| Titel: | Verbesserungen im Pflastern der Straßen und Wege mit Holz oder Steinen, worauf sich John Browne, Esq. in Castlestreet, Oxfordstreet, am 8. Novbr. 1838 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 78, Jahrgang 1840, Nr. LXX., S. 353 | 
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                        LXX.
                        Verbesserungen im Pflastern der Straßen und Wege
                           mit Holz oder Steinen, worauf sich John Browne, Esq. in Castlestreet, Oxfordstreet, am 8. Novbr. 1838 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem London Journal of arts. Julius 1840, S.
                              271.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              V.
                        Browne, uͤber Pflastern der Straßen.
                        
                     
                        
                           Gegenwärtige Erfindung bezieht sich auf das Pflastern der Straßen und Wege mit Holz
                              oder Steinen, und besteht in der Anordnung der Blöke in guß- oder
                              schmiedeeisernen Rahmen, welche eine gewisse Anzahl derselben aufnehmen und ihr
                              Einsinken in das Erdreich verhüten sollen.
                           Fig. 10
                              stellt den Querschnitt durch eine dem vorliegenden Plane gemäß gebaute Straße dar.
                              Fig. 11
                              ist ein Grundriß eines der Rahmen, welcher das Verfahren, die Blöke darin
                              anzuordnen, zeigt.
                           Zuerst muß eine glatte und ebene Oberfläche vorgerichtet werden, darauf füllt man die
                              nach der verlangten Wölbung der Straße eingerichteten Rahmen mit Holz- oder
                              Steinblöken, und befestigt sie mittelst Bolzen oder auf eine andere Weise
                              aneinander, so daß ein Rahmen den andern ihm zunächst liegenden Rahmen tragen hilft
                              und ihn gegen das Einsinken unter die eigene Ebene schüzt. Denn würde irgend ein
                              Theil aus der ihm angewiesenen Ebene sinken, so würde die Straße durch die Stöße,
                              welche der eingesunkene Theil von den vorüberfahrenden Fuhrwerken erleiden müßte,
                              bald uneben werden.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
