| Titel: | Ueber die sogenannten Verbesserungen, welche die HH. Daniel Horton und Georg Horton, Georg Jones und Johann Jones, Jakob Forster und Johann Barker in der Eisen-Fabrikation machten. | 
| Fundstelle: | Band 48, Jahrgang 1833, Nr. LVI., S. 285 | 
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                        LVI.
                        Ueber die sogenannten
                           Verbesserungen, welche die HH. Daniel Horton und Georg Horton, Georg Jones und Johann Jones, Jakob Forster und Johann Barker in
                           der Eisen-Fabrikation machten.
                        Aus dem Repertory of
                                 Patent-Inventions. April 1833, S.
                              205.
                        Verbesserungen der
                           Eisen-Fabrikation.
                        
                     
                        
                           Die HH. Daniel und Georg Horton,
                              Eisenmeister an den Leys-Eisenwerken in der Grafschaft
                              Stafford, haben (wie schon viele andere vor ihnen) gefunden, daß
                              das Roheisen, nachdem es in dem Umschmelzofen (refining furnace) behandelt worden,
                              beim Pudliren einer solchen Hize ausgesezt werden muß, daß die
                              Materialien, aus denen die Pudlingsoͤfen erbaut werden,
                              in kurzer Zeit zerstoͤrt oder unbrauchbar werden. Sie
                              glauben daher, daß man den Umschmelzofen ganz entbehren
                              koͤnne, und ersannen eine Methode, nach welcher das
                              Pudliren auf eine viel weniger kostspielige, und doch eben so
                              wirksame Weise vollbracht werden kann. Diese, in ihrem Principe
                              sehr einfache, Methode ist es, auf welche sich dieselben am 7.
                              September 1832 ein Patent ertheilen ließen.
                           Da es die außerordentliche Hize ist, die den Ofen zu Grunde
                              richtet, so suchten die Patent-Traͤger demselben
                              so viel Hize als moͤglich zu entziehen, ohne dabei die
                              Temperatur, welcher das Eisen beim Pudliren nothwendig ausgesezt
                              werden muß, auch nur im Mindesten zu verringern. Wo es
                              moͤglich ist, sezen sie die ganze aͤußere
                              Oberflaͤche des Pudlirofens der Einwirkung der
                              atmosphaͤrischen Luft aus, die demselben so viel Hize
                              entzieht, als zur Vermeidung der Verbrennung des Baumateriales
                              noͤthig ist. Die Waͤnde des Ofens erbauen sie aus
                              gehoͤrig zubereiteten Eisenplatten. Wo dieß
                              unmoͤglich ist, umgeben sie ihren Ofen hingegen mit
                              mehreren Roͤhren, in denen sie einen fortwaͤhrend
                              erneuerten, und nach dem Erwaͤrmen regelmaͤßig
                              abgeleiteten, starken Wasserstrom rasch circuliren lassen.
                              Uebrigens beschraͤnken sie sich nicht hierauf allein,
                              sondern im Allgemeinen auf den Vorschlag, an der
                              Oberflaͤche des Ofens einen guten Waͤrmeleiter
                              anzubringen, und demselben auf diese Weise durch Ausstrahlung
                              die uͤberschuͤssige Hize zu entziehen.
                           Was den Proceß selbst betrifft, so bringen die
                              Patent-Traͤger zuerst eine gewisse Menge Schlaken
                              oder Erz aus dem Schmelzofen auf die Stangen des Ofens, und wenn
                              diese geschmolzen sind, tragen sie dann das Roheisen ein, ohne
                              daß dasselbe vorher umgeschmolzen oder raffinirt worden. Ist das
                              Eisen in Fluß gekommen, so wird dessen
                              Temperatur noch so weit erhoͤht, bis es zu sieden
                              beginnt, wobei es der Pudlirer so lange abarbeitet, bis alle
                              Schlaken oder erdigen Theile weggeschafft sind, und bis man das
                              Eisen in reinem Zustande und fuͤr die Hammerwerke u.
                              dergl. geeignet erhaͤlt.
                           So weit die Erfindung der HH. Horton;
                              jene, auf welche die HH. Georg Jones,
                              Jakob Foster, Johann Barker und Johann Jones, Eisenmeister von Wolverhampton
                              in der Grafschaft Stafford, am 8. September 1832 ein Patent
                              nahmen, besteht in einem Vorschlage, durch welchen die
                              Umschmelzoͤfen gleichfalls erspart wuͤrden, und
                              nach welchem das Eisen gleich nach seiner ersten Schmelzung
                              unmittelbar aus dem Schmelzofen in den Pudlirofen gebracht
                              werden soll. Diese Herren erzeugen gar keine Gaͤnse; das
                              Roheisen ist ihnen ein Verlust an Zeit und Material; sie wollen,
                              daß die Hize und das Brennmaterial, welches durch das
                              unnuͤze Abkuͤhlen der Gaͤnse verloren geht,
                              erspart, und daß das heiße Roheisen in geeigneten Schaufeln oder
                              anderen Gefaͤßen gleich aus dem Schmelzofen in den
                              Pudlirofen gebracht werde. Sollte es der Raum und die
                              uͤbrigen Umstaͤnde gestatten, so leiten sie das
                              geschmolzene Metall durch eine Roͤhre oder Rinne aus
                              einem Ofen in den anderen.
                           Dieses leztere System wurde, wie das Repertory richtig bemerkt, schon seit mehr dann 20
                              Jahren befolgt, und zwar in mehr dann einem Orte. Da jedoch nur
                              die Bekanntmachung des Verfahrens allein ein Privatrecht auf
                              dieses Verfahren versichert, so hat dasselbe nichts weiter
                              hieruͤber zu erinnern. Merkwuͤrdig bleibt es
                              immer, daß an zwei auf einander folgenden Tagen zwei Patente
                              ertheilt wurden, die beinahe denselben Zwek haben. Aus einer
                              Verbindung beider Patente zu einem dritten ließe sich
                              fuͤglich wieder eine neue Erfindung machen, fuͤr
                              deren Patentirung sich die Regierung abermals mit
                              Vergnuͤgen die hohen Patentkosten bezahlen lassen
                              wuͤrde. Schließlich wird bemerkt, daß das Umschmelzen des
                              Eisens nach beiden Patenten erspart wird, und daß die Erzeugung
                              von Gaͤnsen wirklich auch nur da von Nuzen zu seyn
                              scheint, wo das Eisen in diesem Zustande in bedeutende
                              Entfernungen verfuͤhrt werden muß.