| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 68, Jahrgang 1838, Nr. LXVII., S. 314 | 
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                        LXVII.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Neue Patente, welche in Frankreich im 2ten und 3ten Trimester
                              1837 in Betreff der Zukerfabrication genommen wurden.
                           
                              Andr. Jacques-Amand Gautier, in Paris, place du Chevalier-du Guet, No. 10, am 13. Mai 1837: auf Verbesserungen an seinem Systeme zur
                                 Fabrication inlaͤndischer Zuker, worauf er am 21. Decbr. 1836 ein Patent nahm.
                              
                           
                              Ant. Trezel, Mechaniker in Saint-Quentin, am
                                 5. April 1837: auf Anwendung des
                                 Princips den Druk der hydraulischen Pressen durch Einlassung von Luft in den
                                 Stiefel der Einsprizpumpe zu sperren, ohne dabei die Bewegung zu
                                 unterbrechen.
                              
                           
                              Aug. Pierre
                                    Dubrunfaut, in Parisrue Pavée aux Marais, No. 1, am 19. April 1837: auf Methoden, wonach aus
                                 den Runkelruͤbenmelassen verschiedene andere Producte als Alkohol,
                                 namentlich aber Kalisalze gewonnen werden koͤnnen.
                              
                           
                              Jordan de Haber, Bankier in
                                 Paris, rue Monthabor, No.
                                 3, am 26. April 1837: auf einen neuen
                                 Trokenapparat zum Troknen der Runkelruͤben ohne Veraͤnderung ihres
                                 Zukerstoffes, und zum Troknen verschiedener anderer Gemuͤse und
                                 Fruͤchte.
                              
                           
                              
                              Jean François Persoz, Professor der Chemie, und
                                 Arthur Saquiante, in
                                 Straßburg, am 24. Mai 1837: auf einen
                                 sogenannten mechanischen Trokenapparat.
                              
                           
                              P. L. J. Carré Billette, Fabrikant in
                                 Saint-Quentin, am 17. Jul. 1837:
                                 auf Verbesserungen an dem Patente, welches er am 30. Maͤrz 1835 auf Ersezung der thierischen Kohle
                                 durch eine als Duͤnger anwendbare Erde nahm.
                              
                           
                              A. A. Bouchet in
                                 Paris, rue du Bouloi, No.
                                 20, am 19. Jul. 1837: auf
                                 Verbesserungen an dem Patente, welches er unterm 5. Aug. 1836 auf Apparate und Methoden zur Fabrication von
                                 in- und auslaͤndischen Zukern sowohl als Alkalien nahm.
                              
                           
                              L. P. M. Louvrier
                                    Gaspard, in Parisrue Popincourt, No. 71, am 25. Jul. 1837: auf einen neuen Kessel zum Versieden im
                                 Vacuum.
                              
                           
                              J. F. Dorey, in
                                 Ecrainville, am 25. Jul. 1837: auf
                                 Verbesserungen an dem Apparate zur Gewinnung des Runkelruͤbensaftes,
                                 worauf er am 14 Febr. 1837 ein Patent
                                 nahm.
                              
                           
                              H. D. Poisot, in
                                 Sérancourt, Dept. de l'Aisne, am 31. Jul. 1837: auf ein Verfahren alle aus
                                 der Runkelruͤbe gewonnene Melasse zum Krystallisiren zu bringen.
                              
                           
                              P. F. Peyron, Med. Dr., in Marseille, am
                                 31. Jul. 1837: auf Verbesserungen
                                 an dem Filter zur Entfaͤrbung der Syrupe und anderer
                                 Fluͤssigkeiten, welches er unterm 4.
                                    Maͤrz 1837 patentiren ließ.
                              
                           
                              L. Aygaling Raulin, Zukerfabrikant in Roclincourt, Dept. du-Pas-de-Calais, am
                                 9. Aug. 1837: auf Verbesserungen an
                                 dem Apparate zum Abdampfen des Runkelruͤbensaftes und zur Concentration
                                 der Syrupe, worauf er am 6. April 1836
                                 ein Patent nahm.
                              
                           
                              Jordan de Haber, Bankier in
                                 Paris, rue Bergère,
                                    No. 7, am 22. Aug.: auf eine
                                 neue Runkelruͤbenzuker-Fabricationsmethode.
                              
                           
                              J. A. T. Barthélemy, in Marseille, am 25. Aug. 1837: auf Wiederbelebung der
                                 gekoͤrnten oder pulverfoͤrmigen thierischen Kohle mittelst
                                 unbeweglicher, diagonal in einen Ofen gelegter Roͤhren.
                              
                           
                              J. A. J. Liebermann,
                                 Zukerfabrikant in Paris, rue de
                                    Berry, No. 6, am 9 Sept. 1837:
                                 auf einen Apparat zum kalten Ausziehen des Runkelruͤbensaftes.
                              
                           
                              J. Loisy, in
                                 Arras, am 9. Sept.
                                    1837: auf einen Kessel zur continuirlichen Verdampfung und zum
                                 Versieden der Syrupe bei der Zukerfabrication.
                              
                           
                              A. J. A. Gautier, in
                                 Paris, rue Vanneau, No.
                                 33, am 20 Sept. 1837: auf weitere
                                 Verbesserungen an seinem unterm 21. Decbr.
                                    1836 patentirten Zukerfabricationssysteme.
                              
                           
                              A. A. Bouchet, in
                                 Paris, rue Bouloy, No.
                                 20, am 23. Septbr. 1837: auf weitere
                                 Verbesserungen an seinem unterm 5. Aug.
                                    1836 patentirten Fabricationssysteme fuͤr in- und
                                 auslaͤndische Zuker und Alkalien.
                              
                           
                              J. A. T. Barthélemy, in Marseille, am 25. Septbr. 1837: auf einen mechanischen
                                 Cylinder zur Wiederbelebung von thierischer Kohle in Broden und in Pulver.
                              
                           
                              J. P. Mercier, in
                                 Laudos, Dept. de la Somme, am 26. Sept. 1837: auf einen Zeug zu den
                                 beim Auspressen des Runkelruͤbenmarkes dienlichen Saͤken.
                              
                           
                              J. Ducel, Zukerfabrikant in Buc, Dept. de Seine et Oise, am 26. Sept. 1836: auf Verbesserungen an seiner unterm 31. Maͤrz 1835 patentirten
                                 Zukerfabricationsmethode.
                              
                           
                              Jordan de Haber, Bankier in
                                 Paris, rue Bergère,
                                    No. 7, am 29. Sept. 1837: auf
                                 Verbesserungen an dem unterm 26. April
                                    1837 patentirten Trokenapparate.
                              
                           
                        
                           Preisaufgaben des Vereins zur Befoͤrderung des
                              Gewerbfleißes in Preußen.
                           Der Termin zur Loͤsung folgender vierzehn
                              fruͤher gegebenen Preisaufgaben ist bis Ende
                                 December 1839 verlaͤngert. Die sechste
                              Preisaufgabe iß um 200 Thaler erhoͤht worden.
                           
                              
                              Erste Preisaufgabe,betreffend eine Steinmasse, die dem Sandsteine an Brauchbarkeit
                                 gleichkommt.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem achthundert Thaler fuͤr die Erfindung
                                 und vollstaͤndige Mittheilung des Verfahrens zur Darstellung einer
                                 Steinmasse aus inlaͤndischen, oder uͤberhaupt leicht zu
                                 beschaffenden Materialien, die als ein leicht zu erhaltender Cement bereitet, in
                                 Formen gegossen, oder eingedruͤkt werden kann, um daraus theils in großen
                                 Stuͤken Wassertroͤge, Wasserleitungsroͤhren, Consolen,
                                 Gesimsstuͤke, Saͤulenstuͤke u. dergl., theils aber auch
                                 architektonische Glieder, Verzierungen und Basreliefs zu bilden oder ausarbeiten
                                 zu koͤnnen, die den Einwirkungen des Klima's, wie der gute Sandstein
                                 widerstehen. Es muß nachgewiesen werden, daß diese kuͤnstliche Steinmasse
                                 wohlfeiler sey, als die Arbeit in Werkstein, welche sie ersezen soll, und ihre
                                 Dauer muß sich durch ein zweijaͤhriges Ausliegen auf freier Erde
                                 bewaͤhren.
                              
                           
                              Zweite Preisaufgabe,betreffend die Erzeugung eines schoͤnen Weiß auf gelbem
                                 Seidenbaste.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem vierhundert Thaler fuͤr die Erfindung
                                 einer schoͤnen, rein weißen Farbe auf gelben Bast, welche nichts den
                                 Faden zerstoͤrendes bei sich fuͤhrt, und weder im verschlossenen
                                 Raum, noch wenn sie der Luft ausgesezt wird, binnen Jahresfrist etwas von ihrer
                                 urspruͤnglichen Schoͤnheit verliert. Das Weißmachen der Seide muß
                                 mit den anzugebenden Mitteln in jeder
                                    Faͤrberei anzustellen seyn; die Farbe muß die bei der Appretur
                                 und dem Pressen erforderliche Waͤrme ohne Nachtheil vertragen, und
                                 endlich den jezigen Preis des Weißmachens hoͤchstens um 33 1/3 Proc.,
                                 oder von 15 Sgr. auf 20 Sgr. fuͤr das Pfund erhoͤhen, um die
                                 Concurrenz mit dem Auslande zu sichern.
                              Es wird hierunter nicht das sogenannte Bleichen des gelben Bastes zu den helleren
                                 demicuit Farben verstanden, sondern die
                                 Darstellung eines schoͤnen Weiß auf abgekochter gelber Seide verlangt.
                              
                           
                              Dritte Preisaufgabe, betreffend eine rothe Farbe
                                 auf Baumwolle.
                              Die silberne Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem fuͤnfhundert Thaler, fuͤr die
                                 Erfindung einer mit den anzugebenden Mitteln in jeder Faͤrberei
                                 darzustellenden Farbe auf Baumwolle in allen Schattirungen der Cochenille auf
                                 Seide, bis ins Carmoisin- oder Amaranthroth, welche, ohne Nachtheil
                                 fuͤr die Haltbarkeit des Fadens, dem Tuͤrkisch- oder
                                 Krapproth an Aechtheit gleichkommt, also Luft und Seifenwaͤsche
                                 aushaͤlt, ohne an Schoͤnheit zu verlieren und ohne jenes im Preise
                                 zu uͤbersteigen.
                              
                           
                              Vierte Preisaufgabe,betreffend eine Verbesserung der kalten Indigokuͤpe zum
                                 Ausfaͤrben von Kattunen mit mehrfarbigen Mustern.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem sechshundert Thaler demjenigen, welcher eine
                                 Methode mittheilt, auf eine andere, als die zeither uͤbliche, Weise
                                 (durch Kalk und Eisenvitriol) den Indigo zur Darstellung einer kalten
                                 Kuͤpe aufzuloͤsen, in welcher Kattune und Musseline mit
                                 mehrfarbigen Mustern mit gluͤklichem Erfolg ausgefaͤrbt werden
                                 koͤnnen, ohne daß die in der Kuͤpe enhaltenen Bestandtheile auf
                                 die mit dem Pappe vorgedrukten metallischen Beizen zu rothen, gelben und anderen
                                 Nuͤancen beim Ausfaͤrben in einer Flotte von Krapp und
                                 Quercitronrinde auf eine fuͤr diese Farben nachtheilige Weise einwirken,
                                 und in der Kuͤpe ein Bodensaz, oder doch wenigstens ein viel geringerer,
                                 als zeither, sich abscheidet. Die Kuͤpe muß in jeder Beziehung dasselbe
                                 leisten, was eine der besten kalten Kuͤpen nach gewoͤhnlicher Art
                                 leistet, und nicht uͤber fuͤnf und
                                    zwanzig Procent den gewoͤhnlichen Preis vertheuern.
                              
                           
                              Fuͤnfte Preisaufgabe,betreffend eine Glasur auf gebranntem Thon.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem dreihundert Thaler fuͤr die
                                 Ermittelung einer Glasur auf gebranntem Thon, welche bei der Anwendung aus
                                 Bildhauerarbeiten von den Hoͤhen nicht abfließt, sondern eine
                                 moͤglichst gleichfoͤrmige Bedekung der gegebenen Formen bildet,
                                 auch denselben durch zu starkes Auftragen nicht schadet, oder rissig wird. Die
                                 zu enthebende Glasur muß faͤhig seyn, moͤglichst viele
                                 Farbennuͤancen anzunehmen, um dadurch colorirte Bildhauerwerke
                                 hervorbringen zu koͤnnen. – Die Probestuͤke muͤssen
                                 zwei Jahre hindurch dem Wetter widerstehen.
                              Die einzureichenden Proben muͤssen Sculpturstuͤke seyn, von einem
                                 bis drei Fuß Hoͤhe, verhaͤltnißmaͤßiger Breite, von feiner
                                 und großartiger Arbeit, um den Beweis zu liefern, daß auch feinere
                                 Nuͤancen der Erhabenheit in der Sculptur, eben so wie groͤbere,
                                 durch das Auftragen der Glasur nicht verloren haben. – Die einzusendenden
                                 Gegenstaͤnde sind nicht auf runde Bildhauerwerke beschraͤnkt,
                                 sondern koͤnnen auch in Reliefs bestehen.
                              
                           
                              Sechste Preisaufgabe,betreffend das Auftreiben der Glaͤser bei der Fabrication des
                                 Hohlglases.
                              Die silberne Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem dreihundert Thaler fuͤr die
                                 Mittheilung einer Methode, durch welche das sogenannte Auftreiben der
                                 Glaͤser bei der Verfertigung des Hohlglases mit Ersparung an Zeit und mit
                                 mehr Genauigkeit geschieht.
                              Kann ein Bewerber nachweisen, daß er fuͤnf Jahre lang eine solche Methode
                                 des Auftreibens der Glaͤser bei einem jaͤhrlichen Umsaze von 1000
                                 Thalern befolgt hat, so soll ihm ein Zuschuß von fuͤnfhundert Thalern bewilligt werden.
                              Das Auftreiben der Glaͤser bedeutet bei der Fabrikation des weißen
                                 Hohlglases im eigentlichen Sinne des Worts das Fertigmachen, auch versteht man
                                 unter diesem Ausdruke die freie Handarbeit. Dieses Auftreiben ist sehr wichtig,
                                 bei der Stuhlarbeit die Hauptsache, erfordert ungemein große Uebung, und
                                 bezeichnet auch genau die groͤßere oder geringere Geschiklichkeit des
                                 Glasmachers. Jedem Glasfabrikanten, und besonders jedem Glasmacher, ist es aber
                                 bekannt, daß das Auftreiben seine großen Schwierigkeiten hat; daß es
                                 uͤberhaupt mit vielem Zeitverluste verknuͤpft ist, daß dieser
                                 Zeitverlust bei der Bedingung gleicher Weite, gleicher Hoͤhe und gleicher
                                 Form groͤßer, und dann sehr bedeutend wird, wenn die Ausfuͤhrung
                                 ganz genau werden muß.
                              Die bekannten Meßinstrumente sind unvollkommen und unsicher, und bei der Arbeit,
                                 wegen der großen Waͤrme des Glases, wenig anzuwenden. Das Augenmaaß des
                                 Glasmachers muß daher auf eine fast uͤbertriebene Weise in Anspruch
                                 genommen werden; dennoch bleibt viel zu wuͤnschen uͤbrig, und soll
                                 die Arbeit schnell von Statten gehen, so leidet die Genauigkeit in
                                 Ruͤksicht auf gleiche Hoͤhe, Weite und Form allemal. Es bleibt zu
                                 wuͤnschen, daß eine bessere Art des Fertigmachens, als die des uralten
                                 Auftreibens, und zwar eine solche erdacht und festgestellt werden woͤge,
                                 welche Zeitersparung und Genauigkeit in sich schließt.
                              Eine bessere Art des Fertigmachens wuͤrde guͤnstig erreicht seyn,
                                 wenn das Glas nicht wie bisher nach aller Art aufgetrieben, sondern dagegen
                                 gleich in Formen ganz aufgeblasen, dann aber noch heiß, d.h. noch an der Pfeife
                                 sizend, gerade an der Stelle abgesprengt werden koͤnnte, welche die
                                 jedesmalige Hoͤhe des Glases erfordert. Ein solches Absprengen
                                 wuͤrde das heiße Absprengen auf dem beliebigen Punkte heißen.
                                 Waͤre dann ein solches Verfahren ermittelt, so wuͤrde das Glas in
                                 der fuͤr jeden Gegenstand noͤthigen Form erst ganz ausgeblasen,
                                 und dann noch an der Pfeife sizend auf dem erforderlichen Hoͤhepunkt
                                 abgesprengt, alsdann aber, wie sonst in allen Faͤllen, sofort am
                                 Nabel- oder Hefteisen angeheftet, und an diesem sizend so lange
                                 eingewaͤrmt, bis der obere Rand des Glases, wie beim Auftreiben
                                 gehoͤrig verschmolzen, oder verbraten waͤre. Es wuͤrde dann
                                 auf diese Weise das Glas nicht nur ungleich schneller fertig, sondern auch
                                 fuͤr die Genauigkeit der Ausfuͤhrung aufs beste gesorgt werden,
                                 weil einerseits alle Glaͤser in einer Form ausgeblasen auch alle gleich
                                 werden, und andererseits sich ein Glas in der Form weit schneller ausblasen
                                 laͤßt, als es durch das Auftreiben und die Bearbeitung aus freier Hand,
                                 selbst bei der groͤßten Geschiklichkeit, fertig gemacht werden kann. Es
                                 ist klar, daß die Bearbeitung des Glases mittelst des voͤlligen
                                 Aufblasens in der Form und des Absprengens an der Pfeife an dem beliebigen Punkt
                                 am schnellsten und besten, mit Bezug auf Zeit und Genauigkeit, zum Ziel
                                 fuͤhren wuͤrde.
                              
                              Es kommt also darauf an, daß jedes Glas nicht wie sonst bei der sogenannten
                                 Abschneidstelle dicht am Ende der Pfeife, sondern dann, wenn es noch in der
                                 Bearbeitung begriffen ist und folglich noch heiß an der Pfeife sizt, mit ganz
                                 sicherem Erfolg auf jedem beliebigen Punkt eben so schnell, als sonst bei der
                                 Abschneidstelle geschehen ist, abgesprengt und dann, wie gewoͤhnlich, am
                                 Hefteisen angeheftet und verschmolzen wird. Es ist unerlaͤßliche
                                 Bedingung, daß dieses heiße Absprengen auf dem beliebigen Punkt auf
                                 Gegenstaͤnde von 5 bis 6 Zoll Weite, die Form derselben sey welche sie
                                 wolle, mit Sicherheit angewendet werden kann.
                              Das kalte Absprengen von solchen Gegenstaͤnden, die in Formen geblasen und
                                 nach bekannter Art abgekuͤhlt werden, ist hier, da dieß eine bekannte
                                 Sache, nicht gemeint.
                              
                           
                              Siebente Preisaufgabe,betreffend die Anlage einer Seidenmoulinage.
                              Die silberne Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem fuͤnfhundert Thaler demjenigen,
                                 welcher nachweist, in den Jahren 1837 und 1838, und zwar in einem jeden
                                 derselben wenigstens sechshundert Pfund Landseide
                                 eben so gut, und zu einem Preise, der nicht mehr als um 1/5 hoͤher ist,
                                 als in Italien moulinirt zu haben.
                              
                           
                              Achte Preisaufgabe,betreffend die Darstellung hohler Kugelstuͤke aus Glas fuͤr
                                 Raͤume mit einfallendem Lichte.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem dreihundert Thaler demjenigen Fabrikanten,
                                 welcher hohle Glaskugelstuͤke zum Gebrauche bei einfallendem Licht in
                                 Gebaͤuden, in naͤher anzugebender Beschaffenheit, zum allgemeinen
                                 Bedarf anfertigt.
                              Die Kugelsegmente muͤssen wenigstens 100 Grad haben, einen halben Zoll
                                 stark seyn, bei mindestens drei Fuß Durchmesser; sie koͤnnen theils matt
                                 geschliffen, theils ohne Schleiferei seyn, duͤrfen aber einen Preis von
                                 fuͤnfzig Thalern nicht uͤbersteigen. Es ist ferner
                                 gleichguͤltig, ob die Glaͤser genau die Form einer Kugel besizen,
                                 oder einen facettenartig aus einzelnen Flaͤchen zusammengesezten
                                 Koͤrper bilden, wenn nur die Zusammenfuͤgung der einzelnen
                                 Stuͤke durch Glasfluß vollkommen erreicht ist, so daß daraus ein
                                 voͤllig zusammenhaͤngendes Ganze hervorgeht, wie ein Kugelsegment
                                 an sich ist.
                              
                           
                              Neunte Preisaufgabe,betreffend die Foͤrderung von weißem Marmor im schlesischen
                                 Gebirge.
                              Die silberne Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem fuͤnfhundert Thaler demjenigen,
                                 welcher einen Bruch von weißem Marmor, an Korn und
                                 Brauchbarkeit dem carrarischen Statuenmarmor aͤhnlich, auffindet und
                                 dessen Ausbeute dahin foͤrdert, daß eine Anzahl kleiner Bloͤke,
                                 von 3 bis 7 Kubikfuß Groͤße, zu Buͤsten und anderen kleinen
                                 Gegenstaͤnden anwendbar, sich in Berlin in einer Niederlage zur Auswahl
                                 vorfindet. – Der Verkaufspreis in Berlin darf 5 bis 6 Thlr. fuͤr
                                 den Kubikfuß nicht uͤbersteigen.
                              
                           
                              Zehnte Preisaufgabe,betreffend die Anfertigung eines hydraulischen Cements aus
                                 inlaͤndischen Materialien, von gleicher Guͤte als der englische
                                 Roman Cement.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem fuͤnfhundert Thaler fuͤr die
                                 Darstellung eines hydraulischen Cements aus inlaͤndischen Materialien,
                                 welcher in feiner Beschaffenheit dem besten englischen Roman Cement gleichkommt, und nicht theurer ist, als dieser in London
                                 verkauft wird. Der Preisbewerber muß eine Quantitaͤt von mindestens 2
                                 Cntrn. des Cements und Proben der zur Anfertigung gebrauchten Materialien,
                                 Behufs der anzustellenden Versuche, einsenden.
                              Damit kein Zweifel uͤber die Eigenschaften bleibe, welche der beste
                                 englische Roman Cement besizt, so werden dieselben
                                 fuͤr den in Rede stehenden Zwek in Folgendem angegeben.
                              
                              1) Zu Staub gemahlen und in Faͤssern fest zusammengedruͤkt muß er,
                                 bei gehoͤrigem Schuze gegen den Zutritt von Feuchtigkeit und Luft,
                                 wenigstens ein Jahr lang im staubartigen Zustande sich halten und sich nicht
                                 zusammenballen.
                              2) Mit Wasser und reinem Sande vermengt zu einem bis zum Zeitpunkt der
                                 Erhaͤrtung bequem zu verarbeitenden Moͤrtel sich bereiten lassen.
                                 Sollte der Surrogatcement nur einen geringeren Zusaz von Sand, als 1/2 der
                                 Cementmenge dem Volumen nach, vertragen, um beim Mauren oder beim Woͤlben
                                 zwekentsprechend verwendet werden zu koͤnnen, so muß der Verkaufspreis
                                 des Cements bedeutend niedriger gestellt werden.
                              3) Er geht wenigstens mit rauhen Ziegel-, Kalkstein- oder
                                 Sandsteinflaͤchen eine feste Verbindung ein.
                              4) Er haͤrtet so schnell, daß die daraus gebildeten Koͤrper nach 8
                                 bis 10 Minuten nicht mehr umgeformt werden koͤnnen. Da bei den mehrsten
                                 Gegenstaͤnden eine so schleunige Erhaͤrtung nicht nothwendig ist,
                                 vielmehr die Arbeit schwieriger macht, so wird der angegebene Zeitraum
                                 fuͤr den Surrogatcement auf 1/2 Stunde ausgedehnt.
                              5) Der Erhaͤrtungsproceß wird nach kurzer Zeit durch den Zutritt von
                                 Wasser nicht mehr gestoͤrt. Kugeln 2 bis 3 Zoll im Durchmesser aus reinem
                                 Cement mit maͤßigem Zusaze von Wasser geformt und nach 5 Minuten in
                                 Wasser gelegt, zerfallen in demselben nicht, sondern erhaͤrten, wie an
                                 der Luft; ebenso Kugeln gleicher Groͤße aus dem Moͤrtel nach 2)
                                 einige Stunden spaͤter in Wasser gelegt.
                              6) Als Maaß der relativen Festigkeit des nach 2) bereiteten Cementmoͤrtels
                                 wird bestimmt, daß ein daraus gebildeter Koͤrper, dessen Querschnitt 2
                                 Zoll Laͤnge fuͤr jede Seite im Geviert, einige Tage spaͤter
                                 auf 6 Zoll Laͤnge freiliegend und in der Mitte mit 300 Pfd. belastet,
                                 nicht zerbreche.
                              7) Der Moͤrtel muß nicht nur in den Fugen, sondern auch als Ueberzug von
                                 Mauerflaͤchen sowohl an der Luft, als im Wasser, nach Verlauf eines
                                 Jahres sich voͤllig haltbar zeigen, auch den Einwirkungen des
                                 Winterfrostes bei abwechselnder Naͤsse und Trokenheit widerstehen. Hiezu
                                 muß keine groͤßere Dike der Moͤrtelmasse erforderlich seyn, als
                                 1/2 Zoll in den Fugen und 3/4 Zoll auf den uͤberzogenen
                                 Flaͤchen.
                              
                           
                              Eilfte Preisaufgabe,betreffend die Vergoldung der Seide.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem eintausend Thaler fuͤr die Erfindung
                                 und Mittheilung eines Verfahrens gesponnene Seide auf chemischem, nicht auf
                                 mechanischem Wege durch Aufkleben von Gold, so zu vergolden, daß der Faden
                                 dadurch nicht zerstoͤrend angegriffen wird, die Vergoldung festsizt, und
                                 die mit Gold uͤberzogene Seide, statt der mit Golddraht
                                 uͤbersponnenen, sich zu Zeugen verweben laͤßt.
                              
                           
                              Zwoͤlfte Preisaufgabe, betreffend ein
                                 Mittel, die Oberflaͤche der Gypsgebilde zu haͤrten.
                              Die silberne Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem zweihundert Thaler fuͤr die Erfindung
                                 und Mittheilung eines Mittels, der Oberflaͤche des Gypses eine solche
                                 Haͤrte zu geben, oder sie so zu praͤpariren, daß Staub und Schmuz
                                 durch Abwischen mit angefeuchteten Tuͤchern etc. weggeschafft werden
                                 koͤnnen, ohne der Form zu schaden, und zugleich dem Gypse seine Weiße
                                 erhalten wird. Das Mittel muß jedoch kein Anstrich seyn, welcher, wie eine
                                 Farbe, die Oberflaͤche bedekt, vielmehr muß deren Glaͤtte und alle
                                 Schaͤrfe der Ausarbeitung vollkommen dabei erhalten bleiben.
                              
                           
                              Dreizehnte Preisaufgabe,betreffend die Ermittelung der Zugkraft, welche zur Fortbewegung des
                                 Fuhrwerks auf Chausseen und gepflasterten Straßen erforderlich ist.
                              Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem achthundert Thaler Demjenigen, welcher die
                                 vollstaͤndigsten und sichersten Beobachtungen uͤber den Zug
                                 anstellt, der zur Fortbewegung von Fuhrwerken auf chaussirten und gepflasterten
                                 Straßen erforderlich ist.
                              
                              Da der Einfluß der Steigungen sich mit voller Sicherheit anderweitig herleiten
                                 laͤßt, so sind zur Vereinfachung der Untersuchung diese Beobachtungen nur
                                 auf Wegestreken anzustellen, die moͤglichst horizontal sind; jede
                                 einzelne Beobachtung muß aber waͤhrend des Zuruͤkfahrens
                                 uͤber dieselbe Streke wiederholt werden.
                              Die Laͤnge der zu den Beobachtungen zu benuzenden Wegestreken ist so groß
                                 zu waͤhlen, daß selbst beim schnelleren Fahren die Geschwindigkeit sich
                                 noch mit Sicherheit angeben laͤßt, und der Wagen muß jedesmal so weit
                                 uͤber sie hinausfahren, daß er beim Eintritt schon die beabsichtigte
                                 Geschwindigkeit hat. Die Laͤnge dieses Wegs ist genau auszumessen, und
                                 die Anzahl der Sekunden ist zu beobachten, die sowohl waͤhrend des
                                 Hinwegs, als die, welche waͤhrend des Ruͤkwegs vergingen. Die
                                 Straßenstreke ist ferner selbst genau zu bezeichnen, und ihre Beschaffenheit, so
                                 wie die Witterung und sonstige Umstaͤnde, die etwa Einfluß haben
                                 koͤnnten, sind gleichfalls sorgfaͤltig mitzutheilen.
                              Das Gewicht des Wagens und seine Constructionsart muͤssen genau angegeben
                                 und die Vorrichtung zur Messung des Zuges speciell beschrieben werden; die Wahl
                                 der lezteren bleibt dem Bewerber uͤberlassen, sie muß aber die
                                 noͤthige Schaͤrfe und Sicherheit gewaͤhren, und es wird
                                 hier nur auf den Mac-Neill'schen Apparat aufmerksam gemacht, dessen man sich zu
                                 aͤhnlichen Beobachtungen in England bedient.
                              Der Wagen, der ein gewoͤhnlicher Lastwagen seyn mag, geht zuerst leer,
                                 dann erhaͤlt er aber etwa fuͤnf verschiedene Ladungen, welche
                                 ungefaͤhr gleichmaͤßig wachsen, und die wo moͤglich sich
                                 bis zu den staͤrksten noch vorkommenden Belastungen erheben. Bei jeder
                                 Befrachtung wird die Geschwindigkeit, so weit es moͤglich ist, noch
                                 abgeaͤndert, so daß bei den geringeren Befrachtungen etwa vier
                                 verschiedene Geschwindigkeiten gewaͤhlt werden, deren aͤußerste
                                 bis etwa 13 Fuß in der Sekunde (1 Postmeile in einer halben Stunde) ansteigt. Es
                                 ist aber auch noͤthig, daß selbst bei den staͤrksten
                                 Befrachtungen, wo die Geschwindigkeiten natuͤrlich nicht so groß seyn
                                 koͤnnen, doch einige Veraͤnderung derselben vorkomme, um ihren
                                 Einfluß wahrzunehmen.
                              Sodann ist der Wagen selbst zu veraͤndern, so daß sich wieder fuͤr
                                 abwechselnde Belastungen und Geschwindigkeiten der Einfluß der Federn, auf denen
                                 die Ladung ruht, der Einfluß der breiten Felgen, des Stuͤrzens der
                                 Raͤder und der cylindrischen und konischen Axen deutlich herausstellt.
                                 Endlich sind einige von diesen Beobachtungen, und zwar besonders diejenigen,
                                 welche die guͤnstigen Resultate gaben, auch auf Straßen von anderer
                                 Constructionsart und Beschaffenheit zu wiederholen; jedoch muß auch hier
                                 fuͤr die noͤthige Vollstaͤndigkeit gesorgt werden, um den
                                 Einfluß aller oben genannten Umstaͤnde bei ihnen uͤbersehen zu
                                 koͤnnen.
                              Die Zusammenstellung und Benuzung der Beobachtungen zur Herleitung allgemeiner
                                 Resultate wird zwar erwartet, sie ist jedoch nur Nebensache; Bedingung ist es
                                 dagegen, daß alle Beobachtungen ohne Ausnahme (also
                                 auch die abweichenden) vollstaͤndig und in der Art mitgetheilt werden,
                                 wie sie gemacht wurden, und alle zufaͤlligen Umstaͤnde, die etwa
                                 Einfluß gehabt haben, sind in Seitenbemerkungen beizufuͤgen. Endlich
                                 verpflichtet sich der Bewerber auf die Ausforderung des Vereins, vor einer von
                                 lezterem bestimmten Commission, auf Kosten des Vereins, diejenigen Beobachtungen
                                 zu wiederholen, die etwa zweifelhaft, oder von besonderer Wichtigkeit sind,
                                 weßhalb also alle Theile der Apparate bis zur Zuerkennung des Preises aufbewahrt
                                 werden muͤssen.
                              
                           
                              Vierzehnte Preisaufgabe,betreffend die Fabrication des baumwollenen und seidenen Bobbinnets oder
                                 Tuͤlls.
                              I. Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth,
                                 und außerdem zwoͤlfhundert Thaler Demjenigen,
                                 welcher zuerst wenigstens drei Bobbinnetmaschinen mit zugehoͤrigen
                                 Wikel- und Spulmaschinen im gangbaren Stande herstellt, und darauf
                                 baumwollenen Bobbinnet, von mittlerer Feinheit, breit und schmal, verfertigt,
                                 dessen Guͤte und Preiswuͤrdigkeit den im Handel vorkommenden
                                 englischen Bobbinnet erreicht.
                              Sollte der Unternehmer auch die erforderlichen Maschinen zum Spinnen, Zwirnen und
                                 Sengen des Baumwollengarns mit aufstellen und nachweisen, daß er den
                                 baumwollenen Bobbinnet aus solchen selbst verfertigten Garnen angefertigt habe,
                                 so wird die obige Geldpraͤmie auf sechszehnhundert
                                    Thaler erhoͤht.
                              
                              II. Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth,
                                 und außerdem achthundert Thaler Demjenigen, welcher
                                 zuerst wenigstens drei Bobbinnetmaschinen mit zugehoͤrigen Wikel-
                                 und Spulmaschinen im gangbaren Stande herstellt, und darauf seidenen Bobbinnet,
                                 von mittlerer Feinheit, breit und schmal, verfertigt, dessen Guͤte und
                                 Preiswuͤrdigkeit den im Handel vorkommenden englischen Bobbinnet
                                 erreicht.
                              
                           
                              Preisaufgaben fuͤr die Jahre 1837 his 1838.
                              
                                 Erste Aufgabe, betreffend die Verbesserung
                                    der Runkelruͤbenzuker-Fabrication.
                                 Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth,
                                    und außerdem achthundert Thaler, fuͤr eine
                                    genaue Untersuchung der Umstaͤnde, welche die Erzeugung von
                                    unkrystallisirbarem Zuker bei der Darstellung des Runkelruͤbenzukers
                                    veranlassen.
                                 Der Preis wird auf sechszehnhundert Thaler erhoͤht, wenn der
                                    Preisbewerber zugleich die Mittel angibt, die Bildung des
                                    unkrystallisirbaren Zukers bei der Bereitung des Runkelruͤbenzukers
                                    zu verhuͤten, und wenn diese Mittel sich bei den anzustellenden
                                    Versuchen vollstaͤndig bewaͤhren.
                                 Gibt der Preisbewerber außerdem ein neues, zuverlaͤssiges, leicht
                                    ausfuͤhrbares Verfahren an, durch welches der Gehalt an
                                    krystallisirbarem und Schleimzuker im bearbeiteten Ruͤbensaft, oder
                                    in einem anderen Zukergemisch, ermittelt werden kann, so wird der obige
                                    Preis um abermals zweihundert Thaler
                                    erhoͤhet.
                                 Aus den Untersuchungen von Pelouze und Andern geht
                                    hervor, daß der Runkelruͤbensaft, außer dem wirklichen
                                    krystallisirbaren Rohrzuker, keine anderen Zukerarten, als z.B.
                                    Schleimzuker, Traubenzuker, Mannazuker enthaͤlt. Die bisherigen
                                    Verfahrungsarten, den Zuker aus dem Ruͤbensaft zu gewinnen, liefern
                                    jedoch immer mehr oder weniger betraͤchtliche Quantitaͤten
                                    unkrystallisirbaren Zukers. Die Erzeugung dieses lezteren kann, unter
                                    anderen, ihren Grund haben:
                                 1) in der Einwirkung der in dem Ruͤbensafte befindlichen
                                    Bestandtheile,
                                 2) in den zur Laͤuterung des Ruͤbensaftes, oder zur
                                    Klaͤrung des Syrups, gebrauchten Stoffen,
                                 3) in dem Einfluß der Luft auf den Ruͤbensaft, vorzuͤglich
                                    waͤhrend der Abdampfung,
                                 4) in dem Einfluß der Temperatur waͤhrend der Laͤuterung,
                                    vorzuͤglich aber beim Abdampfen des Saftes und dem Eindiken des
                                    Syrups.
                                 Es waͤre daher zu untersuchen: ob der Ruͤbensaft, unter
                                    verschiedenen Bedingungen abgedampft, unkrystallisirbaren Zuker liefert und
                                    zu ermitteln, welchen Einfluß die verschiedenen Abdampfungsarten auf die
                                    Bildung der Melasse haben, namentlich ob der Ruͤbensaft unter der
                                    Gloke der Luftpumpe ohne Waͤrme, moͤglichst schnell verdunstet
                                    ebenfalls unkrystallisirbaren Zuker enthalte, und im Fall dieser nicht
                                    vorhanden waͤre, ob der Gehalt an krystallisirbarem Zuker dem vor der
                                    Abdampfung gefundenen gleich sey.
                                 Eben so waͤre zu untersuchen, ob der Ruͤdensaft nach der
                                    Laͤuterung mittelst der verschiedenen bekannten Mittel, namentlich
                                    mittelst Kalk allein, und mittelst Schwefelsaͤure und Kalk, und nach
                                    der Behandlung mit Thierkohle unkrystallisirbaren Zuker enthalte, der
                                    Verlust an krystallisirbarem Zuker, und die Quantitaͤt des an dessen
                                    Stelle gebildeten Schleimzukers genau zu ermitteln.
                                 Da jezt allgemein angenommen wird, daß eine geringe alkalische Beschaffenheit
                                    des gelaͤuterten Ruͤbensaftes die Bildung des Schleimzukers
                                    vermindere, eine saure Beschaffenheit dieselbe beguͤnstige, so
                                    waͤre dieser Umstand bei den anzustellenden Untersuchungen
                                    vorzuͤglich zu beachten und zugleich zu ermitteln, in wiefern sich
                                    bei dem Abdampfen unter verschiedenen Bedingungen bei Ruͤbensaft von
                                    neutraler oder alkalischerDaß ein kleiner Zusaz von Saͤure, selbst von
                                          Pflanzensaͤuren, nachtheilig auf den krystallisirbaren Zuker
                                          einwirkt, ist durch die Versuche von Mallaguti und Bouchardat
                                          (polyt. Journ. Bd. LIX. S.
                                             62 u. 197) erwiesen, worden, obschon die Thatsache den
                                          Praktikern bereits bekannt war. Aus diesen Grund ist in der
                                          Aufgabe eine Eroͤrterung uͤber den Einfluß, welchen
                                          Saͤuren aus den Ruͤbensaft ausuͤben, nicht
                                          ausdruͤklich gefordert worden. Beschaffenheit, mehr oder weniger Schleimzuker bilde, und mehr oder
                                    weniger krystallisirbarer Zuker verloren gehe.
                                 
                                 Wenn sich die Annahme bestaͤtigt findet, daß eine geringe alkalische
                                    Beschaffenheit des gelaͤuterten Saftes guͤnstig sey, so wird
                                    vorzuͤglich zu wissen gewuͤnscht, in wiefern die Abdampfung
                                    unter Zutritt von Luft, namentlich aber mit Vorrichtungen, durch welche
                                    kalte oder warme Luft durch den erwaͤrmten Ruͤbensaft
                                    getrieben wird, oder durch welche große Flaͤchen fortwaͤhrend
                                    der Luft dargeboten werden, die Bildung von unkrystallisirbarem Zuker
                                    beguͤnstigt, sey es durch Neutralisation der geringen Menge
                                    alkalischer Basis durch die Kohlensaͤure der Luft, oder durch eine
                                    andere Einwirkung der lezteren. Auch wuͤrde zu ermitteln seyn, welche
                                    Vorzuͤge die Abdampfung (wo moͤglich auch der Versuch der
                                    Laͤuterung) im luftverduͤnnten Raum bei einer Temperatur,
                                    welche 60º R. nicht uͤbersteigt, vor der Abdampfung in offenen
                                    Pfannen, in welchen der Saft durch Wasserdaͤmpfe (oder aus andere
                                    Weise) bis zum Kochen erhizt und verdampft wird, in Hinsicht auf die
                                    Verminderung des Verlustes an krystallisirbarem Zuker und Vermehrung der
                                    Bildung von Schleimzuker gewaͤhre.
                                 Da ferner die Scheidung des Zukers durch Krystallisation, um die relativen
                                    Mengen von krystallisirbarem und nichtkrystallisirbarem Zuker zu ermitteln,
                                    keine genauen Resultate liefert, so muß jede zu untersuchende Probe
                                    getheilt, und von einem Theil der Gesammtgehalt an krystallisirbarem und
                                    Schleimzuker nach der von Pelouze und Herrmann befolgten Methode ermittelt, und von
                                    einem gleichen Theile der krystallisirbare Zuker durch Behandlung mit
                                    Alkohol geschieden und getroknet werden, um aus der Differenz beider
                                    Versuche den Gehalt an unkrystallisirbarem Zuker zu finden.
                                 
                              
                                 Zweite Preisaufgabe, betreffend die
                                    Darstellung einer Farbenschattirung in Blau aus blausaurem Eisenkali auf
                                    wollenen Geweben oder Garnen.
                                 Die silberne Denkmuͤnze, oder deren Werth,
                                    und außerdem fuͤnfhundert Thaler,
                                    fuͤr die Darstellung oder Mittheilung eines Verfahrens zur
                                    Darstellung einer Farbenschattirung von mindestens acht Abstufungen, vom
                                    ganz hellen bis zum dunkeln Blau, aus blausaurem Eisenkali auf wollenen
                                    Geweben oder Garnen.
                                 Es kommt vorzuͤglich auf die hellen Farben
                                    an, die denen, welche aus Saͤchsischblau erzeugt werden, eben so an
                                    Glanz und Lebendigkeit voranstehen, als die dunklen Farben aus blausaurem
                                    Kali den entsprechenden mittelst schwefelsaurem Indig gefaͤrbten.
                                 Der Verein erklaͤrt sich bereit, die sich damit
                                    Beschaͤftigenden, auf Verlangen, durch jede Auskunft in technischer
                                    Hinsicht, durch Ausfuͤhrung der Versuche im Großen, zu
                                    unterstuͤzen.
                                 
                              
                                 Dritte Preisaufgabe,betreffend die Anfertigung von Walzendruktuchen fuͤr
                                    Kattunfabriken.
                                 Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth,
                                    und außerdem vierhundert Thaler Demjenigen,
                                    welcher Walzendruktuche anfertigt, die den besten, bisher aus England
                                    bezogenen, gleichkommen, und nicht theurer sind. Die erforderlichen
                                    Eigenschaften dieser Tuche sind folgende: Die Wolle ist von der
                                    Qualitaͤt, wie sie auf dem Berliner Markt im Jahre 1836 fuͤr
                                    42 bis 47 Rthlr. gekauft wurde. Das Gespinnst ist zu der Kette etwa 2 1/2
                                    stuͤkig gesponnen. Die Kette hat 1330 Faͤden. Auf einen Zoll
                                    in der Laͤnge des Tuchs befinden sich 28 Schuß. Der Stoff muß
                                    gekoͤpert und ganz gleich gewebt, kernig und dabei doch elastisch
                                    seyn. Beim Gebrauch als Tuch ohne Ende darf es nicht schlangig laufen, sich
                                    in der Hize nur wenig in der Laͤnge ausdehnen, und die Wolle nicht
                                    leicht fahren lassen. Die Stuͤke muͤssen nach der Walke eine
                                    Laͤnge von 72 bis 84 preußischen Ellen, eine Breite von 31
                                    preußischen Zoll haben, und 110 bis 120 preußische Pfund wiegen. Die Tuche
                                    sind nicht gefaͤrbt. – Der Preis fuͤr die preußische
                                    Elle kalkulirt sich bis an hiesigen Ort, ausschließlich der Versteuerung,
                                    auf 1 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf.
                                 
                                 Der Verein wird Denjenigen, welche sich um den Preis bewerben wollen, auf ihr
                                    Verlangen, Proben des englischen Fabricats mittheilen.
                                 
                              
                                 Vierte Preisaufgabe,betreffend die regelmaͤßige Speisung der Dampfkessel bei
                                    Dampfmaschinen.
                                 Die goldene Denkmuͤnze, oder deren Werth,
                                    und außerdem fuͤnfhundert Thaler
                                    Demjenigen, welcher eine mechanische Vorrichtung zur regelmaͤßigen
                                    Speisung der Dampfkessel, insbesondere fuͤr Hochdrukmaschinen,
                                    angibt.
                                 Dieselbe muß das Speisewasser, ohne Anwendung der bisher
                                    gebraͤuchlichen Drukpumpen, bei jeder Dampfspannung sicher und in
                                    hinreichender Menge in den Kessel foͤrdern, in der Construction nicht
                                    zusammengesezter und uͤberall eben so leicht anwendbar seyn, als
                                    andere bekannt gewordene Speisungsvorrichtungen, und bei den anzustellenden
                                    Versuchen die Ueberzeugung gewaͤhren, daß sie unter allen
                                    Umstaͤnden ihre Funktion in immer gleicher Vollkommenheit
                                    verrichtet.
                                 Es wird dem Ermessen des Vereins uͤberlassen, ob derselbe die ihm
                                    vorgelegten Angaben wuͤrdig findet, sie einem Versuche zu
                                    unterwerfen. Fuͤr diesen Fall traͤgt der Verein die Kosten der
                                    Ausfuͤhrung der Vorrichtung und des Versuchs.
                                 
                              
                           
                              Preisaufgabe fuͤr die Jahre 1838 bis 1839,
                                 betreffend eine Vorrichtung, das Umherstreuen gluͤhender Schlaken
                                 und Funken seitens der Dampfwagen zu verhuͤten.
                              Die silberne Denkmuͤnze, oder deren Werth, und
                                 außerdem fuͤnfhundert Thaler Demjenigen,
                                 welcher eine Einrichtung an Dampfmaschinen wagen angibt, durch die das
                                 Umherstreuen von gluͤhenden Schlaken und Funken durch den Rost und aus
                                 dem Schornstein, die den transportirten Waaren, den mitfahrenden Personen, oder
                                 den in der Naͤhe der Eisenbahn befindlichen feuerfangenden
                                 Gegenstaͤnden nachtheilig werden konnten, verhuͤtet wird, ohne
                                 dadurch die Betriebskraft der Maschine, unter uͤbrigens gleichen
                                 Umstaͤnden, zu beeintraͤchtigen.
                              Es ist Sache des Erfinders, sich die Gelegenheit zum Anbringen seiner Vor-
                                 oder Einrichtung an einem Dampfwagen zu verschaffen, welcher in nicht zu großer
                                 Entfernung von Berlin im Gange ist, um den Erfolg pruͤfen lassen zu
                                 koͤnnen.
                              Seitdem die Dampfwagen auf den Eisenbahnen mit einer sehr bedeutenden
                                 Geschwindigkeit angewendet werden, hat man zur Vergroͤßerung der
                                 Wirksamkeit dieser Maschinen darauf Bedacht nehmen muͤssen, die
                                 Dampferzeugung und zu diesem Zwek wiederum die Verbrennung des Feuermaterials zu
                                 befoͤrdern. Da nun leztere am sichersten durch Verstaͤrkung des
                                 Luftzuges erreicht ward, der auf dem kuͤrzesten Wege entstand, wenn man
                                 den Rost von Unten ganz frei ließ, um den Zutritt der Luft zu den
                                 Brennmaterialien zu erleichtern, so ist daraus der doppelte Uebelstand
                                 hervorgegangen, einerseits, daß die gluͤhenden Kohlen durch die
                                 Roststaͤbe frei auf die Bahn fallen, von wo sie durch den Wind noch
                                 gluͤhend in der Umgegend verbreitet werden koͤnnen, andererseits,
                                 daß der starke Zug die gluͤhenden Kohlentheilchen und Funken oben durch
                                 den Schornstein treibt und von hier aus auf feuerfangende Gegenstaͤnde
                                 wirft. Dadurch sind Waaren auf dem vom Dampfwagen bewegten Wagenzuge
                                 entzuͤndet, Kleidungsstuͤke der mitfahrenden Personen vielfach
                                 versenkt, ja sogar nahe gelegene duͤrre Moos- und reife
                                 Getreidefelder in Brand gerathen.
                              Um diesen Gefahren zu begegnen, haben zwar schon C. Jones von Portsmouth in Virginien, W. S. Curtis in Deptford und W. Schultz in Philadelphia, verschiedene
                                 Vorschlaͤge gemacht, auch hat das englische Oberhaus nicht nur durch eine
                                 Commission die Feuergefaͤhrlichkeit der Dampfwagen fuͤr die
                                 durchschnittenen Gegenden und besonders die in der Naͤhe der Bahnen
                                 befindlichen Gebaͤude pruͤfen, sondern auch uͤber die
                                 Zwekmaͤßigkeit mehrerer zur Verhuͤtung dieser Gefahr bekannt
                                 gewordenen Vorrichtungen, Maͤnner wie Rennie,
                                 Dion. Lardner, Robert Stephenson, Ch. John Blunt, John Urpeth Rastrick, Hardmann Earle,
                                 vernehmen lassen, (siehe polytechnisches Journal Bd. LXI. S. 245, Bd. LXII. S. 109 u. 448, und Bd. LXIII. S. 321.)
                              Allein wenn auch von einigen Vorrichtungen angefuͤhrt wird, daß seit ihrer
                                 Anwendung keine
                                 Hauptbeschaͤdigungen mehr vorgekommen seyn sollen, so scheint es doch,
                                 daß bisher keine angegeben wurde, welche nicht nur dem fraglichen Zwek
                                 vollkommen entspricht, sondern auch den Leistungen der Maschinen keinen Eintrag
                                 thut. Namentlich ist das Einbrennen von Loͤchern in die Kleider der
                                 mitfahrenden Personen noch haͤufig ein Gegenstand der Beschwerde.
                              ––––––––––
                              Allgemeine Bemerkungen. Es steht den Preisbewerbern
                                 frei, ihre Namen zu nennen, oder statt dessen, die Abhandlungen mit einem Motto
                                 zu versehen, und ihre Namen versiegelt in einem Couvert beizufuͤgen,
                                 welches dasselbe Motto traͤgt. Das Couvert wird nur dann
                                 geoͤffnet, wenn das Motto den Preis gewinnt. Preisbewerber, welche den
                                 Preis nicht gewinnen, erhalten Beschreibungen, Zeichnungen und Modelle
                                 zuruͤk, wenn sie gestatten, das Couvert zu oͤffnen, und wenn ihre
                                 Namen mit dem versiegelten Motto uͤbereinstimmen.
                              Die Bedingungen, welche der Bewerbende zu erfuͤllen hat, sind
                                 folgende:
                              1) Wer sich um einen von dem Verein ausgesezten Preis bewirbt, oder auf eine der
                                 Gesellschaft gemachte Mittheilung den Anspruch auf Belohnung gruͤndet,
                                 ist verpflichtet, den Gegenstand genau und vollstaͤndig zu beschreiben,
                                 und ihn, wo es seine Natur zulaͤßt, in einer vollstaͤndigen und
                                 korrecten Zeichnung, im Modell, oder voͤlliger Ausfuͤhrung,
                                 vorzulegen.
                              2) Die Gesellschaft ist befugt, wenn sie es noͤthig erachtet, das Urtheil
                                 eines Sachverstaͤndigen, der nicht Mitglied des Vereins ist, uͤber
                                 die Preisfaͤhigkeit eines Gegenstandes einzuholen.
                              3) Die Beschreibung, die Zeichnung der Werkzeuge, oder das Modell, worauf ein
                                 Preis ertheilt worden ist, bleiben Eigenthum der Gesellschaft, und sie hat das
                                 Recht, den Gegenstand oͤffentlich bekannt zu machen. Gegenstaͤnde,
                                 auf welche der Staat Patente ertheilt hat, sind nur dann
                                 belohnungsfaͤhig, wenn sich der Bewerber mit dem Verein uͤber die
                                 Beschraͤnkung seines Patentrechts geeinigt hat.
                              Die Preise des Vereins bestehen theils in goldenen, theils in silbernen
                                 Denkmuͤnzen, von denen erstere einen Werth von 100 Thlrn., leztere von
                                 ungefaͤhr 20 Thlrn. besizen. Um aber unbemittelten Konkurrenten einigen
                                 Ersaz fuͤr verwendete Auslagen zu gewaͤhren, so werden, auf
                                 Verlangen, statt der ersteren 100 Rthlr. und statt der lezteren 50 Rthlr.
                                 gezahlt, und ein Exemplar der in Erz ausgepraͤgten Denkmuͤnze
                                 beigefuͤgt. (Aus den Verhandlungen des Vereins zur Befoͤrderung
                                 des Gewerbfleißes in Preußen, 1838, Nr. 1.)
                              
                           
                        
                           Preisaufgabe fuͤr einen Dampfpflug.
                           Die Highland and Agricultural Society of Scotland hat fuͤr dieses Jahr einen
                              Preis von 500 Souverainsd'or fuͤr die erste gelungene wirkliche Anwendung der
                              Dampfkraft zum Pfluͤgen und Eggen und anderen Bearbeitungen des Bodens
                              ausgeschrieben. Als Bedingung wird gefordert, daß die neue Methode fuͤr
                              geringere Kosten mehr leiste, als die aͤlteren, und daß die Maschine in
                              Schottland unter den Augen der Gesellschaft gearbeitet habe. (Mechanics' Magazine, No. 759.)
                           
                        
                           Hrn. Faivre's neue Dampfmaschine.
                           Hr. Ch. Derosne beschrieb der
                              Société d'encouragement in Paris eine
                              neue oscillirende Dampfmaschine, welche Hr. Faivre, Ingenieur in Nantes, erfunden hat, und
                              die sich durch eine ganz außerordentliche Einfachheit auszeichnet, indem sie weder
                              Balancier, noch Schiebladen, noch Raͤderwerke hat. Die Maschine eignet sich
                              zu mannichfachen Zweken, und kommt weit wohlfeiler zu stehen, als die
                              gewoͤhnlichen Dampfmaschinen mit hohem und niederem Druke. Man kann sie in
                              der Fabrik des Hrn. Derosne in
                              Chaillot arbeiten sehen. (Bulletin de la
                                 Société d'encouragement.)
                           
                        
                           Proben mit Samuel Hall's Patentverdichter fuͤr Dampfboote.
                           Die Humber Union Steam Company hat das zur Fahrt zwischen
                              London und Hull bestimmte schoͤne Dampfboot „William
                                 Wilberforce“, welches mit dem Samuel Hall'schen
                              Patent-Verdichtungsapparate (vergl. S. 161 in diesem Band des polytechnischen
                              Journals) ausgestattet wurde, kuͤrzlich vom Stapel gelassen und einige, zu
                              großer Zufriedenheit ausgefallene Proben damit veranstaltet. Bei diesen zeigte der
                              Barometer an der einen Maschine ein Vacuum von 29 5/8 Zoll Queksilber, und an der
                              anderen eines von 29 3/8 Zoll, waͤhrend die Maschinen in einer Minute 6
                              Kolbenhube von 6 Fuß machten. Einer der Hauptvorzuͤge der Hall'schen Maschine ist, daß sie bei noch so hoch
                              gehender und stuͤrmischer See dieselbe Kraft erzeugt, wie bei Windstille;
                              denn waͤhrend die gewoͤhnlichen Maschinen in ersterem Falle nur ein
                              Vacuum von 20 bis zu 25 Zollen unterhalten, sinkt jenes der Hall'schen Maschinen in keinem Falle unter ein solches von 29 Zoll. Der
                              Grund, worauf dieß beruht, ist einleuchtend. An den gewoͤhnlichen Maschinen
                              erfolgt die Verdichtung durch Einsprizung eines kalten Wasserstrahles, der sich mit
                              dem Dampfe vermengt, und das Ganze – eine Quantitaͤt, welche 5 bis 7
                              Gallons per Pferdekraft in einer Minute betraͤgt
                              – muß durch die Luftpumpe entfernt werden. Jeder Praktiker weiß aber, daß,
                              wenn bei stuͤrmischer See so viel Wasser eingesprizt wuͤrde, als
                              noͤthig ist, um die volle Kraft der Maschine zu erzielen, die Maschine in
                              Truͤmmer gehen und das Fahrzeug sehr beschaͤdigt werden wuͤrde;
                              und zwar deßhalb, weil sich die Maschine bei stuͤrmischer See bald mit voller
                              Geschwindigkeit bewegt, bald und im naͤchsten Augenblik aber auch beinahe
                              wieder zum Stillstehen kommt. Um der Zerstoͤrung der Maschine vorzubauen, muß
                              also das Einsprizwasser weit unter jene Quantitaͤt, die zur Erhaltung eines
                              genuͤgenden Vacuums erforderlich ist, vermindert werden. Diese Gefahr ist nun
                              an den Hall'schen Maschinen gaͤnzlich beseitigt,
                              denn diese verdichten durch metallische Oberflaͤchen, so daß sich kein Wasser
                              mit dem Dampf vermengt. An einer gewoͤhnlichen Maschine von 300
                              Pferdekraͤften, wie sie der Wilberforce hat, haͤtte die Luftpumpe in
                              jeder Minute 1800 Gallons auszupumpen; an den Hall'schen
                              Maschinen hingegen reducirt sich diese Menge auf 20 Gallons. Abgesehen hieven sind
                              aber auch die neuen Kessel viel dauerhafter, weil sie mit destillirtem Wasser
                              gespeist werden; so wie denn auch aus der hiedurch bedingten groͤßeren
                              Reinheit der Kessel eine Ersparniß an Brennmaterial und ein groͤßerer Raum
                              fuͤr die Aufnahme von Ladung erwaͤchst. Endlich koͤnnen nicht
                              wohl Explosionen wegen mangelhafter Speisung der Kessel eintreten. – Die
                              Gesellschaft hat mit ihren Dampfbooten die Eilwagen von London nach Hull beinahe
                              niedergelegt; denn sie schafft die Reisenden innerhalb 18 Stunden auf die
                              angenehmste Weise und fuͤr die geringe Summe von 5 Schill. von einem Orte zum
                              anderen; waͤhrend ein Outside-Passenger auf dem Eilwagen in 23
                              Stunden, waͤhrend welcher er aller Witterung ausgesezt war, 1 Pfd. 10 Schill.
                              zahlen mußte. (Hull Observer.)
                           
                        
                           Ausruͤstungs- und Betriebskosten eines
                              Dampfbootes in England.
                           Ein Dampf-Paketboot von 100 Pferdekraͤften kostet in England, wenn es
                              so ausgeruͤstet ist, wie es seyn soll, 20,000 Pfd. Sterl. Der Aufwand an
                              Brennmaterial, Lohn und Verkoͤstigung kommt monatlich auf 250 Pfd. Das
                              Tonnengeld, die Leuchtthurmabgabe, das Pilotengeld und die Hafenzoͤlle kommen
                              jaͤhrlich auf 200 Pfd.; die Versicherung kostet monatlich 100 Pfd. Die
                              kleineren Reparaturen und Winterausgaben berechnen sich auf 500 Pfd. Alles dieß
                              zusammen mit Einschluß der Kesselkosten, die sich in 10 Jahren, welche ein Schiff im
                              Durchschnitte dauert, auf 1500 Pfd. belaufen, und mit Einschluß eines Reservefonds
                              von 2000 Pfd., der jaͤhrlich zum Behufe der Anschaffung eines neuen
                              Dampfbootes zuruͤkgelegt wird, gibt als die monatlichen Kosten eines Schiffes
                              von der angegebenen Kraft die Summe von 1000 Pfd. Sterl.!
                           
                        
                           Amerikanisches Gesez zur Verhuͤtung der
                              Dampfboot-Explosionen.
                           Der Senat der Vereinigten Staaten berather dermalen uͤber ein Gesez, welches
                              den in Amerika so unverhaͤltnißmaͤßig haͤufig vorkommenden
                              Explosionen der Dampfboote steuern soll, und dessen Bestimmungen im Wesentlichen in
                              Folgendem bestehen. Alle Dampfbootbesizer sollen ihre Boote bis zum naͤchsten
                              Oktober einregistriren lassen, und eine neue Licenz nachsuchen unter einer Strafe
                              von 500 Dollars. Die Districtsrichter haben auf Verlangen der
                              Schiffseigenthuͤmer Personen zur Untersuchung der Schiffe abzuordnen. Die darauf hin
                              ausgestellten Certificate haben das Alter, den Zustand und die Zeit, waͤhrend
                              der das Schiff fuhr, die Spannung des Dampfes, welche ihnen gestattet ist, und den
                              Zustand der Maschinerie anzugeben. Dem Aufseher des Hafens, bei dem um eine Licenz
                              eingekommen wird, ist eine Abschrift des Certificates zu uͤbergeben. Die
                              Untersuchung der Schiffe hat jaͤhrlich wenigstens ein Mal zu geschehen, und
                              die Kessel sind alle 6 Monate mit der hydraulischen Pumpe zu probiren. Wenn Boote
                              waͤhrend einer Fahrt anhalten, so muͤssen die Capitaͤns bei
                              einer Strafe von 200 Dollars die Speisungspumpen der Kessel gehen lassen, so daß
                              sich die Ventile oͤffnen und daß der Dampf auf demselben Druke erhalten wird,
                              wie waͤhrend der Fahrt. Schiffe, die nicht uͤber 200 Tonnen
                              fuͤhren, muͤssen zwei Boote, von denen jedes 20 Personen faßt, an Bord
                              haben; groͤßere Schiffe muͤssen ihrer vier zaͤhlen;
                              Contravenienten verfallen in eine Strafe von 300 Dollars. Jeder Capitaͤn hat
                              sein Schiff mit einem Saugrohre und einem Schlauche, der bestaͤndig in guter
                              Ordnung seyn muß, zu versehen. Auf Fluͤssen ist es dem Schiffmeister oder
                              Piloten zur Pflicht gemacht, beim Stromabwaͤrtsfahren den Dampf abzusperren,
                              so oft das Schiff auf eine halbe engl. Meile in die Naͤhe eines gegen Berg
                              fahrenden Bootes kommt, dagegen ist es dem gegen Berg fahrenden Schiffe unter
                              Verurtheilung zum allenfallsigen Schadenersaze, zur Pflicht gemacht, dem gegen Thal
                              fahrenden Boote auszuweichen. Jedes Boot muß von Sonnenuntergang bis zu
                              Sonnenaufgang zwei Lichter fuͤhren, von denen sich das eine drei und das
                              andere 10 Fuß uͤber dem oberen Verdeke befindet. Jeder Capitaͤn,
                              Maschinist oder Pilot, durch dessen Nachlaͤssigkeit, Unachtsamkeit oder
                              Mißverhalten eine oder mehrere Personen um's Leben kommen, wird wegen Todschlag
                              processirt. (Civil Engineer and Architects Journal.)
                           
                        
                           Ueber die Entfernung, auf welche die durch Locomotive
                              veranlaßten Bodenerschuͤtterungen bemerkbar sind.
                           Vor der Institution of Civil Engineers kamen im vergangenen Jahre auch die
                              Erschuͤtterungen oder Schwingungen zur Sprache, in welche der Boden durch
                              daruͤber rollende Locomotive und Eisenbahnwagen versezt wird. Man
                              erzaͤhlte mehrere Beispiele, daß diese Erschuͤtterungen bei
                              astronomischen Beobachtungen, welche vermoͤge Reflection gemacht wurden,
                              selbst noch in einer Entfernung von 1 1/2 engl. Meilen merklich waren. Die Versuche,
                              welche neuerlich in Betreff der Einwirkung des Eisenbahnverkehrs auf die an dem
                              koͤnigl. Observatorium in Greenwich zu machenden Beobachtungen angestellt
                              wurden, waren nicht entscheidend; man befuͤrchtet jedoch keinen Nachtheil
                              fuͤr dieses Institut, indem sich nur eine Einwirkung auf die vermoͤge
                              Reflection gemachten Beobachtungen ausmitteln ließ. Wie zart uͤbrigens
                              leztere Beobachtungen sind, ergibt sich schon daraus, daß das Hinablaufen einiger
                              Personen uͤber den Huͤgel im Parke in Greenwich einen merklichen
                              Einfluß hervorbringt; und daß durch das Zuschlagen des aͤußeren Gitterthores
                              des Observatoriums ein Object ganz aus dem Sehfelde des Teleskopes verruͤkt
                              werden kann. (Civil Engineers and Architects Journal.
                              Januar 1838.)
                           
                        
                           Davis's Wagen fuͤr den
                              Personen-Transport auf Eisenbahnen.
                           Hr. Davis in London,
                              Wigmore-Street, baut dermalen fuͤr die Great
                                 Western Railway 12 Wagen von 8 Fuß Breite, von denen acht 18, die
                              uͤbrigen aber 21 Fuß Laͤnge haben, und die an Eleganz und
                              Bequemlichkeit der inneren Einrichtung selbst den luxurioͤsesten Salon eines
                              Dampfbootes uͤbertreffen sollen. In den achtzehn Fuß langen Wagen befinden
                              sich 9 getrennte Size fuͤr je zwei Personen, von denen zur einen Seite 4 und
                              zur anderen 5 angebracht sind und welche dem besten Sopha gleichkommen; sie sind mit
                              Roßhaar gepolstert, mit Mohrsammt uͤberzogen, und unter ihnen ist Raum
                              fuͤr die Bagage. Die uͤber dem Ruͤken dieser Size befindlichen
                              Fenster bestehen der ganzen Breite nach aus einer einzigen Glastafel und sind mit
                              seidenen Federvorhaͤngen ausgestattet. Der Boden ist mit Bruͤsseler
                              Teppichen belegt. Der mittlere Theil der Deke ist so erhoͤht, daß Jedermann
                              aufrecht hin und her gehen kann, und zu beiden Seiten dieser Erhoͤhung
                              befinden sich zum Behufe der Ventilirung Gitter aus Kupferdraht, welche sich uͤbrigens mit
                              Schiebern schließen lassen. An jedem Ende des Wagens ist eine Lampe angebracht; und
                              an dem einen Ende befindet sich auch ein kleiner Tisch, der sich, wenn man seiner
                              nicht bedarf, zuruͤkschlagen laͤßt. Jeder solcher Wagen kostet, das
                              von den Mechanikern gelieferte Gestell nicht mit gerechnet, 400 Pfd. Sterling. Die
                              groͤßeren 21 Fuß langen Wagen sollen gleiche Einrichtung bekommen, aber in
                              drei Faͤcher abgetheilt werden, von denen das mittlere 10 Personen faßt,
                              waͤhrend die Endfaͤcher, von denen jedes 4 Individuen faßt, zur
                              Aufnahme von Familien, die fuͤr sich allein seyn wollen, bestimmt sind. (Civil Engineers and Architects Journal. 1838)
                           
                        
                           Verkehr auf der Grand-Junction-Eisenbahn.
                           Der Bericht uͤber die ersten 6 Monate seit Eroͤffnung dieser Bahn gibt
                              den Brutto-Ertrag derselben, obwohl nur Personen und Pakete befoͤrdert
                              wurden, auf 116,740 Pfd. 10 Sch. 7 D. an. Von 1600 Wagenzuͤgen erster Classe
                              hielten 1133 die festgesezte Zeit ganz genau ein, bei den uͤbrigen ergab sich
                              aus mancherlei Veranlassungen eine Verspaͤtung, welche jedoch nie
                              uͤber 30 Minuten betrug. Im Durchschnitte betraͤgt die Dauer der Fahrt
                              4 Stunden 45 Minuten: also nicht ein Mal die Haͤlfte der Zeit, die man
                              fruͤher bedurfte, um dieselbe Streke Weges zuruͤkzulegen. Es ergab
                              sich bei der Befoͤrderung von 232,202 Personen auch nicht ein einziger
                              Ungluͤksfall. Der Nettogewinn am Schlusse des ersten Halbjahres berechnete
                              sich auf 56,035 Pfd. 10 Sch. 10 D., wonach 5 Pfd. Dividende auf die Actie kamen und
                              noch ein Ueberschuß von 1445 Pfd. blieb. Der Nettogewinn an den Sonntagsfahrten
                              berechnete sich auf 6 Sch. per Actie, der jedoch auf den
                              Vorschlag der Directoren, wenn es den Actionaͤren genehm ist, zu
                              wohlthaͤtigen Zweken verwendet werden soll. (Civil
                                 Engineer and Architects Journal.)
                           
                        
                           Zunahme des Ertrages der Eisenbahn von Baltimore an den
                              Ohio.
                           Der Ertrag, den die benannte Eisenbahn abwirft, hat sich in den ersten vier Jahren
                              ihres Bestehens verdoppelt: er betrug naͤmlich im Jahre
                           
                              
                                 1832
                                     18,305,311 Doll.
                                 
                              
                                 1833
                                     19,167,835
                                      –
                                 
                              
                                 1834
                                     22,297,392
                                      –
                                 
                              
                                 1835
                                     26,336,862
                                      –
                                 
                              
                           Die Einnahme im Monat August 1836 war um 142,260 Dollars
                              groͤßer, als jene desselben Monats im Jahre 1835, und zwar ungeachtet der
                              bedeutenden Verminderung der Zoͤlle, die auf dem Chesapeake und Ohio Canale
                              fruͤher bezahlt wurden. (Civil Engineers and
                                 Architects Journal.)
                           
                        
                           Milch als Haͤrtungsmittel fuͤr Stahl.
                           Die HH. Petitpierre und Comp. theilten am 8. Novbr. 1837
                              der Société d'encouragement in Paris die
                              Resultate der Versuche mit, die sie vornahmen, um eine Substanz zu entdeken, welche
                              bei den Eisendrehern das Oehl ersezen koͤnnte. Diese Substanz ist ihren
                              Beobachtungen nach in der Milch zu suchen, welche nicht nur eine pecuniaͤre
                              Ersparniß von 80 Proc., sondern zugleich auch eine Ersparniß an Zeit und Werkzeugen
                              bedingt. Die Drehstaͤhle verlieren nicht so schnell ihre Haͤrtung; die
                              Zieheisen verlegen sich weniger und die Gegenstaͤnde bekommen eine
                              schoͤnere Politur. (Bulletin de la
                                 Société d'encouragement. Decbr. 1837.)
                           
                        
                           Ueber den Huͤttenwerks-Betrieb mit heißer Luft
                              und braun gebrannter Holzkohle.
                           Hr. Odolant-Desnos berichtete der Académie de l'Industrie in Paris kuͤrzlich uͤber die
                              Anwendung heißer Geblaͤsluft und braun gebrannter Holzkohle an den
                              Huͤttenwerken Lothringens. Was leztere betrifft, so hat man an mehreren
                              Werken die nach Houzeau und Virlet eingerichteten Oefen zur Verkohlung des Holzes mittelst der
                              Gichtflamme wieder aufgegeben; waͤhrend einer der groͤßten Huͤttenwerksbesizer, Hr.
                              Lagraissière,
                              dagegen 12 neue derlei Oefen erbaute. Es scheint dem Berichterstatter, daß dieses
                              System, wie es denn auch an dem lezteren Orte der Fall ist, nur da Plaz begreifen
                              koͤnne, wo der Transport des Holzes bis zum Ofen nicht uͤber Einen
                              Franken per Scòre kommt. Ferner kommt zu
                              beruͤksichtigen, daß, wenn der Verkohlungsapparat waͤhrend der
                              Campagne schadhaft wird, die Oefen bis zur Reparatur desselben feiern
                              muͤssen, wenn man nicht einen solchen Kohlenvorrath hat, daß man mit diesem
                              die Campagne fortsezen kann. Die Interessen des in diesem Vorrathe stekenden
                              Capitales muͤssen nothwendig zu den Kosten der Bereitung der braunen
                              Holzkohle geschlagen werden. Eben so sind auch die Kosten in Anschlag zu bringen,
                              die daraus erwachsen, daß man fuͤr, das Holz selbst, welches oft nur zu
                              gewissen Jahreszeiten transportirt werden kann, groͤßere Magazine errichten
                              muß, als man sonst fuͤr die Kohlen braucht. Das Saͤgen und Hauen des
                              Holzes endlich kam an manchen Orten gleichfalls zu hoch. Lezterem Einwurfe begegnete
                              Hr. Lagraissière durch
                              die Anwendung einer angeblich von Sauvage erfundenen
                              Maschine, welche mit einem Wurzelschneidapparate Aehnlichkeit hat. Sie besteht
                              naͤmlich aus einem gußeisernen Schwungrade von sechs Fuß im Durchmesser, an
                              welchem seitlich an zwei Stellen seines Umfanges zwei beilartige Eisen befestigt
                              sind. Die Welle dieses Rades ruht in einem sehr starken Gestelle und endigt sich an
                              beiden Enden in Kurbeln, so daß zwei Arbeiter das Rad mit Leichtigkeit in Bewegung
                              sezen, und mit Beihuͤlfe eines dritten die Holzstaͤmme rasch in
                              Scheiben von 3 bis 5 Zoll im Durchmesser schneiden. – Was die Anwendung
                              heißer Geblaͤsluft betrifft, so hat man gefunden, daß deren Temperatur
                              hoͤher oder niedriger seyn muß, je nachdem das Erz mehr oder minder
                              strengfluͤssig ist, und je nachdem die Kohle mehr oder minder leicht brennt.
                              Hr. Dufresnel fand, daß es so
                              leichtfluͤssige Erze gibt, daß man zu deren Einschmelzen nur eine auf
                              60º erhizte Geblaͤsluft mit Vortheil benuzen kann, weil sonst die Erze
                              braten, schnell durchfallen ohne zu schmelzen und sich mit den Schlaken vermengen.
                              Dagegen muß aber bei manchen Lothringer Erzen die Temperatur der Geblaͤsluft
                              auch auf allerwenigstens 200º getrieben werden. (Journal de l'Académie de l'Industrie, Februar 1838, S. 20.
                           
                        
                           Ueber das Geblaͤse des Hrn. Paillette,
                           das wir im Polyt. Journal Bd. LXVI. S. 274 ausfuͤhrlich beschrieben und abgebildet haben,
                              und welches kuͤrzlich durch Hrn. Lieutenant Braun auch in Deutschland eine Verbesserung
                              erhielt (S. 34 in diesem Bde. des polyt. Journals) warb der Académie de l'Industrie in Paris durch Hrn. Masson-Four
                              ein so guͤnstiger Bericht erstattet, daß die Akademie nicht nur den
                              einschlaͤgigen Gewerben diese Geblaͤse empfiehlt, sondern auch bei dem
                              Kriegsministerium den Antrag auf Einfuͤhrung derselben an den Feldschmieden
                              stellte. Wir heben aus diesem Berichte nur folgende Tabelle aus, durch deren
                              Einsicht man sich uͤberzeugen wird, daß das neue Geblaͤs bei kleinerem
                              Umfange mehr Luft liefert, als der Schmiedeblasbalg: abgesehen davon, daß der
                              Luftstrom ein ununterbrochener ist, woraus gleichfalls eine bedeutende Ersparniß an
                              Arbeit erwaͤchst.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 68, S. 327
                              Neue Geblaͤse. Alte
                                 Geblaͤse. Dimensionen der Geblaͤse in Zollen; Oberflaͤche
                                 der beweglichen Platte in Quadratzollen; Laufbahn der Platte im Aufsteigen und
                                 Absteigen in Zollen; Jeder Hub liefert Kubikzolle; Zahl der Hube in der Minute;
                                 Durchmesser der Muͤndung der Geblaͤsroͤhre in Linien; Summa
                                 der in einer Minute ausgetriebenen Geblaͤsluft in Kubikz.
                              
                           
                        
                           
                           Staͤrke eines mit roͤmischem Cement gemauerten
                              Balkens.
                           Die Cementfabrikanten Francis und Soͤhne in Nine Elms errichteten vor einiger Zeit zur Probe einen
                              Balken, der aus 19 Lagen grauer, durch roͤmischen Cement verbundenen
                              Baksteinen mir hie und da dazwischen gelegten horizontalen Reifeisen bestand. Er
                              ruhte bei einer Laͤnge von beilaͤufig 25 Fuß und einer Breite von 2
                              1/2 Fuß der Laͤnge nach gelegter Baksteine mit seinen Enden auf gerade
                              stehenden Tragpfosten. Dieser Balken nun trug laͤngere Zeit uͤber ein
                              mit Ketten an ihm aufgehaͤngtes Gewicht von 10 Tonnen, und dieses Gewicht
                              konnte allmaͤhlich bis auf 22 Tonnen erhoͤht werden, bis die
                              Tragpfosten etwas auseinander zu weichen begannen, und bis der Balken an der Stelle,
                              an der die Ketten hingen, brach. Die Bruchstelle war so rein, wie mit einem Messer
                              geschnitten, und als bestuͤnde der Balken nur aus einem einzigen
                              Felsstuͤke. Daß Balken dieser Art bei Bauten mannichfache Benuzung finden
                              koͤnnen, ist hiedurch erwiesen, ob sie sich aber zu Bruͤken und
                              Viaducten fuͤr Eisenbahnen eignen, wird erst dann zu beurtheilen seyn, wenn
                              man sich von den Wirkungen, welche die durch die Wagen erzeugten
                              Erschuͤtterungen auf sie ausuͤben, uͤberzeugt haben wird. (Mechanics' Magazine, No. 759.)
                           
                        
                           Ueber die Dauerhaftigkeit der Roͤhren der artesischen
                              Brunnen.
                           Vor der Société d'encouragement entspann
                              sich bei Gelegenheit der Vorlage eines Aufsazes, den Hr. Viollet uͤber die Theorie der artesischen
                              Brunnen verfaßt hatte, eine Diskussion uͤber die Dauerhaftigkeit der zu
                              diesen Brunnen verwendeten Roͤhren. Hr. Thénard bemerkte, daß diese
                              Roͤhren mehr oder minder schnell durch Oxydation zerstoͤrt
                              wuͤrben, und daß man die Dauer der kupfernen Roͤhren, die man in
                              neuerer Zeit fuͤr die besten hielt, noch nicht kenne. Nach seiner Meinung
                              duͤrfte die Verzinkung noch die besten Resultate geben, so daß die sogenannte
                              Sorel'sche Galvanisirung des Eisens vollkommen Schuz
                              gewaͤhren duͤrfte. Hr. Payen war gleichfalls dieser Ansicht, und bemerkte, daß man zu
                              Poullaouen mit Vortheil troknend gemachtes Oehl in die gußeisernen Roͤhren
                              eindringen machte. Endlich ward auf Héricart de Thury's Vorschlag die Regierung gebeten, an einem
                              oͤffentlichen artesischen Brunnen uͤber die Dauerhaftigkeit
                              verschiedener Roͤhren und deren Schuzmittel Versuche anstellen zu lassen.
                           
                        
                           Gewerbe-Ausstellung in Aachen.
                           In Aachen wird vom 15. Julius bis zum 31. August dieses Jahres im großen
                              Kroͤnungssaale des Rathhauses eine Ausstellung von Erzeugnissen des
                              Gewerbfleißes des Regierungsbezirks Aachen und der in diesem Bezirk gewonnenen rohen
                              Stoffe Statt finden. Producte des Gewerbfleißes aus Orten anderer Regierungsbezirke
                              und aus dem Auslande werden auch zugelassen; nur muͤssen deren Einsender alle
                              Kosten an Briefporto, Fracht und Verpakung tragen. Nach beendigter Ausstellung
                              erscheint ein Generalbericht, welcher sich uͤber die Bedeutung derselben im
                              Allgemeinen aussprechen und somit ein Bild der bedeutenden Industrie dieses
                              Regierungsbezirks liefern wird. Die Gegenstaͤnde muͤssen an den Vorstand der Gesellschaft fuͤr nuͤzliche
                                 Wissenschaften und Gewerbe in Aachen (bestehend aus den HH. Dr. Koenen, Dr. Kribben, Aldefeld, P. C. Muͤller und Dr. Roschuͤtz) bis
                              laͤngstens zum 10. Julius eingesandt werden.