| Titel: | Bericht der von dem Franklin Institute in Philadelphia niedergesezten Commission zur Prüfung der Explosionen der Dampfkessel. Zweiter Theil. | 
| Fundstelle: | Band 71, Jahrgang 1839, Nr. LXIV., S. 337 | 
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                        LXIV.
                        Bericht der von dem Franklin
                              Institute in Philadelphia niedergesezten Commission
                           zur Pruͤfung der Explosionen der Dampfkessel. Zweiter Theil.
                        Im Auszuge aus dem Franklin Journal im Mechanics' Magazine,
                              No. 698 u. f.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              V.
                        (Fortsezung und Beschluß von H. 4, S. 292.)
                        Bericht uͤber die Explosionen der Dampfkessel.
                        
                     
                        
                           III. Von den Explosionen in Folge
                                 fehlerhaften Baues der Kessel oder der dazu gehoͤrigen
                                 Theile.
                           71. In diesen Abschnitt gehoͤrt die Discussion uͤber die Form, das
                              Material und die Art und Weise, auf welche der Kessel und die dazu gehoͤrigen
                              Theile gefertigt oder fabricirt wurden. Die Commission beabsichtigt jedoch nicht den
                              gegenwaͤrtigen oder zukuͤnftigen Zustand der Maschine in diesen
                              Beziehungen weiter zu beleuchten, als es in ihrer Pflicht liegt, dem Publicum ihre
                              Ansicht uͤber bekannte Thatsachen mitzutheilen.
                           72. 1) Von der Form. Die Form, welche der Kessel hat, ist
                              allerdings von großem Einfluͤsse; unmoͤglich, aber ist es, in diesem
                              Berichte alle die zahlreichen in dieser Hinsicht vorkommenden Verschiedenheiten
                              einzeln abzuhandeln. Jeder Kessel soll zum Beweise, daß er die gehoͤrige
                              Staͤrke besizt, haͤufigen Proben unterliegen, obschon jeder bei
                              urspruͤnglich angemessener Staͤrke sehr verschiedene Eigenschaften bei
                              seinem Dienste zeigen kann.
                           73. Im Allgemeinen gilt, daß man sich da, wo mit Dampf von sehr niederem Druke
                              gearbeitet wird, nur des alten waggonfoͤrmigen Kessels von Watt bedienen soll. Auf den Dampfbooten unserer
                              Fluͤsse sind die verschiedenen Abarten der cylinderfoͤrmigen Kessel
                              mit oder ohne Feuerzuͤge in deren Innerem am haͤufigsten im Gebrauche.
                              Von diesen sind, wie die Erfahrung gezeigt hat, jene ohne Feuerzuͤge
                              sicherer, und jene mit solchen oͤkonomischer. Die Haͤupter dieser
                              Kessel sind in Amerika flach; in England halbkugelfoͤrmig; leztere Form
                              muͤssen sie in Frankreich dem Geseze gemaͤß haben. Es ist
                              uͤbrigens kein Grund vorhanden, an der genuͤgenden Staͤrke der
                              diken, flachen schmiedeisernen Kesselhaͤupter zu zweifeln. Von den
                              gebraͤuchlichen Feuerzuͤgen sind jene der kleineren Cylinder, welche
                              direct durch beide
                              Kesselhaͤupter sezen, die mehr sicherenDie Erfahrung scheint dieß zu bestaͤtigen, und es scheint nicht
                                    wahrscheinlich, daß die zwischen dem Feuerzuge und dem aͤußeren
                                    Gehaͤuse bestehende Differenz in der Temperatur, selbst an Kesseln
                                    mit inneren Feuerzuͤgen, so groß werden kann, daß ein schmiedeisernes
                                    Haupt durch die uͤbermaͤßige Ausdehnung des Feuerzuges Schaden
                                    leiden koͤnnte. Anders verhaͤlt sich's, wenn das Haupt aus
                                    Gußeisen besteht. A. d. O.; die sogenannten L foͤrmigen
                              Feuerzuͤge, welche durch die convexe Oberflaͤche sezen, und jene,
                              welche in den groͤßeren Kesseln zuruͤkkehren, ohne durch beide
                              Haͤupter zu sezen, tragen nichts zur Staͤrke der Cylinder bei. Man hat
                              beobachtet, daß an den Kesseln mit inneren Feuerzuͤgen gewoͤhnlich die
                              Feuerzuͤge nachgeben, oder daß die Haͤupter weggeschleudert werden.
                              – Die Woolf'schen Roͤhrenkessel wurden,
                              soviel der Commission bekannt ist, in Amerika nur ein einziges Mal, und zwar zu
                              Richmond, in Anwendung gebracht. Von den anderen Arten von Roͤhrenkesseln, in
                              denen das zu verdampfende Wasser in sehr kleinen Roͤhren enthalten ist, gab
                              unseres Wissens bei voller Probe keiner ein ganz guͤnstiges Resultat. Ganz
                              anders, und zwar aus augenfaͤlligen Gruͤnden, verhaͤlt sich die
                              Sache, wenn die Roͤhren, wie an den Kesseln der Locomotiven, als
                              Feuerzuͤge benuͤzt werden. Derlei Kessel werden jedoch erst in der
                              neuesten Zeit auf Dampfbooten in Anwendung gebracht. Es scheint der Commission kein
                              Beweis dafuͤr zu bestehen, daß eine dieser Formen besonders
                              gefaͤhrlich waͤre; obschon es, wie bereits erwaͤhnt, bei
                              nachlaͤssiger Behandlung derselben verschiedene Gradationen der
                              Gefahrlosigkeit unter ihnen gibt. Einigermaßen, ausgenommen hievon sind jedoch die
                              L foͤrmigen Feuerzuͤge, bei denen, wie
                              spaͤter gezeigt werden wird, von einer Seite her bestaͤndig Gefahr
                              droht. Diese Bemerkungen beziehen sich auf die einfachen nicht verbundenen
                              Kessel.
                           74. Die verbundenen Kessel sind, wie bereits oben unter §. 59 u. f. angegeben
                              wurde, auf den Dampfbooten stets gefaͤhrlich; und die Commission muß sich
                              nach genauer Pruͤfung aller der hiegegen in Vorschlag gebrachten Schuzmittel
                              dahin aussprechen, daß diese Kessel, da immer noch nicht alle Gefahr bei deren
                              Benuzung beseitigt ist, verboten werden sollen. Die dermalen bestehenden Kessel
                              dieser Art ließen sich leicht von einander trennen oder hoͤchstens paarweise
                              miteinander verbinden, wo dann jedes Paar seine eigene Speisungspumpe bekommen
                              muͤßte.
                           75. Die Commission hat in dem vorhergehenden Abschnitte dieses Berichtes auf die
                              große Gefahr hingedeutet, die eintritt, wenn stark uͤberhiztes Metall in
                              einem Kessel vorhanden ist.Einen merkwuͤrdigen Fall von Ueberhizung eines Feuerzuges durch
                                    Ansammlung und spaͤtere Entzuͤndung von Ruß gibt Hr. Hebert an.. Hieraus folgt,
                              daß jeder Kessel, an welchem Theile, die nicht mit Wasser in Beruͤhrung
                              stehen, der Einwirkung der Hize ausgesezt sind, sehr fehlerhaft ist. Ein Kessel
                              dieser Art ist nun der mit L foͤrmigem Feuerzuge,
                              obschon, da man einen solchen nur an kleinen Cylinderkesseln benuzt, nur ein
                              unbedeutender Theil der Ueberhizung ausgesezt ist. An dem Kessel mit
                              Dampfschornstein ist dieß in groͤßerer Ausdehnung der Fall, weil der Kessel
                              hier an dem einen Ende so nach Aufwaͤrts verlaͤngert ist, daß der
                              Feuerzug dadurch umschlossen wirdZur Ehre dessen, der das Patent auf diese Art von Feuerzug besizt,
                                    muͤssen wir erwaͤhnen, daß er uns alle Gelegenheit zur
                                    Ermittelung seiner Fehlbot, und daß er, als er sich von dem
                                    Gefaͤhrlichen einiger seiner Theile uͤberzeugt hatte, sogleich
                                    auf Abhuͤlfe bedacht war. A. d. O. Die Absicht bei dieser Einrichtung ist Ersparniß und Benuzung der
                              Waͤrme dieses Feuerzuges zur Erhizung des ihn umgebenden Dampfes, um auf
                              diese Weise eine kleine Ueberhizung des Dampfes zu bewirken, und dadurch seiner
                              Verdichtung in der Dampfroͤhre und im Cylinder vorzubeugen. Die Folge hievon
                              ist, daß die Feuerzuͤge, welche von den Schornsteinen umschlossen sind,
                              leicht uͤberhizt werden. Bei zwei Explosionen, die auf Dampfbooten mit
                              solchen Dampfschornsteinen vorfielen, wurde derselbe Theil des Feuerzuges
                              zersprengt; und uͤberhaupt waren beide Faͤlle einander so
                              aͤhnlich, daß sie nothwendig einem Fehler im Baue zugeschrieben werden
                              muͤssenDie Commission fuͤhlt sich zur Unterstuͤzung dieses Schlusses
                                    gezwungen, Auszuͤge aus den trefflichen Beschreibungen
                                    beizufuͤgen, welche Hr. Thom. Ewbank von den auf den beiden Dampfbooten Ohio und
                                    William Gibbons in den Jahren 1832 und 1836 vorgefallenen Explosionen gab.
                                    Fig.
                                       2 ist ein Durchschnitt und Fig. 3 ein
                                    Grundriß des geborstenen Feuerzuges des Ohio. W, W ist die Wasserlinie; C der Feuerzug, um den herum der Dampfschornstein sich befand; S die von diesem Schornsteine
                                    wegfuͤhrende Roͤhre. Der Riß entstand 15 bis 20 Zoll
                                    uͤber der Wasserlinie an einer Stelle, welche bestaͤndig der
                                    heißen Luft der horizontalen Feuerzuͤge, die sich in den Feuerzug E vereinigen, ausgesezt und nie mit Wasser
                                    bedekt war. Die Linie des Bruches wich um nicht mehr als 6 Zoll von einer
                                    horizontalen ab; sie lief zum Theile laͤngs einer Reihe von Nieten,
                                    hauptsaͤchlich aber durch die Mitte der Bleche. An einigen Stellen
                                    war das Metall, welches urspruͤnglich 1/4 Zoll Dike hatte, bis auf
                                    1/8 und selbst bis auf 1/6 Zoll verduͤnnt. (Franklin Journal Vol. X, P. 226.)
                                    – Der William Gibbons hatte einen
                                    schmiedeisernen Kessel, der dem Baue nach jenem des Ohio aͤhnlich
                                    war, und nur eine groͤßere Anzahl horizontaler Feuerzuͤge
                                    hatte. In Fig. 4 sieht man einen Durchschnitt. Der innerhalb des
                                    Dampfschornsteines befindliche Feuerzug B, B war
                                    so eingesunken, daß er die Gestalt hatte, welche man aus dem Durchschnitte
                                    Fig.
                                       4 ersieht. Der Riß R befand sich vier
                                    Zoll uͤber dem Scheitel des Kessels und war beinahe gaͤnzlich
                                    auf eine der horizontalen Fugen beschraͤnkt, so daß er beinahe ein
                                    Drittheil des Umfanges des Feuerzuges einnahm. Der Feuerzug war aus Eisen
                                    gefertigt, hatte Zoll Dike, und durch den Bruch erlitt er keine besondere
                                    Verduͤnnung. Als Brennmaterial wurde gewoͤhnlich ein Gemenge
                                    aus Anthracit und Holz genommen; bei dieser Gelegenheit jedoch scheint es,
                                    daß das Feuer mittelst Holz gesteigert wurde (Franklin Journal
                                    Bd. XVII, S. 298.), A. d. O.. Schon die Gegenwart eines Metalles, durch welches ein stark erhizter
                              Luftzug streicht, waͤhrend es lediglich mit Dampf, der ihm die Hize nicht so
                              rasch zu entziehen
                              vermag, in Beruͤhrung steht, spricht maͤchtig gegen diese Art von
                              Kesseln, selbst wenn nicht mehrere, leider ungluͤklich abgelaufene
                              Faͤlle gegen sie vorlagen.
                           76. Die Commission fuͤhlt sich demnach gezwungen, vor der Benuzung der
                              verbundenen Kessel sowohl als jener mit L
                              foͤrmigen Feuerzuͤgen und solcher, an denen eine Verlaͤngerung
                              dieser Feuerzuͤge einen sogenannten Dampfschornstein bildet, zu warnen.
                           77. Wir koͤnnen diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne auch noch auf einen
                              anderen Punkt, welcher bei dem Baue der Kessel umgangen werden soll, aufmerksam zu
                              machen. Wir meinen hierunter die Bildung verschiedener kleiner Raͤume, welche
                              Wasser enthalten und mit Feuer umgeben seyn sollen.Man sehe Ewbank uͤber die Explosion des
                                    Bootes New England im Franklin Journal Vol.
                                    XIII, S. 292. A. d. O. Die Erfahrung hat dargethan, daß in kleinen Roͤhren nicht Dampf
                              erzeugt werden kann, ohne daß das Wasser aus ihnen ausgetrieben wird. Dasselbe gilt
                              auch von den erwaͤhnten kleinen Raͤumen, die, abgesehen davon, daß
                              sich in ihnen leicht Niederschlage bilden, gleichfalls dem Uebelstande unterliegen,
                              daß das Wasser aus ihnen ausgetrieben wird, ausgenommen, sie sind einem bedeutenden
                              Druke ausgesezt. Die Schwaͤche der Kessel von diesen unregelmaͤßigen
                              Formen soll nie außer Acht gelassen werden.
                           78. 2) Von dem Materiale und dessen Verarbeitung. Das
                              englische Parlament riech schon im Jahr 1818 auf die Ansicht von Praktikern und
                              Technikern gestuͤzt, die Benuzung von Gußeisen an den Dampfkesseln zu
                              vermeiden; und man hielt sich auch so allgemein hieran, daß kaum weitere Bemerkungen
                              uͤber dessen Maͤngel noͤthig seyn duͤrften. Selbst die
                              gußeisernen Kesselhaͤupter, welche seit einigen Jahren auf dem Missisippi
                              gebraͤuchlich sind, weichen jezt den schmiedeisernen, so daß man zu den
                              Dampfkesseln beinahe nur mehr Schmiedeisen und Kupfer verwendet.
                           79. Die Commission hat eine ausgedehnte Reihe von Versuchen uͤber die
                              Staͤrke der verschiedenen Sorten Schmiedeisen und Kupfer, welche in den
                              Vereinigten Staaten fuͤr Dampfkessel fabricirt werden, angestellt. Sie ward
                              leider verhindert, das Resultat dieser Versuche, wie sie es wuͤnschte, noch
                              vor gegenwaͤrtigem Berichte vorzulegen; sie muß daher in Betreff dieses
                              Punktes die Entwikelung ihrer Ansichten, sowie auch die Aufschluͤsse
                              uͤber die fuͤr Dampfkessel geeigneten Metalldiken auf einen
                              spaͤteren eigenen Bericht verweisen. Nur soviel bemerkt sie, daß sie die
                              Ansichten, welche man gewoͤhnlich bezuͤglich der Wichtigkeit des
                              Abarbeitens des Eisens hegt, vollkommen bestaͤtiget fand. Denn die
                              aͤußerste Staͤrke eines Eisenstabes oder eines Eisenbleches faͤllt
                              um so mehr mit der Staͤrke, mit welcher der ganze Stab dem ersten Bruche zu
                              widerstehen strebt, zusammen, oder der Stab und das Blech bekommen eine um so mehr
                              gleichmaͤßige Staͤrke, und sind folglich um so mehr zur Verwendung zu
                              Dampfkesseln geeignet, je mehr das Eisen uͤberarbeitet worden. Die
                              Zaͤhigkeit von Eisen, welches beinahe zum Rothgluͤhen erhizt worden,
                              wird permanent geschwaͤcht, obwohl in geringerem Grade, als dieß beim Kupfer
                              der Fall zu seyn pflegt; die Schwaͤche, welche lezteres in einem solchen
                              Falle erlangt, ist laͤngst hergestellt.
                           80. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Staͤrke der Kessel durch constanten
                              und oft ungleichen Druk Schaden leidet, so zwar, daß das Material, aus dem sie
                              bestehen, endlich unter einem geringeren Druke nachgibt, als es einst auszuhalten
                              vermochte. Ebenso nimmt seine Staͤrke in Folge der gewoͤhnlichen
                              Abnuzung, durch Oxydation etc. ab.
                           81. Wenn Salzwasser oder Quellwasser, welches sehr viele salzige Theile
                              enthaͤlt, zur Speisung der Kessel verwendet wird, so wird das Eisen sehr
                              schnell angegriffen, und es ist in solchen Faͤllen die groͤßte
                              Sorgfalt auf die Reinigung derselben zu verwenden.Sehr schaͤzenswerthe Aufschluͤsse uͤber die Einwirkung
                                    des See- oder Salzwassers auf das Eisen gab Faraday vor der von dem englischen Parlament im J. 1822
                                    niedergesezten Commission. A. d. O. Achtsame Schiffseigenthuͤmer werden daher unter derlei
                              Umstaͤnden oͤfter zur Pruͤfung der Kessel mit der Drukpumpe
                              schreiten; denn dieß wuͤrde zur Entdekung der Corrosionen fuͤhren,
                              denen das Material an bestimmten Stellen so sehr ausgesezt ist. Da die kupfernen
                              Kessel diesen Einwirkungen nicht auf gleiche Weise unterliegen, so sind sie unter
                              diesen Umstaͤnden sicherer, wodurch jedoch nicht gesagt ist, daß man sich bei
                              gehoͤriger Vorsicht nicht auch des Eisens mit Sicherheit bedienen kann.
                           82. Es ist nur zu wohl erwiesen, daß manche Unfaͤlle durch Fehler im Baue oder
                              durch Mangel, welche aus solchen erwuchsen, hervorgebracht wurden. Die Explosion des
                              Bootes Helen M'Gregor, bei welcher 30 Personen ums Leben
                              kamen, erfolgte, indem das gußeiserne Haupt eines Kessels abgesprengt und der Kessel
                              nach der entgegengesezten Richtung hinweggeschleudert wurde. Man wußte, daß dieses
                              Haupt schon einen Sprung hatte, bevor die Explosion erfolgte; dagegen ist nicht
                              ausgemacht, ob die Explosion durch eine allmaͤhliche Zunahme des Drukes, oder
                              dadurch, daß das Boot, nachdem es waͤhrend des Landens eine Zeit lang
                              umgelegt gewesen, wieder auf sein Niveau zuruͤkkehrte, hervorgebracht wurde.
                              Zur Zeit der Explosion
                              ward kein Dampf zum Betriebe der Maschine in den Cylinder eingelassen. Der Kessel
                              bestand aus sechs miteinander verbundenen Kesseln von 3 Fuß Durchmesser. Nie soll
                              ein gußeisernes Haupt an einem schmiedeisernen Kessel mit Feuerzuͤgen
                              angebracht werden; denn abgesehen von den Fehlern, welche das Gußeisen haben kann,
                              wird es wegen der Ungleichheit der Ausdehnung leicht dem Zerspringen ausgesezt
                              seyn.Nach den Angaben, welche John Taylor vor der
                                    Commission des englischen Parlamentes machte, zersprang ein gußeisernes
                                    Haupt, welches sich an einem schmiedeisernen Kessel befand, und bei der
                                    Probe einen Druk von 100 Pfd. ausgehalten hatte, in der Hize bei einem Druke
                                    von nicht mehr als 20 Pfd. A. d. O.
                              
                           83. Einer unserer Correspondenten entdekte an einem schmiedeisernen Kesselhaupte
                              einen Fehler, von dem es uns Wunder nimmt, daß ihn ein Kesselfabrikant passiren
                              ließ. Beim Abdrehen des Randkranzes, womit das Haupt an den Kessel genietet zu
                              werden pflegt, war naͤmlich so scharf gedreht worden, daß das Metall durch
                              mehr als die Haͤlfte seiner Dike gesprungen war, und also unmoͤglich
                              haͤtte die Probe aushalten koͤnnen. – Ebenso unterliegt es
                              keinem Zweifel, daß die Reparaturen an der Caledonia
                              unzwekmaͤßig vorgenommen wurden, indem man eine Eisenplatte mit kupfernen
                              Nieten auf dem Kessel befestigte. Dieser Fehler scheint wenigstens theilweise das
                              Ungluͤk, welches spaͤter auf diesem Schiffe vorfiel, veranlaͤßt
                              zu haben.
                           84. Man scheint sich fruͤher der Idee hingegeben zu haben, daß an den
                              schmiedeisernen Kesseln keine gefaͤhrlichen Explosionen, sondern nur Riffe
                              von verhaͤltnißmaͤßig unbedeutenden Folgen entstehen koͤnnen.
                              Wie irrig diese Ansicht ist, bedarf kaum der Erwaͤhnung. Schmiedeisen kann
                              bekanntlich eben so gut in Stuͤke zersprengt werden; aber abgesehen hievon,
                              beruht ja die Gefahr hauptsaͤchlich auf dem Ausstroͤmen des heißen
                              Wassers und des aus diesem entwikelten Dampfes, wodurch die Menschen
                              verbruͤht, und auf die jaͤmmerlichste Art um ihr Leben gebracht
                              werden.
                           85. Die Dampfkessel sollen nicht bloß nachdem sie vollendet worden, sondern von Zeit
                              zu Zeit probirt werden, um sich gegen deren allmaͤhliche Abnuzung oder gegen
                              zufaͤllige Beschaͤdigungen, welche sie erlitten, sicher zu stellen.
                              Besonders hat dieß nach jeder an ihnen vorgenommenen Reparatur zu geschehen. Diese
                              Proben wurden auch von der Mehrzahl unserer schaͤzbarsten Correspondenten
                              anempfohlen.
                           86. Die Kesselbauer scheinen bei der Zusammenfuͤgung der Metallplatten zu
                              Kesseln und bei der Befestigung der Kesselhaͤupter außer Acht gelassen zu
                              haben, daß die Platten durch das Ausschlagen der Loͤcher fuͤr die
                              Nieten geschwaͤcht werden, und zwar in einem wesentlichen Grade. Aus der
                              Untersuchung der Faͤlle, in welchen durch directen Druk und ohne
                              vorausgegangene Ueberhizung oder besondere Schwache eines Theiles Explosionen
                              entstanden, scheint es, daß die Nietenlinie gewoͤhnlich die Richtung
                              bestimmt, in welcher der Riß oder Bruch beginnt.Man vergleiche Ewbank's
                                    Bericht uͤber die Explosion der Dampfkessel auf dem Boote New England
                                    im Franklin Journal Bd. XIII; S. 293. A. d.
                                    O. Ein schoͤnes Beispiel hiefuͤr gab die Explosion, welche wir an
                              unserem eisernen Experimentirkessel bewirkten. Bei dieser ward das Kesselhaupt
                              abgerissen, und zugleich nahm es das Metall mit sich, welches uͤber die
                              Nietenlinie hinausragte. Durch die Nietenloͤcher war mehr als die
                              Haͤlfte des Umfanges des Metalles, welches die Convexitaͤt
                              laͤngs des durch die Mittelpunkte der Nietenloͤcher gehenden Kreises
                              bildete, weggeschnitten, und dadurch wurde die Kraft, womit die Convexitaͤt
                              in einer gegen die Achse des Cylinders senkrechten Richtung dem Bruche widerstand,
                              geringer als die Kraft, womit es einem Bruche in der Richtung der Achse zu
                              widerstehen vermochte.Bei gleicher Metalldike wuͤrde die Staͤrke in ersterem Falle um
                                    das Doppelte großer gewesen seyn, als im lezteren. A. d. O.
                              
                           87. Wenn jene Stellen, an denen die Kesselplatten zusammengefuͤgt worden, der
                              Wirkung des Feuers ausgesezt sind, so erfolgt die Abnuzung sehr rasch, weil an
                              diesen Stellen die Hize nicht so schnell weiter fortgepflanzt wird, als an anderen
                              Stellen, und weil hiedurch die untere Platte einer raschen Oxydation ausgesezt
                              ist.
                           88. 3) Von den zum Kessel gehoͤrigen Theilen. Das
                              Wesentlichste hieruͤber kam bereits in fruͤheren Paragraphen vor. Die
                              Drukpumpe verdient hier als eines der wichtigsten Geraͤthe besondere
                              Erwaͤhnung. Wir haben nicht im Sinne irgend eine Art von Pumpe besonders zu
                              empfehlen, und finden uns um so weniger hiezu veranlaͤßt, als die
                              gewoͤhnlich gebraͤuchliche Pumpe allen ihren Zweken gaͤnzlich
                              entspricht. Doch muͤssen wir bemerken, daß wir mehrere Ventile zwischen dem
                              Wasserbehaͤlter und der Pumpe, sowie auch zwischen lezterer und dem Kessel
                              von groͤßter Wichtigkeit halten. Ferner wuͤrden wir rathen, an der
                              Ausfuͤhrungsroͤhre einen Hahn anzubringen, wie man sich seiner an den
                              Locomotiven bedient. Mit diesem Hahne waͤre eine Stange und ein Griff so zu
                              verbinden, daß sich der Maschinist durch Umdrehen des Hahnes uͤberzeugen
                              kann, ob die Pumpe spielt oder nicht. Wenn eine derlei Vorrichtung es auch
                              keineswegs uͤberfluͤssig macht, daß man auf die zur Erforschung der
                              Hoͤhe des Wasserstandes dienlichen Mittel die gehoͤrige Aufmerksamkeit
                              verwendet, so kann
                              sie doch dadurch sehr nuͤzlich werden, daß sie bei Zeiten die mangelhafte
                              Speisung darthut, wo dann die zur Abhuͤlfe geeigneten Mittel getroffen werden
                              koͤnnen.
                           89. Die Commission glaubt, daß die Bemerkungen, die sie bezuͤglich der Art und
                              Weise, auf welche man die Hize auf die Kessel wirken laͤßt, machte,
                              genuͤgen duͤrften. Sie sieht nicht ein, wie sich bezuͤglich der
                              Heizung eines Dampfkessels ein schmelzbares Metall oder ein fluͤssiges Bad
                              praktisch anwendbar machen laͤßt, oder wie, wenn dasselbe auch wirklich
                              anwendbar waͤre, die Vortheile daraus erwachsen sollen, welche man sich davon
                              verspricht.
                           
                        
                           IV. Von den Explosionen in Folge von
                                 Nachlaͤssigkeit oder Unwissenheit der mit der Bedienung der Maschinen
                                 Betrauten.
                           90. Man sollte meinen, daß der Umstand, daß ein Maschinist oder Heizer, welcher durch
                              sein Verschulden einen Kessel zur Explosion bringt, beinahe immer das erste Opfer
                              seiner Schuld wird, allein schon hinreichen muͤßte, um diese Leute zur
                              groͤßten Sorgfalt anzutreiben. Dem ist aber, wie die Erfahrung lehne, leider
                              keineswegs so, so daß es die Commission fuͤr ihre Pflicht haͤlt,
                              Maßregeln hiegegen anzurathen.
                           91. Die Vertrautheit mit irgend einer Art von Gefahr erzeugt so sicher
                              Gleichguͤltigkeit, und die geeignete Vorsicht wird in der Ansicht der
                              zunaͤchst Betheiligten so leicht zur Furchtsamkeit gestaͤmpelt, daß
                              man in der Stellung des Maschinisten und der Heizer die Neigung zur Sorglosigkeit
                              fuͤr eine ganz natuͤrliche Folge halten muß. Die Ursachen der
                              Explosionen der Dampfkessel wurden bisher so wenig zum Gegenstande von Forschungen
                              gemacht, daß selbst wissenschaftlich gebildete Maͤnner in dieser Hinsicht
                              einer wohl zu entschuldigenden Unwissenheit zu bezuͤchtigen sind; man darf
                              daher auch im Tabel der Maschinisten nicht zu voreilig seyn, damit man nicht ihnen
                              zur Last legt, was eigentlich in der Natur des Gegenstandes seinen Grund hat.
                           92. Bei dem dermaligen Zustande der allgemeinen Erziehung in den Vereinigten Staaten
                              ist es offenbar unpraktisch zu verlangen, daß die Heizer oder selbst die
                              Maschinisten der Dampfmaschinen mit den der Anwendung des Dampfes und ihrer
                              Regulirung zu Grunde liegenden wissenschaftlichen
                              Principien vertraut seyen. Dagegen hat das Publicum das Recht, von den Unternehmern
                              zu verlangen, daß ihre Agenten, denen das Leben vieler Personen anvertraut ist, praktisch mit der Dampfmaschine vertraut seyen; und
                              ebenso kann es fordern, daß diejenigen, dieß die Quellen, aus denen die Gefahren hervorgehen, kennen,
                              verstaͤndliche Verhaltungsmaßregeln fuͤr jene geben, welche mit der
                              Praxis betraut sind. Als Schuz gegen Sorglosigkeit hat ferner das Publicum das
                              Recht, von den Vorgesezten, vom Hauptmaschinisten angefangen bis zum Capitaͤn
                              hinauf, zu fordern, daß sie allen ihren moralischen Einfluß zur Erzielung von
                              Wachsamkeit aufbieten. Endlich kann es an die Gesezgebung die Anforderung stellen,
                              daß jede Pflichtversaͤumniß eine angemessene Strafe nach sich ziehe. Diese
                              Momente leiteten die Commission bei dem Gesezesvorschlage, den sie am
                              Schluͤsse vorlegen wird.
                           
                        
                           V. Von dem Einsinken in Folge eines
                                 theilweisen Vacuums im Kessel oder in den Feuerzuͤgen.
                           93. Diese Faͤlle finden auf den Zustand der Dampfmaschine in den Vereinigten
                              Staaten so wenig Anwendung, daß sich die Commission deren Beleuchtung bis zulezt
                              verspart hat. Es ist gewiß, daß der Kessel einer Maschine von hohem Druke, wenn er
                              die zu dem gewoͤhnlichen Dienste erforderliche Staͤrke besizt, auch
                              jene Gewalt auszuhalten im Stande seyn wird, die durch das ploͤzliche
                              Entstehen eines Vacuums in seinem Inneren hervorgebracht werden koͤnnte.
                              Kessel von niederem Druke wurden durch den atmosphaͤrischen Druk
                              eingedruͤkt, wenn ein Vacuum in ihnen entstand. Gegen diese Unfaͤlle
                              kann man sich, so weit die Erfahrung geht, durch ein Ventil schuͤzen, welches
                              sich nach Innen oͤffnet und deßgleichen die Watt'schen Kessel eines haben.
                           94. Der von John Taylor erzaͤhlte Fall einer
                              Explosion, welche an den Mold Mines in Flintshire vorfielDen Bericht hieruͤber findet man im ersten Bande des Philosophical Magazine; man sehe aber auch
                                    ebendaselbst die Bemerkungen, welche W. J. Henwood und ein Praktiker
                                    hieruͤber machten. A. d. O., scheint zu beweisen, daß die im Inneren der Feuerzuͤge eines
                              Hochdrukkessels entstandene Verduͤnnung eine Explosion der heftigsten Art
                              bewirken koͤnne. Der Kessel, welcher explodirte, war einer von dreien, die
                              von einer und derselben Maschine gespeist wurden. Die Heizung geschah mit
                              Steinkohle; die Thuͤren aller drei Oefen stunden offen; die Register von
                              zweien waren geschlossen, als man ploͤzlich die Muͤndungen der beiden
                              lezteren Flammensaͤulen ausspeien sah, worauf unmittelbar die Explosion
                              folgte. Der innere Feuerzug dieses Kessels war von den Seiten her platt
                              gedruͤkt; sowohl er als das ihn umschließende Gehaͤuse waren an Ort
                              und Stelle geblieben, und das an lezterem befindliche Sicherheitsventil hatte nicht
                              Schaden gelitten. Hr. Taylor
                              nimmt als wahrscheinlich an, daß der Druk des Dampfes zur Zeit, wo sich der Unfall ereignete, nicht
                              uͤber 30 Pfd. betrug, und daß sich das Wasser auf gehoͤriger
                              Hoͤhe befand. Fuͤr die wahrscheinliche Ursache des Einsinkens des
                              Feuerzuges haͤlt er die Entzuͤndung eines Gemisches des aus den
                              Steinkohlen erzeugten Gases mit atmosphaͤrischer Luft, indem das, was in dem
                              Ofen enthalten war, wegen Absperrung des Registers nicht in den Schornstein gelangen
                              konnte, und ein theilweises Vacuum entstand. Wenn die Staͤrke des Kessels nur
                              um etwas Weniges geringer war, als sie seyn mußte, um einem Dampfdruke von 30
                              Pfunden zu widerstehen, so konnte die angegebene Ursache wohl die besagte Wirkung
                              hervorgebracht haben. Man darf aber nicht vergessen, daß die Aussage des einzigen
                              Heizers, welcher den Unfall uͤberlebte, und der also im Falle einer
                              Nachlaͤssigkeit fuͤr alle seine Cameraden die Schuld zu tragen gehabt
                              haͤtte, es zweifelhaft laͤßt, ob der Dampfdruk und der Wasserstand
                              auch wirklich so waren, wie er es behauptet. Jedenfalls gebietet aber dieser Fall
                              die Vorsichtsmaßregel, bei der Heizung mit Steinkohlen oder mit Holz das Register
                              nicht unmittelbar nach Eintragung von frischem Brennstoffe abzuschließen. Befindet
                              sich der Ofen innerhalb des Kessels, so koͤnnen sehr ernstliche und selbst
                              noch bedeutendere Folgen daraus erwachsen, als da, wo die Stellung des Ofens eine
                              andere ist.
                           95. Daß innerhalb eines in Thaͤtigkeit befindlichen Kessels ein Vacuum
                              entstehen koͤnne, wie dieß vor einigen Jahren behauptet wurde, ist eine
                              Annahme, welcher die Thatsachen zu sehr entgegen sind, als daß wir auf eine
                              Untersuchung in Betreff ihrer einzugehen hatten.
                           96. Nachdem die Commission somit die Mittel zur Verhuͤtung der Explosionen der
                              Dampfkessel abgehandelt, bleibt ihr nur mehr zu erwaͤgen, in wiefern es
                              moͤglich ist, sich gegen die Wirkungen der wirklich eingetretenen Explosionen
                              zu schuͤzen. Mehrere ehrenwerthe Gelehrte und Praktiker beschaͤftigten
                              sich zu verschiedenen Zeiten hiemit. Die Vorschlaͤge, welche gemacht wurden,
                              gingen saͤmmtlich darauf hinaus, daß man die Passagiere auf ein eigenes Boot,
                              welches dem die Maschine tragenden Boote angehaͤngt wird, bringen soll; daß
                              die Kessel an den Seitenraͤndern (guards) der
                              Boote anzubringen seyen, oder daß man sie durch ein geeignetes Bollwerk von den
                              fuͤr die Passagiere bestimmten Raͤumen scheiden soll.
                           97. Was den ersten dieser Vorschlaͤge betrifft, so fand er von Seite des
                              Publicums so wenig Gunst, daß er aufgegeben werden mußte. Das Publicum scheint
                              uͤberhaupt nur solchen Vorsichtsmaße regeln seinen Beifall geschenkt zu
                              haben, die der Geschwindigkeit der Maschinen keinen Eintrag thaten.
                           98. Auf den groͤßeren unserer die atlantischen Gewaͤsser befahrenden
                              Dampfboote befinden
                              sich die Kessel gewoͤhnlich an den Seiten (guards), jedoch ohne von den inneren Theilen des Bootes geschieden zu seyn.
                              Dieser Bau gewahrt nur eine theilweise Sicherheit, in deren Folge wohl manches
                              Menschenleben verschont bleiben duͤrfte, die aber immer noch nicht ausreicht.
                              Was endlich die Errichtung eines Bollwerkes betrifft, welches hinreichenden Schuz
                              gegen die Wirkungen der Explosionen gewaͤhren koͤnnte, ohne dabei die
                              Schwere des Bootes zu sehr zu vermehren, so glaubt die Commission allerdings an die
                              Moͤglichkeit eines solchen; doch ist sie nicht darauf vorbereitet, sich mit
                              Bestimmtheit hieruͤber auszusprechen.
                           99. Die Absicht der Commission ging hauptsaͤchlich dahin, den Passagieren
                              dadurch, daß den Explosionen der Kessel gesteuert wuͤrde, groͤßere
                              Sicherheit zu schaffen;, und sie glaubt, daß dieß erzwekt werden koͤnne, ohne
                              daß fuͤr die dermalen gebraͤuchlichen Boote eine Verlegenheit daraus
                              erwachst, und ohne daß wenigstens in der Mehrzahl der Faͤlle eine
                              gaͤnzliche Veraͤnderung der Maschine erheischt wuͤrde. Um
                              jedoch laut gewordenen Meinungen, welche sie hoch zu schaͤzen weiß, zu
                              genuͤgen, hat sie in den ihrem Berichte angehaͤngten Gesezesvorschlag
                              eine Clausel aufgenommen, gemaͤß welcher dem ersten Boote, auf welchem das
                              Innere durch ein gehoͤriges Bollwerk von dem Kessel geschieden ist, eine
                              Praͤmie zuerkannt werden soll.
                           100. Die Commission fuͤgt am Schluͤsse dieser ihrer Untersuchungen
                              einen Gesezesvorschlag bei, durch den sie glaubt, daß den wichtigeren jener
                              Resultate, die sich aus ihren Forschungen herauswarfen, Folge gegeben werden
                              koͤnnte. Sie beschraͤnkte sich hiebei lediglich auf die Mittel, welche
                              die Explosionen der Dampfkessel verhuͤten oder Schuz gegen deren Wirkungen
                              gewahren sollen. Unberuͤksichtigt ließ sie hiebei die in Betreff der
                              Schifffahrt und namentlich auf den Dampfschiffen einzufuͤhrenden
                              Polizeilmaßregeln, so wichtig diese auch seyn moͤgen. Die bezuͤglich
                              dieser noͤthige Erfahrung wird sich in den Mitgliedern des Congresses, dem
                              dieser Gesezesvorschlag vorgelegt werden soll, nicht vermissen lassen. Es ist die
                              feste Ueberzeugung der Commission, daß auf diese Weise dem Publicum weit
                              groͤßere Sicherheit gewahrt werden wird, als bisher, ohne daß die bei der
                              Dampfschifffahrt oder bei der Fabrikation der Dampfmaschinen Betheiligten dadurch
                              beeintraͤchtigt werden.
                           
                        
                           Gesezesvorschlag zur Regulirung der Kessel und der Maschinen
                                 der Schiffe, welche gaͤnzlich oder zum Theil durch Dampf getrieben
                                 werden.
                           §. 1. Alle Eigner von Dampfbooten oder von Schiffen, die gaͤnzlich oder
                              zum Theil mittelst Dampf getrieben werden, haben ihre Fahrzeuge bis zum 1. Okt. 1838
                              neu inrolliren zu lassen, und bei dem Hafeneinnehmer oder Aufseher, bei welchem die
                              Inrollirung geschah, eine neue Licenz zu erholen und zwar unter den von
                              gegenwaͤrtigem Geseze geforderten Bedingungen.
                           §. 2. Keinem Schiffseigner, Schiffsmeister oder Capitaͤn eines
                              Dampfbootes ist es vom 1. Okt. 1838 an gestattet, auf den Bayen, Seen,
                              Fluͤssen oder sonstigen schiffbaren Gewaͤssern der Vereinigten Staaten
                              Guͤter, Waaren oder Passagiere zu verschissen, ohne sich vorher eine neue
                              Licenz verschafft zu haben, und den in gegenwaͤrtigem Geseze enthaltenen
                              Bestimmungen nachgekommen zu seyn. Fuͤr jede Übertretung dieses
                              §. verfallen der oder die Eigner in eine Strafe von 500 Dollars, wovon die
                              Haͤlfte dem Angeber zufaͤllt, und wofuͤr sie vor jedem
                              Districtsgerichtshofe, welcher uͤber Gesezesuͤbertretungen zu richten
                              befugt ist, belangt und verfolgt werden koͤnnen.
                           §. 3. Jeder Districtsrichter, in dessen Gerichtssprengel Ein- oder
                              Ausgangshaͤfen gelegen sind, hat auf das Ansuchen eines jeden
                              Dampfschiffeigners eine oder mehrere Personen zu bestellen, welche die Dampfboote
                              und die auf ihnen gebraͤuchlichen Kessel und Maschinen zu untersuchen im
                              Stande und dabei nicht bei der Fabrication solcher Kessel und Maschinen betheiligt
                              sind. Diese Personen haben, so oft sie dazu aufgefodert werden, die Dampfboote zu
                              visitiren, und den Eignern uͤber die geschehene Untersuchung in duplo ein Zeugniß auszustellen. Sie sind jedesmal, so
                              oft sie in Function treten, vor der geeigneten Behoͤrde zu beeidigen.
                           §. 4. Die zur Untersuchung des Rumpfes der Dampfboote Berufenen haben nach
                              genau gepflogener Untersuchung dem Eigner ein Zeugniß auszustellen, worin das Alter
                              des Fahrzeuges und die Zeit, waͤhrend der es Dienste geleistet, so wie die
                              Meinung abgegeben ist, ob dasselbe in gutem Zustande, seetauglich und zum Transporte
                              von Waaren und Guͤtern geeignet ist. Jeder der hiezu verwendeten Inspektoren
                              hat fuͤr die vorgenommene Untersuchung von dem Eigner die Summe von 5 Dollars
                              zu beziehen.
                           §. 5. Jeder auf einem Dampfboote befindliche Kessel soll so gebaut seyn, daß
                              er folgenden Bedingungen entspricht.
                           1) Es muͤssen zwei Sicherheitsventils vorhanden seyn, von denen jedes den bei
                              dem gewoͤhnlichen Betriebe des Kessels erzeugten Dampf entweichen lassen
                              kann.
                           2) Das erste dieser Ventile ist von dem Maschinenbauer zu graduiren, und auf den
                              Hebel, womit es belastet wird, ist der Druk zu praͤgen, bei welchem sich das
                              Ventil der Berechnung zu Folge oͤffnet, wenn das geeignete bewegliche Gewicht
                              auf die verschiedenen Merkzeichen gebracht wird. Dieser Druk soll die Differenz seyn, welche zwischen
                              dem Druke des Dampfes im Kessel und dem Druke der Luft auf das Ventil besteht.
                           3) Wenn das bewegliche Gewicht seinen groͤßten Druk ausuͤbt, so soll
                              der Gesammtdruk auf dieses Ventil den gemaͤß §. 4 dieses Gesezes
                              bescheinigten Druk nicht uͤbersteigen.
                           4) Das zweite der genannten Ventile, welches unter Verschluß zu halten ist, soll eine
                              unbewegliche Belastung bekommen, deren Gesammtdruk gleichfalls den gemaͤß
                              §. 4 bescheinigten Druk nicht uͤbersteigen darf.
                           5) Dieses zweite Ventil sammt seinem Hebel und den uͤbrigen dazu
                              gehoͤrigen Theilen ist mit einem vergitterten oder anderen Gehaͤuse so
                              zu umschließen, daß es wohl von seinem Size aufgehoben, nicht aber auf denselben
                              niedergedruͤkt werden kann, ausgenommen auf die oben vorgesehene Weise.
                           6) Das Gehaͤuse ist mit einem Schlosse zu versehen, zu welchem nur der
                              Capitaͤn oder der Schiffsmeister allein den Schluͤssel
                              fuͤhrt.
                           7) Das Gehaͤuse soll ein Emporsteigen des Ventiles, welches wenigstens den
                              vierten Theil des Durchmessers des Ventilsizes ausmacht, gestatten.
                           8) Der Hebel dieses Ventiles soll so gebaut seyn, daß er beim Emporsteigen des
                              Ventiles den Druk des Belastungsgewichtes wenigstens um den zehnten Theil
                              vermindert.
                           9) Wenn zwei Kessel, von denen keiner uͤber 40 Zoll im Durchmesser hat, durch
                              eine Dampfroͤhre mit einander verbunden sind, so ist jedes derlei Kesselpaar
                              mit ebensolchen Ventilen auszustatten, wie es in diesem §. fuͤr die
                              einfachen Kessel gefodert wurde.
                           10) Wenn der gemaͤß §. 4 bescheinigte Druk nicht uͤber zwei
                              Atmosphaͤren betraͤgt, so ist jeder Kessel mit einem
                              Queksilbermanometer (mercurial-gauge) zu
                              versehen, welcher mittelst eines Schwimmers oder einer Stange auf einer
                              gehoͤrig graduirten Scala in Queksilberzollen anzeigt, um wieviel der Druk im
                              Kessel groͤßer ist als der atmosphaͤrische Druk.
                           11) Dieser Manometer und seine Scala sollen so angebracht seyn, daß jeder auf dem
                              Boote befindliche Passagier sich von dessen Andeutungen leicht uͤberzeugen
                              kann.
                           12) Jeder Kessel ist mit einem aus leichtfluͤssigem Metalle bestehenden
                              Apparate von gehoͤriger Form und Dimension zu versehen, und dieser Apparat
                              ist an dem Kessel selbst oder an dessen Feuerzuͤgen da anzubringen, wo die
                              Hize am groͤßten ist, oder wo am leichtesten ein Mangel an Wasser
                              eintritt.
                           13) Das leichtfluͤssige Metall soll sich, damit es keinem Druke ausgesezt ist, in einer
                              Roͤhre befinden, und im Falle es welch wird, mit einer gehoͤrig
                              eingerichteten, laͤrmgebenden Vorrichtung in Verbindung gebracht seyn.
                           14) Genannter Apparat ist auf die bei dem unter Verschluß gehaltenen Ventile
                              angegebene Weise so zu versichern, daß er nicht unwirksam gemacht werden kann.
                           15) Das leichtfluͤssige Metall ist von dem Inspector zu bereiten und von ihm
                              in den Apparat zu bringen, wobei er sich zu uͤberzeugen hat, daß das Ganze
                              gehoͤrig angeordnet ist.
                           16) Dieses Metall ist dem bescheinigten Kesseldruke gemaͤß nach folgender
                              Tabelle zusammenzusezen. (Es ist dieß die bereits fruͤher abgedrukte
                              Tabelle.)
                           §. 7. Jedermann, der die Sicherheitsventile absichtlich uͤberladet, den
                              genannten Queksilbermanometer durch Verstopfung oder auf irgend andere Weise
                              unwirksam macht, oder das Spiel des Apparates mit dem leichtfluͤssigen
                              Metalle auf irgend eine Art beeintraͤchtigt, verfaͤllt jedesmal in
                              eine Strafe von – Dollars und in eine Einkerkerung, welche nicht uͤber
                              – betragen soll, und von dem Gerichte verfuͤgt werden kann.
                              Wuͤrde aus der Uebertretung eine Explosion erwachsen, in Folge deren Menschen
                              ums Leben kaͤmen, so waͤre der Uebertreter des Todschlages fuͤr
                              schuldig zu erklaͤren, und nach den gegen diesen bestehenden Gesezen zu
                              strafen.
                           §. 8. Nie sollen auf einem Dampfboote mehr dann zwei Kessel, welche sich
                              unmittelbar neben einander befinden muͤssen, verbundene Wasserroͤhren
                              haben. Der Inspector hat dem Eigner die nachgesuchte Licenz nicht eher zu ertheilen,
                              als bis er sich ausdruͤklich hievon uͤberzeugt bat.
                           §. 9. Fuͤr jedes Bersten eines Dampfkessels, welches wegen Ansammlung
                              von Bodensaz im Kessel eintrat, soll der Schiffsmeister um die Summe von –
                              Dollars gebuͤßt werden. Im Falle Jemand sein Leben hiebei verlor,
                              waͤre der Schiffsmeister des Todschlages schuldig und hienach gerichtlich zu
                              verfolgen.
                           §. 10. Keinem Dampfboote soll eine Licenz ertheilt werden, als bis sich der
                              Inspector uͤberzeugt hat, daß auf demselben kein Theil des Kessels
                              gewoͤhnlich der directen Einwirkung von Feuer oder heißer Luft ausgesezt ist,
                              ohne zugleich auch in unmittelbarer Beruͤhrung mit dem Wasser zu stehen.
                           §. 11. Derjenige oder diejenigen, welche mit der Untersuchung der Kessel und
                              der Maschinerie eines Dampfbootes beauftragt sind, haben ihre Ansicht uͤber
                              den guten Zustand derselben auszusprechen. Sie haben sich ferner mit einer
                              hydraulischen Presse zu versehen, und mit dieser nach vorgaͤngiger
                              Untersuchung zu pruͤfen, ob der Kessel einen drei Mal groͤßeren Druk auszuhalten vermag
                              als jenen, den dem Zeugnisse gemaͤß der Dampf auf ihn ausuͤbt.
                           §. 12. Wenn der Schiffsmeister oder jene, welche mit der Steuerung beauftragt
                              sind, das Dampfboot unterwegs anhalten, oder wenn das Anhalten zum Behufe von
                              Einnehmen und Ausladen von Guͤtern oder Passagieren geschieht, so ist die
                              Maschine in so weit in Thaͤtigkeit zu erhalten, daß die Pumpe ihr Spiel
                              fortsezt und das noͤthige Speisungswasser liefert.
                           §. 13. Kein anderer als ein erfahrener Mechaniker, welcher wenigstens 21 Jahre
                              zaͤhlt, zwei Jahre in einer Dampfmaschinen- oder uͤberhaupt in
                              einer Maschinenfabrik gedient hat, das Spiel der Maschine durch und durch kennt, und
                              genuͤgende Zeugnisse uͤber geseztes Benehmen beibringen kann, soll als
                              Maschinist auf einem Dampfboote aufgenommen, werden.
                           §. 14. Jedes Dampfboot, an dem die Kessel an den Seiten angebracht sind, und
                              an dem zwischen den Kesseln und dem Inneren des Bootes fuͤr ein Bollwerk
                              gesorgt ist, durch welches im Falle einer eintretenden Explosion den Passagieren
                              hinreichender Schuz gewaͤhrt ist, soll auf ein ihm von dem Inspektor
                              auszustellendes Zeugniß hin taxfrei licentirt werden. Ebenso soll ihm die
                              Haͤlfte der fuͤr das Probiren und andere Vorsichtsmaßregeln zu
                              entrichtenden Taxen nachgelassen werden.Welche Abaͤnderungen dieser Gesezesvorschlag in den vor dem Congresse
                                    der Vereinigten Staaten gepflogenen Verhandlungen erlitt, ersieht man, wenn
                                    man ihn mit dem unterm 7. Jul. 1838 wirklich erlassenen Geseze (polyt.
                                    Journal Bd. LXX. S. 391) vergleicht.
                                    A. d. R.
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
