| Titel: | Bericht über einige die Gewinnung des Indigo's aus dem Polygnoum tinctorium betreffende Abhandlungen; von Hrn. Bussy. | 
| Fundstelle: | Band 80, Jahrgang 1841, Nr. XCVII., S. 390 | 
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                        XCVII.
                        Bericht uͤber einige die Gewinnung des
                           Indigo's aus dem Polygnoum tinctorium betreffende
                           Abhandlungen; von Hrn. Bussy.
                        Auszug aus dem Bulletin de la Société
                                 d'Encouragement, Maͤrz 1841, S. 84.
                        Bussy, uͤber die Gewinnung des Indigo's aus dem Polygnoum tinctorium.
                        
                     
                        
                           Die Société d'Encouragement empfing in
                              Folge ihrer Preisaufgabe über diesen Gegenstand drei Abhandlungen: die erste
                              derselben hat zum Verfasser, Hrn. Bor, Apotheker in Amiens, welcher seine mehr oder minder glüklichen
                              Versuche beschreibt, wobei er aber im Allgemeinen nicht mehr als 30 bis 40 Kilogr.
                              der Blätter anwandte, und wodurch unsere Kenntnisse über diesen Gegenstand wenig
                              bereichert werden. Die in fünf Gläsern mitgesandten Producte, zusammen ungefähr 1/2
                              Kilogr. wiegend, waren Indigo von schöner Qualität. Die zweite Abhandlung, von Hrn.
                              Farel in Montpellier, war
                              von der im Programm vorgeschriebenen Quantität Indigo's, nämlich 10 Kilogr.,
                              begleitet, welche aber in verschiedenen Schachteln und Gläsern vertheilt waren und,
                              ihren verschiedenen Qualitäten nach, aus vielen Bereitungsmethoden hervorgegangen zu
                              seyn scheinen. Der größere Theil bestand in unregelmäßigen Broken von größtentheils
                              trokener und harter Masse; doch hatten einige dieser Muster eine tiefblaue Farbe,
                              welche nach dem Reiben ein kupferartiges Ansehen erhielt. Ohne Zweifel würde bei
                              verfolgter gleichmäßiger Fabrication diese Masse ein regelmäßiges Aussehen und
                              constante Eigenschaften erhalten, welche ihr im Handel einen Rang unter den
                              exotischen Sorten einräumen würden. Bei verschiedenen Färbeversuchen haben sich
                              diese Muster als recht gut bewährt. – Ueber den Kostenpreis beklagt der Verf.
                              selbst, in diesem Jahre wegen der großen Trokene und deßhalb schlechten Gedeihens
                              der Pflanzen keine Rechnung stellen zu können. Auf dem Boden jedoch, in welchem die
                              Pflanzen am wenigsten gelitten hatten, erhielt er 200 Kil. entstielte Blätter per Are (= 100 Quadratmeter oder 2 Quadratruthen); an
                              einigen anderen Stellen 100 Kilogr. per Are. –
                              Hr. Farel befolgt das in den
                              Colonien eingeführte Gährungsverfahren, mit geringen Modificationen. Die hiezu
                              erforderliche Zeit aber und die Unzuverlässigkeit des Products bei diesem Verfahren,
                              welches man so unvollständig in der Gewalt hat, räumen, wie Hr. Farel selbst eingesteht, diesem
                              Verfahren einen untergeordneten Rang ein. Ueber den Ertrag des Polygnoum
                              an Indigo sagt er, daß die Hektare (10 Are) frischer Blätter 20,000 Kilogr. gebe
                              (vergl. oben), und die Blätter im Mittel 3/4 Proc. Indigo liefern, bei einem
                              besseren Verfahren aber später wahrscheinlich 1 Proc. Indigo liefern werden. Nach
                              Hrn. Vilmorin sind jedoch im
                              nördlichen Frankreich von der Hektare im Mittel nur 8000 Kilogr. Blätter zu
                              gewinnen; die HHrn. Girardin
                              und Preisser in Ronen geben
                              für das Departement der Seine-Inférieure
                              das Mittel zu 12,968 Kil. an. Obige Angaben werden indessen sogar von jenen, die,
                              andere Resultate erhielten, bei seiner Glaubwürdigkeit nicht im Mindesten in Zweifel
                              gezogen. – Was die von Hrn. Farel angegebene Menge des Products betrifft, scheint dieselbe etwas
                              zu hoch gestellt zu seyn. Das Resultat der von der Société de Pharmacie über denselben Gegenstand gestellten
                              Preisaufgabe ergab nur 1/2 Proc. Ertrag, und wo mehr gewonnen wurde, war dieß immer
                              auf Kosten der Qualität der Fall. – Die Commission der Société d'Encouragement ergänzte die von Hrn. Farel unterlassene Berechnung des
                              Indigowerthes nach den vorhandenen Daten. Es liefert, nämlich 1 Hektare 20,000
                              Kilogr. Blätter, und diese liefern 1/2 Proc., also 100 Kilogr. Indigo, welche, das
                              Kilogr. nur zu 10 Fr. berechnet, 1000 Fr. ausmachen würden, wovon die Kosten des
                              Anbaues und der Fabrication abgezogen werden müßten. Diese lezteren berechnet nun
                              Hr. Farel zu 3 Fr. 50 Cent.
                              per Kilogr., was aber ein viel zu hoher Preis für
                              eine im Großen unternommene Arbeit ist. Was die Kosten des Anbaues und den Pacht
                              betrifft, so ist dieß freilich ein wandelbarerer Kostenpunkt als die
                              Fabricationskosten, über welchen sich keine bestimmte Ziffer angeben läßt; doch
                              sieht man, daß ungeachtet dieser Unbestimmtheit für die Kosten des Anbaues noch
                              genug übrig bleibt, um die Hoffnung für diesen Industriezweig für Frankreich nicht
                              aufgeben zu müssen.
                           Die dritte Abhandlung ist von dem (seitdem so kläglich verunglükten) Hrn. Hervy; derselbe ist für eine Arbeit
                              über diesen Gegenstand schon von der Société de
                                 Pharmacie mit einem Preis gekrönt worden. Auch er konnte wegen Mißernte die
                              verlangte Quantität Indigo nicht einsenden. Bekanntlich entdekte derselbe ein
                              schnelles und sicheres Extractionsverfahren für den IndigoSiehe polyt. Journal Bd. LXXVIII. S.
                                       63., und er würde dasselbe vor der Commission der Société d'Encouragement ausgeführt haben, wenn ihn nicht der
                              Tod übereilt hätte.
                           Die Commission, in ihrer Berechtigung, wenn ein Concurrent die Frage nicht vollkommen löst,
                              aber einen Theil derselben befriedigend behandelt, ihm eine Medaille zu ertheilen,
                              proponirt:
                           1) für Hrn. Farel eine
                              Platinmedaille von 500 Fr. Werth,
                           2) für die HHrn. Bor und
                              Hervy, für jeden eine
                              silberne Medaille, ebenfalls im Werthe von 500 Fr.
                           Die Ertheilung des Hauptpreises wird auf den 1. Jan. 1843 unter Modification der
                              vorgeschriebenen Bedingungen laut folgendem Programme verschoben.
                           
                        
                           Preis für Indigo-Fabrication aus Plygnoum tinctorium
                                 .
                           Die Société d'Encouragement sezt einen
                              Preis im Werth von 3000 Fr. für denjenigen aus, welcher die größte Menge Indigo aus
                              dem Polygnoum tinctorium fabrikmäßig bereitet haben
                              wird. Diese Quantität darf nicht weniger als 300 Kilogr. betragen; hinsichtlich des
                              Preises muß sie mit Handelswaare gleicher Qualität concurriren können.
                           Die Production und der Kostenpreis müssen von den Fabrications- und
                              Culturregistern beglaubigt seyn; der Tag der Bewerbung ist auf den 1. Jan. 1843
                              festgesezt.