| Titel: | Verbesserte Befestigungsmethode der Hornhefte an Messern und Gabeln, worauf sich James Roberts, Kaufmann zu Sheffield, am 3. Junius 1840 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 84, Jahrgang 1842, Nr. XVIII., S. 97 | 
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                        XVIII.
                        Verbesserte Befestigungsmethode der Hornhefte an
                           								Messern und Gabeln, worauf sich James Roberts, Kaufmann zu Sheffield, am 3. Junius 1840 ein Patent ertheilen
                           								ließ.
                        Aus dem London Journal of arts. Dec. 1841, S.
                              									327.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									II.
                        Roberts' Befestigungsmethode der Hornhefte an Messern und
                           								Gabeln.
                        
                     
                        
                           Die Hornhefte, sagt der Patentträger, lassen sich dergestalt erweichen, daß sie die
                              									nöthigen Eindrüke annehmen. Meine Erfindung besteht ihrem Wesen nach in der
                              									Befestigungsmethode der Messer- und Gabelhefte, indem man sie in weichem
                              									Zustande in die Stifte, Hervorragungen oder Vertiefungen der Klingen preßt und auf
                              									diese Weise mit dem Messer oder der Gabel in festen Zusammenhang bringt.
                           Fig. 48 stellt
                              									die hintere und Fig. 49 die Seitenansicht eines solchen in das Heft gepreßten Messers
                              									dar. Der im Hefte stekende Theil des Messers ist in diesen Figuren durch
                              									Punktirungen angedeutet. Man sieht, daß der Messerstiel an einer Seite eingekerbt
                              									ist, so daß, wenn das Horn im weichen Zustande darauf gepreßt wird, das Blatt
                              									unmöglich von der Klinge abgezogen oder loker werden kann.
                           Die Figuren 50
                              									und 51
                              									stellen ähnliche Ansichten einer nach demselben Princip an das Heft befestigten
                              									Gabel dar, nur mit dem geringen Unterschiede, daß der Stiel flacher und mit
                              									hervorragenden Stiften versehen ist, welche denselben Zwek, wie die obigen
                              									Einkerbungen erfüllen.
                           Diese Befestigungsmethode der Hornhefte an Messern und Gabeln ist, wie der
                              									Patentträger am Schlusse bemerkt, dauerhafter als jede frühere und macht den
                              									Gebrauch des Harzes entbehrlich. Messer und Gabeln können in heißem Wasser gewaschen
                              									werden, ohne daß ihre Hefte sich ablösen oder loker werden.
                           
                        
                     
                  
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