| Titel: | Vergleichende Untersuchungen der Weinmoste mit der Weinwaage und dem Saccharometer. Von Prof. Zenneck in Stuttgart. | 
| Autor: | Ludwig Heinrich Zenneck [GND] | 
| Fundstelle: | Band 75, Jahrgang 1840, Nr. XXXI., S. 139 | 
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                        XXXI.
                        Vergleichende Untersuchungen der Weinmoste mit
                           der Weinwaage und dem Saccharometer. Von Prof. Zenneck in
                           Stuttgart.
                        Zenneck, uͤber Untersuchung der Weinmoste mit der Weinwaage
                           und dem Saccharometer.
                        
                     
                        
                           In Würtemberg wird der Weingeist bei der Weinlese schon längstDie erste Untersuchung dieser Art machte im J. 1762 Dr. Reuß, Leibmedicus in Stuttgart. (Siehe Hahn, Beschreibung mechanischer Kunstwerke. 3ter Theil. Hydrost. Waage. 1774.) seinem Werth nach vermittelst einer sogenannten Weinwaage bestimmt. Diese Weinwaage ist entweder eine Art von Gravimeter, der in destillirtes Wasser bei 12° R.
                              eingetaucht, bei einem bestimmten Punkt seiner Stange stehen bleibt, beim Eintauchen
                              in eine schwerere Flüssigkeit als Wasser aber, wie der Weinmost ist, um wieder auf
                              denselben Punkt zu kommen, eine gewisse Anzahl von kleinen Gewichten fordert, deren
                              jedes 1/1000 mehr Gewicht bei der Mostflüssigkeit im Verhältniß zum Gewicht des
                              Wassers = 1000 anzeigt, so daß, wenn z.B. auf das Schälchen des Gravimeters 60
                              solcher Gewichtstheile gelegt werden müssen, die Flüssigkeit bei demselben Räume,
                              den die Waage, wie beim Eintauchen in Wasser einnimmt, ein Gewicht = 1000 + 60 =
                              1060 hat. Oder, die Weinwaage ist eine Art von Aräometer sey es von Metall, oder von
                              Glas, dessen Stange von Oben nach Unten so in 100 Theile oder Grade getheilt ist,
                              daß, während das. Instrument in destillirtem Wasser bei 12° R. bis zum
                              Nullpunkt einsenkt, beim Eintauchen in Weinmost, als der schwerern Flüssigkeit aber
                              an irgend einer Zahl zwischen 0° und 100° zu stehen kommt, diese Zahl
                              das Uebergewicht der Mostflüssigkeit über das Gewicht des Wassers = 1000
                              Gewichtstheile unmittelbar angibt, daß also z.B. wenn die Waage bei der Zahl 70
                              stehen bleibt, das spec. Gewicht des Mostes = 1000 + 70 = 1070 ist. Wenn nun bei der
                              Prüfung eines Mosts die eine oder die andere Wein- (oder eigentlich
                              Most-) Waage gebraucht wird, so wird angenommen, daß ein Weinmost um so
                              besser sey, d.h. um so mehr Zuker enthalte und einen um so stärkern Wein liefern
                              werde, je größer sein Uebergewicht über das Gewicht des Wassers ist, daß also z.B.
                              ein Most von 70 Graden zukerreicher sey, als ein Most von 60 Graben und dieser
                              besser als einer von 55 oder 50 Graden u.s.f. Es wird also beim Gebrauch einer
                              solchen Waage der Zukergehalt eines Mosts mit einem Wort nach seinem specifischen Gewicht geschäzt, wie man mit einer solchen
                              Waage den Zukergehalt eines reinen Zukerwassers ganz richtig schäzen kann. Aber der
                              Weinmost ist kein bloßes Zukerwasser, sondern bekanntlich eine Flüssigkeit, die,
                              außer ihrem Wasser und Traubenzuker noch mancherlei andere Stoffe enthält, als:
                              Gummi und Schleim, Weinstein, weinsteinsauren Kalk und freie Weinsteinsäure,
                              äpfelsauren Kalk, Pflanzeneiweiß (das seinen Zuker in Gährung bringt), Gallertsäure,
                              Gerbsäure und Aroma (flüchtiges aromatisches Oehl), lauter Stoffe, die alle, wie
                              sein Traubenzuker, seine Flüssigkeit specifisch schwerer als das Wasser machen. Wenn
                              daher 2 Moste dasselbe spec. Gewicht, z.B. = 1060 haben, so muß zwar die in einem
                              jeden derselben enthaltene feste Masse einander gleich, z.B. = 12 Proc. seyn, aber
                              die Zukermenge in dem einen kann sich zur ganzen festen Masse ganz anders verhalten,
                              als bei dem andern Most, z.B. bei dem einen = 7 : 12 und bei dem andern um 9 : 12
                              seyn, ohne daß ihr spec. Gewicht darum verschieden wäre, vorausgesezt, daß die spec.
                              Gewichte der einzelnen Massentheile, und namentlich das des Traubenzukers, von dem
                              der übrigen Masse gar nicht oder kaum verschieden ist. Ebenso könnte auch der eine
                              Most ein spec. Gewicht = 1060 und ein anderer = 1065 haben, ohne daß man aus dem
                              großen: spec. Gewicht des leztern auf größern Zukergehalt schließen dürfte, indem
                              jener in seiner kleinern Masse, z.B. = 12 Proc., eine Zukermenge = 9 Proc.; der
                              leztere aber in seiner größern Masse, z.B. = 13 Proc., nur 8 Proc. Zuker enthalten
                              könnte. Wie und mit welchem Recht kömmt man also dazu,
                              bei einem Weinmost von größerem spec. Gewicht auf eine größere
                                 Zukermenge (nach Proc. der Mostquantität) und umgekehrt aus einem kleinern spec. Gewicht auf eine kleinere Zukermenge zu schließen? – Man beruft sich hiebei auf die
                              doppelte Erfahrung, 1) daß unter den verschiedenen Traubensorten diejenigen einen
                              stärkern und bessern Wein liefern, deren Most ein größeres spec. Gewicht zeigt, und
                              2) daß in den Jahrgängen, wo die Moste ein größeres spec. Gewicht gezeigt haben, als
                              in andern Jahrgängen, der Wein von jenen Jahrgängen auch im Allgemeinen stärker und
                              besser geworden ist. Allein, so richtig die doppelte Beobachtung ist, so beweist
                              doch weder die eine, noch die andere allgemeine
                              Erfahrung, daß in jedem besondern Fall der schwerere Most
                              besser als der leichtere sey, weil die allgemeine Erfahrung nicht auf genaue
                              Untersuchung vieler einzelner Fälle, sondern nur auf ein im Durchschnitt gegebenes
                              Resultat gebaut ist, das eben so viele Ausnahmen hat und haben muß, als z.B. der
                              gute Ruf eines Weinorts mehr oder weniger schlechte Weinproductionen nicht
                              ausschließt, oder eine
                              sonst noch so gute Traubensorte nach den Umständen einen schlechtern Wein liefern
                              kann, als eine sonst weniger gute Sorte. So lange demnach die verschiedenen
                              Traubenmoste, seyen sie von verschiedenen Traubensorten in demselben Jahrgang oder
                              von denselben Sorten in verschiedenen Jahrgängen erzeugt, nicht vor der Gährung
                              ihrem Zukergehalt nach oder nach der geendigten Währung ihrem Alkoholgehalt nach
                              genau untersucht und die Resultate dieser Untersuchungen nicht mit den Resultaten
                              ihrer Wägungen beim ungegohrenen noch süßen Zustand zusammengestellt sind, daß sich
                              ein gewisses Verhältniß ihres spec. Gewichts zu ihrem Zukergehalt oder ihrem
                              späterhin daraus entstehenden Alkohol abstrahiren läßt, so lange bleibt die Wägung eines Weinmostes ein unsicheres Mittel seiner comparativen Werthbestimmung, und dient ohnehin nicht zur absoluten Bestimmung seines
                              Gehalts; oder, wenn solche Wägungen als bloße Bestimmungen von comparativen Werthen
                              wenigstens um etwas sicherer als nach der bisherigen Gebrauchsart der Weinwaagen
                              seyn sollten, so müßte aus einem Weinmost vor seiner Wägung nicht bloß alles Trübe
                              durch Filtriren und alle freie Säure durch Lauge entfernt, sondern wo möglich auch
                              Alles, was nicht Zuker wäre, durch irgend ein Mittel
                              aus ihm niedergeschlagen werden. Um diesem Uebelstand der
                              unmittelbaren Wägungen durch irgend ein solches niederschlagendes Mittel
                              einigermaßen abzuhelfen, stellte ich nun mancherlei Versuche mit verschiedenen
                              Materien an, welche mehr oder weniger das Gummi, den Weinstein und die verschiedenen
                              Säuren aus dem Weinmost niederzuschlagen geeignet sind; ich nahm basischessigsaures
                              Bleioxyd, bloßes Bleioxyd unter Digestion mit der Flüssigkeit, thierisches Eiweis
                              unter Erhizung desselben bis zum Milchicht- werden, Kaltwasser und Alkohol
                              von 35–40° Beck, auch schien mir lezterer,
                              wenigstens in Bezug auf den Inhalt des Niedergeschlagenen am zwekmäßigsten zu seyn;
                              aber bei diesen und jenen Niederschlagmitteln wurde entweder zugleich auch Zuker
                              gefällt, oder es ging die Fällung ohne Filtrirung zu langsam von Statten, oder sie
                              dauerte auch zu lange, oder es wurde die Mostflüssigkeit zu sehr verdünnt und daher
                              zu leicht gemacht, um mit Waagen, die nicht unter 40 Gr. (= 1040 specsepec. Gewicht) herabgingen, noch gewogen werden zu können, kurz, alle die
                              genannten Mittel führten zu keiner Verbesserung in der Gebrauchsweise der
                              Weinmostwaage, und es schien mir, wenn je ihre Brauchbarkeit gesichert werden
                              könnte, die Erfüllung der obgenannten Bedingung (Kenntniß der Zukergehalte bei
                              Mosten von verschiedenem spec. Gewicht) am besten zum Zwek zu führen. Diese
                              Bedingung habe ich daher bei folgender Reihe von Versuchen zu erfüllen gesucht,
                              indem ich den Zukergehalt von mehreren Mostarten vermittelst Gährung
                              Hr. Prof. Osann in Würzburg (S. Poggend. Annal,
                                    der Ph. 1837, Nr. 11) schlug zur bessern Beurtheilung der Moste Gährungsröhrchen vor und zwar ohne Hefenzusaz; allein 4) die Unterschiede in
                                    der Gährungsstärke verschiedener Moste sind für das bloße Auge oft zu
                                    unbedeutend, und geben jedenfalls keine genaue Bestimmung ihres Zukergehalt)
                                    und 2) dauert es ohne Heft zu lange, bis ein Most in Gährung kommt. auf meinem statischen Saccharometer bestimmte und bei der Berechnung das
                              Verhältniß von 45 Gr. Kohlensäure zu 100 Gr. Traubenzuker (nach Liebig) zu Grunde legte.
                           
                        
                           A. Untersuchungen im Jahr 1837 in
                                 Tübingen.
                           Die im Herbst 1837 untersuchten Traubenmoste zeigten folgende Beschaffenheiten:
                           
                              
                                     Nr. 1. Von
                                    einem Tübinger Weinberg, noch süß, jedoch etwassäuerlich rauh und
                                    weißlicher Farbe; spec. Gewicht
                                 = 1064 Gr.
                                 
                              
                                   1848 Gr. zur Gährung
                                    genommen, verloren
                                 = 99 Gr. Kohlens.
                                 
                              
                                   also 1200 Gr.Der
                                          Kohlensäureverlust bei 1200 Gr. Most ist hier wegen der
                                          nachfolgenden Versuche beigesezt. hätten verloren
                                 = 64,28 Gr. –
                                 
                              
                                   und sein Zukergehalt
                                    war
                                 = 11,8 Pr. Zuker.
                                 
                              
                                     Nr. 2.
                                    Gleichfalls von einem Tübinger Weinberg, noch ziemlichsüß, aber auch
                                    säuerlich und weißlicht; spec. G. bei 12° R.
                                 = 1055.
                                 
                              
                                   914,5 Gr. verloren bei der
                                    Gährung
                                 = 44 Gr. Kohlens.
                                 
                              
                                   also 1200 hätten
                                    verloren
                                 = 57,7 Gr.
                                 
                              
                                   und sein Zukergehalt
                                    war
                                 = 10,6 Pr. Zuker.
                                 
                              
                                     Nr. 3. Von
                                    einem Nothenberger Weinberg, zwar noch süß, aberschon etwas in der
                                    Gährung begriffen, röchlicht und bei 9,5°R. vonspec.
                                    Gewicht
                                 = 1055.
                                 
                              
                                   1652 Gr. hatten bei der
                                    Gährung verloren
                                 = 80,5 Gr.
                                 
                              
                                   also 1200 Gr. hätten
                                    verloren
                                 = 58,4 G. Kohlens.
                                 
                              
                                   und sein Zukergehalt
                                    war
                                 = 10,8 Pr. Zuker.
                                 
                              
                                     Nr. 4. Von
                                    ausgepreßten schwarzen59
                                          Loth dieser (Clerner) Trauben lieferten 32 Kubikz. Traubensaft.
                                          (Vergl. Nr. 10.) Trauben, sehr süß, bei9° R.
                                    von spec. Gewicht
                                 = 1094.
                                 
                              
                                   1897 Gr. verloren bei der
                                    Gährung
                                 = 156 Gr.
                                 
                              
                                   also 1200 Gr. hätten
                                    verloren
                                 = 98,6 G. Kohlens.
                                 
                              
                                   und sein Zukergehalt
                                    war
                                 = 18,2 Pr. Zuker.
                                 
                              
                           
                        
                           B. Untersuchung im Jahr 1838 in Stuttgart.
                           
                              
                                     Nr. 5.
                                    Weinmost von hiesiger Gegend, sehr wenig süß undweißlicht; sein spec.
                                    Gewicht war
                                 = 1024.
                                 
                              
                                   1200 Gr. davon verloren bei
                                    der Gährung.
                                 = 20 Gr. Kohlens.
                                 
                              
                                   und der Zukergehalt war
                                    also
                                 = 3,7 Pr. Zuker.
                                 
                              
                           
                        
                           C. Untersuchungen im Jahr 1839 in Stuttgart.
                           
                              
                              a) Experimente mit unveränderten, alkoholisirten und wieder entgeifteten
                                    Mosten.
                              Nr. 6. Weinmost hiesigen Gewächses, aus der Bütte beim Einschütten der getretenen
                                 Flüssigkeit gefaßt und nachher durchgeseiht, röthlicht weiß, vollkommen süß und
                                 bei 15° R. von spec. Gewicht
                              
                                 
                                    
                                    = 1072
                                    
                                    
                                 
                                     1200 Gr. davon der Gährung
                                       unterworfen:
                                    
                                    
                                    
                                 
                                    a) bloß in
                                       dem Zimmer bei 15–18° R. verloren nach 8 Tagen
                                       b) auf dem Saccharometer ohne Hefe erwärmt
                                       nach 4 Tagen
                                       c) auf dem Saccharometer mit 32 Gr. Hefe
                                       erwärmt nach 2 Tagen 
                                    = 76 Gr.= 77 Gr.= 73 Gr.
                                    
                                       
                                       
                                    
                                 
                                    im Durchschnitte hatten also 1200 Gr.
                                       verloren gegen
                                       75 Gr. Kohlens.
                                    
                                    
                                 
                                    und sein ZukergehaltDieser Zukergehalt nach Procent findet sich aus dem Verlust,
                                             welchen 1200 Gr. erlitten, leicht durch die Formel: z = (10 . k)/54, wobei k =
                                             Kohlensäureverlust der 1200 Gr. und z
                                                = Zuker = Proc. des Mostes bezeichnen; denn 1200 Gr. :
                                             100 = k : k/12 und 45 : 100 = k/12 :
                                             (100 . k)/(45 . 12) = (10 . k)/ 54. betrug nach Proc. der Flüssigkeit
                                    = 13,9 Pr. Zuker.
                                    
                                    
                                 
                              Um nun zu erfahren, ob die verschiedenen Moste nach Zuguß von einer gewissen
                                 Menge Alkohols (30° Beck) und dem dadurch
                                 bewirkten Niederschlag ihrer nichtzukerigen Theile spec. Gewichte anzeigten, die
                                 unter sich in demselben Verhältniß zu einander ständen, wie die ursprünglichen
                                 Mostflüssigkeiten, oder vorzüglich wegen ihres etwa verschiedenen Niederschlags
                                 in ganz andern Verhältnissen ständen, und vielleicht in solchen, die ihrem
                                 Zukergehalt entsprächen, mischte ich zu 4 Kubitz. frischen Mosts 2 Kubikz.
                                 Alkohol (30° B.), also dem Volumen nach die Hälfte von lezterem, ließ die
                                 in dem Fläschchen geschehene Mischung gegen 8 Tagen verschlossen stehen,
                                 filtrirte hierauf die bedekte Flüssigkeit und wog das Filtrirte bei 11°
                                 R. mit dem Beck'schen Essigaräometer. Nennt man nun die auf diese Art mit dem
                                 Alkohol gemischte und ihrem spec. Gewicht nach nothwendig veränderte Flüssigkeit
                                 alkoholisirte, so war z.B.:
                              
                                 
                                    das spec. Gewicht der alkoholisirten Nr. 6Die spec. Gewichte oder Aräometergrade nach B. siehe auf unten
                                             folgender Tafel.
                                       
                                    = 20° Beck.
                                    
                                 
                                    (das Wasser = 1 gesezt)
                                    = 1,0120.
                                    
                                 
                              Um ferner die Gewichtsverhältnisse der Moste nach der Niederschlagung ihrer nichtzukerigen
                                 TheileDiese nichtzukerigen Theile betrugen bei allen 7 Nummern (Nr.
                                       6–12) zusammengenommen gegen 40 Gr., oft im Durchschnitt bei den
                                       einzelnen Nummern 5–6 Gr. durch den Alkohol und nach Wiederentfernung des leztern kennen zu
                                 lernen, dampfte ich ein bestimmtes Volumen (4 3/4 Kubikz.) von jedem
                                 alkoholisirtem Most bis auf 1/5 Volumen ein, goß wieder Wasser zu dem
                                 eingekochten Most bis auf 4 rhn. Kubikz. und wog die entgeistete Flüssigkeit mit
                                 derselben Weinwaage, womit die ursprüngliche Flüssigkeit gewogen worden. Sie wog
                                 nun, da diese 4 Kubikz. nicht von 6 Kubikz., sondern nur von 4 3/4 Kubikz.
                                 alkoholisirter Flüssigkeit abstammten, notwendigVon obiger 6 Kubikz. alkoholiger Mischung wurden 4 3/4 zum Abdampfen
                                       genommen, also nach der Proportion: 6 : 4 = 4 3/4 : 3,3 von der
                                       ursprünglichen Flüssigkeit nur 3,3 statt 4 Kubikz. und diesen 3,3
                                       Kubikz. wurden noch 0,7 Kkz. Wasser beigemischt. weniger als ursprünglich,
                              
                                 
                                    und es war das spec. Gewicht der entgeisteten Nr. 6
                                        = 1054.
                                    
                                 
                              Um endlich den Zukergehalt einer solchen wieder entgeisteten gekochten Flüssigkeit zu bestimmen,
                                 sezte ich diese Nr. 6 und so einige andere auf ähnliche Weise vorher behandelten
                                 Nummern auf den Saccharometer und erhielt bei der Gährung von
                              
                                 
                                      1000 Gr. der Nr. 6
                                       einen Verlust
                                    = 49,0 Gr.
                                    
                                 
                                      also bei 1200
                                       Gr.
                                    = 58,8 G. Kohlens.
                                    
                                 
                                      Ihr Zukergehalt betrug
                                       demnach
                                    = 10,8 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                        Nr. 7.
                                       Gebeerter Weinmost, weißlicht, aus der Ablaßstandegenommen und
                                       durchgeseiht, wog bei 12° R.
                                    = 1071.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. davon hatten
                                       verloren
                                    = 72 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       also
                                    = 13,4 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                      Alkoholisirt fiel sein spec. Gewicht auf
                                    = 23°B. = 1,0137
                                    
                                 
                                      und wieder entgeistet war sein spec. Gewicht
                                    = 1055.
                                    
                                 
                              Der Zukergehalt der entgeisteten Flüssigkeit, als der von Nr. 6 sehr ähnlich,
                                 wurde weder bei Nr. 7 noch bei Nr. 8 untersucht.
                              
                                 
                                        Nr. 8.
                                       Weinmost, roth, aus der Ablaßstande genommen, ziemlichhell, nicht
                                       mehr durchgeseiht, wog bei 13°R
                                    = 1070.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. hatten
                                       verloren
                                    = 71,5 G. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       also
                                    = 13,2 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                      Alkoholisirt war sein spec. Gewicht
                                    = 20°B. = 1,0120
                                    
                                 
                                      und entgeistet
                                       
                                    = 1054.
                                    
                                 
                              Der Zukergehalt (S. Nr. 7) ward nicht untersucht.
                              
                                 
                                        Nr. 9.
                                       Weinmost von entfernter Gegend, abgelassen, ganz hell,roth, sehr
                                       süß, wog bei 14° R.
                                    = 1079.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. hatten
                                       verloren
                                    = 83 Gr. Koblens.
                                    
                                 
                                      und er enthielt
                                       also
                                    = 15,3 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                      Alkoholisirt hatte er ein spec.
                                       Gewicht
                                    = 30°B. = 1,0180
                                    
                                 
                                      und entgeistet
                                       
                                    = 1060.
                                    
                                 
                                      1000 Gr. dieses
                                       Entgeisteten hatten verloren
                                    = 50 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. also 1/5
                                       mehr
                                    = 60 Gr. –
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       demnach
                                    = 11,1 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                        Nr. 10.
                                       Most aus weißen Trauben59 Loth Trauben hatten 36 rhn. Kubikz. Saft gegeben, und 13 Loth
                                             Häute zurükgelassen. (Vergl. Nr. 4.) ausgepreßt unddurchgeseiht, sehr wenig süß, hatte bei
                                       10° R. gewogen
                                    = 1045.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. verloren
                                       (MittelOhne Hefe war nach 3 1/2 Tagen der Verlust = 47 Gr., mit Hefe
                                             aber nach 2 Tagen = 46 Gr. von 2 Versuchen)
                                    = 46,5 G. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und hatten also
                                       nur
                                    = 8,5 Proc. Zuker.
                                    
                                 
                                      Alkoholisirt hatte er bei 10° R. ein spec. Gew.
                                    = 12° B. = 0,9930
                                    
                                 
                                      und wieder entgeistet
                                       
                                    = 1030.
                                    
                                 
                              Der Zukergehalt des Entgeisteten ward nicht untersucht.
                              
                                 
                                        Nr. 11.
                                       Weinmost, Vorlaß aus der Ablaßstande, schon etwasin Gährung
                                       begriffen, wog bei 14° R.
                                    = 1065.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. hatten
                                       verloren
                                    = 63 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und hatten also
                                    = 11,6 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                      Alkoholisirt war sein spec. Gewicht
                                    = 16,3 B.= 1,0097
                                    
                                 
                                      und entgeistet wog er stark
                                    = 1051.
                                    
                                 
                                      1000 Gr. des
                                       Entgeisteten verloren
                                    = 44 Gr. Koblens.
                                    
                                 
                                      also 1200 Gr. hätten
                                       verloren
                                    = 52,8 Gr.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                    = 9,7 Proc. Zuker.
                                    
                                 
                                        Nr. 12.
                                       Weinmost, nach ein paar Tagen seines Aufenthalts in der Bütte
                                       abgelassen, roth, etwas trübe, wog bei 14° R.
                                    = 1066,5.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. davon hatten
                                       verloren
                                    = 70 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und hatten also
                                       beinahe
                                    = 13,0 Proc. Zuker (12,96).
                                    
                                 
                                      Alkoholisirt war sein spec. Gewicht
                                    = 21° B. = 1,0125.
                                    
                                 
                                      und entgeistet wog er
                                    = 1052.
                                    
                                 
                                      1000 Gr. davon hatten
                                       verloren
                                    = 46 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      also 1200 Gr. hätten
                                       verloren
                                    = 55,2 Gr. –
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                    = 10,2 Proc. Zuker.
                                    
                                 
                              
                           
                              b) Experimente mit eingekochten Mosten.
                              Noch schien es mir nicht uninteressant zu untersuchen, ob ein von seinen
                                 nichtzukerigen Theilen noch nicht befreiter Most, also kurz: ein noch unveränderter Most beim Einkochen nicht auf ähnliche
                                 Weise von seinem Zukergehalt verliere, wie es unter
                                 gewissen Umständen beim Kochen des Rohrzukers bekanntlich der Fall ist; daher
                                 wurden noch mehrere Gährungsversuche mit Mosten angestellt, die bis zum Syrup eingedikt und
                                 nachher durch verschiedene Wassermenge auf verschiedene spec. Gewichte gebracht
                                 worden waren.
                              
                                 
                                        Nr. 13.
                                       Most von Nr. 10 eingekocht und mit Wasser bei 10° R.auf ein
                                       spec. Gewicht gebracht
                                    = 1055.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. davon verloren
                                       bei der Gährung
                                    = 55 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       also
                                    = 10,18 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                        Nr. 14.
                                       Eine andere Portion desselben Mosts (Nr. 10) bei10° R. auf
                                       ein spec. Gewicht gebracht
                                    = 1065.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. hatten
                                       verloren
                                    = 64 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       also
                                    = 11,8 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                        Nr. 15.
                                       Noch eine andere Portion desselben Mosts (Nr. 10) bei10° R.
                                       auf ein spec. Gewicht gebracht
                                    = 1075.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. hatten
                                       verloren
                                    = 73 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       also
                                    = 13,5 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                        Nr. 16.
                                       Eine Portion verschiedener eingekochter Moste bei 12° R.auf
                                       ein spec. Gewicht gebracht
                                    = 1099.
                                    
                                 
                                      1000 Gr. davon hatten
                                       verloren
                                    = 82 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. also hätten
                                       verloren
                                    = 98,5.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       demnach
                                    = 18,2 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                                        Nr. 17.
                                       Eine andere Portion verschiedener eingekochter Mostebei 12°
                                       R. auf ein spec. Gewicht gebracht
                                    = 1059,5.
                                    
                                 
                                      1200 Gr. davon
                                       verloren
                                    = 60 Gr. Kohlens.
                                    
                                 
                                      und enthielten
                                       also
                                    = 11,1 Pr. Zuker.
                                    
                                 
                              Zur Uebersicht der wichtigsten Untersuchungsresultate bei den
                                 Nummern 1 bis 17 möge folgende Tafel dienen.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 75, S. 146
                                 Spec. Gewichte; Kohlensäure aus
                                    1200 Gr.; Zukergehalt nach Proc.; Unveränderte Mostnummern; Alkoholisirte u.
                                    nachher entgeist. Mostnum.
                                 
                              
                              Erklaͤrungen:
                              
                                 A) Nr. 1–4 sind
                                    Weinmoste von 1837 untersucht mit der Weinwaage und dem
                                    Saccharometer.
                                 B) Nr. 5 ein Weinmost von
                                    1838.
                                 C.a) Nr. 6–12 Weinmoste von 1839, untersucht* In ihrem gegebenen unveränderten Zustand mit der Weinwaage
                                          etc.** Nach ihrer Mischung mit Alkohol (alkoholisirte) mit Beck's
                                          Essigaräometer, und nach Wiederentfernung ihres Alkohols
                                          (entgeistete) mit der Weinwaage etc.
                                 C.b) Nr. 13–17 sind Weinmoste von 1839,
                                    untersucht wie die von A, B etc.– Die Zahlen, welche die spec. Gewichte nach der Weinwaage
                                          angeben, sind die sogenannten Grade dieser Waage, d.h. die
                                          Uebergewichte der Mostflüssigkeiten über dem Gewicht des Wassers =
                                          1000, so daß z.B. bei Nr. 1 die Zahl 64 statt 1064 steht.
                                    
                                 
                              
                           
                        
                           D. Weitere Experimente mit den Mosten
                                 von 1839.
                           1) Da nach C. a. ** und C. b.
                              die Mostflüssigkeiten gekocht und nach Zuguß von Wasser in verschiedenen
                              Verhältnissen wieder gewogen wurden, so konnte durch Einwirkung der Atmosphäre auf
                              die extractiven Theile, wie schon bei Extracten überhaupt bemerkt worden ist, eine
                              oxydation der Theile und folglich eine Vermehrung der Masse oder wenigstens eine
                              Veränderung des spec. Gewichtes bei wiederholter Mischung des Eingekochten mit
                              Wasser eintreten. Es wurden daher von ein paar Mostarten ein damit bis zu einem
                              Zeichen des engen Halses angefülltes Fläschchen von 4–5 Kubikzoll bei
                              14° R. gewogen, ausgeleert, das Ausgegossene bis zur Syrupsdike abgedampft,
                              das Abgedampfte wieder mit Wasser vermischt und damit das Fläschchen bis zu seinem
                              Strich wieder angefüllt; es konnte aber bei der wiederholten Wägung einer solchen
                              Flüssigkeit, wie z.B. bei einer von 1427 Gr. keine
                                 Vermehrung und eben so wenig eine Verminderung des
                                 Gewichts also überhaupt keine Veränderung des spec. Gewichts durch das
                              Kochen wahrgenommen werden.
                           2) Der Zuker eines Weinmostes macht nicht die ganze feste Masse (nach Austreibung des
                              Wassers), sondern nur einen Theil derselben aus, aber in welchem Verhältnisse zu der
                              Masse und zwar bei verschiedenen Mostarten, besseren und schlechteren? – Zur
                              Beantwortung dieser Fragen wurden von Nr. 8 2000 Gr. bis zur festen Masse über
                              Wasserdämpfen abgedampft und eingetroknet; sie reducirten sich auf 312, und 100 Gr.
                              des Mostes enthielt also 15,6 Gr. Masse. Nach der Untersuchung dieses Mostes (Nr. 8)
                              auf seinen Zukergehalt (s. die Tafel) enthielten aber 100 Theile desselben 13,2 Gr.
                              Zuker; also war bei diesem Moste das Verhältniß des
                                 Zukers zu seiner ganzen festen Masse = 13,2 :
                              15,6, oder = 0,84 :
                              1,00, d.h. der Zuker betrug ungefähr 4/5 von der ganzen festen Masse. Ebenso wurde
                              von der sehr geringen Mostsorte Nr. 10 eine Menge = 1427 Gr. Most eingetroknet und
                              es fand sich das Gewicht dieser trokenen Masse = 163 Gr.; 100 Gr. dieses Mostes
                              enthielten also 11,5 Gr. Masse. Nun enthielt dieser Most (nach der Tafel Nr. 10) 8,5
                              Proc. Zuker; demnach verhielt sich der Zukergehalt zur Masse = 8,5 : 11,5, oder =
                              7,4 : 10, d.h. sein Zukergehalt war etwas weniger als 4/5 (da er = 3,7/5 betrug) von
                              der Masse.
                           3) Bei der Vergleichung der spec. Gewichte verschiedener Weinmoste mit ihren
                              entsprechenden Zukergehalten läßt sich (wie in der Folge ausgeführt werden wird) die
                              Zukermenge für 1 Grad der Weinwaage finden. Um nun bei einer ähnlichen Vergleichung
                              verschiedener Grade mit den entsprechenden gesammten Massen einer Mostflüssigkeit
                              die Massen- oder Extractmenge für 1 Gr. derselben bestimmen und diese
                              Massenfreiheit mit der Zukereinheit (d.h. der Zukermenge bei 1 Grad) vergleichen zu
                              können, nahm ich von einem Most eine eingetroknete Menge = 312 Gr., mischte diese
                              mit so viel Wasser nach und nach bei einer Temperatur von 12° N., daß ich
                              Mostflüssigkeiten von verschiedenen spec. Gewichten oder Graden erhielt und
                              berechnete hierauf aus den absoluten Gewichten des getrokneten Extracts und seiner
                              Mischungen mit Wasser die den beobachteten Graden entsprechenden Massen nach
                              Procenten, so daß ich folgende Reihen erhielt:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 75, S. 148
                              Spec. Gewicht der Flüssigkeiten;
                                 Absolute Gewichte der Flüssigkeiten; Extractmassen nach Proc.
                              
                           So war z.B. als die erste Mischung der 312 Gr. trokener Masse
                              mit Wasser auf das spec. Gewicht von 1090 kam, das absolute Gewicht dieser Mischung
                              = 1530 Gr. und 100 Theile derselben = 3120/1530 = 20,39 Massentheile.
                           4) Man hat meiner Untersuchungsmethobe, den Zukergehalt eines Weinmostes vermittelst
                              der Gährung zu bestimmen, den Einwurf gemacht: Citronensaft komme selbst ohne
                              Hefenzusaz in geistige Gährung bei angemessener Temperatur, ebenso werde nun wohl
                              auch die
                              Weinsteinsäure und vielleicht selbst der Weinstein des Traubenmostes bei der
                              gehörigen Temperatur gähren und folglich einen Verlust an
                                 Kohlensäure erzeugen, der nicht auf Rechnung des gährenden Traubenzukers gesezt
                                 werden könne. Um diesen Einwurf zu prüfen, brachte ich auf den
                              Saccharometer folgende 3 Flüssigkeiten:
                           a) Von einem ausgepreßten und Dritten Citronensaft 2 rhn. Kubikzoll = 600 Gr. mit 20 Gr.
                              Hefe.
                           b) 100 Gr. rohen Weinstein
                              mit 500 Gr. Wasser und 20 Gr. Hefe.
                           c) 50 Gr. krystallisirte
                                 Citronensäure in 500 Gr. Wasser aufgelöst mit 20 Gr. Hefe;
                           und erwärmte die Fläschchen mit der untergestellten Lampe über
                              einen Tag lang. Bei der ersten Flüssigkeit (dem Citronensafte) zeigte sich nun
                              allerdings nach ein paar Stunden Gährung, und sie hatte am Ende = 23 Gr. Kohlensäure
                              verloren; aber weder bei dem Weinsteine, noch bei der reinen Citronensäure stellte
                              sich eine bemerkbare Gährung ein, und nach Abnahme der beiden lezten Fläschchen und
                              ihrer Wägung zeigte sich auch kein Gewichtsverlust. Daß also der Citronensaft
                              wirklich in geistige Gährung übergeht, bestätigte dieser Versuch; da aber die reine
                              Citronensäure unter denselben Umständen durchaus keine Gährung zeigte, so rührt die
                              Gährung des Citronensaftes aller Wahrscheinlichkeit nach nicht sowohl von der Säure
                              her, die er enthält, sondern von einem Zuker, der in dem Safte vorhanden und nur
                              durch die hervorstechendere Citronensäure für den Geschmaksinn verdekt ist, und da
                              der rohe Weinstein (übersaures weinsteinsaures Kali) gleichfalls keine Veränderung
                              bei seiner Erwärmung mit Hefe erlitt, so hebt sich damit der gegen meine Methode
                              gemachte Einwurf.
                           5) Daß die Temperatur auf die Anzahl der Grade bei der
                              Weinwaage von Einfluß ist, weiß Jedermann; aber um wie viel steigt oder sinkt die
                              Waage bei derselben Mostsorte ein, wenn die Temperatur der Flüssigkeit sinkt oder
                              steigt, und macht die Güte des Mostes hiebei keinen Unterschied? – Folgende
                              dreierlei Versuche, wobei Waage und Thermometer in demselben Glascylinder eines
                              Mostes während einer Temperaturänderung von 20° R. bis zu 10° R.
                              beobachtet wurden, beantworten diese Fragen:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 75, S. 149
                              Thermometer; Grade der Waage;
                              
                           
                           Man sieht, daß, während der Thermometer um 10° R. herabsinkt, die Grade der
                              Waage um 4 steigen, von dem 20sten bis etwa zum 15ten Thermometergrade aber um 2,5
                              bis 3,0, während sie von hier an bis zum 10ten nur um 1,2 bis 1,5 größer werden.
                           
                        
                           E. Folgerungen aus den
                                 Versuchen.
                           1) Vergleicht man die Zahlen, welche die spec. Gewichte der verschiedenen Moste
                              bezeichnen, also z.B. die Zahlen 1064, 1055, 1094 etc. (s. die Versuche bei A) mit den Zahlen ihrer Zukergehalte, also mit den
                              Zahlen 11,8 Proc., 10,6 – 18,2 etc. – so entspricht dem größeren spec. Gewichte immer auch ein größerer Zukergehalt, und umgekehrt: dem geringeren spec. Gewichte
                              eine geringere Zukermenge; und stehen jene Zahlen mit den lezteren auch nirgends in
                              genauen geometrischen Verhältnissen zu einander, so sind diese doch ziemlich
                              annähernd. Wenn man daher irgend ein paar Gewichtszahlen der Tafel mit ihren
                              entsprechenden Zukerprocent-Zahlen, als z.B. 55 mit 10,6, 94 mit 18,2 und 45
                              mit 8,5 zu den 2 ersten Gliedern einer Proportion macht, deren drittes Glied 1 ist,
                              um zu finden, wie viel Proc. Zuker auf 1 Grad der Weinwaage (= 1 Ueberschuß über
                              1000) gehe, und um dann mit der gefundenen Zahl den Zukergehalt aus irgend einem
                              gegebenen Grad der Weinwaage zu erhalten, so führt eine solche Proportion auf die
                              Zahl 0,19, als diejenige, welche mit einer gegebenen Gewichtszahl multiplicirt den Zukergehalt nach Proc. so
                                 ziemlich annähernd angibt; z.B. 0,19 × 72 ist = 13,68, welche Zahl
                              von dem Zukergehalte der Nr. 6 nicht sehr abweicht.
                           2) Noch auffallender zeigt sich eine gewisse Proportionalität, oder wenigstens eine
                              mehr oder weniger große Annäherung der Gewichtszahlen zu den
                                 Kohlensäurezahlen, d.h. zu den Zahlen, welche die bei der Gährung von 1200
                              Gr. Most entwikelte Kohlensäure angeben. Bei meinen ersten Versuchen des Jahres 1839
                              mit noch unveränderten Mosten (siehe C. a.* der Tafel),
                              wo ich zufälliger Weise zu den Experimenten je 1200 Gr. Weinmost genommen hatte,
                              fiel mir diese Aehnlichkeit der sogenannten Mostgrade Metergewichte über die Zahl
                              1000) mit den Zahlen der entwikelten Kohlensäure, und zwar namentlich bei der Nr. 6
                              die Zahlen 72 und 75, bei Nr. 7 die Zahlen 71 und 72, bei Nr. 8 die Zahlen 70 und
                              71,5 etc. so auf, daß ich zu allen nachherigen Versuchen, wo das Material noch
                              reichte, 1200 Gr. Mostflüssigkeit nahm oder wenigstens die Kohlensäuremenge danach
                              berechnete, und diese Berechnung auch auf meine früheren Versuche von 1837 und 1838
                              (A. und B.) ausdehnte.
                              Betrachtet matt nun die auf der Tafel zu diesem Zweke nebeneinander gestellten Zahlen
                              der specifischen Gewichte und der Kohlensäure aus 1200 Gr. Most etwas näher, so
                              findet man, daß unter den 17 + 4 = 21 Nummern von Mostflüssigkeiten, deren spec.
                              Gewichte und Kohlensäuremengen bestimmt wurden, bei 14 Nummern (1–4.
                              6–10. 12. 17 und * * 6, 11, 12) die Zahlen der Kohlensäuremenge etwas größer
                              sind als die Zahlen der Mostgrade, und nur bei 5 (Nr. 5, 11, 14–16) kleiner,
                              so wie bei 2 (Nr. 13 und Nr. * * 9) gleich sind. Was aber jene 5 Nummern, als
                              Hauptausnahme, betrifft, so ist zu bemerken, daß der Weinmost von Nr. 5 eine äußerst
                              schlechte Sorte war, die fast keinen Zuker enthielt, daß der von Nr. 11 schon zu
                              gähren angefangen hatte, ehe er zur Wägung kam, und daß die von Nr. 13–16
                              gekochte Moste waren, bei denen sich der Zukergehalt durch das Kochen vermindert
                              haben konnte. Es ist daher wohl anzunehmen, daß bei nicht ganz schlechten, frischen
                              und ungegohrenen Mosten die Mostgrade immer etwas höher als die Gewichtsgrade sind,
                              und da ihre darüber steigende Zahl zwischen 1 und 4, 5 fällt, bei niederen Sorten
                              die Zahl 2 und bei höheren die Zahl 3 nur zu der gegebenen Gewichtszahl addirt
                              werden darf, wenn man ohne einen Gährungsversuch die entsprechende Kohlensäuremenge wissen will, um danach den
                              Zukergehalt einer Weinmostsorte wenigstens annäherungsweise zu erhalten. Gesezt also
                              z.B. die Nr. 8 sey nur ihrem spec. Gewichte nach mit der Waage und zwar = 70 Gr.
                              bestimmt worden, so würde ihre Kohlensäuremenge (aus 1200 Gr.) der besagten Regel zu
                              Folge = 70 + 2 = 72, oder etwa = 70 + 3 = 73, und daher ihr ZukergehaltNach der oben angegebenen Formel: z = 10.k/54. = 720/54 = 13,3 oder = 720/54 =
                              13,5 seyn, welche leztere Zahl von der durch wirkliche Gährung ausgemittelten nur um
                              0,3 Proc. abweicht. Wenn man nun den gegebenen Mostgrad G hieße und die Mittelzahl 2,5 als Additionszahl annähme, so fände sich
                              der Zukergehalt eines Mostes aus seinen Graden der Wägung durch die Formel:
                           z = 10.(g
                              + 2,5)/54 = (g + 2,5)/5,4
                           z.B. = (45 + 2,5)/5,4 = 47,5/5,4 = 8,7 Proc.
                           oder mit Worten ausgedrükt: durch Addition von 2,5 zu der überschüssigen Gewichtszahl eines Mostes und durch
                              
                              nachherige Division dieser Summe mit der Zahl 5,4 erhält man
                                 annäherungsweise den Zukergehalt des Mostes nach Procenten seiner
                                 Flüssigkeit.
                           Daß man aber nach dieser oder nach der vorher genannten Regel (1.) oder Formel aus
                              den Wägungsresultaten eines Mostes auf seinen Zukergehalt nach Procenten wenigstens
                              annäherungsweise schließen kann, erklärt sich aus den Verhältnissen, in denen die
                              Zukergehalte verschiedener Mostsorten zu ihren Extractmassen stehen und die (nach
                              D. 2.) zwischen 3,7/5 und 4,2/5, also im
                              Durchschnitt auf 4/5 der gesammten Masse fallen, so daß jene selbst auch bei
                              geringeren Sorten immer noch ein bedeutendes Uebergewicht über die Menge der
                              nichtzukerigen Theile behaupten.
                           3) Die spec. Gewichte oder die Aräometergrade (nach Beck siehe C. a. **) der alkoholisirten Moste sind zwar auch meistensNr. 6 und 7 machen Ausnahmen. kleiner oder größer, je nachdem die spec. Gewichte ihrer correspondirenden
                              unveränderten Moste kleiner oder größer sind, oder je nach den Procenten ihres
                              Zuckergehaltes, aber sie stehen zu diesen in keinen, auch nur annähernden
                              Verhältnissen, und es läßt sich daher aus ihnen keine
                                 Berechnungsregel und noch viel weniger eine
                                 Correctionsregel ableiten. Doch können solche MischungenDer Berechnung nach sind die spec. Gewichte dieser Mischungen insgesammt zu
                                    hoch, da z.B. das specifische Gewicht der alkoholisirten Nr. 6 = (2. 1,072 +
                                    0,850)/3 = 0,998 seyn sollte, statt = 1,012. Allein die Zusammenziehung des
                                    Alkohols bei seiner chemischen Mischung bringt eine größere Dichtigkeit
                                    hervor. mit Alkohol (von 30° B.) bei vergleichenden Experimenten zur
                              Correction von gröbern Irrthümern dienen; so würde z.B. bei Nr. 9 die Zahl 30 des
                              alkoholisirten Mostes im Fall, daß man nach der Gährung den Verlust seiner
                              Kohlensäure = 73 gesezt hätte, mit dieser Zahl zu sehr im Mißverhältniß stehen, als
                              daß man nicht eine bedeutend höhere dafür annehmen und also durch abermalige Gährung
                              suchen müßte. Auch könnten solche Mischungen mit Alkohol (besonders mit absolutem,
                              statt einem von 30° B.), wenn die dadurch entstehenden Niederschläge
                              gesammelt und genau getroknet würden, zu einiger Controle der Gährungsversuche
                              dienen; nur müßten die angewandten Flüssigkeiten wenigstens 15–20 Kubikzoll
                              betragen, damit die Niederschläge selbst bedeutender seyn könnten.
                           4) Nach den Experimenten über Mischungen einer troknen Mostmasse mit Wasser in
                              verschiedenen Verhältnissen (s. D. 3.) kömmt man durch
                              Division der Gewichtsgrade (90, 80, 75 etc.) in ihre entsprechende Massen Proc.
                              (20,39, 18,32, 17,50 etc.) auf die Zahl 0,22 bis 0,23, als eine Zahl, welche die
                              Massen Procent eines Mostes für 1 Grab seines Gewichts bezeichnet; denn 90 : 20,39 =
                              1 : 0,22 und 70 : 16,30 = 1 : 0,23. Vergleicht man nun diese Zahl 0,22 oder 0,23 mit
                              der Zahl 0,19, welche nach der ersten Folgerung aus den Experimenten den annähernden
                              Zukergehalt von 1 Grad der Moste ausdrükt, so findet sich, daß, da 22,5 : 19 = 5 :
                              4,2 zwar, wie sich erwarten läßt, die Massenzahl größer als die Zukerzahl ist, aber
                              in einem Verhältnisse, das mit dem früher angegebenen (D. 2.) ziemlich übereinstimmt und jedenfalls klein genug ist, um den
                              Parallelismus der spec. Gewichte mit den Kohlensäurequantitäten und daher auch mit
                              den Zukergehalten bei verschiedenen Mostarten begreiflich zu machen.
                           5) Moste, welche vor dem Wägen schon zu gähren angefangen haben, lassen sich
                              bekanntlich deßwegen nicht mehr wägen, weil ihr bereits entstandener Weingeist die
                              Flüssigkeit leichter macht, als sie ohne denselben seyn würde.
                           Will man jedoch auch den Werth solcher gährender Moste bestimmen, so hat man 1) ihren
                              Weingeistgehalt durch Destillation einer bestimmten Menge oder önometrischD.h. durch Abdampfung eines gemessenen Volumens nach geschehener Wägung mit
                                    dem Aräometer, Wiederergänzung des Vol. mit Wasser und abermaliger Wägung,
                                    so daß die Differenz beider Wagungen die Alkoholmenge anzeigt. zu suchen und hierauf 2) nach abgedampftem Alkohol aus einer gemessenen
                              Quantität und Wiederergänzung des Volumens mit Wasser das spec. Gewicht des
                              entgeisteten Mostes mit der Weinwaage zu bestimmen; diese Wägung führt nun nach den
                              obigen Regeln auf den Zukergehalt des Entgeisteten, und
                              da der bei der Gährung sich entwikelnde Alkohol (wie die Kohlensäure) zu dem
                              Traubenzuker in bestimmtem Verhältnisse steht, nämlich im Verhältnisse von 47,12
                              Theilen Alkohol zu 100 Theilen Traubenzuker, so hat man nach diesem Verhältnisse die
                              Menge des schon zersezten Zukers zu berechnen und
                              diese Menge zu dem noch im entgeisteten Moste vorhandenen Zuker zu addiren, um den
                              gesammten Zukergehalt des noch ungegohrenen Mostes zu erhalten.
                           6) Nach den Versuchen über den Einfluß des Thermometerstandes auf die Grade der Waage
                              bei derselben und bei verschiedenen Mostsorten (D. 5.)
                              kann man, wenn man genau verfahren will, die bei irgend einem
                                 Thermometergrade beobachteten Gewichtsgrade seiner Waage auf irgend einen
                                 gewissen Grad des Thermometers, z.B. auf den 15ten Grad reduciren.
                           
                           Denn bei 5° über dem löten war der Unterschied der Gewichtsgrade bei der
                              Mostsorte a. = 62,5 – 80,0 = 2,5 Grade, bei der =
                              3,0 und bei der c = 2,8, also im Mittel (2,5 + 3,0 +
                              2,8)/3 = 8,3/3 = beinahe 2,8, folglich war der gegebene Gewichtsgrad bei 1
                              Thermometergrad um 2,8/5 = 0,56, d.h. um 1/2 ungefähr zu nieder; bei 5°
                              hingegen unter dem 15ten war der Unterschied der Gewichtsgrade bei der Mostsorte a = 1,5, bei der b = 1,2,
                              und bei der c = 1,2, also im Mittel = (1,5 + 1,2 +
                              1,2)/3 = 3,9/3 = 1,3, folglich war der gegebene Gewichtsgrad bei 1 Thermometergrad
                              um 1,3/5 = 0,26, d.h. um etwa 1/4 zu hoch. Will man also einen Gewichtsgrad der
                              Waage, der bei einem anderen Thermometerstande als bei dem 15ten gegeben ist, zur
                              genauem Vergleichung mit anderen Mostprüfungen auf denjenigen reduciren, der bei dem
                              15ten Thermometergrade Statt fände, so hat man bei einer höheren Temperatur die Zahl
                              der höheren Grade mit 1/2 zu multipliciren und das Product zu dem gegebenen
                              Gewichtsgrade zu addiren, bei einer Temperatur aber, die unter den löten Grad fällt,
                              das Product von der Anzahl der darunter fallenden Grade mit 1/4 von der Zahl des
                              gegebenen Gewichtsgrades zu subtrahiren. Es sey z.B. der gegebene Gewichtsgrad (g) = 70°, und die gegebene Temperatur (t°) = 18°, so ist der reducirte
                              Gewichtsgrad (x) = g + (t° – 15°)/2 = 70 + (18°
                              – 15°)/2 = 70 + 3/2 = 71,5; ist aber t° = 10° gewesen, so reducirte sich x auf = g – (15° – t°)/4 = 70 – (15° –
                              10°)/4 = 70 – 5/4 = 68 3/4.
                           Uebrigens sind diese beiden Regeln vermöge der progressiven Zunahme der
                              Gewichtsverhältnisse zu den Temperaturen nur als annähernde zu betrachten und, wenn
                              die Temperatur höher als 20° oder niedriger als 10 seyn sollte, so ist nach
                              obigen Versuchen (D. 5.) klar, daß man statt 1/2 einen
                              größern Factor und statt 1/4 einen kleinern nehmen müßte, um damit die gegebene
                              Gewichtszahl zu multipliciren.
                           7) Die bei B und C
                              auseinandergesezten Untersuchungen von 16 Mostarten
                              (theils unveränderten, theils veränderten) auf ihren Zukergehalt wurden innerhalb 14 Tagen ausgeführt, was auf andere Weise
                              schwerlich möglich gewesen wäre, und es ist daher der Saccharometer für Untersuchungen
                              solcher Gegenstände, die, wie die Weinmoste keinen langen Aufschub erlauben, sehr zu
                              empfehlen.