| Titel: | Verbesserungen im Weben von Leinen- und anderen Fabricaten, worauf sich Edward Pearson Tee, Färber- und Leinenwaaren-Fabrikant von Barnsley in der Grafschaft York, am 11. Febr. 1839 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 76, Jahrgang 1840, Nr. V., S. 27 | 
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                        V.
                        Verbesserungen im Weben von Leinen- und
                           anderen Fabricaten, worauf sich Edward Pearson Tee, Faͤrber- und
                           Leinenwaaren-Fabrikant von Barnsley in der Grafschaft York, am 11. Febr. 1839 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Jan. 1840,
                              S. 37.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              I.
                        Tee's verbesserter Webestuhl.
                        
                     
                        
                           Meine Erfindung betrifft eine eigene Methode, nach welcher an den zum Weben von
                              Leinen- und anderen Fabricaten bestimmten Stühlen während des Eintragens des
                              Einschusses die Kettenfäden so abgewunden werden, daß die Fabricate regelmäßiger
                              ausfallen; daß durch die ganze Länge des Fabricates auf gleiche Längenräume eine
                              mehr gleiche Anzahl von Einschußfäden trifft, als dieß bei Anwendung der
                              gewöhnlichen Stühle der Fall ist; und daß die Kette, während das Weben von Statten geht, auf
                              gleicher Spannung erhalten wird.
                           Da der Bau und die Einrichtung der verschiedenen Arten von Webestühlen hinreichend
                              bekannt ist, so brauche ich mich in keine weitläuftige Beschreibung einzulassen; ich
                              hielt es vielmehr für genügend, in der Zeichnung nur so viel von einem mechanischen
                              Webestuhle zu zeigen, als zur Erläuterung meiner Erfindung erforderlich ist. Von
                              allen den bekannten Theilen nehme ich nichts als meine Erfindung in Anspruch; eben
                              so wenig beschränke ich mich aber auch auf die Anwendung der von mir erfundenen
                              Mechanismen an irgend einer bestimmten Art von Webestuhl. Ich hielt es nicht für
                              nöthig, die Anwendung dieser Mechanismen an verschiedenen Webestühlen zu zeigen, da
                              jeder Sachverständige diese nach der Beschreibung, die ich geben will, selbst zu
                              machen wissen wird.
                           Fig. 16 zeigt
                              einen mechanischen Webestuhl, an dem meine Erfindung angebracht ist, in einem
                              Endaufrisse.
                           Fig. 17 ist
                              ein Theil eines Frontaufrisses, an dem die Theile, durch welche die Bewegung des
                              Kettenbaumes bewerkstelligt wird, zu ersehen sind.
                           Fig. 18 ist
                              gleichfalls ein Theil eines Frontaufrisses, woran jene Theile zu sehen sind, welche
                              die zum Aufwinden des Fabricates erforderliche Bewegung erzeugen. An sämmtlichen
                              Figuren beziehen sich gleiche Buchstaben auf gleiche Theile.
                           A, A ist das Gestell des Stuhles. B das Ladenbrett, C ein Schüzentreiber und
                              Schaft. D sind Kurbelarme oder Verbindungsstangen. E Kurbeln oder Krummzapfen. F die Welle des Muschelrades für die Tritte sowohl als für die
                              Schüzentreiber. G ist der Kettenbaum und H der Zeugbaum. I, I sind
                              die Schwerter oder Träger der Lade und des Schüzenbrettes mit den Büchsen. K der Schaft, an dem die Schwerter aufgehängt sind. L ein kurzer Arm, welcher mit den Schwertern I, I sowohl, als mit einem Kurbelarme ein Gelenk bildet.
                              M eine Feder, welche sich an einer zwischen dem
                              Kurbelarme D und dem Arme L
                              angebrachten Spindel befindet, und welche zugleich mit anderen dazu gehörigen
                              Theilen zur Regulirung der Gewalt des Schlages, so wie auch zur Regulirung des
                              Abwindens der Kette von dem Kettenbaume dient. N ein
                              Hebel, der durch einen Zapfen bei n mit dem Gestelle A in Verbindung steht, durch das an der Kurbelwelle E befindliche Muschelrad a
                              in Bewegung gesezt wird, und durch die Stangen o den
                              Hebel P in Bewegung bringt. An diesem lezteren befindet
                              sich der Sperrer oder Däumling h, der auf den Zähnen des
                              Sperrrades Q ausruht. An der Welle dieses lezteren
                              befindet sich das Wurmrad R, und dieses greift in das
                              Rad S, wodurch eine fortwährende Abwindbewegung des Kettenbaumes G erzeugt würde. Diese wird jedoch verhindert durch
                              einen an dem Endgestelle befindlichen Schieber c, dessen
                              Beschaffenheit aus der Zeichnung hervorgeht, und der, wenn der an den Schwertern I befindliche Vorsprung m
                              ihn trifft, von diesem um etwas Weniges vorwärts getrieben wird. Der Kniehebel d steht durch ein Stiftgelenk mit dem Schieber c in Verbindung, ist aber zugleich auch durch die Kette
                              oder durch die Schnur f mit einem von dem Däumlinge h, Fig. 17, auslaufenden
                              Arme verbunden, so daß jedesmal, so oft der Schieber durch die Vorwärtsschwingung
                              der Lade in Bewegung geräth, der Däumling h aus dem
                              Sperrrade Q ausgehoben wird, und sich frei bewegen kann,
                              während das Sperrrad an seiner Welle stehen bleibt. Das Herabfallen des Däumlinges
                              erfolgt, indem der Vorsprung m bei der Schwingung der
                              Lade nach Rükwärts den Schieber c bei g trifft. Hieraus erhellt, daß wenn der Punkt e des Schiebers an dieser Stelle feststeht, die Lade
                              durch das Gewebe angehalten wird, weil, sobald der Schieber bewegt worden, hiedurch
                              auch die Abgabe der Kette von dem Kettenbaume verhindert ist, während die Feder M zur Compensation nachgibt. Je nachdem also der
                              Schieber c etwas näher oder weiter von der Lade gestellt
                              wird, kann man dem Zeuge eine beliebige Dichtheit und Stärke geben, indem die Kraft
                              des Schlages in dem Maaße größer seyn wird, als das Rietblatt früher oder später auf
                              den Zeug trifft und dadurch angehalten wird. Dieses Anhalten hängt von der Stellung
                              des Aufhalters e ab. Je näher dieser der Lade steht, um
                              so mehr wird die Feder M zusammengedrükt werden.
                           Die Aufnahme des Zeuges geschieht in Folge der Thätigkeit des Hebels W, an dem ein kleines Gewicht V aufgehängt ist. Dieser Hebel steht durch eine Kette oder durch eine
                              Schnur s mit dem Hebel N in
                              Verbindung, und sezt mittelst der Stange X den Hebel und
                              Däumling k in Thätigkeit, so daß dieser in das Sperrrad
                              X eingreift und dadurch bewirkt, daß das Schnekenrad
                              T das an dem Zeugbaume befindliche Rad w in Bewegung sezt. Das Aufwinden des Zeuges erfolgt
                              demnach vermöge des Herabsinkens des Gewichtes. Hieraus erhellt, daß die Kette stets
                              in gleicher Spannung erhalten wird; daß das Aufwinden des Zeuges nur dann von
                              Statten gehen kann, wenn sich die Kette abwindet, und daß das Abwinden der Kette von
                              dem Eintragen des Einschusses abhängt.
                           Es ist mir wohl bekannt, daß man das Abwinden der Kette schon auf mehrfache Weise
                              mehr oder minder von dem Eintragen der Einschußfäden abhängig zu machen suchte, und
                              daß auch mehrere Patente aus derlei Methoden genommen wurden; ich beschränke daher meine Ansprüche
                              lediglich auf das oben beschriebene Verfahren.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
