| Titel: | Verbesserungen an dem Zimmermanns-Hobel, auf welche sich Phineas Meigs zu Madison, Grafschaft New Haven, Connecticut, am 9. Februar 1831 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 45, Jahrgang 1832, Nr. LXIV., S. 262 | 
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                        LXIV.
                        Verbesserungen an dem Zimmermanns-Hobel,
                           auf welche sich Phineas
                              Meigs zu Madison, Grafschaft New Haven,
                           Connecticut, am 9. Februar 1831 ein Patent
                           ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Julius
                              1832, S. 21.
                        Meigs, uͤber die Verbesserungen an dem
                           Zimmermanns-Hobel.
                        
                     
                        
                           Der Patent-Traͤger will durch seine Erfindung bewirken, daß man mit
                              einem einfachen Hobeleisen eben so viel ausrichte, als mit einem doppelten, und daß
                              man dieses Eisen leichter feststellen und abnehmen kann, als dieß an dem
                              gewoͤhnlichen Hobel moͤglich ist. Sein Hobel ist auch wirklich ein
                              Hobel mit doppelten Hobeleisen von einer eigenen und unstreitlich neuen
                              Einrichtung.
                           Die Oeffnung, welche die Muͤndung des Hobels bildet, ist auf die
                              gewoͤhnliche Weise durchgestemmt, mit Ausnahme der Enden, welche ganz flach
                              sind, da kein Keil angewendet wird. An jedem Ende des Zapfenloches wird eine
                              Eisenplatte eingelassen, die sich vom Scheitel des Hobels bis zu dessen vorderer
                              Flaͤche erstrekt, und die dadurch, daß ihre Raͤnder in Falzen zu
                              liegen kommen, und durch eine Schraube, welche durch den Schaft oder Griff (stock) geht, in ihrer Lage erhalten wird. An einer flachen, dem Dekel
                              eines doppelten Hobeleisens aͤhnlichen, Eisenplatte steht an jeder Seite,
                              ungefaͤhr 3/4 Zoll von ihrem unteren Ende entfernt, ein Stift hervor. Diese
                              Stifte passen in Fugen, die zu diesem Behufe an den Seitenplatten angebracht sind,
                              so daß auf diese Weise ein Gelenk gebildet wird, auf welchem sich dieses Dekeleisen
                              bewegt. Die Stifte ruhen auf dem Grunde oder den unteren Raͤndern der Fugen,
                              und dadurch wird das Eisen in einer gehoͤrigen Entfernung von der vorderen
                              Flaͤche des Hobels erhalten. An dem oberen Ende dieses Dekelstuͤkes
                              befindet sich eine Daumenschraube, die statt des Keiles zur Befestigung des
                              Hobeleisens dient. Das Hobeleisen wird zwischen dem Dekeleisen und dem Griffe an
                              seine Stelle gebracht; dann wird die Daumenschraube gedreht, wobei die Spize
                              derselben, die auf dem Hobeleisen ruht, den unteren Rand des Dekels gegen jenen des
                              Hobeleisens treibt, und dadurch dieses an seiner Stelle befestigt.