| Titel: | Verbesserungen an Tischen, welche sich auch zu anderen Zweken benuzen lassen, und auf welche sich Johann Sutton Nettlefold, Eisenhändler in Red Lion Street, Holborn, in der Grafschaft Middlesex, am 14. August 1832 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 46, Jahrgang 1832, Nr. CX., S. 427 | 
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                        CX.
                        Verbesserungen an Tischen, welche sich auch zu
                           anderen Zweken benuzen lassen, und auf welche sich Johann Sutton Nettlefold, Eisenhaͤndler
                           in Red Lion Street, Holborn, in der Grafschaft Middlesex, am 14. August 1832 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Register of Arts. Septbr. 1852, S.
                              236.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              VI.
                        Nettlefold, Verbesserungen an Tischen.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung des Patent-Traͤgers besteht, wie er sagt, in einer
                              eigenen Einrichtung der Befestigungsmittel fuͤr Tafeltische, welche Mittel
                              sich auch zur Verbindung von Fensterrahmen, Fensterladen, Thuͤren und
                              verschiedenen zusammenlegbaren Platformen, kurz an allen Gegenstaͤnden
                              anbringen lassen, welche auf eine einfache und feste Weise mit einander verbunden
                              werden sollen, und an denen sich zur Aufnahme dieser Vorrichtungen geeignete
                              Gefuͤge oder Flaͤchen befinden.
                           Um den Unterschied seiner Erfindung von jenen Vorrichtungen, deren man sich bereits
                              zu denselben Zweken bediente, mehr hervorzuheben, hat der
                              Patent-Traͤger im Eingange seiner Patent-Erklaͤrung die
                              zwei vorzuͤglichsten, bisher bekannten und allgemein angewendeten
                              Befestigungsmethoden beschrieben und abgebildet. Die erste dieser Vorrichtungen ist
                              eine alte, unter dem Namen der Gabelbefestigung fuͤr Tische bekannte
                              Erfindung, deren sich unsere Leser gewiß sogleich erinnern werden, wenn wir ihnen
                              sagen, daß sie aus zwei rechtekigen Scheiden bestehen, welche an die Raͤnder der beiden
                              entgegengesezten Theile angeschraubt werden, und daß durch diese Scheiden zwei
                              metallene Gabeln gestekt werden, die durch einen Griff rechtwinkelig mit einander
                              verbunden sind. Da aber diese Gabeln gewoͤhnlich parallel verfertigt sind, so
                              ziehen sie die Gefuͤge nicht zusammen, auch werden sie, indem sie sich
                              schnell abnuͤzen, bald lose und loker. Laͤßt man die Gabeln hingegen
                              etwas duͤnner zulaufen, so ziehen sie zwar ein wenig, allein auch diese
                              Wirkung ist hier dadurch beschraͤnkt, daß der Griff durch die Scheiden
                              aufgehalten wird. Die Gabeln sind uͤberdieß leicht verschiedenen
                              Kruͤmmungen und Verbiegungen ausgesezt, so daß das Ganze meistens in kurzer
                              Zeit nicht mehr paßt.
                           Die zweite Vorrichtung, deren Hr. Nettlefold
                              erwaͤhnt, ist die Tischbefestigung des Hrn. Minter, welche unsere Leser gleichfalls kennen,S. Polytechn. Journal Bd. XLIV. S.
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                              Gefuͤge alle Gerechtigkeit widerfahren laͤßt. Er bemerkt jedoch sehr
                              richtig, daß auch diese Methode zwei wesentliche Fehler hat, die er bei seiner
                              Erfindung vermieden zu haben glaubt. Diese Fehler liegen darin, daß der Griff zulezt
                              ein Hinderniß fuͤr das weitere Fortschreiten des Keiles bildet, und daß die
                              hakenfoͤrmigen Stuͤke oder Haͤlter, indem sie uͤber die
                              Raͤnder des Holzes hervorragen, beim Entfernen oder Abnehmen der einzelnen
                              Stuͤke des Tisches leicht mancherlei Beschaͤdigungen ausgesezt
                              sind.
                           Die Vorrichtungen des Patent-Traͤgers sieht man aus Fig. 11, 12, 13, 14 und 15, woran sich gleiche
                              Buchstaben auch immer auf gleiche Theile beziehen. Fig. 11 ist ein Grundriß
                              zweier Metallplatten ab, welche unter rechten
                              Winkeln mit den beiden keilfoͤrmigen Stuͤken cd verbunden sind, wie dieß aus Fig. 12, welche eine
                              Seitenansicht dieser Theile vorstellt, deutlicher werden wird. Diese Platten ab werden mittelst der Loͤcher, die man an
                              denselben sieht, an die Theile oder Fluͤgel des Tafeltisches geschraubt; dann
                              werden die beiden Theile des Tisches, wie bei e durch
                              punctirte Linien dargestellt ist, an einander gebracht, und durch einen sehr starken
                              Steg, den man in Fig. 13 im Aufrisse sieht, fest an einander gehalten. Die Befestigung
                              selbst geschieht, indem man die Zungen gh des
                              Steges f an deren schmalsten Enden unter die
                              keilfoͤrmigen Stuͤke cd bringt, und
                              sie dann gegen die breiteren Enden vorwaͤrts schiebt; da die Breite dieser
                              keilfoͤrmigen Stuͤke naͤmlich allmaͤhlich zunimmt, so
                              werden bei dem angegebenen Verfahren diese Stuͤke und mit ihnen die daran
                              geschraubten Theile des Tisches einander so genaͤhert, daß sie auf die in
                              Fig. 14
                              dargestellte Weise mit einander in Beruͤhrung kommen.
                           
                           Die keilfoͤrmigen Stuͤke cd
                              koͤnnen, wie von selbst einleuchtet, entweder außen an dem Holze des Tisches
                              befestigt werden, wie man dieß in Fig. 14 sieht, oder sie
                              koͤnnen in das Holz eingelassen seyn, wie man aus dem Durchschnitte in Fig. 15 sieht.
                              An diesem Durchschnitte ist naͤmlich d der
                              keilfoͤrmige Theil und b die Platte, welche im
                              Grunde des Zapfenloches an dem Holze i angeschraubt ist;
                              die Aushoͤhlung k ist offen gelassen, damit die
                              Zunge hineingebracht werden kann, bevor sie unter d
                              geschoben wird.
                           Der Patent-Traͤger gibt zwar den beiden hier beschriebenen
                              Befestigungsmethoden im Allgemeinen den Vorzug, allein er beschreibt noch sehr viele
                              Modificationen seines Principes, um auf diese Weise zu zeigen, daß er alle
                              Abaͤnderungen desselben als sein Patent-Recht in Anspruch nimmt. In
                              allen diesen Modificationen ist jedoch bestaͤndig der Grundsaz beibehalten,
                              daß der Verbindungssteg die Theile dadurch zusammenhaͤlt oder zusammenzieht,
                              daß er an der aͤußeren Seite derselben oder uͤber ihnen hingeschoben
                              wird, und auf seinem Wege auf kein Hinderniß stoͤßt. Wenn sich daher auch die
                              Fugen der Theile abnuͤzen oder werfen, so wird die Vorrichtung des Hrn. Nettlefold diese Fehler immer ausgleichen. Man kann die
                              Raͤnder der einzelnen Theile uͤberdieß auch frisch abhobeln lassen,
                              ohne daß man die daran befestigten Theile deßhalb davon abnehmen duͤrfte.
                              Werden die Befestigungstheile auf die in Fig. 15 dargestellte
                              Weise angebracht, so bilden sie gar keine Vorspruͤnge und sind daher keinen
                              Beschaͤdigungen ausgesezt. Auch dem Stege koͤnnen, da er sehr massiv
                              ist, und nur Laͤngenstoͤße erhalten kann, nicht wohl wesentliche
                              Beschaͤdigungen zugefuͤgt werden.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
