              Roͤhre, an welcher ein Percussionshuͤtchen aufgesezt werden kann, und
                              dreht sich an dem einen Ende um eine Achse in eine schief geneigte Stellung. Diese
                              Drehung geschieht mittelst einer Bewegung der Hand, die jener aͤhnlich ist,
                              die man beim halben Spannen eines gewoͤhnlichen Gewehres macht. Wenn die
                              Ladung hierauf eingetragen und die Kammer geschlossen worden, so wird die
                              Muͤndung derselben genau in eine Linie mit dem inneren Ende des Laufes
                              gebracht. Damit nun diese Theile genau und fest zusammenhalten, so sind der
                              aͤußere Rand der Oeffnung der Kammer und der innere Rand der Oeffnung des
                              Laufes kegelfoͤrmig so abgedreht, daß beide Theile concentrisch schließen. In
                              genauer Beruͤhrung mit einander werden beide Theile durch einen am
                              Ruͤken der Kammer befindlichen, nach der Quere liegenden Keil erhalten.
                              Dieser Keil treibt durch einen einfachen Hebel von großer mechanischer Kraft,
                              welcher mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand bewegt wird (beinahe wie dieß beim
                              Schließen der Pfanne eines gewoͤhnlichen Schlosses geschieht), die Kammer in
                              das Ende des Laufes, und macht dadurch das Gewehr zum Abfeuern fertig. Die
                              schiebbare Bewegung der Kammer erstrekt sich bloß auf einen Raum von 1/4 bis 3/8
                              Zoll; nach der Seite wird dieselbe durch die Seitenplatten geleitet, nach Oben durch
                              eine daruͤber liegende Platte, und nach Unten endlich wird sie durch eine
                              Schraube beschraͤnkt, die sich in einer in der Kammer angebrachten Oeffnung
                              befindet. Der Keil bewirkt also das Gleiten und Sperren der Kammer. Will man wieder
                              laden, so wird der Hebel des Keiles mit der rechten Hand zuruͤkgezogen, und
                              mit dem Zeigefinger der linken Hand eine Art von Druͤker ergriffen, wodurch
                              die Kammer aus dem Laufe gezogen, wieder nach Aufwaͤrts gedreht, und
                              neuerdings geladen wird.
                           Das Geschoß des Patent-Traͤgers besteht aus einem soliden Bleicylinder,
                              dessen Laͤnge zwei Mal so groß, als dessen Durchmesser ist. Dieser Cylinder
                              ist durch seine Achse durch zwei, unter rechten Winkeln zusammenstehende Schnitte
                              der Laͤnge nach getheilt; zwei andere Einschnitte befinden sich an demselben
                              in gleichen Entfernungen von einander selbst und von den beiden Enden. Man
                              erhaͤlt auf diese Weise 12 aͤhnlich geformte Stuͤke; nur ist an
                              dem einen Ende des Cylinders eine Oeffnung angebracht, die zur Aufnahme einer
                              geringen Menge Percussionspulver dient. Da das Ausschneiden dieser Stuͤke aus
                              einem Bleibloke sehr schwierig waͤre, so hat der Patent-Traͤger
                              einen eigenen Model zum Gießen derselben erfunden. Dieser Model besteht aus drei
                              Gliedern oder Staͤben, die sich uͤber einander schieben lassen, indem
                              sie an dem einen Ende saͤmmtlich an einem gemeinschaftlichen Gelenke oder
                              Mittelpunkte mit einander verbunden sind. Jeder dieser Staͤbe bildet eine
                              kurze, cylindrische Hoͤhle oder einen Model, welcher durch duͤnne
                              metallene Scheidewaͤnde der Laͤnge nach abgetheilt ist. Mit diesem
                              Instrumente lassen sich die 12 oben erwaͤhnten Stuͤke des Geschosses
                              leicht gießen und abschneiden. Diese Stuͤke werden dann mit der
                              gehoͤrigen, an dem einen Ende angebrachten Quantitaͤt Pulver in Papier
                              eingewikelt, und auf diese Weise eine Patrone von solcher Groͤße daraus
                              geformt, daß sie in die oben beschriebene Patent-Kammer paßt.
                           Den Lauf der Pistole oder des sonstigen Schießgewehres, an welchem die
                              Patent-Kammer angebracht ist, will der Patent-Traͤger von der
                              Kammer gegen die Muͤndung hin allmaͤhlich weiter machen, so daß
                              derselbe die Form einer sehr langen Ellipse erhaͤlt, damit die
                              Bleistuͤke von einander getrennt und weit aus einander geworfen werden, und
                              mithin eine große Menge von Menschen auf Ein Mal verwunden. Der edle Marquis hat jedoch kein Patent
                              auf einen Menschen-Toͤdtungsapparat genommen, sondern nennt in der
                              ganzen Patent-Erklaͤrung seine Erfindung, die das Register fuͤr eine sehr unschuldige haͤlt,
                              nur ein furchtbares Vertheidigungs-Instrument. Der Hr. Marquis duͤrfte
                              mithin, streng und buchstaͤblich nach englischen Patent-Gesezen
                              genommen, sein Gewehr, wenn es je etwas taugen sollte, nur als
                              Vertheidigungs-, nie aber als Angriffs-Mittel brauchen, und als seine
                              Erfindung in Anspruch nehmen!